9 Euro Ticket / Fahrgastrechte EVG warnt vor Chaos (Allgemeines Forum)
Dampflokgaudi, Donnerstag, 28.04.2022, 11:05 (vor 1488 Tagen)
Wie verhalten sich die Fahrgastrechte bei dem 9-Euro Ticket bei starken Verzögerungen im Schienenverkehr - wie von der EVG bereits erwartet?
Bahn-Gewerkschaft EVG warnt vor einem Chaos im öffentlichen Nahverkehr, sollte das 9-Euro Ticket im Sommer kommen. Der Vorsitzende, Hommel, sagte, er rechnet mit überfüllten Zügen und überlasteten Bahnhöfen, die sogar gesperrt werden müssten. Aus seiner Sicht ist bislang kein Bahn-Unternehmen auf den zu erwartenden Andrang vorbereitet.
Wie verhält es sich mit der 1-Klasse - Fahrkarten möglich? etc. P.p.
2. Klasse
Arminius, Donnerstag, 28.04.2022, 11:18 (vor 1488 Tagen) @ Dampflokgaudi
bearbeitet von Arminius, Donnerstag, 28.04.2022, 11:22
Ich gehe mal davon aus, dass die 9-Euro-Tickets nur in der 2. Klasse gelten.
Da Chaos zu befürchten ist, habe ich inzwischen für alle geplanten Fahrten in den Monaten Juni bis August 1. Klasse-Tickets gekauft und werde für die längstmögliche Strecke Fernverkehrszüge nutzen.
Dummerweise muss ich im Vor- und Nachlauf trotzdem den Nahverkehr nutzen. Bin echt gespannt. Denn wenn die Menschen schon in den Türen stehen, wird es ein Kampf werden, von der Tür zur 1. Klasse zu kommen.
Und besonders "spannend" wird es sicherlich, wenn man ein Fahrrad im Zug mitnehmen will.
Was ich jetzt schon weiß: die Aktion wird keine Werbung für die Bahn als Verkehrsmittel. Und die Menschen, die so wie ich die Bahn als alleiniges Verkehrsmittel nutzen, müssen mit "Stress" rechnen.
2. Klasse
rainman51, Paderborn, Donnerstag, 28.04.2022, 11:42 (vor 1488 Tagen) @ Arminius
Ich gehe mal davon aus, dass die 9-Euro-Tickets nur in der 2. Klasse gelten.
Da Chaos zu befürchten ist, habe ich inzwischen für alle geplanten Fahrten in den Monaten Juni bis August 1. Klasse-Tickets gekauft und werde für die längstmögliche Strecke Fernverkehrszüge nutzen.
Dummerweise muss ich im Vor- und Nachlauf trotzdem den Nahverkehr nutzen. Bin echt gespannt. Denn wenn die Menschen schon in den Türen stehen, wird es ein Kampf werden, von der Tür zur 1. Klasse zu kommen.
Und besonders "spannend" wird es sicherlich, wenn man ein Fahrrad im Zug mitnehmen will.
Was ich jetzt schon weiß: die Aktion wird keine Werbung für die Bahn als Verkehrsmittel. Und die Menschen, die so wie ich die Bahn als alleiniges Verkehrsmittel nutzen, müssen mit "Stress" rechnen.
Unabhängig von dem 9 Euro Ticket nutzen wir immer 1 Klasse Fernverkehrstickets. Gerade auf langen Strecken ist das mit Kind
sehr viel bequemer und er kann auch einfach mal eine Weile schlafen ;). Häufiges Umsteigen und lange Fahrtdauer ist da nicht so toll. Gerade die Fahrt im Abteil im ICE 1, ICE 3, ICE-T oder IC ist ja toll dafür geeignet.
Zumal der Aufpreis meist nur 6-10 Euro pro Ticket und Person sind.
In der Regel ist die Fahrradmitnahme auf beliebten Strecken ja eher ein Kraus, als angenehmes Reisen. Denke da so an Stuttgart-Friedrichshafen. Berlin-Brandenburg oder so. (Da sehe ich dies ab und zu). Eine Reservierungspflicht wäre da eigentlich recht sinnvoll. Könnte ja auch kostenlos zum Rad-Ticket ausgegeben werden.
1. Klasse im Nahverkehr
Bm235, Donnerstag, 28.04.2022, 11:58 (vor 1488 Tagen) @ Arminius
Meine Erfahrung mit überfüllten NV-Zügen: Dann setzen sich die Leute auch in die 1. Klasse und meistens bleiben sie auch da sitzen, weil nicht kontrolliert wird oder wegen der Überfüllung niemand die Falschsitzer zum Verlassen der 1. Klasse auffordert.
Keine Fahrgastrechte bei 9-Uhr-Ticket
Arminius, Donnerstag, 28.04.2022, 11:21 (vor 1488 Tagen) @ Dampflokgaudi
Da es sich um ein Nahverkehrsticket handelt, gelten die im Fernverkehr üblichen Fahrgastrechte nicht.
Keine Fahrgastrechte bei 9€-Ticket
EK-Wagendienst, EGST, Donnerstag, 28.04.2022, 11:32 (vor 1488 Tagen) @ Arminius
Da es sich um ein Nahverkehrsticket handelt, gelten die im Fernverkehr üblichen Fahrgastrechte nicht.
und dazu zu einem erheblich reduzierten Tarif, was sie auch noch weiter einschränkt.
DB Fernverkehr ist dann auch kein gleichwertige Ersatzbeförderung, wird damit auch nicht erstattet.
Mich wundert das sich Flixtrain hier noch nicht gemeldet hat, weil denen die Kunden weg genommen werden.
--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Flixtrain
rainman51, Paderborn, Donnerstag, 28.04.2022, 11:35 (vor 1488 Tagen) @ EK-Wagendienst
Mich wundert das sich Flixtrain hier noch nicht gemeldet hat, weil denen die Kunden weg genommen werden.
In den Fernverkehrszügen gilt das 9 Euro Ticket ja nicht. Flixtrain ist ein Fernverkehrszug. Sprich keine Benachteiligung.
Flixtrain
JanZ, HB, Donnerstag, 28.04.2022, 11:49 (vor 1488 Tagen) @ rainman51
Mich wundert das sich Flixtrain hier noch nicht gemeldet hat, weil denen die Kunden weg genommen werden.
In den Fernverkehrszügen gilt das 9 Euro Ticket ja nicht. Flixtrain ist ein Fernverkehrszug. Sprich keine Benachteiligung.
