DB ist nicht zuständig, wenn ein Passagier seinen Anschluss (Allgemeines Forum)
ich arbeite ehrenamtlich an an einem großen Bahnhof. Kümmere mich auch um Menschen, die durch Verspätungen ihres DB-Zubringerzugs den Anschlusszug nicht erreichen. Wenn das abends passiert und eine Übernachtung fällig wird, ist normalerweise die DB zuständig. Nun passierte folgendes: der Anschlusszug nach Basel wurde nicht erreicht. Die Dame am Informationsschalter der DB erklärte, dass da nicht die DB zuständig ist, wenn die weitere Verbindung von einem ausländischen Bahnbetreiber unterhalten wird. Der Fahrgast muss seine Übernachtung selbst bezahlen.
Kann das wirklich so sein??
Die DB ist verantwortlich, dass z.Zt. sehr viele Züge enorme Verspätungen haben bzw. ganz ausfallen.
Und dann will man die Verantwortung nicht übernehmen, weil........!
--
JoLa
gesamter Thread:
- DB ist nicht zuständig, wenn ein Passagier seinen Anschluss -
Karl,
21.11.2022, 12:40
- Welches Ticket -
Mike65,
21.11.2022, 12:52
- DB-Ticket? -
J-C,
21.11.2022, 13:00
- DB-Ticket? - falsche Frage -
Barzahlung,
21.11.2022, 15:53
- DB-Ticket? - falsche Frage - Reservierungszettel, 21.11.2022, 16:49
- DB-Ticket? - falsche Frage -
Barzahlung,
21.11.2022, 15:53
- Welches EVU? - EK-Wagendienst, 21.11.2022, 13:08
- DB-Ticket? -
J-C,
21.11.2022, 13:00
- DB ist nicht zuständig, wenn ein Passagier seinen Anschluss -
Karl,
26.11.2022, 17:25
- DB ist nicht zuständig, wenn ein Passagier seinen Anschluss - EK-Wagendienst, 26.11.2022, 17:39
- Welches Ticket -
Mike65,
21.11.2022, 12:52