Frage zur Zugbindung bei Änderung des Laufwegs (Allgemeines Forum)

Knochendochen, Mittwoch, 28.09.2022, 20:09 (vor 548 Tagen) @ TEE Rheingold

Nein, darfst du nicht. Die Zugbidnung ist erst aufgehoben, wenn vernünftigerweise von einer Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielbahnhof ausgegangen werden kann. Da in deinem Fall die gebuchte Verbindung noch genauso möglich ist wie sie gebucht wurde, trifft obiges nicht zu.
Du könntest allerdings fragen, ob man dir die Zugvidnung aus Kulanz aufhebt.


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