Erstattung Normalpreis (Fahrkarten und Angebote)

Marco25, Donnerstag, 27.05.2010, 20:50 (vor 5690 Tagen)

Hallo ich habe vor einer Weile eine Fahrkarte zum Normalpreis gekauft und die mit Gutschein aus Fahrgastrechten bezahlt. Mußte diese vor dem 1. Geltungstag leider zurück geben da mir was persönliches dazwischen kam.

Nun wurde mir vom Kundendialog aus Kulanz ein neuer Gutschein zu geschickt abzüglich 15€ mit der Begrüdung das die Fahrkarte nicht erstttungsfähig ist wegen des "KE Vermerk" laut Reisezentrum dürfte dieser Vermekr allerdings garnicht drauf sein.

Kann mir vielleicht jemand weiter helfen?

Danke schonmal im vorraus

Erstattung Normalpreis

Burkhard, Donnerstag, 27.05.2010, 21:07 (vor 5690 Tagen) @ Marco25

Hallo ich habe vor einer Weile eine Fahrkarte zum Normalpreis gekauft und die mit Gutschein aus Fahrgastrechten bezahlt. Mußte diese vor dem 1. Geltungstag leider zurück geben da mir was persönliches dazwischen kam.

Nun wurde mir vom Kundendialog aus Kulanz ein neuer Gutschein zu geschickt abzüglich 15€ mit der Begrüdung das die Fahrkarte nicht erstttungsfähig ist wegen des "KE Vermerk" laut Reisezentrum dürfte dieser Vermekr allerdings garnicht drauf sein.

Kann mir vielleicht jemand weiter helfen?

Danke schonmal im vorraus

Hallo,

was hat denn der Kundendialog damit zu tun? Wenn Du die Fahrkarte im Reisezentrum/Internet gekauft hast, solltest Du dafür einfach einen neuen Gutschein bekommen - Bargeld bekommst Du in der Tat nicht!

Erstattung Normalpreis

Marco25, Donnerstag, 27.05.2010, 21:10 (vor 5690 Tagen) @ Marco25

Die Dame im Reisezentrum (Berlin Ostbahnhof) konnte das nicht bearbeiten da die Fahrkarte mit Gutschein bezahlt wurde, deshalb wurde er nach der Aussage zum Kundendialog nach Bamberg geschickt

Erstattung Normalpreis

Burkhard, Donnerstag, 27.05.2010, 21:37 (vor 5690 Tagen) @ Marco25

Die Dame im Reisezentrum (Berlin Ostbahnhof) konnte das nicht bearbeiten da die Fahrkarte mit Gutschein bezahlt wurde, deshalb wurde er nach der Aussage zum Kundendialog nach Bamberg geschickt

Wo hast Du die Fahrkarte denn gekauft?

Erstattung Normalpreis

Marco25, Donnerstag, 27.05.2010, 21:39 (vor 5690 Tagen) @ Burkhard

Am Automaten

Erstattung Normalpreis

Steffano, Donnerstag, 27.05.2010, 22:08 (vor 5690 Tagen) @ Marco25

Normalerweise hätte Sie diese Bearbeiten können, aber der KE-Vermerk mach das ganze schwieriger und somit hat die Kollegin richtig gehandelt, denn es gibt zuviele verschiedene Gutscheine, die einen sind nicht erstattungsfähig, die anderen schon (gegen neuen Gutschein), nur beim Automatenkauf ist das schlecht nachvollziehbar. Darum wird diese eingeschickt und die Prüfen anhand der Daten (NTA) welcher Gutschein eingelöst wurde.

Grüße

Erstattung Normalpreis

Marco25, Donnerstag, 27.05.2010, 22:14 (vor 5690 Tagen) @ Steffano

Bleibt die Frage ist die gesamte Fahrkarte erstattungsfähig oder nicht?

Erstattung Normalpreis

Steffano, Freitag, 28.05.2010, 19:28 (vor 5689 Tagen) @ Marco25

Bleibt die Frage ist die gesamte Fahrkarte erstattungsfähig oder nicht?

Da ich die Fahrkarte nicht kenne kann ich nichts näheres sagen :(

Erstattung Normalpreis

JanKrohn, Vaals (NL), Donnerstag, 27.05.2010, 23:40 (vor 5690 Tagen) @ Marco25

Kann mir vielleicht jemand weiter helfen?

Ähnliches Problem auch schon gehabt... "KE" heißt "Keine Erstattung". Wenn Umtausch nicht gewünscht sein sollte, stünde dort wohl "KU". Der Unterschied zwischen Erstattung und Umtausch scheint heutzutage allerdings nicht mehr zur Allgemeinbildung zu gehören...

Damals ließ ich auf der "KE"-Fahrkarte bestätigen, dass das Reisezentrum sich weigerte, sie umzutauschen. Der Kundendialog schickte dann einen neuen Gutschein, und den sogar ein wenig aufgerundet. Kommt wohl immer drauf an, an was für Mitarbeiter man gerät...

Gut, was kann man noch machen? Meiner Ansicht nach in dem konkreten Fall nichts. Du könntest Dir überlegen, ob Du es mit Deinem Gewissen vereinbaren kannst, wenn sich das nächste Mal in einem Graubereich die Möglichkeit ergibt, 15 Euro einzusparen, ob sich dann ungerechtfertigte abgezogene Beträge gegenseitig verrechnen... Aber nur überlegen. Das wirklich zu machen, dazu würde ich Dir öffentlich natürlich nicht raten!

Gruß,
Jan

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Erstattung Normalpreis

Sascha Heß, Freitag, 28.05.2010, 00:44 (vor 5690 Tagen) @ Marco25

Hallo Marco,

auf allen Fahrkarten, die voll oder teils mit Gutscheinen bezahlt worden sind, steht der entsprechende Gutscheinanteil mit einem KE-Vermerk auf der Fahrkarte.
Das bedeutet aber nur, daß dieser Teil nicht gegen Bargeld erstattet werden kann, da die Zahlung ja auch mit Gutscheinen erfolgt ist.
Gutscheine werden ja bekanntlich unter anderem deshalb ausgegeben , damit man den Kunden weiterhin behält und bei der Einlösung des Gutscheins nochmal Umsatz machen kann. Also ist es nicht im Interesse eine Unternehmens, diese Gutscheine über den Umweg des Kaufs eines Produktes und dem anschließenden Umtausch zu Geld werden zu lassen.
Eigentlich hätte die Kollegin im Reisezentrum den Auftrag mit Deiner Fahrkarte in Ihr Verkaufsystem importieren können und hätte dort gesehen, wie die Zahlung gelaufen ist und über den Wert der von Dir eingesetzten Gutscheine einen neuen ausstellen müssen.
Aber auch der Weg, den die Kollegin eingeschlagen hat, nämlich das Einsenden an den Kundendialog ist ok. Ich vermute, daß die Bearbeitung der Erstattung beim Kundendialog nach dem 1. Geltungstag der Fahrkarte erfolgt ist und man daher die 15,- € Erstattugnsgebühr einbehalten hat. Wahrscheinllich hat die Kollegin im Reisezentrum vergessen, einen entsprechenden Vermerk auf der Fahrkarte mit dem Datum der Einreichung durch Dich zu machen.
Du solltest Dich nochmal an den Kundendialog wenden und die Sache schildern. Man wird Dir bestimmt die restlichen 15,- € auch per Gutschein erstatten.

Viele Grüße
Sascha

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