Sparpreis 25/50 am besten - KLAR! (Fahrkarten und Angebote)

Tommyboy, OWL, Freitag, 04.06.2010, 00:05 (vor 5684 Tagen) @ Sascha Heß
bearbeitet von Tommyboy, Freitag, 04.06.2010, 00:06

Hallo!

Was Du schreibst ist eigentlich genau falsch.

Die Sparpreise 25 und 50 gelten nämlich nur bis 3:00 Uhr des Folgetages der jeweiligen Fahrt. Die neuen Sparpreise gelten, wie Du es geschrieben hast, aber bis 10:00 Uhr des nächsten Tages.
Und das ganze ist sowieso nur wichtig, wenn man mit Nahverkehrszügen weiterfahren will/muss.
Ansonsten hat man ja die bekannte Zugbindung und dabei kann man bei allen Sparpreisen auch längere Unterbrechungen einplanen.

Viele Grüße
Sascha

Keinesfalls! Auf den Sparpreis 25/50 Fahrkarten steht zu lesen: "Gilt vor/nach den gebuchten Zügen 2 Tage je Fahrt". Oder ist das geändert worden? Beim SP 25/50 kann man ja auch einen Aufenthalt von 24 Stunden einbauen, beim neuen Sparpreis geht das nicht.

Was ich meine ist dieses:
Jemand möchte, sagen wir mal, von Düsseldorf nach Hannover fahren, über's WE. Am Freitag hin, am Sonntag zurück. Nun möchte diese Person sofort nach Hannover fahren, dann nach Bielefeld, dann nochmal nach Hannover und dann zurück nach D'dorf. Das lässt sich mit dem SP 50 recht einfach machen, wenn man z.B. am Freitagmorgen einen IC zwischen D und DUS bucht, den Rest im NV und auf der Rückfahrt den Pseudo-IC am Montag. So lange auf dem Stück Hannover-Bielefeld kein Abdruck angebracht ist vom Kin ist es kein Problem, sich nochmals am nächsten Tag in den Zug nach Hannover zu setzen und die Strecke nochmal zu fahren, wie gesagt, gilt vor/nach den gebuchten Zügen im NV 2 Tage je Fahrt. Man ist dann eben noch immer auf der Hinfahrt.

Ich vermute auch, dass die DB die Gültigkeitsdauer der Fahrscheine stets und ständig vermindert, um solchen Experimenten einen Riegel vorzuschieben. Anders kann ich es mir nicht erklären, dass die Gültigkeitsdauer von einst 4 Tagen jetzt auf einen Tag beim Sparpreis herabgesetzt wurde.

Gruß,
Tommyboy

--
Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)


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