Das sehe ich auch so, aber das heißt natürlich nicht, dass Flixtrain nicht trotzdem meckert :-).
Flixtrain
Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Donnerstag, 28.04.2022, 12:57 (vor 1488 Tagen) @ rainman51
Hey.
Mich wundert das sich Flixtrain hier noch nicht gemeldet hat, weil denen die Kunden weg genommen werden.
In den Fernverkehrszügen gilt das 9 Euro Ticket ja nicht. Flixtrain ist ein Fernverkehrszug. Sprich keine Benachteiligung.
Direkt nicht. Aber indirekt in gewisser Weise schon. Wenn die Konkurrenz so massiv und öffentlich subventioniert wird - da hätte ich schon Geheul vom Schwämmlein erwartet.
Aber u.U. kommt das ja noch. Möglicherweise sind seine sporadisch vorkommenden Züge aber auch so schon gut gefüllt.
Und wer weiß schon, was im Hintergrund wieder gekungelt wurde und was man ihm dann für ein Benefit zukommen läßt. Vllt darf er weiter fröhlich Trassen anmelden, die er dann gar nicht nutzt - ohne Strafen zu fürchten ...
Ich erinnere mich noch an die S-Bahn Bremen. Dessen Betreiber nach dem, was so erzählt wurde, in internen Gesprächen aller Verantwortlichen wohl mal vernehmlich darüber nachdachte, das damals neu erfundene Konstrukt der NV-Freigabe für FV-Züge zwischen Bremen und Norddeich auf Rechtskonformität überprüfen zu lassen - schließlich sind seine S-Bahn-Linien nach Nordenham (bis Hude) und Bad Zwischenahn davon betroffen. Man munkelte damals, dass man den Betreiber dergestalt davon abhalten konnte, indem man sich drauf verständigte, die ihm aufgelegten Malusregelungen bzgl der Qualität mal nicht ganz so päpstlich auszulegen bzw anzuwenden. So geben bis heute alle Beteiligten Ruhe. Ob's tatsächlich so war, läßt sich natürlich nie beweisen. Die Qualität der Erbringung sprach aber für sich ...
Vllt hat Schwämmlein beim Jammergespräch mit der Regierung ähnliches erreichen können. Vllt gab's auch gar keines. Wer weiß das schon ...
Und welche Relevanz hat die grüne Bude schon im deutschen Bahnwesen ... Leider ist sie in punkto Qualität ja regelmäßig auf einem ähnlich bescheidenen Niveau wie DB FV ...
Schöne Grüße von jörg
Flixtrain
TRAXXP160DE, HBIK, Sonntag, 01.05.2022, 20:59 (vor 1484 Tagen) @ Der Blaschke
Hey.
Mich wundert das sich Flixtrain hier noch nicht gemeldet hat, weil denen die Kunden weg genommen werden.
In den Fernverkehrszügen gilt das 9 Euro Ticket ja nicht. Flixtrain ist ein Fernverkehrszug. Sprich keine Benachteiligung.
Direkt nicht. Aber indirekt in gewisser Weise schon. Wenn die Konkurrenz so massiv und öffentlich subventioniert wird - da hätte ich schon Geheul vom Schwämmlein erwartet.Aber u.U. kommt das ja noch. Möglicherweise sind seine sporadisch vorkommenden Züge aber auch so schon gut gefüllt.
Und wer weiß schon, was im Hintergrund wieder gekungelt wurde und was man ihm dann für ein Benefit zukommen läßt. Vllt darf er weiter fröhlich Trassen anmelden, die er dann gar nicht nutzt - ohne Strafen zu fürchten ...
Ich erinnere mich noch an die S-Bahn Bremen. Dessen Betreiber nach dem, was so erzählt wurde, in internen Gesprächen aller Verantwortlichen wohl mal vernehmlich darüber nachdachte, das damals neu erfundene Konstrukt der NV-Freigabe für FV-Züge zwischen Bremen und Norddeich auf Rechtskonformität überprüfen zu lassen - schließlich sind seine S-Bahn-Linien nach Nordenham (bis Hude) und Bad Zwischenahn davon betroffen. Man munkelte damals, dass man den Betreiber dergestalt davon abhalten konnte, indem man sich drauf verständigte, die ihm aufgelegten Malusregelungen bzgl der Qualität mal nicht ganz so päpstlich auszulegen bzw anzuwenden. So geben bis heute alle Beteiligten Ruhe. Ob's tatsächlich so war, läßt sich natürlich nie beweisen. Die Qualität der Erbringung sprach aber für sich ...
Vllt hat Schwämmlein beim Jammergespräch mit der Regierung ähnliches erreichen können. Vllt gab's auch gar keines. Wer weiß das schon ...
Und welche Relevanz hat die grüne Bude schon im deutschen Bahnwesen ... Leider ist sie in punkto Qualität ja regelmäßig auf einem ähnlich bescheidenen Niveau wie DB FV ...
Schöne Grüße von jörg
Jörg, was wäre die Alternative zur IC Freigabe?
Stündlicher RE1 bis Oldenburg und dann die IC-Freigabe ab Oldenburg? Ich finde, die Regelung ist gut so. Wer nach Delmenhorst oder Hude fährt, fährt ja eher mit dem Zug, der zeitlich zu ihm passt. Allerdings gibt es da ab Bremen ein Taktloch.
Flixtrain
JanZ, HB, Sonntag, 01.05.2022, 22:04 (vor 1484 Tagen) @ TRAXXP160DE
Vor allem frage ich mich, inwieweit die RSBN-Linien davon betroffen sein sollen. Ich wüsste nicht, was den Aufgabenträger daran hindern sollte, auch Leistungen parallel zu bestehenden Linien bei anderen EVU zu bestellen. Allenfalls kann es sein, dass die Nahverkehrsfreigabe hätte ausgeschrieben werden müssen, worauf sich die NWB dann wie jedes andere EVU hätte bewerben können. Natürlich kann in Bezug darauf irgendwas geklüngelt worden sein, das kann ich, obwohl Mitarbeiter der NWB, genauso wenig beantworten wie jeder andere Mensch.
Wünsche ...
Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Sonntag, 01.05.2022, 23:31 (vor 1484 Tagen) @ JanZ
Hallo.
Vor allem frage ich mich, inwieweit die RSBN-Linien davon betroffen sein sollen.
Ein mit NV-Ticket Reisender kann jetzt den IC nehmen. Bei Nichtfreigabe würde er evtl. die RSBN nutzen.
