PDF-Reader reicht aus (Fahrkarten und Angebote)

musicus, Dienstag, 31.05.2022, 11:29 (vor 1378 Tagen) @ wachtberghöhle

vgl. Punkt 6.3.2 der Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten und BahnCards.
Das 'Bestehen' auf einem Ausdruck ist also nicht bloß eine überraschende sondern auch eine widersprüchliche und somit nach §305c BGB nichtige Klausel.


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