? Erstattung bei Fahrtabbruch im Reisezentrum (Fahrkarten und Angebote)

VT642, Samstag, 01.10.2022, 22:49 (vor 1255 Tagen)

Hallo miteinander,

folgende Konstellation:
Im Reisezentrum gebuchtes Ticket Miltenberg-Brenner

Fahrtabbruch in Würzburg wegen zu erwartender Verspätung in München von 25min > Anschlussverlust sicher bei 11min Umstiegszeit > Verspätung in Brenner mindestens 120min

Die Verspätung ist dann auch in München so eingetreten, ich habe den Zug weiter verfolgt.

Meine Frage: Kann ich die Erstattung im Rahmen der FGR (Fahrtabbruch und ggf. Rückfahrt zum Ausgangsort) auch im Reisezentrum geltend machen und dort ausgezahlt bekommen oder geht das ausschließlich über das SC FGR? Falls letzteres: Muss der Originalbeleg zwingend abgegeben werden?

Danke für hilfreiche Antworten!
VT642

? Erstattung bei Fahrtabbruch im Reisezentrum

JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 02.10.2022, 08:27 (vor 1254 Tagen) @ VT642

Meine Frage: Kann ich die Erstattung im Rahmen der FGR (Fahrtabbruch und ggf. Rückfahrt zum Ausgangsort) auch im Reisezentrum geltend machen und dort ausgezahlt bekommen

Ja.

oder geht das ausschließlich über das SC FGR? Falls letzteres: Muss der Originalbeleg zwingend abgegeben werden?

Auch wenn das ja eigentlich nicht mehr gefragt war: Für Erstattungen braucht es immer einen Originalbeleg.

--
Weg mit dem 4744!

Original?

wachtberghöhle, Sonntag, 02.10.2022, 09:17 (vor 1254 Tagen) @ JeDi

Meine Frage: Kann ich die Erstattung im Rahmen der FGR (Fahrtabbruch und ggf. Rückfahrt zum Ausgangsort) auch im Reisezentrum geltend machen und dort ausgezahlt bekommen

Ja.

oder geht das ausschließlich über das SC FGR? Falls letzteres: Muss der Originalbeleg zwingend abgegeben werden?

Auch wenn das ja eigentlich nicht mehr gefragt war: Für Erstattungen braucht es immer einen Originalbeleg.

Meine gelebte Praxis kann dies nicht bestätigen.

Original.

sibiminus, Sonntag, 02.10.2022, 10:25 (vor 1254 Tagen) @ wachtberghöhle

Auch wenn das ja eigentlich nicht mehr gefragt war: Für Erstattungen braucht es immer einen Originalbeleg.


Meine gelebte Praxis kann dies nicht bestätigen.

Deswegen ist das Geschriebene aber nicht falsch. Sagt dir die gelebte Praxis auch, ob die Abrechnungsprüfer das Personal über diesen Fehler nachbelastet haben, Wochen-Monate später nachdem die Belegprüfung mal durch ist?

--
"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar

? Erstattung bei Fahrtabbruch im Reisezentrum

VT642, Donnerstag, 06.10.2022, 13:09 (vor 1250 Tagen) @ JeDi

Meine Frage: Kann ich die Erstattung im Rahmen der FGR (Fahrtabbruch und ggf. Rückfahrt zum Ausgangsort) auch im Reisezentrum geltend machen und dort ausgezahlt bekommen

Ja.

oder geht das ausschließlich über das SC FGR? Falls letzteres: Muss der Originalbeleg zwingend abgegeben werden?

Auch wenn das ja eigentlich nicht mehr gefragt war: Für Erstattungen braucht es immer einen Originalbeleg.


Wurde heute in München Hbf mit der Begründung weggeschickt, grenzüberschreitende Tickets können nur übers SC FGR bearbeitet werden. Ist das so korrekt?

? Erstattung bei Fahrtabbruch im Reisezentrum

bahnfahrerofr., Donnerstag, 06.10.2022, 15:22 (vor 1250 Tagen) @ VT642

Wurde heute in München Hbf mit der Begründung weggeschickt, grenzüberschreitende Tickets können nur übers SC FGR bearbeitet werden. Ist das so korrekt?

War zumindest früher schon so, dass die vom RZ aus auch nur eingeschickt wurden. Ausnahme "tarifliches Inland" wie Basel Bad oder Kufstein, die können vor Ort bearbeitet werden.

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