Ich wüsste nicht, was den Aufgabenträger daran hindern sollte, auch Leistungen parallel zu bestehenden Linien bei anderen EVU zu bestellen. Allenfalls kann es sein, dass die Nahverkehrsfreigabe hätte ausgeschrieben werden müssen, worauf sich die NWB dann wie jedes andere EVU hätte bewerben können.
So wäre es korrekter gewesen.
Wir erinnern uns an die Diskussionen um die MDV-IC und dem Widerstand Abellios.
Interessant wird es ja, wenn die DB nicht den Zuschlag für das Expresskreuz Nds bekommen soll. Wie würde sich das auf die Bereitschaft, NV-Kunden in ihren IC zu befördern, auswirken? Bzw auf die Bereitschaft, die Züge im heutigen Umfang verkehren zu lassen.
Und wie wirken diese Gedanken auf das Ergebnis der Ausschreibung?
Wir werden es nie erfahren, was da alles so besprochen und gesprochen wird. Bei Branchentreffen. Auf Symposien. Beim Golfen.
Erinnern wir uns an den NV zw Hamburg und Hannover und dessen künstliche Unterbrechung in Uelzen. Die DB hatte aus den IR damals IC gemacht -andere IR-Linien wurden gerne auch direkt beerdigt. Natürlich erwartete die DB eine gewisse Auslastung. Und soll deswegen geräuspert haben, dass ein zu attraktiver NV zw Hamburg und Hannover zu viele Fahrgäste aus dem FV ziehen könnte, so dass die IC unrentabel würden - also eine Einstellung eine Option sein könnte. Was natürlich die Orte, wo der IC stoppt, nicht so prickelnd fanden.
Und so darf man bis heute regelmäßig in Uelzen umsteigen und/oder da eine Weile abparken.
Natürlich kann in Bezug darauf irgendwas geklüngelt worden sein, das kann ich, obwohl Mitarbeiter der NWB, genauso wenig beantworten wie jeder andere Mensch.
Ich kann das auch nicht. Ich bin nur nicht so blauäugig, zu glauben, dass immer alles höchst rechtsstaatlich, moralisch rechtlich juristisch sauber und einwandfrei abläuft. Auch die Lebenserfahrung in puncto Ausschreibungen zeigt ja, dass es da auch Stellschrauben gibt, um offensichtlich gewünschte Ergebnisse zu erzielen. Und wenn politisch Dinge erwünscht sind, so wie bei der NV-Freigabe von FV-Zügen, dann schaut man mit allen Beteiligten nach Wegen, das zu ermöglichen.
Und nicht zuletzt kennen sich alle Beteiligten in der Branche. Man trifft sich. Man redet miteinander über dies und das. Und der menschliche Faktor spielt auch eine Rolle. Die einen mögen sich; andere können nicht miteinander. Man denke an das Mittelland-Netz in Nds - was für die DB vorgesehen war. Die war aber nicht ausreichend kompromissbereit beim Preis. Man verkrachte sich zw Aufgabenträger und DB. Und so kam die WFB damals zum Netz wie die Jungfrau zum Kind. So munkelte man es damals. Sogar in seriöser Fachpostille.
Schöne Grüße von jörg
Linie 26
Barzahlung, Montag, 02.05.2022, 18:07 (vor 1483 Tagen) @ Der Blaschke
bearbeitet von Barzahlung, Montag, 02.05.2022, 18:11
Erinnern wir uns an den NV zw Hamburg und Hannover und dessen künstliche Unterbrechung in Uelzen. Die DB hatte aus den IR damals IC gemacht -andere IR-Linien wurden gerne auch direkt beerdigt. Natürlich erwartete die DB eine gewisse Auslastung. Und soll deswegen geräuspert haben, dass ein zu attraktiver NV zw Hamburg und Hannover zu viele Fahrgäste aus dem FV ziehen könnte, so dass die IC unrentabel würden - also eine Einstellung eine Option sein könnte. Was natürlich die Orte, wo der IC stoppt, nicht so prickelnd fanden.
DB Fernverkehr hat mit insgesamt fünf Verkehrsverbünden entlang dieser Linie (HVV, GVH, NVV, RMV und VRN) Verträge zur IC/EC-Freigabe.
2018 hat sie auf ICE umgestellt und eine Freigabe auch der ICE-Züge dieser Linie torpediert.
Da kann es mit den eigenen Fahrkarten so schlecht nicht laufen.
Außer natürlich bei den Studenten. Die würden sich mit vollsolidarischen RMV-Semestertickets sowieso keine Fernverkehrsfahrkarten kaufen, also macht man denen ausnahmsweise dann doch ein Angebot.
OT: NV/FV-Trennung
Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Sonntag, 01.05.2022, 23:07 (vor 1484 Tagen) @ TRAXXP160DE
Hey.
Ich erinnere mich noch an die S-Bahn Bremen. Dessen Betreiber nach dem, was so erzählt wurde, in internen Gesprächen aller Verantwortlichen wohl mal vernehmlich darüber nachdachte, das damals neu erfundene Konstrukt der NV-Freigabe für FV-Züge zwischen Bremen und Norddeich auf Rechtskonformität überprüfen zu lassen - schließlich sind seine S-Bahn-Linien nach Nordenham (bis Hude) und Bad Zwischenahn davon betroffen.
Jörg, was wäre die Alternative zur IC Freigabe?
Stündlicher RE1 bis Oldenburg und dann die IC-Freigabe ab Oldenburg? Ich finde, die Regelung ist gut so.
Gegen die Regelung ist aus Fahrgastsicht auch gar nichts zu sagen. Außer dass der IC kapazitiv zw HB und OLBG oft nicht ausreichend ist.
Nur zeigt sich hier die völlig unsinnige willkürliche Trennung von NV und FV. Die wird hier gründlich vermischt - und das widerspricht halt der Intention und dem Geist der damaligen Bahnreform.
Ich persönlich halte die Trennung für totalen Stuss. Aber nach Willen des Gesetzgebers existiert sie nun mal. Und da ist es nun eben zumindest bemerkenswert, wenn man das im Prinzip unter den Tisch kehrt nach dem Motto: nutzt ja allen. So ein bißchen wie in der Bananenrepublik.
Also: bei der Bahnreform 21 die Trennung beerdigen.
Schöne Grüße von jörg
Völlige Übereinstimmung!
J-C, In meiner Welt, Montag, 02.05.2022, 08:54 (vor 1484 Tagen) @ Der Blaschke
Ich finde, man sollte dann auch über bestellten Fernverkehr in periphere Regionen reden. Da kann man vielleicht aus einem Zweistundentakt einen Stundentakt machen etc.
