rein rechtlich richtig, aber... (Allgemeines Forum)

Henrik, Donnerstag, 13.10.2022, 01:46 (vor 1340 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von Henrik, Donnerstag, 13.10.2022, 01:48

Wieso? Die Bedingungen waren doch klar (Kreditkarte kann von beiden Seiten ohne Angaben von Gründen relativ kurzfristig gekündigt werden). Dass ein Übergangszeitraum gewährt wird, dürfte doch in deinem Sinne sein?

Welcher Punktesammler ist auf die Idee gekommen, dass seine Punkte verfallen, weil die Deutsche Bahn keine Kreditkarte mit Kreditkartenfunktion mehr anbietet?

Die Commerzbank könnte dir auch völlig ohne Grund mit 2 Monaten Frist kündigen... Steht alles in den von dir unterschriebenen AGB.

Wenns rein rechtlich richtig ist: Was soll "der Verbraucherschutz" (wer konkret?) da machen?

"der Verbraucherschutz" bzw. eben entsprechende Verbände / Akteure sind durchaus auch da aktiv, wo nach jeweils aktueller Lage die Unternehmen tatsächlich noch im Recht sind, es aber eben für die Kunden sehr verwirrend unvorteilhaft erscheint.
In der Folge gab es dann mal Änderungen - mal nicht.
Auch im Bahn-Bereich, mehrfach. Bekannt ist der Hinweis & rechtliche Möglichkeit auf Rückzug einer Bestellung einer BahnCard innerhalb von 2 Wochen.
[edit: ich bin mir hier nicht ganz sicher, wie die Rechtslage zuvor war bzw. wie das Urteil genau ausfiel]

Einen Anlass dazu sehe ich hier auch nicht.

Was Deinen Satz hinsichtlich der Kündigung von Seiten der Commerzbank angeht,
das konnten wir ja schon erleben.. wann war das? so gegen Anfang dieses Jahres und zuvor.
Völlig ohne Grund werden sie es ja nicht machen,
da hatte es den Hintergrund, dass Kunden ihre Identität nach mehrfacher Aufforderung nicht bestätigten - auch da gab es neue gesetzliche Regelungen.


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