? Rücktritt von der Reise bzw. Erstattung bei Ersatzzug (Fahrkarten und Angebote)

IC2182, Bochum, Freitag, 19.08.2022, 06:07 (vor 1298 Tagen)

Moin, Moin ihr Lieben!

Mein gebuchter ICE 714 fällt heute aus. Es soll wohl eine Ersatzfahrt IC2914 verkehren. Das ist mir ehrlich gesagt zu unsicher, mein Sitzplatz ist ja auch nichtig. Ich werde also wohl doch das Auto nehmen. Kann ich aufgrund des Zugausfalls gemäß der Fahrgastrechte von der Reise zurücktreten und mir den vollen Fahrpreis erstatten lassen? Oder geht das nicht, weil ja der IC Ersatzzug verkehrt?

Liebe Grüße und vielen Dank

Rücktritt von der Reise bzw. Erstattung bei Ersatzzug

Bahnfahrer, Duisburg, Freitag, 19.08.2022, 07:14 (vor 1298 Tagen) @ IC2182

Hallo!

Da der Ersatzzug verkehrt, ist erstmal nicht von einer verspäteten Ankunft auszugehen, was die Grundlage für eine Erstattung der Fahrkarte darstellen würde. Aber bestimmt gibt es auch Leute, die eine Erstattung als wahrscheinlich ansehen. Hier im Forum wirst Du dazu wahrscheinlich keine 100-prozentige Antwort bekommen können.
Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was Dir zu unsicher ist, den Ersatzzug zu nutzen. Die Fahrzeiten des ICE kann der IC auf der Strecke des Zuges durchaus halten.
Also wenn Du eigentlich geplant hattest, mit dem Zug zu reisen, würde ich das trotz der Ersatzzuges einfach trotzdem machen.

Viele Grüße
Sascha

Rücktritt von der Reise bzw. Erstattung bei Ersatzzug

agw, NRW, Freitag, 19.08.2022, 08:17 (vor 1298 Tagen) @ Bahnfahrer


Da der Ersatzzug verkehrt, ist erstmal nicht von einer verspäteten Ankunft auszugehen, was die Grundlage für eine Erstattung der Fahrkarte darstellen würde.

Leider schreibt die DB oft auch keine verspätete Ankunft ins System, selbst wenn wegen des Ersatzzuges von einer Verspätung auszugehen wäre.
Das hat man dann erst schriftlich, wenn man im Ersatz IC sitzt.

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Fahrtabbruch bei Ersatzzug, nur bei +60 erw. am Ziel

michael_seelze, Freitag, 19.08.2022, 07:18 (vor 1298 Tagen) @ IC2182

Muss vernünftigerweise mit einer Verspätung von mehr als 60 Minuten am Zielort lt. Beförderungsvertrag gerechnet werden? Wenn nein, wirst Du nach Fahrtabbruch keine Erstattung im Rahmen der FGR erhalten.

Fahrtabbruch bei Ersatzzug, nur bei +60 erw. am Ziel

Reservierungszettel, KDU, Freitag, 19.08.2022, 10:37 (vor 1298 Tagen) @ michael_seelze

Muss vernünftigerweise mit einer Verspätung von mehr als 60 Minuten am Zielort lt. Beförderungsvertrag gerechnet werden? Wenn nein, wirst Du nach Fahrtabbruch keine Erstattung im Rahmen der FGR erhalten.

So etwas hatten wir schon mal da wollte jemand mit dem MET fahren und es fuhr nur ein normaler IC, obwohl der MET vom Zugkonzept auch nur ein IC war.

Der MET wurde eben nur als ICE vermarktet - so gesehen könnte die DB bei Ausfall eines ICE jeden beliebigen Zug als ICE einsetzten und darauf verweisen das eben bestimmte Dinge wie Reservierungen und Restaurant nicht vorhanden sind.

Klar kann sie das !

611 040, Erfurt, Samstag, 20.08.2022, 06:48 (vor 1297 Tagen) @ Reservierungszettel

Ist natürlich bitter, gerade wenn man wegen einem bestimmten Zug, wie dem MET gebucht hat.
Aber man bucht ja eine Beförderungsleistung von A nach B, und nicht einen bestimmten Zugtyp.
Sonst würde ich die FK auch erstatten lassen oder anders fahren, wenn statt des gebuchten ICE-T ein ICE 4 fährt, oder IC2 statt IC1, 633 statt 644, 440 statt 425 etc...

--
❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

? Rücktritt von der Reise bzw. Erstattung bei Ersatzzug

IC2182, Bochum, Freitag, 19.08.2022, 10:41 (vor 1298 Tagen) @ IC2182

Danke für die Antworten!

Ich hatte die Fahrgast-Rechte nur überflogen und ging ob der Formulierung:
"Erstattung, wenn Sie wegen Verspätung, Zugausfall oder verpasstem Anschluss die Fahrt nicht antreten oder abbrechen:", davon aus, dass der Ausfall allein schon reichen würde, um die Fahrt nicht antreten zu müssen.

Der DB-Twitter Service hat mir aber auch nochmal bestätigt, dass die Zugbindung aufgrund des Ersatzzuges zwar aufgehoben sei, aber keine Erstattung nur wegen Ausfalls möglich ist.

Der Ersatzzug ist mir suspekt, weil ich Überfüllung befürchte. Außerdem waren von meinen letzten 10 Fahrten 8 mit Zugausfall bzw. Verspätungen größer als 120 Minuten betroffen, so dass ich hier kein wirkliches Vertrauen in die Bahn mehr habe.

Es ist aber auch hinfällig: aufgrund von Bauarbeiten und Zusatzhalten ist die Verspätung des Ersatzzuges jetzt schon absehbar so groß, dass mein Anschluss platzt und ich somit mehr als 60 Minuten zu spät am Ziel wäre. Da nehme ich heut Nachmittag lieber das Auto und lasse mir die Fahrkarte erstatten.

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