EINE Bahncardnummer = EIN Vertrag? (Fahrkarten und Angebote)

Tobs, Region Köln/Bonn, Donnerstag, 08.09.2022, 15:41 (vor 1189 Tagen) @ drdoolittle

Hi,

Kündigungen der BC's müssen sowieso mit Angabe der Bahncardnummer gemacht werden.


unterstellen wir einmal - ich kenne es aus meinem Bekanntenkreis so -, dass im Falle bereits zuvor gekündigter BCs, die Nummer für die neue Karte übernommen wird. TEE Rheingold hat offensichtlich eine bis zum 30.09.2022 gültige (und bereits gekündigte) BC und eine Probe-BC für den Zeitraum ab 01.10.2022 gekauft. Die Nummer dürfte dann fortgeführt worden sein. Nun möchte er, so vermute ich, vor dem 30.09.2022 für den Zeitraum ab 01.01.2023 eine weitere Probe-BC (mittels Gutschein) erwerben und zuvor die ab 01.10. gültige Probe-BC kündigen.

Sofern die BC-Nummer der bis zum 30.09.2022 gültigen BC und der ab 01.10.2022 gültigen Probe-BC identisch sind, würde ich davon ausgehen, dass die Kündigung nur der (neuen) Probe-BC zugeordnet werden kann, da die "alte" BC in diese überführt wird.

Entsprechend müsste er m. E. die ab 01.10. gültige Probe-BC übrigens auch nur dann kündigen, wenn die ab 01.01. gültige Probe-BC eine andere BC-Nummer hat. Eine BC-Nummer kann nur einem Vertrag zugeordnet werden, d. h. alle anderen Verträge unter dieser Nummer müssten bereits gekündigt und/oder ausgelaufen sein. Anders gefragt: Wo liegt mein Denkfehler? -;)


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