(?) Frage zu FGR mit Bahn / Flixtrain (Allgemeines Forum)
Moin!
Ich habe tatsächlich einen ungewöhnlichen Fall. Ich habe den Anschluss bei der DB verpasst und wäre mit 90 Minuten Verspätung erst zu Hause angekommen.
Der Flixtrain von Fulda nach Hildesheim war die schnellste und früheste Verbindung.
Das SC FGR hat jetzt einen Bericht geschickt wo nur die 10 Euro für die BC100 erfasst sind. Der Flixtrain wurde beschieden "Kein Anspruch - Alternatives Verkehrsmittel - Fortsetzung der Fahrt am selben Tag möglich / zumutbar".
Ich dachte das es kein Problem wäre, da ich auch schon mehrmals gehört habe das die Flixtrain Leute bei Verspätung von 60+ Minuten ein Ticket der DB kaufen können und dann über die FGR bei Flixtrain einreichen.
Gilt das in meinem Fall nicht andersherum?
FGR mit Bahn / Flixtrain
Das SC FGR hat jetzt einen Bericht geschickt wo nur die 10 Euro für die BC100 erfasst sind. Der Flixtrain wurde beschieden "Kein Anspruch - Alternatives Verkehrsmittel - Fortsetzung der Fahrt am selben Tag möglich / zumutbar".
Ich halte die Begründung für falsch.
Aus meiner Sicht ist der Flixtrain ggü. dem DB FV ein "anderer Zug", kein "alternatives Verkehrsmittel". Daher sollte die Flixtrain-FK durch das Servicecenter FGR erstattet werden.
Bye. Flo.
Servicecenter Fahrgastrechte hat richtig beschieden
Das Servicecenter Fahrgastrechte hat in diesem Fall richtig beschieden.
Grund ist das es sich beim FlixTrain um ein alternatives Verkehrsmittel handelt. Das liegt an unterschiedlichen Beförderungsbedingungen: FlixTrain ist reservierungspflichtig. Die Beförderungsbedingungen müssen "vergleichbar" sein.
Der FlixTrain ist wirklich nur dann erlaubt, wenn es sonst gar keine Alternative am gleichen Tag mehr gibt.
Flixtrain keine Weiterreise unter vergleichbaren BB
Aus meiner Sicht ist der Flixtrain ggü. dem DB FV ein "anderer Zug", kein "alternatives Verkehrsmittel". Daher sollte die Flixtrain-FK durch das Servicecenter FGR erstattet werden.
Es ist ein anderer Zug, das ist richtig. Es muss gemäß Art. 16 VO (EG) 1371/2007 aber ein Zug mit vergleichen Beförderungsbedingungen sein:
Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass bei Ankunft am Zielort gemäß Beförderungsvertrag die Verspätung mehr als 60 Minuten betragen wird, so hat der Fahrgast unverzüglich die Wahl zwischen
(...)
b) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen bis zum Zielort bei nächster Gelegenheit; oder
c) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen bis zum Zielort zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgasts.
Flixtrain fährt nicht im "offenen System" daher ist "vergleichbar" nicht erfüllt.
Der 9.1.1 BB Personenverkehr, bei dem die Möglichkeit der Nutzung eines anderen Zuges bereits ab 20min. Verspätung möglich ist, schließt die Nutzung reservierungspflichtiger Züge explizit aus:
Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass der Reisende am Zielbahnhof gemäß Beförderungsvertrag mindestens 20 Minuten verspätet ankommen wird, hat er, auch mit einer zuggebundenen Fahrkarte, unverzüglich die Wahl zwischen (i) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielbahnhof bei nächster Gelegenheit oder (ii) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielbahnhof zu einem späteren Zeitpunkt. Er kann dabei auch den Zug einer höherwertigen Produktklasse benutzen. Die Benutzung eines reservierungspflichtigen Zuges oder eines Sonderzuges ist allerdings nicht gestattet.
Ob die Beförderungsbedingungen bei der Weiterreise mit anderen Zügen mit DB-Fahrkarte (z.B. BC100) vergleichbar sein müssen, ist offen. Da der 9.1.1 die Bestimmungen der VO (EG) 1371/2007 nur ergänzt, befürchte ich, dass auch bei dieser Regelung die Beförderungsbedingungen der Alternative vergleichbar sein müssen und Fahrkarten für z.B. die WESTbahn, die zwar nicht reservierungspflichtig ist, aber auch keine Kooperation mit dem SPNV hat, nicht erstattet werden.
Ich dachte das es kein Problem wäre, da ich auch schon mehrmals gehört habe das die Flixtrain Leute bei Verspätung von 60+ Minuten ein Ticket der DB kaufen können und dann über die FGR bei Flixtrain einreichen.