Ich verstehe nach wie vor nicht, wieso der Bund sich da die Möglichkeiten nicht geben will.
--
Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky
Völlige Nichtübereinstimmung!
Henrik, Montag, 02.05.2022, 23:23 (vor 1483 Tagen) @ J-C
Ich finde, man sollte dann auch über bestellten Fernverkehr in periphere Regionen reden. Da kann man vielleicht aus einem Zweistundentakt einen Stundentakt machen etc.
Der Stundentakt besteht hier ja nun, gar auf kompletter Länge.
Das willst Du komplett ausschreiben? Auch noch in die andere Richtung durch auf kompletter Länge bis Leipzig?
Wozu? Läuft doch auch so offensichtlich.
Ich verstehe nach wie vor nicht, wieso der Bund sich da die Möglichkeiten nicht geben will.
s.o.
wozu?
Es gab ein paar Anläufe diesbezüglich und dem folgten entsprechende Erläuterungen der Ablehnung der jeweiligen Bundesregierungen,
recht ausführlich, in sich plausibel, nachlesbar - war auch hier im Forum mehrmals Thema.
klar kann man stur bei seiner eigenen nur einzig wahren Haltung bleiben,
man kann sich aber auch umfangreiche Ausführungen anderer sich anhören, dann zum Ergebnis kommen, dass es im Detail dann doch nicht so trivial ist.
OT: NV/FV-Trennung
Oscar (NL), Eindhoven (NL), Montag, 02.05.2022, 16:58 (vor 1483 Tagen) @ Der Blaschke
Hallo zusammen,
Jörg, was wäre die Alternative zur IC Freigabe?
Stündlicher RE1 bis Oldenburg und dann die IC-Freigabe ab Oldenburg? Ich finde, die Regelung ist gut so.
Gegen die Regelung ist aus Fahrgastsicht auch gar nichts zu sagen. Außer dass der IC kapazitiv zw HB und OLBG oft nicht ausreichend ist.
Dieses Problem haben wir hier in NL auch.
1. Amsterdam-Rotterdam(-Breda) und Den Haag-Eindhoven wird mit festen Zugverbänden gefahren, wahlweise 7 oder 9 Wagen. Manchmal ist der Zug halb leer, in der HVZ rappelvoll. Gut, mit den neuen IC-Triebwagen... ;)
2. So mancher "IC" verkehrt bei uns am Ende des Laufweges als RB. Z.B. nach Den Helder, bedient ab Alkmaar alle Halte. Nun ist das eingesetzte Fahrzeug (VIRM-Dostotriebwagen) nicht für RB-Leistungen gebaut worden. Umgekehrt sind die "Sprinter" dann wieder nicht für "IC"-Leistungen gebaut worden.
Nur zeigt sich hier die völlig unsinnige willkürliche Trennung von NV und FV. Die wird hier gründlich vermischt - und das widerspricht halt der Intention und dem Geist der damaligen Bahnreform.
Dann haben wir es leichter: in etwa NV = national, FV = international. Thalys, eurostar und ICE sind für international reisende Fahrgäste gemeint. Ausnahmen sind der Berlin-IC und der Brüssel-IC; diese beiden haben bei uns den Status von jedem anderen "IC". Und für Schiphol-Rotterdam gilt ein Aufpreis.
gruß,
Oscar (NL).
--
Mit den neuen IC-Triebwagen wird alles besser !!
Trans-Europ-Express 2.0? Abwarten und TEE trinken!
Schienenstränge enden nicht an einer Staatsgrenze, sondern an einem Prellbock.
Flixtrain
Barzahlung, Montag, 02.05.2022, 02:17 (vor 1484 Tagen) @ TRAXXP160DE
bearbeitet von Barzahlung, Montag, 02.05.2022, 02:19
was wäre die Alternative zur IC Freigabe?
Dass sich der Fahrgast einen Fernverkehrsfahrschein kauft.
Flixtrain
JanZ, HB, Montag, 02.05.2022, 12:18 (vor 1484 Tagen) @ Barzahlung
Nee. Wenn der Aufgabenträger der Ansicht ist, dass das Nahverkehrsangebot nicht ausreicht, dann muss er es entsprechend erweitern und kann nicht einfach auf den Fernverkehr verweisen.
Flixtrain
Barzahlung, Montag, 02.05.2022, 18:36 (vor 1483 Tagen) @ JanZ
Nee. Wenn der Aufgabenträger der Ansicht ist, dass das Nahverkehrsangebot nicht ausreicht, dann muss er es entsprechend erweitern und kann nicht einfach auf den Fernverkehr verweisen.
Genau das tut er doch, wenn er für eine Freigabe des Fernverkehrs zahlt.
Flixtrain
JanZ, HB, Montag, 02.05.2022, 18:56 (vor 1483 Tagen) @ Barzahlung
Ich glaube, wir drehen uns im Kreis … Wolltest du darauf hinaus, dass die Strecke so ausgelastet ist, dass ein zusätzliches Nahverkehrsangebot nicht möglich ist, oder worum ging es dir?
Flixtrain
Barzahlung, Montag, 02.05.2022, 19:30 (vor 1483 Tagen) @ JanZ
bearbeitet von Barzahlung, Montag, 02.05.2022, 19:31
Ich glaube, wir drehen uns im Kreis … Wolltest du darauf hinaus, dass die Strecke so ausgelastet ist, dass ein zusätzliches Nahverkehrsangebot nicht möglich ist, oder worum ging es dir?
Nein. Ich habe festgestellt, dass der Kunde, der den Fernverkehr nutzen möchte, einen Fernverkehrsfahrschein kaufen kann (der dann auch in allen Zügen gilt). Er ist ohne NV-Freigabe nicht daran gehindert, die IC-Züge zu nutzen.
Umgekehrt ist er ohne Fernverkehrsfahrschein auch nicht unmobil. Er hat ja auf jeden Fall noch die anderen REs.
Daraufhin hast Du entgegnet, dass der Aufgabenträger irgendwas tun müsse. Das verstehe ich wiederum nicht.
Flixtrain
JanZ, HB, Montag, 02.05.2022, 20:11 (vor 1483 Tagen) @ Barzahlung
Ich glaube, wir drehen uns im Kreis … Wolltest du darauf hinaus, dass die Strecke so ausgelastet ist, dass ein zusätzliches Nahverkehrsangebot nicht möglich ist, oder worum ging es dir?
