FGR Deutschland/Schweiz (Fahrkarten und Angebote)

Knochendochen, Freitag, 20.05.2022, 00:20 (vor 1389 Tagen) @ TheoretICEr

Ich denke auch, dass dir das SBB-Ticket (über Zürich?) erstattet werden muss, da deine planmäsige Ankunftszeit vor 24 Uhr liegt und du aufgrund von Bahnverschulden nicht in der Lage warst, ohne die Nutzung eines alternativen Verkehrsmittel (in diesem Fall ist das halt auch ein Zug) deinen Zielbahnhof vor 24 Uhr zu erreichen. Die gesetzliche Regelung dazu findet sich in Paragraph 8 EVO: https://www.gesetze-im-internet.de/evo/BJNR206630938.html

Bei der Fahrradkarte bin ich mir unsicher, vermute aber, dass du die auch erstattet bekommst, wenn du bei deinem unrsprünglichen Ticket auch ein Fahrradticket dabeihattest.


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