Kriterien, Vorgehen und Ziel bei Räumung wg. Überfüllung? (Allgemeines Forum)
Hallo zusammen,
in den letzten Tagen wird viel über Räumungen wegen Überfüllung diskutiert. Die zugehörigen Erfahrungsberichte gehen weit auseinander, weshalb ich gern lernen möchte, wie das eigentlich "nach den Regeln der Kunst" abzulaufen hat.
M.E. kann es folgende Kriterien zum Überfüllungsgrad geben, vermutlich in absteigender Reihenfolge:
a) Türen schließen nicht mehr
b) zulässige Gesamtmasse überschritten
c) stehende Fahrgäste
Kriterium a) ist eindeutig - mit offenen Türen kann kein Zug fahren. Um dieses Problem zu lösen ist allerdings keine "Räumung" im eigentlichen Sinne erforderlich, sondern lediglich ein minimaler technischer Sachverstand der Fahrgäste im Türbereich. Wer mit einem Bein noch auf dem Bahnsteig steht wir vmtl. selbst verstehen, dass es ihm nicht hilft, dort zu verbleiben und wird von seinem Fahrtwunsch Abstand nehmen
Kriterium b) war mir bis vor kurzem (als es durch die Medien geisterte in irgendeinem Interview) nicht bekannt. Fraglich wäre hier, ob dieses Kriterium überhaupt relevant werden kann, solange sich die Türen noch schließen lassen? Also sind die Fahrzeuge so gestaltet, dass überhaupt soviel menschlicher Ballast in die Wagen passt, dass die Fahrzeugmasse überschritten wird? Und wie stellt man das fest? Sicher wird niemand die Fahrgäste zählen?
Kriterium c) scheint auf den ersten Blick absurd. In jedem Zug gibt es die Möglichkeit, stehend zu reisen. Allerdings wird in der Praxis (bei Teilräumungen im Fernverkehr) oft auf dieses Kriterium zurückgegriffen: "Wer nicht sitzt, muss bitte aussteigen." Die interessante Frage hierbei ist: Warum kann ein (noch nicht teilgeräumter) Zug mit einer gewissen Anzahl stehender Reisender verkehren, ein Zug, bei dem die Teilräumung einmal begonnen wird, hingegen nicht mehr?
Welche Kriterien kommen bei zu räumenden NV-Zügen zur Anwendung? Kriterium c gibt wenig Sinn, da ja im NV eine große Anzahl stehender Fahrgäste vorgesehen ist. Die S-Bahn München bspw. hat ja sogar gezielt Sitzplätze ausgebaut, um mehr Stehplätze zu schaffen.
Das Kriterium a braucht keine "Räumung" und Kriterium b ist nicht quantifizierbar.
In einem Erfahrungsbericht auf DSO (wo ich kein Konto haben) war zu sehen, dass ein RE zwischen Nürnberg und Stuttgart vollständig geräumt wurde. Dies kann m.E. nur ein Missverständnis zwischen einem Bahner und der ausführenden Bundespolizei gewesen sein. Oder gibt es weitere Gründe hierfür?
Wie läuft das also in der Praxis ab und auf welcher Grundlage wird entschieden?