Nein. Ich habe festgestellt, dass der Kunde, der den Fernverkehr nutzen möchte, einen Fernverkehrsfahrschein kaufen kann (der dann auch in allen Zügen gilt). Er ist ohne NV-Freigabe nicht daran gehindert, die IC-Züge zu nutzen.
Ja, natürlich. Dafür sind die IC-Züge aber eigentlich nicht gedacht.
Umgekehrt ist er ohne Fernverkehrsfahrschein auch nicht unmobil. Er hat ja auf jeden Fall noch die anderen REs.
Auch das ist richtig, aber die sind schon sehr gut ausgelastet bis überlastet.
Daraufhin hast Du entgegnet, dass der Aufgabenträger irgendwas tun müsse. Das verstehe ich wiederum nicht.
Ja, er muss(te) das Nahverkehrsangebot ausweiten, da es offensichtlich nicht ausgereicht hat. Das ist seine Aufgabe, deswegen heißt er Aufgabenträger. Und hier in diesem Subthread geht es genau um die Frage, wie das zwischen Bremen und Oldenburg passieren kann. Und nicht darum, dass der Fahrgast, statt sich in einen überfüllten RE zu zwängen, auch einen IC-Fahrschein kaufen, mit dem Auto fahren oder zu Hause bleiben kann.
Flixtrain
Henrik, Montag, 02.05.2022, 23:12 (vor 1483 Tagen) @ JanZ
Ich glaube, wir drehen uns im Kreis … Wolltest du darauf hinaus, dass die Strecke so ausgelastet ist, dass ein zusätzliches Nahverkehrsangebot nicht möglich ist, oder worum ging es dir?
auf dieser Strecke?
Nein. Ich habe festgestellt, dass der Kunde, der den Fernverkehr nutzen möchte, einen Fernverkehrsfahrschein kaufen kann (der dann auch in allen Zügen gilt). Er ist ohne NV-Freigabe nicht daran gehindert, die IC-Züge zu nutzen.
Ja, natürlich. Dafür sind die IC-Züge aber eigentlich nicht gedacht.
nicht?
Umgekehrt ist er ohne Fernverkehrsfahrschein auch nicht unmobil. Er hat ja auf jeden Fall noch die anderen REs.
Auch das ist richtig, aber die sind schon sehr gut ausgelastet bis überlastet.
gut ausgelastet bis überlastet?
andere RE?
es gibt da doch nur einen RE, den RE1, der alle 2 Stunden fährt.
Daraufhin hast Du entgegnet, dass der Aufgabenträger irgendwas tun müsse. Das verstehe ich wiederum nicht.
Ja, er muss(te) das Nahverkehrsangebot ausweiten, da es offensichtlich nicht ausgereicht hat. Das ist seine Aufgabe, deswegen heißt er Aufgabenträger. Und hier in diesem Subthread geht es genau um die Frage, wie das zwischen Bremen und Oldenburg passieren kann. Und nicht darum, dass der Fahrgast, statt sich in einen überfüllten RE zu zwängen, auch einen IC-Fahrschein kaufen, mit dem Auto fahren oder zu Hause bleiben kann.
Naja.. ging es wirklich um die Frage..? ;)
Unser aller Lieblings-Schwurbler hat in seine bekannte Verschwörungsklamottenkiste gegriffen und lief ein wenig auf in Hochform, packte seine üblichen Fakenews dazu - fertig war sein Pamphlet.
Dann war doch tatsächlich einer ernsthaft darauf eingegangen, andere gesellten sich dazu.
Da läuft unser Schwurbler doch erst recht nochmal in Hochform auf,
legte noch zwei weitere Beiträge nach, in denen er sich selbst übertraf, mit weiteren Verschwörungstheorien, die nun absolut gar nichts mehr mit der Realität zu tun hatten,
die aber ja alle auf jeden Fall so stimmen, weil er ja da mit seiner Jahrzehnte langen Bahn-Berufserfahrung überall mit involviert war.
Um Fragestellungen gings da doch nicht. ;)
Expresse im Nordwesten Niedersachsens ...
Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Dienstag, 03.05.2022, 08:32 (vor 1483 Tagen) @ Henrik
Huhu.
Nein. Ich habe festgestellt, dass der Kunde, der den Fernverkehr nutzen möchte, einen Fernverkehrsfahrschein kaufen kann (der dann auch in allen Zügen gilt). Er ist ohne NV-Freigabe nicht daran gehindert, die IC-Züge zu nutzen.
Ja, natürlich. Dafür sind die IC-Züge aber eigentlich nicht gedacht.
nicht?
Nein, im Normalfall nicht. Auf der Strecke Bremen Norddeich und auf wenigen anderen als AUSNAHMEFALL ja.
Auch das ist richtig, aber die sind schon sehr gut ausgelastet bis überlastet.
gut ausgelastet bis überlastet?
Ja. Die 7 Wagen des RE 1 werden, von touristischen Fuhren abgesehen, im Alltag vor allem im Abschnitt Bremen - Oldenburg gebraucht.
Zwischen Hannover und Bremen kommt man mit 6 Wagen auch aus, wie alle 2 Std der RE 8 beweist. Dessen 6. Wagen für den Abschnitt Hannover - Bremen mitgeführt wird. Für dessen Abschnitt Bremen - Bremerhaven reichen nämlich 5 Wagen. Was dann der RE 9 beweist.
Alles gar nicht so einfach.
Und jetzt hat man RE 8 und RE 9 auch noch jeweils einen Wagen gemopst. Nur der RE 1 fährt derzeit weiter in Sollstärke.
andere RE?
es gibt da doch nur einen RE, den RE1, der alle 2 Stunden fährt.
Das ist das Problem, wenn man theoretisch aus der Ferne mitreden möchte: es gibt da auch noch den IR-Ersatz RE 18 Bremen Oldenburg Wilhelmshaven. Betrieben von der Nordwestbahn. Fährt zwar nicht ganz so häufig. Steht aber trotzdem im Gegensatz zu deiner Aussage.
Unser aller Lieblings-Schwurbler
Ja, du beschreibst dich sehr treffend. Ich teile Deine Eigeneinschätzung auch ausdrücklich. Denn dafür liebe ich dich ja auch: Trollen mit Niveau! Das ist ganz hohe Kunst. Da ziehe ich meinen Hut.
die aber ja alle auf jeden Fall so stimmen, weil er ja da mit seiner Jahrzehnte langen Bahn-Berufserfahrung überall mit involviert war.
So isses. Bzw erwähnte ich ausdrücklich, dass in diesen Fällen nur die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ist.
Um Fragestellungen gings da doch nicht. ;)
Sind ja auch alle logisch und schlüssig beantwortet.
