? BC100 Einnahmenaufteilung (Allgemeines Forum)

RobbieRegio, Samstag, 03.09.2022, 20:31 (vor 1259 Tagen)

Hallo zusammen,
Weiß jemand nach welchem Schlüssel die Einnahmen bei der BC100 zwischen Fernverkehr, Nahverkehr und Cityticket aufgeteilt werden?
Ich frage bezüglich eines 9-Euro-Ticket-Nachfolgers. Es wäre ja für eine richtige Mobilitätsflatrate sinnvoll ein solches Regionalticket mit einer BC100FV (nur für den Fernverkehr) zu kombinieren.
Ich weiß bei zwei Tickets wären Fahrgastrechte ein anderes Problem. Ich vermute der 9E-Ticket Nachfolger würde einfach integriert werden in die BC100.

Keine Antwort, aber einige Ansätze...

Pfälzer, Sonntag, 04.09.2022, 10:26 (vor 1258 Tagen) @ RobbieRegio
bearbeitet von Pfälzer, Sonntag, 04.09.2022, 10:30

Hallo,

zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass solche Themen wie die Aufteilung der Einnahmen eines Produkts zu den innersten Geschäftsgeheimnissen eines Unternehmens gehören. Man darf daher bezweifeln, dass es hier im Forum überhaupt einen Mitforisten gibt, der zu dem erlauchten Kreis der Wissenden um diesen Einnahmenschlüssel gehört - und selbst wenn, dann wäre ihm gut getan, das nicht in aller Öffentlichkeit zu verbreiten.

Somit kann ich zu deiner Frage keine zielführende Antwort liefern. Allerdings möchte ich hier noch etwas zu den mir bekannten Methoden zur Ermittlung der Einnahmenaufteilung unter Verkehrsunternehmen und deren Anwendbarkeit auf die BC100 ausholen. Das soll auch die Komplexität zeigen, die hinter der Berechnung dieser Schlüssel steht.

Aufteilung nach der Anzahl der verkauften Fahrkarten

Die einfachste und ungenauste Möglichkeit, die Einnahmen zwischen verschiedenen Verkehrsunternehmen aufzuteilen, ist das Gegenüberstellen der Anzahl der von den beteiligten Unternehmen verkauften Fahrkarten.

Beispiel:
- Unternehmen A verkauft 55% der Einzelfahrscheine, 40% der Monatskarten und 10% der Schülerfahrkarten
- Unternehmen B verkauft 30% der Einzelfahrscheine, 40% der Monatskarten und 20% der Schülerfahrkarten
- Unternehmen C verkauft 15% der Einzelfahrscheine, 20% der Monatskarten und 70% der Schülerfahrkarten

An Hand der Wertigkeit der Fahrscheintypen könnte nun berechnet werden, welches Unternehmen wie stark zu den Gesamteinnahmen beiträgt. Daraus kann der Schlüssel berechnet werden. Die Unternehmen erhalten also mehr oder weniger den Betrag zurück, den sie durch Fahrscheinverkäufe erwirtschaftet haben.

Das Modell ist natürlich an zwei Stellen sehr ungenau:
1. Es wird nicht berücksichtigt, dass Fahrgäste im Fahrtverlauf zwischen mehreren Unternehmen umsteigen oder Fahrkarten gänzlich für Fahrten mit einem anderen Unternehmen nutzen.
2. Bei Zeitkarten wird die Häufigkeit der Nutzung nicht berücksichtigt

Daher ist diese Methode eher ein Relikt aus der Anfangszeit kleiner Verkehrsverbünde. Ursprünglich wurden auf Basis der verkauften Fahrkarten auch Fahrgastzahlen und die damit die Verkehrsnachfrage im Verbundraum berechnet. Heutigen Bedürfnissen an die Genauigkeit kommt das nicht nach.

Bei der BC100 wäre diese Berechnungsweise gänzlich ungeeignet, denn es tritt m. W. n. immer DB Vertrieb im Auftrag von DB Fernverkehr als ausgebendes Unternehmen der Fahrkarte auf (bitte korrigieren, wenn ich da falsch liege).

