Eindeutig? Nein. (Fahrkarten und Angebote)

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Mittwoch, 08.06.2022, 22:14 (vor 1372 Tagen) @ GUM

Hallo.

Deine Streckenführung wäre ein eindeutiger Fall von Versuch den Vertragspartner Bahn über den Tisch zu ziehen.

So einfach ist es nicht.

Es dürfen Unterwegshalte vorgegeben werden, die in Richtung Fahrziel liegen.

Bei München - Berlin liegt rein geographisch betrachtet Bad Schandau ganz sicher in Richtung Fahrziel.

Bei Verbindungen durch Tschechien sollte das auch kein Problem sein - nur werden die nicht bepreist.

Für innerdeutsche Fahrten gibt es Preise. Und da wird es ja auch spannend: kann der Kunde wissen, dass rein aus netztechnischen Gründen eine Stichfahrt erforderlich ist? Muss der Kunde das wissen und berücksichtigen? Warum? Und warum sollte man ihm die verbieten - dass man nur über Dresden nach Bad Schandau kommt, ist ja nicht seine Schuld, dass die Vorfahren halt so bauten, wie sie bauten.

Was muss der Kunde überhaupt wissen? Norddeich Osnabrück über Münster ist seit mindestens 35 Jahren völlig problemlos bepreisbar, obwohl Münster eindeutig südlich von Osnabrück liegt und nicht auf dem Weg.

Schlussendlich ist es in Einzelfällen so, dass die DB Fahrkarten verkauft, die den eigenen BB/AGB widersprechen bzw im Hinblick auf das Kriterium 'Richtung Fahrziel' zumindest fragwürdig sind.

Andererseits: wie soll man 'in Richtung Fahrziel' definieren? München Hamburg über Bremerhaven geht, wenn man von Bremerhaven über Buxtehude nach Hamburg fährt - eine Stichfahrt Bremen Bremerhaven geht nicht. München -
Hamburg über Schwerin geht auch - außer die Verbindung führt vor Schwerin schon über Hamburg. Irgendwo aber inkonsequent - der Unterwegspunkt ist ja jeweils identisch. Träfe da aber 'Richtung Fahrziel' überhaupt zu? Wie weit darf man von der idealisierten Luftlinie abweichen? Wieweit dürfen "Sichelfahrten" sein?

Und wenn die DB Tickets wider BB/AGB verkauft, was dann? Müßte sie dem Erwerber bewussten 'Mißbrauch' nachweisen? Und wie? Und wie weit wäre sie schadenersatzpflichtig, wenn der Kunde sein ordnungsgemäß bezahltes Ticket dann nicht legal nutzen dürfte? Müßte man das möglicherweise gegeneinander aufrechnen?

Und was ist mit Tickets, die eindeutig einen Umweg darstellen, wo dieser Umweg aber eingepreist wird. München - Mühldorf geht nicht nur direkt, sondern auch über Landshut oder Rosenheim - kostet dann aber mehr. Wie kann das sein, beide Städte liegen nun nicht unbedingt in Richtung Fahrziel - und es gibt sogar eine direkte Strecke. Trotzdem kann man buchen und da sogar den 'Umweg' bezahlen.

Bleibt zuletzt im Prinzip nur das Stichwort MORAL übrig ... Inwieweit das aber nun Kriterium sein sollte - und wie weit die Bahn die dann auch walten läßt angesichts diverser Fehlleistungen - das schaffe ich jetzt nicht mehr ... ;-)


Schöne Grüße von jörg


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