Schöne Grüße von jörg
Expresse im Nordwesten Niedersachsens ...
Henrik, Mittwoch, 04.05.2022, 03:42 (vor 1482 Tagen) @ Der Blaschke
Nein. Ich habe festgestellt, dass der Kunde, der den Fernverkehr nutzen möchte, einen Fernverkehrsfahrschein kaufen kann (der dann auch in allen Zügen gilt). Er ist ohne NV-Freigabe nicht daran gehindert, die IC-Züge zu nutzen.
Ja, natürlich. Dafür sind die IC-Züge aber eigentlich nicht gedacht.
nicht?
Nein, im Normalfall nicht. Auf der Strecke Bremen Norddeich und auf wenigen anderen als AUSNAHMEFALL ja.
das ist dieses "Ausnahme bestätigt die Regel"? ;)
Also grundsätzlich ist es auf allen Linien der Fall.. nur auf sehr wenigen, genau genommen nur auf 2 ist es nicht der Fall (IC 55 & 61). Diese 2 sind also der AUSNAHMEFALL.
Also.. Dafür sind die IC-Züge eigentlich gedacht.
kann man im Forum hier überall nachlesen.. und auch in der Literatur.
Auch das ist richtig, aber die sind schon sehr gut ausgelastet bis überlastet.
gut ausgelastet bis überlastet?
Ja. Die 7 Wagen des RE 1 werden, von touristischen Fuhren abgesehen, im Alltag vor allem im Abschnitt Bremen - Oldenburg gebraucht.
Es geht um die Zeit von vor 2014.
andere RE?
es gibt da doch nur einen RE, den RE1, der alle 2 Stunden fährt.
Das ist das Problem, wenn man theoretisch aus der Ferne mitreden möchte: es gibt da auch noch den IR-Ersatz RE 18 Bremen Oldenburg Wilhelmshaven. Betrieben von der Nordwestbahn. Fährt zwar nicht ganz so häufig. Steht aber trotzdem im Gegensatz zu deiner Aussage.
Das ist das Problem, wenn man Leseschwäche hat: Da steht keine Aussage, sondern eine Frage.
Der fährt also nicht ganz so häufig, weil die Strecke so überlastet ist? ;)
Unser aller Lieblings-Schwurbler
Ja, du beschreibst dich sehr treffend. Ich teile Deine Eigeneinschätzung auch ausdrücklich. Denn dafür liebe ich dich ja auch: Trollen mit Niveau! Das ist ganz hohe Kunst. Da ziehe ich meinen Hut.
Na immerhin habe ich keinerlei Probleme, zu den Verschwörungstheorien zu stehen, denen ich anhänge. ;)
Unwissenheit schützt auch nicht vor Verbreiten von fakenews.
Mag gut sein, dass Du nichts mitbekommen hast von den Gesprächen zwischen Flixtrain & der Regierung/..
Hier im Forum war es ja auch nicht Thema, bei DSO auch nicht wirklich bzw. ist etwas zu kompliziert und unwichtig, interessiert die Leute nicht.
Aber das geschah nun wahrlich nicht in Hinterzimmern.. vor Ausschluss der Öffentlichkeit.
die aber ja alle auf jeden Fall so stimmen, weil er ja da mit seiner Jahrzehnte langen Bahn-Berufserfahrung überall mit involviert war.
So isses. Bzw erwähnte ich ausdrücklich, dass in diesen Fällen nur die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ist.
Du erfindest.. unterstellst Mauscheleien und Verschwörungen noch & nöcher, begründest es mit Deiner Berufserfahrung, die jedoch bei 0,000 liegt. Du warst bei keiner einzigen derlei Gespräche, geschweige denn Entscheidungen dabei.
Sämtliche Deiner Verschwörungen haben derlei große Haken, dass deren Wahrscheinlichkeit nicht im Ansatz gegeben ist (vgl. Bielefeld).
Um Fragestellungen gings da doch nicht. ;)
Sind ja auch alle logisch und schlüssig beantwortet.
die eigentliche Frage?
Die Kommunikation zwischen Barzahlung und JanZ?
Da fehlt aber noch so einiges,
dass die Alternative zur NV-Anerkennung die Einstellung des IC wäre,
dass die LNVG für das Geld des Fahrpreis-Ausgleichs nicht mehr und größere RE finanzieren könnte.
Yei!
Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Mittwoch, 04.05.2022, 07:59 (vor 1482 Tagen) @ Henrik
Huhu.
andere RE?
es gibt da doch nur einen RE, den RE1, der alle 2 Stunden fährt.
Das ist das Problem, wenn man theoretisch aus der Ferne mitreden möchte: es gibt da auch noch den IR-Ersatz RE 18 Bremen Oldenburg Wilhelmshaven. Betrieben von der Nordwestbahn. Fährt zwar nicht ganz so häufig. Steht aber trotzdem im Gegensatz zu deiner Aussage.
Das ist das Problem, wenn man Leseschwäche hat: Da steht keine Aussage, sondern eine Frage.
'Es gibt da doch nur einen RE (...)' ist also eine Frage ... Okay, da bin ich raus ...
Der fährt also nicht ganz so häufig, weil die Strecke so überlastet ist? ;)
Wo war von einer Streckenüberlastung die Rede? Die Züge sind voll. Aber Besserung ist ja ein Sicht. Es kommt ja ein Zug zw HB und Olbg dazu, wenn ich das alles noch richtig weiß.
Na immerhin habe ich keinerlei Probleme, zu den Verschwörungstheorien zu stehen, denen ich anhänge. ;)
Sag ich doch: trollen mit Niveau.
Geht mir aber auch so. Ich fühle also mit dir.
Mag gut sein, dass Du nichts mitbekommen hast von den Gesprächen zwischen Flixtrain & der Regierung/..
Hier im Forum war es ja auch nicht Thema, bei DSO auch nicht wirklich bzw. ist etwas zu kompliziert und unwichtig, interessiert die Leute nicht.
Aber das geschah nun wahrlich nicht in Hinterzimmern.. vor Ausschluss der Öffentlichkeit.
Korrekt. Ich ließ es ja durchklingen.
begründest es mit Deiner Berufserfahrung, die jedoch bei 0,000 liegt.
Richtig. Weswegen ich es auch mit Lebenserfahrung begründe ....
Du warst bei keiner einzigen derlei Gespräche, geschweige denn Entscheidungen dabei.
Ganz im Gegensatz zu dir. Deswegen darfst du ja auch nicht berichten. Dann müssen das halt andere übernehmen ...
