? Zu Flixtrain (dringend) (Allgemeines Forum)

RB18901, Sonntag, 15.05.2022, 18:41 (vor 1422 Tagen)

Hallo zusammen,

mein Flixtrain hat derzeit 120 Min Verspätung. Als Ersatz wird mir nur Flixbus angeboten. Ich würde gerne DB fahren und möchte nicjt in den Bus steigen.
Habe ich Anspruch auf Erstattung des DB Tickets und wie aufwendig ist die Erstattung?

Habt ihr Erfahrungen?

Danke,
RB18901

! Zu Flixtrain (dringend)

JanZ, HB, Sonntag, 15.05.2022, 19:02 (vor 1422 Tagen) @ RB18901
bearbeitet von JanZ, Sonntag, 15.05.2022, 19:02

Habe ich Anspruch auf Erstattung des DB Tickets

Meines Erachtens ja, da EU-Fahrgastrecht.

und wie aufwendig ist die Erstattung?

Habt ihr Erfahrungen?

Leider nein. Du müsstest das Ticket ja dann bei Flixtrain einreichen, da habe ich keine Erfahrung.

Anspruch auf Erstattung DB-Ticket

Barzahlung, Sonntag, 15.05.2022, 19:06 (vor 1422 Tagen) @ RB18901

Hallo zusammen,

mein Flixtrain hat derzeit 120 Min Verspätung. Als Ersatz wird mir nur Flixbus angeboten. Ich würde gerne DB fahren und möchte nicjt in den Bus steigen.

Wenn Dir von Flix eine Alternative angeboten wird, mit der Du mit weniger als 60min. Verspätung Dein Ziel erreichen könntest, müsstest Du das so akzeptieren.

Habe ich Anspruch auf Erstattung des DB Tickets und wie aufwendig ist die Erstattung?

Wenn Du dennoch mit mehr als 60min. Verspätung zu rechnen hast, dann hast Du Anspruch auf Kostenersatz für vorgestreckte Zusatzfahrkarten.
Die Erstattung läuft über das Kontaktformular.

Annullierung oder Verspätung

Wenn ein Zug ausfällt oder verspätet ist, haben die Fahrgäste immer das Recht auf angemessene Informationen, während sie warten.

Wird dem Fahrgast mitgeteilt, dass der Zielbahnhof mit einer Verspätung von mindestens 1 Stunde erreicht wird, hat dieser folgende Rechte:
(...)
Beförderung zum Reiseziel zum nächstmöglichen Zeitpunkt (oder zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl). Dazu zählt auch eine Ersatzbeförderung, wenn der Zug festsitzt und der Bahnbetrieb unterbrochen ist.

https://www.flixtrain.de/fahrgastrechte

Anspruch auf Erstattung DB-Ticket

RB18901, Sonntag, 15.05.2022, 19:08 (vor 1422 Tagen) @ Barzahlung

Danke für die Aufklärung!
Mit dem Bus wäre ich nicht mit über 60 Min Verspätung da. Also sprich keine Erstattung?

? Zu Flixtrain (dringend)

Stephan.B, Köln, Sonntag, 15.05.2022, 19:10 (vor 1422 Tagen) @ RB18901

Ich denke, da solltest du durch. Damit dir bei der nächsten Buchung die Entscheidung leichter fällt. ;)

--
Stephan

Anspruch auf Erstattung DB-Ticket

Barzahlung, Sonntag, 15.05.2022, 19:13 (vor 1422 Tagen) @ RB18901

Danke für die Aufklärung!
Mit dem Bus wäre ich nicht mit über 60 Min Verspätung da. Also sprich keine Erstattung?

Die von Flix organisierte Ersatzbeförderung hat Vorrang vor einer selbstorgansierten Ersatzbeförderung.

Ist Dir die Busfahrt von Flix angeboten worden oder hast Du die nur zur Buchung über die App entdeckt?