Diese Richtung geht auch. Die Weiterreise mit Nahverkehrs- oder DB-Fernverkehrszügen ist eine Weiterreise unter vergleichbaren Bedingungen.
DB-Fernverkehrsfahrschein, Verspätung -> Flixtrain: Keine Weiterreise unter vergleichbaren Bedingungen.
Geh bitte wie folgt vor: Reich beim EBA Beschwerde ein und teil das Antwortschreiben des EBA, warum die Beschwerde erfolglos ist, im ICE-Treff. Da erfahren wir vielleicht mehr. ;-)
Flixtrain keine Weiterreise unter vergleichbaren BB
Die Benutzung eines reservierungspflichtigen Zuges oder eines Sonderzuges ist allerdings nicht gestattet.
Ah. Danke. Ich hatte nicht bedacht, dass der Flixtrain reservierungspflichtig ist.
Bye. Flo.
Servicecenter Fahrgastrechte hat richtig beschieden
Andersherum geht es aber, oder? Also wenn der Flixtrain >+60 hat, kann man soweit ich weiß einenen DB Flexpreis kaufen, weil die Züge der DB nicht reservierungspflichtig sind, richtig?
Ja
- kein Text -
Woraus ergibt sich das?
Die 1371 verlangt vergleichbare Beförderungsbedingungen - wenn diese in eine Richtung nicht vergleichbar sind, sind sie es vermutlich in die andere auch nicht. Die Regelung der EVO, die explizit reservierungspflichtige Züge ausschließt, gilt dagegen nicht im Fernverkehr.
--
Weg mit dem 4744!
Woraus ergibt sich das?
Ich verweise an dieser Stelle mal noch auf folgenden älteren Thread:
https://www.ice-treff.de/index.php?id=520375
Die Regelung der EVO, die explizit reservierungspflichtige Züge ausschließt, gilt dagegen nicht im Fernverkehr.
Naja, das ist in den BB Personenverkehr der 9.1.1 und der wird zumindest so gelebt, dass Zusatzfahrkarten für andere Züge ab 20min. Verspätung grundsätzlich auch erstattet werden:
Nahverkehrsfahrkarten mit einem Sparpreis Aktion Ticket z.B.
Die Regelung im 9.1.1 spielt wahrscheinlich auch mit eine Rolle, dass der DB Fernverkehr für Nahverkehrskunden als vergleichbare Alternative genutzt werden kann.
Woraus ergibt sich das?
Ich verweise an dieser Stelle mal noch auf folgenden älteren Thread:
https://www.ice-treff.de/index.php?id=520375
Die Regelung der EVO, die explizit reservierungspflichtige Züge ausschließt, gilt dagegen nicht im Fernverkehr.
Naja, das ist in den BB Personenverkehr der 9.1.1 und der wird zumindest so gelebt, dass Zusatzfahrkarten für andere Züge ab 20min. Verspätung grundsätzlich auch erstattet werden:
Nahverkehrsfahrkarten mit einem Sparpreis Aktion Ticket z.B.
Und die gelten genau warum für eine Fahrt mit Flixtrain?
--
Weg mit dem 4744!
Woraus ergibt sich das?
Ich verweise an dieser Stelle mal noch auf folgenden älteren Thread:
https://www.ice-treff.de/index.php?id=520375
Die Regelung der EVO, die explizit reservierungspflichtige Züge ausschließt, gilt dagegen nicht im Fernverkehr.
Naja, das ist in den BB Personenverkehr der 9.1.1 und der wird zumindest so gelebt, dass Zusatzfahrkarten für andere Züge ab 20min. Verspätung grundsätzlich auch erstattet werden:
Nahverkehrsfahrkarten mit einem Sparpreis Aktion Ticket z.B.
Und die gelten genau warum für eine Fahrt mit Flixtrain?
Den Satz musst Du mir erklären.
Servicecenter Fahrgastrechte hat richtig beschieden
In diesem Fall bekommst du wohl vor allem darum eine DB-Fahrkarte erstattet weil Flix dir keinen anderen Zug am gleichen Tag mehr anbietet. Wenn sie dich allerdings alternativ in einen ihrer Busse "einladen", und du mit dem vor 0 Uhr am Ziel bist, dann musst du wohl den nehmen, da man dir eine alternative Beförderung angeboten hat. Nur: wenn der Bus eben nicht am Abfahrts- oder Ankunftsbahnhof hält, sondern du erst noch wieder irgendwie zum Bus kommen müsstest, dann kannst du ihn wohl auch ausschlagen.
Muss nicht letzte Flix-Verbindung sein
In diesem Fall bekommst du wohl vor allem darum eine DB-Fahrkarte erstattet weil Flix dir keinen anderen Zug am gleichen Tag mehr anbietet. Wenn sie dich allerdings alternativ in einen ihrer Busse "einladen", und du mit dem vor 0 Uhr am Ziel bist, dann musst du wohl den nehmen, da man dir eine alternative Beförderung angeboten hat.
