Bis 07.06.10 Vmax 250 Km/h auf der NIM wegen... (Allgemeines Forum)
özFN, Montag, 24.05.2010, 08:18 (vor 5913 Tagen)
...der Umleitung von nicht regelkonformen IC in Richtung von und nach Regensburg.
Die Strecke ist also völlig i.O. ;-)
Grüße
? dazu
Jogi, Montag, 24.05.2010, 10:20 (vor 5913 Tagen) @ özFN
bearbeitet von Jogi, Montag, 24.05.2010, 10:21
Hallo,
zunächst mal Danke für die Info. :)
...der Umleitung von nicht regelkonformen IC in Richtung von und nach Regensburg.
Welche IC denn? 2024/2027, 2102/2105 und vielleicht noch der Wochenendverstärker Passau-Hamburg, das ist klar - aber sonst? Der "Rottaler Land" müsste ja recht großzügig über Ingolstadt-Ansbach umgeleitet werden.
Grüße, Jogi
Keine Antwort
Matze86, München, Montag, 24.05.2010, 12:33 (vor 5912 Tagen) @ Jogi
bearbeitet von Matze86, Montag, 24.05.2010, 12:33
Hallo,
zunächst mal Danke für die Info. :)
...der Umleitung von nicht regelkonformen IC in Richtung von und nach Regensburg.
Welche IC denn? 2024/2027, 2102/2105 und vielleicht noch der Wochenendverstärker Passau-Hamburg, das ist klar - aber sonst? Der "Rottaler Land" müsste ja recht großzügig über Ingolstadt-Ansbach umgeleitet werden.
Grüße, Jogi
Das habe ich mich auch schon gefragt. Eigentlich sind das doch nicht soo viele, dass man die Vmax komplett runtersetzen müsste?!?
Antwort
Christian_S, Montag, 24.05.2010, 13:10 (vor 5912 Tagen) @ Matze86
Das habe ich mich auch schon gefragt. Eigentlich sind das doch nicht soo viele, dass man die Vmax komplett runtersetzen müsste?!?
Das sind eigentlich überhaupt keine. IC 2024/2027 sind druckertüchtigte Parks, die fahren ja schliesslich auch auf Würzburg-Rohrbach, ohne das es da irgendwelche Einschränkungen gebe. Das Zugpaar 2102/2105 verkehrt während der Sperre gar nicht bis Passau, sondern beginnt/endet in Nürnberg. Und der EN fährt auch nicht über die Rennbahn.
Kann halt höchstens eine Vorsichtsmaßnahme wegen der Bimz/ARkimbz im 2024/2027 sein, wobei mich das halt wundert, denn auf Würzburg-Rohrbach wird wegen dem Zugpaar ja auch nicht die Vmax auf 250 km/h herabgesetzt.
Antwort
özFN, Montag, 24.05.2010, 14:51 (vor 5912 Tagen) @ Christian_S
Kann halt höchstens eine Vorsichtsmaßnahme wegen der Bimz/ARkimbz im 2024/2027 sein, wobei mich das halt wundert, denn auf Würzburg-Rohrbach wird wegen dem Zugpaar ja auch nicht die Vmax auf 250 km/h herabgesetzt.
Jede SFS hat ihre eigenen Regeln gemäß KoRil 420!
Für die NIM sind nur Wagen mit "(p)" am Längsträger ohne Einschränkungen zugelassen.
Antwort
Fabian318, Münster i. W., Montag, 24.05.2010, 16:37 (vor 5912 Tagen) @ özFN
bearbeitet von Fabian318, Montag, 24.05.2010, 16:37
Für die Strecken Hannover-Würzburg und Stuttgart-Mannheim reicht es nämlich, wenn alle Züge über (p) oder )p( verfügen, andernfalls muss bei allen Zügen Vmax 200 eingestellt werden (und diese umgeleiteten Züge dürfen nur 160 km/h fahren).
Wo genau findest du in der Ril 420 die Regelungen für NIM, ich finde dort nur KRM und oben genannte Strecken?
Antwort
özFN, Montag, 24.05.2010, 17:37 (vor 5912 Tagen) @ Fabian318
bearbeitet von özFN, Montag, 24.05.2010, 17:38
Wo genau findest du in der Ril 420 die Regelungen für NIM, ich finde dort nur KRM und oben genannte Strecken?
Die 420 ist vor nicht allzu langer Zeit mal auf den aktuellen Stand gebracht worden und die Reglungen für die NIM wurden da mit aufgenommen. Vorher war es nur in den örRil drin.
Nachtrag:
özFN, Dienstag, 25.05.2010, 11:03 (vor 5912 Tagen) @ Fabian318
Wo genau findest du in der Ril 420 die Regelungen für NIM, ich finde dort nur KRM und oben genannte Strecken?
KoRil 420.0530, Seite 3, Punkt 3 - Gültig bzw. eingearbeitet ab 14.06.09
Grüße
Antwort
Martin, Montag, 24.05.2010, 18:11 (vor 5912 Tagen) @ Christian_S
Das sind eigentlich überhaupt keine. IC 2024/2027 sind druckertüchtigte Parks, die fahren ja schliesslich auch auf Würzburg-Rohrbach, ohne das es da irgendwelche Einschränkungen gebe.
In dem Park sind doch diese gammligen IR-Steuerwagen drin und diese sind doch nur mit )p( gekennzeichnet.
Wie der Kollege Fdl schon schrieb dürfen von NALB bis MIN nur Fahrzeuge mit (p) verkehren, ansonsten muss die Geschwindigkeit für alle Fahrzeuge auf 250 km/h begrenzt werden.
Martin