Lieber Taxi + 1,5 h statt über 3 h Verspätung – Fehler? (Fahrkarten und Angebote)

FrankS, Dienstag, 16.08.2022, 15:38 (vor 1301 Tagen)

Bei einer gestrigen Fahrt mit einem ICE-Flexpreis kam ich statt wie geplant um 20 Uhr am Zielbahnhof erst um 20:57 am letzten Umsteigebahnhof an und verpasste dadurch meinen Anschlusszug. Die nächstmögliche und letzte Verbindung wäre dann eine weitere RB um 22:59 gewesen, mit der ich um 23:15 Uhr am Ziel gewesen wäre. Hätte ich also die zwei Stunden dort gewartet und hätte diese Verbindung genommen, wäre nun eine Erstattung von 50% des Fahrpreises fällig. Da die Entfernung zum Zielbahnhof jedoch nur noch relativ gering und mit dem Auto in ca. 15 Minuten via Autobahn zu überwinden war, nahm ich stattdessen ein Taxi für 28,50 € und war so gegen 21:30 Uhr am Ziel. Die Bedingungen für die Erstattung der Taxikosten sind jedoch offenbar nicht erfüllt. Eine Verspätung > 60 min am Ziel kann ebenfalls nicht geltend gemacht werden, da ich die Fahrt ja bereits vor dem Zielbahnhof abbrach.

Sehe ich es richtig, dass ich angesichts der geschilderten Sachlage bei 1,5 h Verspätung am Ziel nur Anspruch auf Erstattung des letzten Reiseabschnitts bis zum Zielbahnhof habe (möglicherweise sogar unterhalb der Bagatellgrenze), bei Inkaufnahme von insgesamt 3:15 h Verspätung jedoch 50% des Fahrpreises (ca. 40 € und somit deutlich mehr als die Taxikosten) erstattet worden wären?

Lieber Taxi + 1,5 h statt über 3 h Verspätung – Fehler?

wachtberghöhle, Dienstag, 16.08.2022, 16:18 (vor 1301 Tagen) @ FrankS

Bei einer gestrigen Fahrt mit einem ICE-Flexpreis kam ich statt wie geplant um 20 Uhr am Zielbahnhof erst um 20:57 am letzten Umsteigebahnhof an und verpasste dadurch meinen Anschlusszug. Die nächstmögliche und letzte Verbindung wäre dann eine weitere RB um 22:59 gewesen, mit der ich um 23:15 Uhr am Ziel gewesen wäre. Hätte ich also die zwei Stunden dort gewartet und hätte diese Verbindung genommen, wäre nun eine Erstattung von 50% des Fahrpreises fällig.

Dir stünde Entschädigung zu, ja.

Da die Entfernung zum Zielbahnhof jedoch nur noch relativ gering und mit dem Auto in ca. 15 Minuten via Autobahn zu überwinden war, nahm ich stattdessen ein Taxi für 28,50 € und war so gegen 21:30 Uhr am Ziel. Die Bedingungen für die Erstattung der Taxikosten sind jedoch offenbar nicht erfüllt. Eine Verspätung > 60 min am Ziel kann ebenfalls nicht geltend gemacht werden, da ich die Fahrt ja bereits vor dem Zielbahnhof abbrach.


Sehe ich es richtig, dass ich angesichts der geschilderten Sachlage bei 1,5 h Verspätung am Ziel nur Anspruch auf Erstattung des letzten Reiseabschnitts bis zum Zielbahnhof habe (möglicherweise sogar unterhalb der Bagatellgrenze), bei Inkaufnahme von insgesamt 3:15 h Verspätung jedoch 50% des Fahrpreises (ca. 40 € und somit deutlich mehr als die Taxikosten) erstattet worden wären?

Manchmal muss man halt den Mut haben den Sachverhalt so darzustellen, dass die Entschädigung die persönlichen Auslagen übersteigen.

Mein moralischer Kompass in diesem Fall zeigt grün an, zu erklären, man sei verspätet mit der RB angekommen und nutzte stillschweigend das Taxi.

Lieber Taxi + 1,5 h statt über 3 h Verspätung – Fehler?

Hansjörg, Dienstag, 16.08.2022, 16:21 (vor 1301 Tagen) @ wachtberghöhle

Manchmal muss man halt den Mut haben den Sachverhalt so darzustellen, dass die Entschädigung die persönlichen Auslagen übersteigen.

Mein moralischer Kompass in diesem Fall zeigt grün an, zu erklären, man sei verspätet mit der RB angekommen und nutzte stillschweigend das Taxi.

Das klingt für mich moralisch nicht vertretbar, da vorsätzlich falsche Angaben.

Lieber Taxi + 1,5 h statt über 3 h Verspätung – Fehler?

FrankS, Dienstag, 16.08.2022, 16:34 (vor 1301 Tagen) @ wachtberghöhle

Mein moralischer Kompass in diesem Fall zeigt grün an, zu erklären, man sei verspätet mit der RB angekommen und nutzte stillschweigend das Taxi.

Darüber habe ich natürlich auch nachgedacht. Einerseits wären es aber wie schon erwähnt vorsätzlich falsche Angaben und andererseits habe ich nicht nachgesehen, ob besagte RB tatsächlich gefahren ist. Werde ich also nicht machen.

Wollte halt nur nochmal checken, ob ich nicht noch etwas übersehen habe. So bleibt denn vermutlich nur ggf. noch eine Kulanzanfrage. Aber ist halt schon dämlich mit der Regelung für die Taxikosten-Erstattung. Selbst wenn ich mit der letzten Verbindung erst nach 24 Uhr am Ziel gewesen wäre, hätte es nichts fürs Taxi gegeben, da ja die planmäßige Verbindung ausschlaggebend ist und diese eine Ankunftszeit deutlich vor 24 Uhr vorsah.

+1

Toni, Dienstag, 16.08.2022, 19:04 (vor 1301 Tagen) @ wachtberghöhle

Würde ich auch so machen.

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