Anspruch auf Erstattung DB-Ticket

RB18901, Sonntag, 15.05.2022, 19:19 (vor 1422 Tagen) @ Barzahlung
bearbeitet von RB18901, Sonntag, 15.05.2022, 19:19

Mir wurde ein Link zu einem Portal geschickt wo ich mich selbst kostenfrei umbuchen lassen kann oder halt einen Storno wählen.
Dort kann ich Flixbusse auswählen.

Anspruch auf Erstattung DB-Ticket

Barzahlung, Sonntag, 15.05.2022, 19:24 (vor 1422 Tagen) @ RB18901
bearbeitet von Barzahlung, Sonntag, 15.05.2022, 19:24

Mir wurde ein Link zu einem Portal geschickt wo ich mich selbst kostenfrei umbuchen lassen kann oder halt einen Storno wählen.
Dort kann ich Flixbusse auswählen.

Das würde ich dann als von Flix organsierte Ersatzbeförderung sehen.

Ich bin mir hier aber auch nicht sicher.
Interessanter Fall! ;-)

? Zu Flixtrain (dringend)

Murrtalbahner, Sonntag, 15.05.2022, 20:33 (vor 1422 Tagen) @ RB18901

Erfahrung ja: In unserem Fall ging es um Berlin - Stuttgart. Da war der Aufwand mit Bus natürlich wesentlich höher. Längere Fahrzeit, Ankunft in Esslingen. Damals ging das zum Schluss übers EBA, weil Flix der Meinung war, man habe mir ja eine Alternative angeboten. Mit dem Einschalten vom EBA war dann alles nur noch ein Missverständnis ;-) War aber in der Anfangszeit, keine Ahnung, wie das jetzt ist.

Für die Fahrgastrechte sind die Minuten am Zielort entscheidend. Wenn du Abfahrt 10 Uhr, Ankunft 11 Uhr gebucht hast und Flix schickt dich mit dem Bus, Abfahrt nach 10 Uhr, Ankunft vor 12 Uhr musst du den nehmen. wenn der aber um 9 Uhr schon los fährt und um 11:30 Uhr da ist, dann nicht.

Es kommt also wie immer darauf an.

? Zu Flixtrain (dringend)

RB18901, Sonntag, 15.05.2022, 20:36 (vor 1422 Tagen) @ RB18901

Danke euch allen!
Ich fahr jetzt letztlich Bus. Bei 5€ kann man ja nicht meckern, aber vielen Dank!

Anspruch auf Erstattung DB-Ticket

AbschnittE, Sonntag, 15.09.2024, 13:34 (vor 568 Tagen) @ Barzahlung

Habe ich Anspruch auf Erstattung des DB Tickets und wie aufwendig ist die Erstattung?


Wenn Du dennoch mit mehr als 60min. Verspätung zu rechnen hast, dann hast Du Anspruch auf Kostenersatz für vorgestreckte Zusatzfahrkarten.
Die Erstattung läuft über das Kontaktformular.

Annullierung oder Verspätung

Wenn ein Zug ausfällt oder verspätet ist, haben die Fahrgäste immer das Recht auf angemessene Informationen, während sie warten.

Wird dem Fahrgast mitgeteilt, dass der Zielbahnhof mit einer Verspätung von mindestens 1 Stunde erreicht wird, hat dieser folgende Rechte:
(...)
Beförderung zum Reiseziel zum nächstmöglichen Zeitpunkt (oder zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl). Dazu zählt auch eine Ersatzbeförderung, wenn der Zug festsitzt und der Bahnbetrieb unterbrochen ist.

https://www.flixtrain.de/fahrgastrechte

Tagchen, wenn ich hier nochmal nachfragen darf :-)
Eigentlich war für mich klar: Flix hat mehr als 60 Minuten Verspätung = DB Ticket kaufen = wird erstattet von Flix

Nun lese ich hier:
https://www.eba.bund.de/SharedDocs/FAQs/DE/Fahrgastrechte/Bahn/03_zugausfall_faq03.html


"Wählen Sie selbst die Weiterreise mit einem Zug eines anderen Eisenbahnunternehmens oder mit einem anderen Verkehrsmittel, erstattet Ihnen das Eisenbahnunternehmen die hierfür entstandenen Kosten, wenn Sie dafür vorher dessen Einverständnis eingeholt haben. Die Erstattung erfolgt binnen 30 Tagen nach Eingang Ihres Antrags beim Eisenbahnunternehmen."

