20-Minutenregel auch im Nahverkehr? (Fahrkarten und Angebote)

Mike65, Sonntag, 02.10.2022, 19:10 (vor 1253 Tagen)

Im Fernverkehr gilt ja die Regel, dass die Zugbindung aufgehoben ist , wenn die zu erwartende Verspätung am Ankunftsort mehr als 20 Minuten beträgt. Gilt das auch im NV? Da gibt es zwar keine Zug- wohl aber eine Streckenbindung. Kann ich bei Verspätung einen Umweg fahren, wenn ich dadurch schneller zu Hause bin als auf dem auf dem Ticket angegebenen Weg?
Zum konkreten Fall: Ich habe eine Fahrkarte Radolfzell-Ulm über Friedrichshafen. Am Bahnhof angekommen, ist der IRE3 aus Basel mit +25 angeschlagen, der Anschluss in Friedrichshafen also höchstwahrscheinlich weg. Ich bin daher kurzentschlossen in den RE4 eingestiegen, um über Tuttlingen nach Ulm zu fahren. Damit schaffe ich es, zur ursprünglich geplanten Ankunftzeit in Ulm zu sein. Ist das erlaubt?

20-Minutenregel auch im Nahverkehr

VT642, Sonntag, 02.10.2022, 20:28 (vor 1253 Tagen) @ Mike65

Mit welchem Ticket bist du denn unterwegs? Im NV sind es ja in vielen Fällen Fahrscheine, die nicht dem DB Tarif, sondern dem eines Verbunds unterliegen. Da gilt dann natürlich nicht die 20min Regel, sondern die Regel des jeweiligen Verbundes.

20-Minutenregel auch im Nahverkehr

Mike65, Sonntag, 02.10.2022, 21:23 (vor 1253 Tagen) @ VT642

Mit welchem Ticket bist du denn unterwegs? Im NV sind es ja in vielen Fällen Fahrscheine, die nicht dem DB Tarif, sondern dem eines Verbunds unterliegen. Da gilt dann natürlich nicht die 20min Regel, sondern die Regel des jeweiligen Verbundes.

Radolfzell-Ulm liegen nicht im gleichen Verbund, deshalb war es das Standard-BW-Ticket der DB. Die Zugbegleiterin hat das Ding übrigens kommentarlos akzeptiert, vermutlich aber auch nicht genau hingesehen.

20-Minutenregel auch im Nahverkehr

Knochendochen, Sonntag, 02.10.2022, 22:10 (vor 1253 Tagen) @ VT642

Die 20 Minuten-Regel ist keine DB-Erfindung, sondern eine gesetzliche Regelung und gilt deshalb bei Verbundfahrkarten genauso.

20-Minutenregel gesetzlich nur im Nahverkehr

JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 03.10.2022, 02:13 (vor 1252 Tagen) @ Knochendochen

Die 20 Minuten-Regel ist keine DB-Erfindung, sondern eine gesetzliche Regelung und gilt deshalb bei Verbundfahrkarten genauso.

Naja, die gesetzliche 20-Minuten-Regel gilt sogar *nur* im Nahverkehr. Aus Gründen der Vereinheitlichung hat sich DB Fernverkehr dazu entschlossen, diese in die BB PV zu übernehmen.

Im FV gibts gesetzlich nur die 60-Minuten-Regel aus der 1371, die meisten Fernverkehrsbetreiber wenden auch nur diese an.

--
Weg mit dem 4744!

20-Minutenregel auch im Nahverkehr!

Barzahlung, Sonntag, 02.10.2022, 21:25 (vor 1253 Tagen) @ Mike65
bearbeitet von Barzahlung, Sonntag, 02.10.2022, 21:29

Im Fernverkehr gilt ja die Regel, dass die Zugbindung aufgehoben ist , wenn die zu erwartende Verspätung am Ankunftsort mehr als 20 Minuten beträgt. Gilt das auch im NV?