Nur in der Praxis braucht's dann ab und an Unterstützung. Wenn nach der Vorleistung des 619 gefragt wird zum Bsp. Was sich selbst ohne Kenntnis des Umlaufplanes recht wahrscheinlich simpel erschließt. Mein Reden: Theorie und Praxis ... ;-)
Sämtliche Deiner Verschwörungen haben derlei große Haken, dass deren Wahrscheinlichkeit nicht im Ansatz gegeben ist (vgl. Bielefeld).
Was ist Bielefeld?
Der Rest ist trivial. Wie man Ausschreibungen gestaltet, um gewünschte Ergebnisse zu bekommen, muss ich nicht erklären; du bist ja überall dabei. Bei der Südostbayernbahn sind uralte Fahrzeuge zugelassen; bei Leipzig - Chemnitz hatten die geeigneten Züge der DB leider leider ein paar Sitzplätze zu wenig, so erzählte es ein Kenner der Materie. Emsland- und Mittellandnetz wurde nachträglich auf 2 Lose aufgespalten. Und auf die 'Synergieeffekte' zwischen Heidekreuz und Weser-/Lammetalbahn warten die Fahrgäste noch. An letzterer Stecke hatte die NWB schlicht nicht mehr sooooo großes Interesse; ohnehin keine Anbindung an die Werkstatt, was regelmäßige Leerfahrten erforderte. Und die Personalstandorte Hameln und Hildesheim bieten sich ja geradezu für die Übernahme der S-Bahn Hannover an.
Jetzt schreibt man den neuen RE 62 Rheine Löhne aus. Und jedem ist klar, dass die Westfalenbahn da den großen Vorteil hat, durch Verkürzung der langen Wendezeit des RE 60 in Rheine mit einem zusätzlichen Fahrzeug weniger auskommen zu können, als etwaige Konkurrenten.
die eigentliche Frage?
Die Kommunikation zwischen Barzahlung und JanZ?
Da fehlt aber noch so einiges,
dass die Alternative zur NV-Anerkennung die Einstellung des IC wäre,
Nein, sondern die noch weitergehende Umstellung auf einen nachfrageorientierten Fahrplan. Insbesondere auch auf der Emslandstrecke, die von der Freigabe ja nur im Abschnitt Leer - Norddeich berührt wird. Nun aber fährt man da in Schwachlastzeiten außerhalb der Saisons halt bergeweise vor allem Luft umher.
dass die LNVG für das Geld des Fahrpreis-Ausgleichs nicht mehr und größere RE finanzieren könnte.
Ja, die LNVG und das Land Niedersachsen ... Ich sag mal so: es gäbe da doch gewisse Verbesserungspotentiale. Andererseits: ein paar seiner Autos soll VW ja auch im Heimatländle verkaufen ...
Schöne Grüße von jörg
Yei!
Henrik, Donnerstag, 05.05.2022, 00:32 (vor 1481 Tagen) @ Der Blaschke
Huhu.
Moin.
andere RE?
es gibt da doch nur einen RE, den RE1, der alle 2 Stunden fährt.
Das ist das Problem, wenn man theoretisch aus der Ferne mitreden möchte: es gibt da auch noch den IR-Ersatz RE 18 Bremen Oldenburg Wilhelmshaven. Betrieben von der Nordwestbahn. Fährt zwar nicht ganz so häufig. Steht aber trotzdem im Gegensatz zu deiner Aussage.
Das ist das Problem, wenn man Leseschwäche hat: Da steht keine Aussage, sondern eine Frage.
'Es gibt da doch nur einen RE (...)' ist also eine Frage ... Okay, da bin ich raus ...
'andere RE?'
ist eine Frage?
Remis? ;)
Der fährt also nicht ganz so häufig, weil die Strecke so überlastet ist? ;)
Wo war von einer Streckenüberlastung die Rede?
ein paar Postings zuvor.. von JanZ
"Wolltest du darauf hinaus, dass die Strecke so ausgelastet ist, dass ein zusätzliches Nahverkehrsangebot nicht möglich ist"
Na immerhin habe ich keinerlei Probleme, zu den Verschwörungstheorien zu stehen, denen ich anhänge. ;)
Sag ich doch: trollen mit Niveau.
Geht mir aber auch so. Ich fühle also mit dir.
Jetzt habe ich es verstanden, sorry. :) ;)
Mag gut sein, dass Du nichts mitbekommen hast von den Gesprächen zwischen Flixtrain & der Regierung/..
Hier im Forum war es ja auch nicht Thema, bei DSO auch nicht wirklich bzw. ist etwas zu kompliziert und unwichtig, interessiert die Leute nicht.
Aber das geschah nun wahrlich nicht in Hinterzimmern.. vor Ausschluss der Öffentlichkeit.
Korrekt. Ich ließ es ja durchklingen.
jaa..
begründest es mit Deiner Berufserfahrung, die jedoch bei 0,000 liegt.
Richtig. Weswegen ich es auch mit Lebenserfahrung begründe ....
hehe
jo.
Du warst bei keiner einzigen derlei Gespräche, geschweige denn Entscheidungen dabei.
Ganz im Gegensatz zu dir. Deswegen darfst du ja auch nicht berichten. Dann müssen das halt andere übernehmen ...
dafür darüber zu berichten, dass alles mit rechten Dingen zuging, bin ich gar ggf. zu verpflichtet
und eben auch haftbar.
Ich bin gewiss nicht dazu verpflichtet, darüber zu berichten, wer dann doch in Haft kam, könnte das aber gewiss tun.
Man sollte halt besser nichts annehmen, was größer ist als ein Kugelschreiber, so steht es ungeschrieben geschrieben.
Unerwähnt bleibt, ob der Kugelschreiber dabei liegt oder steht.. tja..
Nur in der Praxis braucht's dann ab und an Unterstützung. Wenn nach der Vorleistung des 619 gefragt wird zum Bsp. Was sich selbst ohne Kenntnis des Umlaufplanes recht wahrscheinlich simpel erschließt. Mein Reden: Theorie und Praxis ... ;-)
in der Bahn App mal eben checken, welche ICE so von Bremen nach Kiel direkt durchfahren? ;)
ach komm..
wer weiß denn schon, ob ich damals so im Hinterzimmer zwar Zugang zu diesem Forum hatte, aber nicht zu der Navigator App?
Drüber berichten darf ich eh nicht.
*hehe*
Sämtliche Deiner Verschwörungen haben derlei große Haken, dass deren Wahrscheinlichkeit nicht im Ansatz gegeben ist (vgl. Bielefeld).