Wie soll man denn dafür das Einverständnis kurzfristig einholen?
Freitag gab's Rauch/Feuer in einem Flix-Wagen, der ausgesetzt werden musste, Zug stand in Stendal rum, Ziel war Leipzig.
Liege ich richtig, dass Fahrgäste sowohl in Stendal einen ICE nach Berlin hätten nehmen dürfen, als auch die in Berlin wartenden Fahrgäste einen ICE nach Leipzig, und das erstattet worden wäre?
Bonusfrage: Gilt das nur bei betrieblichen Gründen, oder auch bei höherer Gewalt?

Und ja, ich hatte gegoogelt und hier 15 Seiten durchgeschaut... final schlau bin ich aber immer noch nicht ;-)
https://www.ice-treff.de/index.php?mode=search&search=flixtrain&page=15
Und die Flix-FAQ verweusen wiederum auf die EBA-Bedingugen oben.

Dankeschön!

Anspruch auf Erstattung DB-Ticket

gnampf, Montag, 16.09.2024, 18:34 (vor 567 Tagen) @ AbschnittE

Tagchen, wenn ich hier nochmal nachfragen darf :-)

Nö. Und nun?

Eigentlich war für mich klar: Flix hat mehr als 60 Minuten Verspätung = DB Ticket kaufen = wird erstattet von Flix

auf welcher rechtlichen Basis? Alternative Verkehrsmittel gibts bezahlt wenn der letzte Zug des Tages ausfällt oder du erst nach 0 Uhr ankommen wirst, und auch dann nur wenn dir vom EVU keine akzeptable Alternative angeboten wird innerhalb von glaube 2h.


Nun lese ich hier:
https://www.eba.bund.de/SharedDocs/FAQs/DE/Fahrgastrechte/Bahn/03_zugausfall_faq03.html


"Wählen Sie selbst die Weiterreise mit einem Zug eines anderen Eisenbahnunternehmens oder mit einem anderen Verkehrsmittel, erstattet Ihnen das Eisenbahnunternehmen die hierfür entstandenen Kosten, wenn Sie dafür vorher dessen Einverständnis eingeholt haben. Die Erstattung erfolgt binnen 30 Tagen nach Eingang Ihres Antrags beim Eisenbahnunternehmen."

Naja, das ist so ja schonmal völlig falsch. Wenn dann muss die Erstattung innerhalb von 30 Tagen ab Eingang erfolgen... das heißt aber noch lange nicht das es auch so passiert. Bei der NWB z.B. war das bei mir noch nie der Fall, hat immer länger gedauert.
Mit dem Einverständnis ist vermutlich der Passus gemeint, dass man dem EVU die Möglichkeit geben muss für eine Ersatzbeförderung zu sorgen, oder Übernachtung. Erst wenn das EVU das ablehnt kann man frei handeln. Oder wenn es eben keine Kontaktmöglichkeit zum EVU gibt.

Wie soll man denn dafür das Einverständnis kurzfristig einholen?

Bei Flix müssen doch Zugbegleiter im Zug sein. Ergo von denen, wenn du im Zug sitzt. Wenn du noch auf ihn wartest, dann wirst du eben 2h warten müssen ob Flixie dir was per Mail anbietet oder doch noch vorbei schaut.