Aufteilung nach der Beförderungsleistung

Diese Methode ist auch vergleichsweise einfach zu berechnen, aber schon deutlich genauer. Die Einnahmen werden nach dem Anteil der erbrachten Beförderungsleistung in Pkm verteilt.

Beispiel:
- Unternehmen A erbringt 7 Mio. Pkm pro Jahr
- Unternehmen B erbringt 10 Mio. Pkm pro Jahr
- Unternehmen C erbringt 3 Mio. Pkm pro Jahr

Dann erhält Unternehmen A 35%, Unternehmen B 50% und Unternehmen C 15% der Einnahmen.

Zur Ermittlung der Beförderungsleistung sind Daten zu den Fahrgastzahlen der beteiligten Unternehmen erforderlich, die entweder durch Handzählungen oder durch AFZS-Systeme ermittelt werden. Handzählungen alleine sind wegen des hohen Personalbedarfs recht teuer, können sich aber in Synergie mit einer Befragung auch heute noch rechnen. Automatische Zählsysteme verursachen dagegen nur geringe laufende Kosten, aber deren Einrichtung ist eine Goldgrube für Hard- und Softwarefirmen.

Mit diesem Modell wurde zwar Schwachstelle 1 von oben gelöst, Schwachstelle 2 bleibt aber: Das tatsächliche Nutzungsverhalten der einzelnen Fahrscheintypen geht immer noch nicht in die Berechnung der Einnahmenaufteilung mit ein.

Bei der BC100 könnte man diesen Schlüssel mit Ausnahme des City-Tickets auf Basis der Beförderungsleistung berechnen, wenn man die Kennzahlen der anerkennenden Verkehrsunternehmen zusammenstellt. Dann wäre aber nicht berücksichtigt, wie häufig BC100-Inhaber tatsächlich die Leistungen der jeweiligen Beförderer nutzen. Wahrscheinlich werden die Züge von DB Fernverkehr z. B. von BC100-Inhabern deutlich häufiger genutzt als deren Anteil an der Beförderungsleistung im Gültigkeitsbereich entspricht.

Aufteilung nach der tatsächlichen Nutzung der Fahrkarten

Schließlich die genauste Form der Ermittlung der Einnahmenaufteilung ist und bleibt eine Erhebung durch Befragung der Fahrgäste. Dabei bekommt man dann nicht nur wie bei der Zählung heraus, wie viele Fahrgäste im Zug sind (zur Berechnung der Verkehrsleistung), sondern auch welche Fahrscheine sie nutzen. Damit kann die Beförderungsleistung auf die einzelnen Fahrscheintypen aufgeschlüsselt werden, wodurch deren tatsächliche Nutzung in der Einnahmenaufteilung berücksichtigt wird.

Nun kann man sich vorstellen, was für ein Aufwand das wäre, eine Erhebung durchzuführen, bei der alle Züge erhoben werden, in denen die BC100 anerkannt wird. Realistisch möglich wäre so ein Unterfangen nur, wenn DB Fernverkehr die Daten lokaler Erhebungen (bei denen die BC100-Nutzung miterfasst wird) einkauft, um möglichst nur in den eigenen Zügen eine eigens dafür notwendige Erhebung durchzuführen.

Insgesamt gehe ich eher davon aus, dass auf anderer Grundlage ein Einnahmenschlüssel mit den anerkennenden Unternehmen vereinbart wurde.

Bei der klassischen Fahrgasterhebung im Zug handelt es sich um eine sogennante "revealed preference"-Erhebung. Es wird also das tatsächliche Nutzerverhalten der Fahrgäste im Zug erhoben. Es gibt aber noch eine andere Methode, an diese Daten zu kommen, die der User phil in einem anderen Faden schon angesprochen hatte:

Aufteilung nach der angegebenen Nutzung der Fahrkarten

Das wäre dann eine "stated preference"-Erhebung. Alle BC100-Besitzer würden bestenfalls online regelmäßig zu ihrer Fahrscheinnutzung befragt. Abgefragt würde meist ein Fahrtenbuch über einen begrenzten Zeitraum.

