Antwort (Allgemeines Forum)

özFN, Montag, 24.05.2010, 14:51 (vor 5912 Tagen) @ Christian_S

Kann halt höchstens eine Vorsichtsmaßnahme wegen der Bimz/ARkimbz im 2024/2027 sein, wobei mich das halt wundert, denn auf Würzburg-Rohrbach wird wegen dem Zugpaar ja auch nicht die Vmax auf 250 km/h herabgesetzt.

Jede SFS hat ihre eigenen Regeln gemäß KoRil 420!

Für die NIM sind nur Wagen mit "(p)" am Längsträger ohne Einschränkungen zugelassen.


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