Freitag gab's Rauch/Feuer in einem Flix-Wagen, der ausgesetzt werden musste, Zug stand in Stendal rum, Ziel war Leipzig.
Liege ich richtig, dass Fahrgäste sowohl in Stendal einen ICE nach Berlin hätten nehmen dürfen, als auch die in Berlin wartenden Fahrgäste einen ICE nach Leipzig, und das erstattet worden wäre?

Nö. Der Zug ist ja deiner Beschreibung nach nicht ausgefallen, sondern war nur verspätet. Nach 0 Uhr wird er auch nicht angekommen sein- Entsprechend Anspruch auf 25/50%, das wars.

Auch bei der DB kannst du ja nicht einfach ein Taxi nehmen, nur weil du ggf. 60min später am Ziel sein wirst.

Bonusfrage: Gilt das nur bei betrieblichen Gründen, oder auch bei höherer Gewalt?

Hilfeleistungen haben keine Ausschlüsse durch höhere Gewalt etc. Wenn du also über Nacht stranden würdest könntest du den ICE nehmen, egal ob wegen PU oder sonstwas der Zug ausgefallen / verspätet ist. Aber in deinem Beispiel ist es egal ob betrieblich oder höhere Gewalt, du musst au Flixie warten.

Und ja, ich hatte gegoogelt und hier 15 Seiten durchgeschaut... final schlau bin ich aber immer noch nicht ;-)
https://www.ice-treff.de/index.php?mode=search&search=flixtrain&page=15
Und die Flix-FAQ verweusen wiederum auf die EBA-Bedingugen oben.

Flix wird dir wohl kaum freiwillig deine Rechte erklären, die machen was sie rechtlich machen müssen, mehr nicht. Wäre ja auch dumm wenn sie den Leuten nahelegen sich Geld zurück zu holen und denen auch noch einfach erklären würden wann es wieviel gibt, und wann es nix gibt.

Dankeschön!

Bitteschön. Und wenn du ICE fahren willst, kauf ein ICE-Ticket statt einem Flix-Ticket ;-)

Anspruch auf Erstattung DB-Ticket

JanZ, HB, Montag, 16.09.2024, 20:13 (vor 567 Tagen) @ gnampf
bearbeitet von JanZ, Montag, 16.09.2024, 20:16

Tagchen, wenn ich hier nochmal nachfragen darf :-)


Nö. Und nun?

Eigentlich war für mich klar: Flix hat mehr als 60 Minuten Verspätung = DB Ticket kaufen = wird erstattet von Flix


auf welcher rechtlichen Basis?

Auf der Basis von § 11 Abs. 1 Nr. 1 EVO. Demnach ist ein anderer Zug (auch wenn er extra kostet) etwas anderes als ein anderes Verkehrsmittel und die Kosten werden ganztägig ab 20 Minuten Verspätung erstattet, sofern die ursprüngliche Fahrkarte nicht erheblich ermäßigt und der ersatzweise genutzte Zug nicht reservierungspflichtig ist.

§ 11 EVO nicht anwendbar.

Barzahlung, Montag, 16.09.2024, 20:18 (vor 567 Tagen) @ JanZ

- kein Text -

Warum nicht?

JanZ, HB, Montag, 16.09.2024, 20:20 (vor 567 Tagen) @ Barzahlung

- kein Text -

Flixtrain ist kein SPNV

michael_seelze, Dienstag, 17.09.2024, 12:08 (vor 566 Tagen) @ JanZ
bearbeitet von michael_seelze, Dienstag, 17.09.2024, 12:08

Weil der Flixtrain kein Zug des Schienenpersonennahverkehrs ist und mit Fahrkarten, die ausschließlich im SPNV gelten, nicht genutzt werden kann.

Stimmt, das hatte ich übersehen, Entschuldigung.

JanZ, HB, Dienstag, 17.09.2024, 13:10 (vor 566 Tagen) @ michael_seelze

- kein Text -

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