Mit dieser Methode kommt man zu der selben Datenbasis, die man mit der Erhebung im Zug erlangen kann. Sie hat allerdings zwei große Nachteile:
1. Die Rücklaufquote ist meist geringer als die Teilnahmequote an der Erhebung im Zug - weil das Beantworten der wenigen Fragen eines gut gelaunten Erhebers jedem Verruf zum Trotz viel einfacher und angenehmer ist als zusätzlicher Papierkrieg
2. Es heißt nicht ohne Grund "stated preference": Ob das, was die Kunden als Fahrten angeben, dann auch mit ihrer tatsächlichen Präsenz im Zug überein stimmt, kann letztlich keiner nachprüfen.

Für die BC100 wäre diese Erhebungsmethode sehr gut geeignet: Sie kostet die Verkehrsunternehmen fast nichts und erreicht eine volle Abdeckung aller Nutzer, da deren Kontaktdaten bekannt sind. Den "gap" zwischen "stated" und "revealed" könnte man in dieser Größenordnung verkraften. Kein Wunder also, dass einem Beitrag des Users phil in besagtem anderen Faden zufolge dieses Verfahren beim Schweizer GA stichprobenhaft schon angewandt wird.

Im Nahverkehr wird sich das dagegen kaum durchsetzen können, da man (noch) nicht zum Kauf jeder Einzelfahrkarte seine Kontaktdaten da lassen muss. Die meisten Fahrgäste erwischt man im Nahverkehr aktuell nur im Zug.

Zuletzt: Natürlich könnte man auch auf jede Form der Erhebung verzichten, wenn man den Zugang zum ÖPNV und SPV so reguliert, dass dort nur mit elektronisch lesbaren Medien und zwingendem Check-in / Check-out oder Be-out mitgefahren werden kann. Wie das aussehen kann sieht man in den Niederlanden.

Freundliche Grüße aus dem Süden!

P. S.: Ich war auch schon bei einer Verbunderhebung zur Einnahmenaufteilung als Erheber aktiv.

? BC100 Einnahmenaufteilung

markw, Montag, 05.09.2022, 07:39 (vor 1258 Tagen) @ RobbieRegio

Moin,

Weiß jemand nach welchem Schlüssel die Einnahmen bei der BC100 zwischen Fernverkehr, Nahverkehr und Cityticket aufgeteilt werden?

Ich denke, dass die DB dauerhafte Sätze dafür ausgemacht hat, wie bei normalen Fahrkarten auch. Zumindest vor einigen Jahren gab es für das Cityticket bei einer Fernverkehrsfahrkarte 0,90. Weiß ich, weil man das als Bahnunternehmen einkaufen kann. Wenn Flixtrain wollte, könnte es nämlich auch Citytickets anbieten, ebenso Anschlussleistungen in Nahverkehrszügen. Der Deutschlandtarifverbund https://deutschlandtarifverbund.de/ sollte dies wissen, ob er Dir diese Info rausrückt, ist eine andere Frage.

Ich weiß bei zwei Tickets wären Fahrgastrechte ein anderes Problem. Ich vermute der 9E-Ticket Nachfolger würde einfach integriert werden in die BC100.

Es ist eine spannende Frage, ob beim 9€-Ticket-Nachfolger auch eingeschränkte Fahrgastrechte gelten. Das 9€-Ticket war ja ein Ticket mit "erheblicher Ermäßigung". Das könnte man beim Nachfolger weiterhin so sehen, ist aber nicht zwingend. Wenn nicht, wäre das aber für die Unternehmen sehr teuer.

Erhebliche Ermäßigung des 9-Euro-Ticket

Barzahlung, Montag, 05.09.2022, 13:46 (vor 1257 Tagen) @ markw

Es ist eine spannende Frage, ob beim 9€-Ticket-Nachfolger auch eingeschränkte Fahrgastrechte gelten. Das 9€-Ticket war ja ein Ticket mit "erheblicher Ermäßigung".

Das ist in einer Reihe von Threads wirklich sehr gründlich ausdiskutiert worden.

Erhebliche Ermäßigung des 9-Euro-Ticket

markw, Montag, 05.09.2022, 13:49 (vor 1257 Tagen) @ Barzahlung

Es ist eine spannende Frage, ob beim 9€-Ticket-Nachfolger auch eingeschränkte Fahrgastrechte gelten. Das 9€-Ticket war ja ein Ticket mit "erheblicher Ermäßigung".


Das ist in einer Reihe von Threads wirklich sehr gründlich ausdiskutiert worden.

Sorry, ich habe über den Sommer hier kaum mitgelesen. Ich kenne den Diskussionsstand nicht.

Kurzhinweis

sibiminus, Montag, 05.09.2022, 15:21 (vor 1257 Tagen) @ markw

Sorry, ich habe über den Sommer hier kaum mitgelesen. Ich kenne den Diskussionsstand nicht.

§ 2 Satz 4 EVO: Erheblich ermäßigte Beförderungsentgelte sind solche, die im Tarif ausdrücklich so benannt sind und eine Ersparnis gegenüber dem gewöhnlichen Fahrpreis von mehr als 50 Prozent gewähren. Mehrtages-Zeitkarten, insbesondere Wochen-, Monats- und Jahreskarten, gelten nicht als ermäßigte Beförderungsentgelte im Sinne von Satz 3.

Art. 17 Abs. 3 S. 3 EG-VO 1371/2007: Die Eisenbahnunternehmen dürfen Mindestbeträge festlegen, unterhalb deren keine Entschädigungszahlungen vorgenommen werden. Dieser Mindestbetrag darf höchstens 4 EUR betragen.

8.2.8 TB DT Teil A: Entschädigungsbeträge unter 4 € werden nicht ausgezahlt.

Aus der Herleitung gibt es fürs 9€-Ticket keine Entschädigung, was bei höherpreisigeren Nachfolgern nicht mehr so sein muss.

--
"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar

Kurzhinweis

EK-Wagendienst, EGST, Montag, 05.09.2022, 15:22 (vor 1257 Tagen) @ sibiminus

Sorry, ich habe über den Sommer hier kaum mitgelesen. Ich kenne den Diskussionsstand nicht.


§ 2 Satz 4 EVO: Erheblich ermäßigte Beförderungsentgelte sind solche, die im Tarif ausdrücklich so benannt sind und eine Ersparnis gegenüber dem gewöhnlichen Fahrpreis von mehr als 50 Prozent gewähren. Mehrtages-Zeitkarten, insbesondere Wochen-, Monats- und Jahreskarten, gelten nicht als ermäßigte Beförderungsentgelte im Sinne von Satz 3.

Art. 17 Abs. 3 S. 3 EG-VO 1371/2007: Die Eisenbahnunternehmen dürfen Mindestbeträge festlegen, unterhalb deren keine Entschädigungszahlungen vorgenommen werden. Dieser Mindestbetrag darf höchstens 4 EUR betragen.

8.2.8 TB DT Teil A: Entschädigungsbeträge unter 4 € werden nicht ausgezahlt.

Aus der Herleitung gibt es fürs 9€-Ticket keine Entschädigung, was bei höherpreisigeren Nachfolgern nicht mehr so sein muss.

Man kann die EVO aber auch ändern.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Kurzhinweis

sibiminus, Montag, 05.09.2022, 15:25 (vor 1257 Tagen) @ EK-Wagendienst

Man kann die EVO aber auch ändern.

Genau deswegen habe ich auch geschrieben dass es "nicht mehr so sein muss" und eben nicht dass es "nicht mehr so sein wird."

--
"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar

Erhebliche Ermäßigung des 9-Euro-Ticket

JanZ, HB, Montag, 05.09.2022, 15:41 (vor 1257 Tagen) @ markw
bearbeitet von JanZ, Montag, 05.09.2022, 15:43

Kurzfassung: Entschädigung nein, da unterhalb der Bagatellgrenze, Erstattung von Aufwendungen für Taxi oder Fernverkehr ja, da eben nicht "erheblich ermäßigt" im Sinne der EVO.