Nein, die VO (EG) sieht vor, dass man bei mehr als 60min. zu erwartender Verspätung Züge anderer Anbieter nutzen kann. Art. 16 spricht ausdrücklich von "vergleichbaren Bedingungen" und nicht von "gleichen Bedingungen" im Sinne gleicher Anbieter.
Alternative Verkehrsmittel wie Taxi oder andere reservierungspflichtige Züge/Busse müssen von Flixtrain im Gegensatz zu DB und SPNV grundsätzlich nicht erstattet werden, auch nicht, wenn die Ankunft in die Nacht fällt oder es die letzte Verbindung war. Da nimmt man sich ein Hotel und fährt am nächsten Tag mit dem ICE weiter.
Wenn Flix eine Busalternative zum Zug stellt, mit der das Ziel mit höchstens 60min. Verspätung erreichbar ist, könnte es, dass man die nehmen muss.
Woraus ergibt sich das?
Und die gelten genau warum für eine Fahrt mit Flixtrain?
Den Satz musst Du mir erklären.
JeDi möchte wahrscheinlich darauf hinaus dass die BB Personenverkehr durch Flixtrain nicht angewendet werden weil einerseits durch A.1.1 nicht erfasst, andererseits durch deren eigene veröffentliche Beförderungsbedingungen, insbesondere 3.1.1.
--
"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar
Woraus ergibt sich das?
Und die gelten genau warum für eine Fahrt mit Flixtrain?
Den Satz musst Du mir erklären.
JeDi möchte wahrscheinlich darauf hinaus dass die BB Personenverkehr durch Flixtrain nicht angewendet werden weil einerseits durch A.1.1 nicht erfasst, andererseits durch deren eigene veröffentliche Beförderungsbedingungen, insbesondere 3.1.1.
Richtig. Es ging ja um den Fall, dass bei einem verspäteten Flixtrain eine DB-Fahrkarte als alternativer Zug erstattet werden soll. Nach meiner Interpretation wäre das entweder in beide Richtungen möglich, oder in beide Richtungen nicht möglich - weil die 1371 eben vergleichbare Beförderungsbedingungen fordert. Und das funktioniert nun mal nicht in nur eine Richtung.
Für den Fall einer Flixtrain-Fahrt, die mehr als 60 Minuten verspätet ist, sind weder die Regelungen der BBPV, noch die der EVO einschlägig. Nur diese sehen einen Ausschluss von Reservierungspflichtigen Zügen vor.
Das Konstrukt legt insgesamt also nahe, dass reservierungspflichtige Züge niemals unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen fahren, wie nicht-reservierungspflichtige Züge.
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Weg mit dem 4744!
Servicecenter Fahrgastrechte hat richtig beschieden
D.h., wenn mein reservierungsfeier IC von Hamburg nach Aarhus ausfällt, darf ich nicht den reservierungspflichtigen EC Richtung Kopenhagen als Ersatz nehmen?
(?) ähnlicher Fall
Ich hänge mich Mal an die Frage ran:
Ich habe ein ICE-Ticket zum 9 Euro Ticket eingereicht und habe eine Ablehnung aus genau demselben Grund bekommen. Das ist aber ohne Diskussion falsch.
Kann es sein, dass es daran liegt, dass ich den ICE als"alternatives Verkehrsmittel" eingetragen habe, womit Taxi nachts gemeint ist und das System es einfach automatisch ablehnt?
(?) ähnlicher Fall
Moin,
genau den Fall hatten wir auch. Es fielen 2 Stunden nacheinander alle Nahverkehrsverbindungen auf der betreffenden Strecke aus. Wir haben dann die Kosten für das ICE Ticket eingereicht und der volle Ticketpreis für den ICE wurde erstattet.
Leider haben wir weder das Antwortschreiben noch eine Kopie vom Antrag. Aber eigentlich bin ich mir ziemlich sicher, dass ich dort Erstattung von Kosten für Alternativbeförderung angekreuzt hatten. Vielleicht nochmal nachhaken.
Viel Erfolg und viele Grüße
Anspruch besteht IMHO
Ich hänge mich Mal an die Frage ran:
Ich habe ein ICE-Ticket zum 9 Euro Ticket eingereicht und habe eine Ablehnung aus genau demselben Grund bekommen. Das ist aber ohne Diskussion falsch.
Wenn die Voraussetzungen eingehalten wurden "Mehr als 20 Minuten zu erwarten" und ein ICE-Ticket für eine vergleichbare Strecke gelöst wurden, bestand Anspruch auf Erstattung dieses Tickets.
BTDT
Rufnummer anrufen, Sachverhalt am Telefon klären und dmait den Fall nochmal öffnen.