[FAQ] Jubipässe - 2. Teil, einschl Gültigk. in Regionalzügen (Fahrkarten und Angebote)

Jogi, Montag, 31.05.2010, 15:03 (vor 5086 Tagen) @ Matze86
bearbeitet von Jogi, Montag, 31.05.2010, 15:06

In welchen Regionalzügen gilt der Jubiläumspass? (II)
Anscheinend ist das oben angesprochene Mysterium, wenn man so will, "gelöst". Nebst der Gültigkeit in den Zuggattungen IRE, RE, RB und S-Bahn gilt der Jubiläumspass auch im Wechselverkehr DB/NE (d.h. Deutsche Bahn/nicht bundeseigene Eisenbahn). Somit können die allermeisten deutschen Bahnhöfe erreicht werden.
Streng genommen heißt das aber auch, dass im Vor- oder Nachlauf an die NE-Züge ein DB-Zug benutzt werden müsste. Dies lässt sich in der Praxis allerdings kaum kontrollieren.

Auf drehscheibe-online.de ist eine Liste (an dieser Stelle vielen Dank für die Mühe, auch wenn's ein Jahr zu spät ist :)), auf der die Ausnahmen ersichtlich sind. Die gelisteten Strecken unter den Unterpunkten „SEE-Tarif“, „SBB-Tarif“ sowie „eigener Tarif“ sind nicht im Jubiläumspass enthalten.

Entgegen der verlinkten Liste hat mir die neg bestätigt, dass der Jubiläumspass auch in den Zügen der neg zwischen Niebüll und Dagebüll Mole gilt; die Überfahrt auf die Nordseeinseln ist nicht inkludiert, kann aber im Zug direkt gekauft werden.
(Ich bedanke mich auch bei der neg für die rasche Beantwortung meiner Anfrage :))


Gibt es denn bei der Benutzung von S-Bahnen eine Besonderheit?
In Karlsruher Stadtbahnnetz gibt es eine Besonderheit: hier können alle „S-Bahnen“ mit Ausnahme der Linie S2 benutzt werden (gem. den BB des KVV § C 4.1.). D.h., die Linie S1, S11, S3, S31, S32, S4, S41, S5, S6 und S9 können auf ihrem kompletten Laufweg, also auch in die Karlsruher Innenstadt, genutzt werden. In den Tramzügen gilt der Jubiläumspass generell nicht.


Wie sieht es mit den Fahrgastrechten aus?
Gemäß der BB § „Jubiläums-Pass“ Abs. 6 „gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr mit der Maßgabe, dass diese bei Ausfall, Verspätung oder Anschlussversäumnis von Zügen ab 60 Minuten eine Entschädigung in Höhe von 5 € je Einzelfall erhalten, insgesamt max. 25 % des gezahlten Fahrpreises.“ Es ist also nicht möglich, sich den Fahrpreis dadurch zu refinanzieren.

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@ Admins: könnt ihr den Beitrag vielleicht in den ersten FAQ-Beitrag einfügen, so dass alles an einem Platz zu finden ist? Danke :)

Grüße, Jogi


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