Erhebliche Ermäßigung des 9-Euro-Ticket

Barzahlung, Dienstag, 06.09.2022, 00:28 (vor 1257 Tagen) @ JanZ
bearbeitet von Barzahlung, Dienstag, 06.09.2022, 00:31

Erstattung von Aufwendungen für Taxi oder Fernverkehr ja, da eben nicht "erheblich ermäßigt" im Sinne der EVO.

Erstattung fürs Taxi hat mit erheblicher Ermäßigung nichts zu tun.

Hotel (ohne feste Grenze) und andere Verkehrsmittel (bis 80€ pro Person) gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 EVO werden erstattet, wenn die Weiterfahrt nicht zumutbar ist bzw. wenn der letzte Zug des Tages ausfällt oder man mit Ankunft im Zeitraum zwischen 0 und 5 von 60min. Verspätung ausgehen muss. Diese Regelungen gelten für alle Nahverkehrsfahrkarten, egal ob erheblich ermäßigt oder nicht erheblich ermäßigt.

Nur bei der Erstattung von Fernverkehrsfahrkarten bei einer Verspätung von 20min. gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1 EVO darf bei Fahrkarten mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt zuungunsten des Fahrgasts abgewichen werden.

Erhebliche Ermäßigung des 9-Euro-Ticket

Bremer, Bremen, Dienstag, 06.09.2022, 09:05 (vor 1256 Tagen) @ Barzahlung

Absolut korrekt. Es ist schade wie viel Unwissen weiterhin über Fahrgastrechte hier verbreitet wird.

Natürlich hat man auch bei "erheblich ermäßigten Tickets" Fahrgastrechte und hat Anspruch auf Taxi und Hotel. Stranden muss niemand, wenn ein gültiger Beförderungsvertrag vorliegt.

Danke für die Klarstellung!

JanZ, HB, Dienstag, 06.09.2022, 09:44 (vor 1256 Tagen) @ Bremer

Mir war tatsächlich nicht bewusst, dass es das Recht auf Taxi und Hotel auch bei "erheblich ermäßigten" Tickets gibt. Die Erstattung von Fernverkehr aber nicht, und das dürfte für die meisten Fahrgäste der relevanteste Punkt sein.

Erstattung Fernverkehrsticket

Barzahlung, Freitag, 16.09.2022, 23:19 (vor 1246 Tagen) @ JanZ

Mir war tatsächlich nicht bewusst, dass es das Recht auf Taxi und Hotel auch bei "erheblich ermäßigten" Tickets gibt. Die Erstattung von Fernverkehr aber nicht, und das dürfte für die meisten Fahrgäste der relevanteste Punkt sein.

Aber auch hier muss differenziert werden.

Fernverkehrsfahrkarten müssen nur nicht nach der Regelung gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1 EVO erstattet werden. Nach der Regelung in § 8 Abs. 1 Nr. 2 EVO ist das aber selbstverständlich möglich. Hier - und nur hier - ist der Erstattungsbetrag allerdings auf 80€ pro Person gedeckelt.

Wer ein QDL für die letzte Nahverkehrsverbindung des Tages nutzt oder für eine Verbindung mit planmäßiger Ankunftszeit im Zeitraum zwischen 0 und 5 Uhr, den schränkt die erhebliche Ermäßigung eigentlich nicht ein. Sollte man einen Anschluss verpassen, was unvermeidlich dazu führen würde, dass man unterwegs strandet oder am Ziel +60 hat, kann man für die Weiterreise dann natürlich eine Fernverkehrsfahrkarte kaufen. Das ist in der Regel auch weiteraus günstiger als ab dem Ort, an dem man strandet, ein Taxi oder Hotel zu nehmen.

Die Weiterreise muss auch nicht unter vergleichbaren Bedingungen erfolgen. Tickets für Flixtrain, Nachtzüge oder touristische Sonderfahrten müssten dann auch erstattet werden.

kein rechtlicher Anspruch auf Taxi-Gutschein

ICE1021, Sonntag, 11.09.2022, 06:51 (vor 1252 Tagen) @ Bremer

Mir hat das Eisenbahnbundesamt mitgeteilt, dass Taxi-Gutscheine bei verpasster letzter U-Bahn aufgrund von Zugverspätung selbst bei Bahncard 100 keinen Rechtsanspruch zur Folge haben, sondern reine Kulanz sind und auf Kulanz bei Zugbegleitern kann man leider immer seltener hoffen.