Wenn Du einen normalen nicht ermäßigten Fahrschein (bwEINFACH oder bwHIN- UND ZURÜCK) hast, ja, siehe EVO § 8:

(1) Besitzt der Reisende einen Fahrausweis, der ausschließlich für den öffentlichen Personennahverkehr gilt, so hat er, sofern vernünftigerweise davon ausgegangen werden muss, dass er wegen eines Ausfalls oder einer Unpünktlichkeit des von ihm gemäß dem Beförderungsvertrag gewählten Zuges eines Eisenbahnverkehrsunternehmens verspätet am Zielort ankommen wird, neben den in der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 genannten Rechten und Ansprüchen die folgenden Rechte:

1. Der Reisende kann die Fahrt zum vertragsgemäßen Zielort mit einem anderen Zug durchführen, sofern vernünftigerweise davon ausgegangen werden muss, dass der Reisende mindestens 20 Minuten verspätet am Zielort ankommen wird. Der Reisende kann die Benutzung des anderen Zuges jedoch nicht verlangen, wenn für diesen eine Reservierungspflicht besteht oder der Zug eine Sonderfahrt durchführt.

https://www.gesetze-im-internet.de/evo/BJNR206630938.html

Die Verraussetzungen sind erfüllt, wenn der Anschluss in Friedrichshafen gemäß Verspätungsprognose nicht erreicht wird.

Die erheblich ermäßigten Fahrkarten sind sowieso immer auf beiden Strecken gültig.

Da gibt es zwar keine Zug- wohl aber eine Streckenbindung. Kann ich bei Verspätung einen Umweg fahren, wenn ich dadurch schneller zu Hause bin als auf dem auf dem Ticket angegebenen Weg?

Ja und zwar ohne besondere Bescheinigung und ohne Kauf einer zusätzlichen Fahrkarte, da die EVU der Alternativverbindung alle den bwTarif anerkennen.

Im NV sind es ja in vielen Fällen Fahrscheine, die nicht dem DB Tarif, sondern dem eines Verbunds unterliegen.

In allen Fällen.

Da gilt dann natürlich nicht die 20min Regel

Die gilt im bwTarif wie in allen SPNV-Tarifgemeinschaften natürlich auch. Siehe § 8 Abs. 1 Nr. 1 EVO bzw. Nr. 8.2.1 BB Deutschlandtarif.

20-Minutenregel auch im Nahverkehr!

baseldb, Basel, Sonntag, 02.10.2022, 23:48 (vor 1253 Tagen) @ Barzahlung

Im NV sind es ja in vielen Fällen Fahrscheine, die nicht dem DB Tarif, sondern dem eines Verbunds unterliegen.

In allen Fällen.

Gibt doch in Bayern zb Regionen die keinem Verkehrsverbund angehören und bei denen man auch nur Normalpreise verkauft bekommt? Oder ist das was ganz anderes?

--
Freundliche Grüsse

20-Minutenregel auch im Nahverkehr!

Barzahlung, Montag, 03.10.2022, 01:21 (vor 1252 Tagen) @ baseldb
bearbeitet von Barzahlung, Montag, 03.10.2022, 01:22

Im NV sind es ja in vielen Fällen Fahrscheine, die nicht dem DB Tarif, sondern dem eines Verbunds unterliegen.

In allen Fällen.


Gibt doch in Bayern zb Regionen die keinem Verkehrsverbund angehören und bei denen man auch nur Normalpreise verkauft bekommt?

Das ist dann der Deutschlandtarifverbund. ;-)

20-Minutenregel auch im Nahverkehr!

baseldb, Basel, Montag, 03.10.2022, 07:51 (vor 1252 Tagen) @ Barzahlung

Dankeschön

--
Freundliche Grüsse

20-Minutenregel auch im Nahverkehr?

Barzahlung, Sonntag, 02.10.2022, 21:31 (vor 1253 Tagen) @ Mike65

Also Zugbindung gibt es natürlich keine. Ab 20min. Verspätung fällt die Raumbegrenzung der Fahrkarte.

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum