FGR bei abweichender Nutzung des NV-Nachlaufs (Allgemeines Forum)

Ludo, Niedersachsen, Sonntag, 27.11.2022, 19:56 (vor 506 Tagen) @ Oadaxl

Hallo und Danke erstmal,
ja, war vielleicht etwas wirr geschrieben. Die Regeln kenne zu Mindestzeit und Erstattungshöhe kenne ich soweit. Meine Frage nochmal einfacher formuliert:

Ich habe ein Sparpreis Ticket mit folgender Wegevorschrift: DD-Neus 15:02 EC175/DD-Hbf*NV. Ziel ist Landshut(Bay)Hbf.

Gemäß meiner aufgedruckten Verbindung müsste ich 16:02 ab DD-Hbf im RB30 Richtung Chemnitz sitzen, habe mich aber spontan entschieden, schon eine Stunde eher um 15:02 zu fahren. Zwischen Chemnitz-Hbf und Chemnitz-Siegmar besteht SEV. Aufgrund dessen Verspätung habe ich den RE3 um 17:00 Richtung Hof nicht mehr erreicht und musste eine Stunde später um 18:00 fahren. Und jetzt frag ich mich halt: Pech gehabt wegen meiner Umdisponierung, oder gelten die FGR trotz Verfallenlassen meines FV Anteils?

Sei doch froh, dass das Ticket überhaupt so akzeptiert wurde. Bei sehr strenger Befolgung der Tarifbestimmungen darf der NV-Nachlauf erst genutzt werden, wenn die Zugbindung beendet ist. Dass du jetzt noch mit FGR kommst, ist schon irgendwie fragwürdig.

Gruß, Ludo


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