Da wäre ich mir nicht so sicher

Knochendochen, Sonntag, 11.09.2022, 08:11 (vor 1252 Tagen) @ ICE1021
bearbeitet von Knochendochen, Sonntag, 11.09.2022, 08:12

Aus der EU-Fahrgastrechteverornung und aus der EVO ergibt sich vielleicht kein Anspruch, da diese beiden Vorschriften nur für Züge gelten, worunter U-Bahnen nicht fallen. Allerdings hat man im Falle der BC 100 trotzdem eine durchgängige Fahrkarte und es gibt ja neben der EVO und der EU-Fahrgastrechteverornung auch noch andere zivilrechtliche Vorschriften, die einen Anspruch begründen könnten. Müsste man dann halt wahrscheinlich vor Gericht einklagen und dann wird kurz vorher "aus Kulanz" nachgegeben, damit kein allgemeines Urteil zustandekommt.

FGR: U-Bahn keine Eisenbahn -->keine Ansprüche aus FGR-VO

michael_seelze, Sonntag, 11.09.2022, 09:18 (vor 1251 Tagen) @ ICE1021

- kein Text -

Keine eingeschränkten FGR bei ausgelaufenem 9€ Ticket

wachtberghöhle, Dienstag, 06.09.2022, 08:55 (vor 1256 Tagen) @ markw
bearbeitet von wachtberghöhle, Dienstag, 06.09.2022, 08:56

Siehe hier: https://www.ice-treff.de/index.php?id=663645

Erstattet wurde der Mehraufwand für Fahrt mit IC, wegen zu erwartender Verspätung mehr als 20-Minuten am Zielort auf der urspüglich geplanten reinen Nahverkehrsverbindung.

? BC100 Einnahmenaufteilung

sibiminus, Montag, 05.09.2022, 15:48 (vor 1257 Tagen) @ RobbieRegio

Hallo zusammen,
Weiß jemand nach welchem Schlüssel die Einnahmen bei der BC100 zwischen Fernverkehr, Nahverkehr und Cityticket aufgeteilt werden?

Von allen verkauften BC100 geht der Betrag einer BC100 2. Kl. nach Abzug Partneransprüche in einen Topf (zusammen mit allen anderen Passangeboten) aus dem nach Bereinigung anhand der EVU-Pkm aufgeteilt wird. Zur Aufteilung vom Cityticket kann ich nichts sagen, das fällt unter "Partneransprüche".

Ich frage bezüglich eines 9-Euro-Ticket-Nachfolgers. Es wäre ja für eine richtige Mobilitätsflatrate sinnvoll ein solches Regionalticket mit einer BC100FV (nur für den Fernverkehr) zu kombinieren.

Beim 9€-Ticket wurde (auch wegen Zeitmangel) der QdL-Schlüssel pauschal angewendet ohne Korrektur auf Leistungsträger. (=jeder Verkäufer behält seine Einnahmen) Ungleichgewichte daraus werden durch die Rettungsschirme der Länder ausgeglichen.

--
"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar

? Beispiel, aus der Schweiz:

guru61, Arolfingen, Dienstag, 06.09.2022, 15:09 (vor 1256 Tagen) @ RobbieRegio

Hallo
Seit 1898 (Einführung des GA) kennt man das Problem: Hier in der downloadbaren Broschüre auf Seite 35 erklärt, wenn auch ohne konkrete Zahlen:
https://www.allianceswisspass.ch/de/mediencorner/Publikationen/handbuch
Genaueres stünde in der Vorschrift 511 zur «Verteillung der Einnahmen im Nationalen Direkten
Personen- und Gepäckverkehr» die ist aber nicht frei zugänglich.
Es ist natürlich zu befürchten, dass eine bereits bestehende Lösung für die DB nicht anwendbar ist. Aber wesentlich mehr als 200 Beteiligte Unternehmen, wird es auch in Deutschland nicht geben.
Gruss Guru

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