Was ist Bielefeld?
jo.. sagte ich auch mal bei ner Studentenparty damals..
Der Rest ist trivial. Wie man Ausschreibungen gestaltet, um gewünschte Ergebnisse zu bekommen, muss ich nicht erklären; du bist ja überall dabei.
fast überall, fast.
einmal musste ich nach Kiel zu ner Studentenparty, da gings um Bielefeld - frag nicht.
Bei der ..
jo.
und nun erzählen wir uns die zahlreichen Ausschreibungen, wo etliche User hier und da schon vor dem Submissionstermin ganz genau wussten, wer gewinnen würde, weil die Ausschreibungen ja ganz genau auf jene hin formuliert wurden.
naja, nun.. kam dann doch anders eben.
die eigentliche Frage?
Die Kommunikation zwischen Barzahlung und JanZ?
Da fehlt aber noch so einiges,
dass die Alternative zur NV-Anerkennung die Einstellung des IC wäre,
Nein, sondern die noch weitergehende Umstellung auf einen nachfrageorientierten Fahrplan. Insbesondere auch auf der Emslandstrecke, die von der Freigabe ja nur im Abschnitt Leer - Norddeich berührt wird. Nun aber fährt man da in Schwachlastzeiten außerhalb der Saisons halt bergeweise vor allem Luft umher.
dass die LNVG für das Geld des Fahrpreis-Ausgleichs nicht mehr und größere RE finanzieren könnte.
Ja, die LNVG und das Land Niedersachsen ... Ich sag mal so: es gäbe da doch gewisse Verbesserungspotentiale. Andererseits: ein paar seiner Autos soll VW ja auch im Heimatländle verkaufen ...
..und verkaufen dann doch die meisten in China - irgendwas ist da wohl schief gelaufen.
Wenn jemand im Land Niedersachsen Interesse am Ausbau der Bahnstrecken hat, dann ist das VW.
Expresskreuz..
Das Land Niedersachsen investiert da grade knapp ne Milliarde € in neue Züge.
So an nen paar Euro wirds da wohl nicht scheitern.
Yei!
Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Freitag, 06.05.2022, 13:39 (vor 1480 Tagen) @ Henrik
Hey.
Remis? ;)
Jo. Einverstanden.
Ich bin gewiss nicht dazu verpflichtet, darüber zu berichten, wer dann doch in Haft kam, könnte das aber gewiss tun.
Lass mal ... Dieses kleingeistige Gehetze ist doch albern. Lass sie doch ihr Ding machen und mit Millionen schachern - sie sollen mich nur in Ruhe lassen ...
und nun erzählen wir uns die zahlreichen Ausschreibungen, wo etliche User hier und da schon vor dem Submissionstermin ganz genau wussten, wer gewinnen würde, weil die Ausschreibungen ja ganz genau auf jene hin formuliert wurden.
naja, nun.. kam dann doch anders eben.
... wie ich anhand des Mittellandnetzes als Bsp. erläuterte ...
Wobei mir natürlich auch schon klar ist, wer das Expresskreuz Niedersachsen gewinnen wird ... ;-)
Ja, die LNVG und das Land Niedersachsen ... Ich sag mal so: es gäbe da doch gewisse Verbesserungspotentiale. Andererseits: ein paar seiner Autos soll VW ja auch im Heimatländle verkaufen ...
..und verkaufen dann doch die meisten in China - irgendwas ist da wohl schief gelaufen.
Hier wächst halt Heide. Und das Moor. Und die Fahrradindustrie. In China die Wirtschaft und der Wohlstand.
Expresskreuz..
Das Land Niedersachsen investiert da grade knapp ne Milliarde € in neue Züge.
... aus 'heimischer' Produktion. Standortpolitik halt ... Wobei, Halt! War natürlich das Ergebnis einer Ausschreibung. Züge mit Doppelstockwagen an Anfang und Ende: also da, wo es i.d.R. am leersten ist. Muss man auch mal drauf kommen ...
So an nen paar Euro wirds da wohl nicht scheitern.
Es muss nur politisch gewollt sein: dann scheitert auch der allergrößte Unsinn nicht am Geld.
Schöne Grüße von jörg
Bielefeld
Saluton, Donnerstag, 05.05.2022, 12:28 (vor 1481 Tagen) @ Der Blaschke
Flixtrain
Barzahlung, Dienstag, 03.05.2022, 02:01 (vor 1483 Tagen) @ JanZ
Daraufhin hast Du entgegnet, dass der Aufgabenträger irgendwas tun müsse. Das verstehe ich wiederum nicht.
Ja, er muss(te) das Nahverkehrsangebot ausweiten, da es offensichtlich nicht ausgereicht hat. Das ist seine Aufgabe, deswegen heißt er Aufgabenträger. Und hier in diesem Subthread geht es genau um die Frage, wie das zwischen Bremen und Oldenburg passieren kann.
Wie das rechtlich einwandfrei passieren kann.
Alternative zur IC-Freigabe: Mehr und größere RE, finanziert durch die Reg-Mittel für die IC-Freigabe.
Und nicht darum, dass der Fahrgast, statt sich in einen überfüllten RE zu zwängen, auch einen IC-Fahrschein kaufen, mit dem Auto fahren oder zu Hause bleiben kann.
Da zeigst Du uns ganz neue Möglichkeiten auf, die ich auch nicht verkehrt finde. ;-)
Flixtrain
JanZ, HB, Dienstag, 03.05.2022, 09:25 (vor 1483 Tagen) @ Barzahlung
Daraufhin hast Du entgegnet, dass der Aufgabenträger irgendwas tun müsse. Das verstehe ich wiederum nicht.
Ja, er muss(te) das Nahverkehrsangebot ausweiten, da es offensichtlich nicht ausgereicht hat. Das ist seine Aufgabe, deswegen heißt er Aufgabenträger. Und hier in diesem Subthread geht es genau um die Frage, wie das zwischen Bremen und Oldenburg passieren kann.
Wie das rechtlich einwandfrei passieren kann.
Alternative zur IC-Freigabe: Mehr und größere RE, finanziert durch die Reg-Mittel für die IC-Freigabe.
Genau. Jetzt sind wir uns zumindest wieder einig, worum es hier eigentlich geht.
Flixtrain
EK-Wagendienst, EGST, Donnerstag, 28.04.2022, 14:24 (vor 1487 Tagen) @ rainman51
Mich wundert das sich Flixtrain hier noch nicht gemeldet hat, weil denen die Kunden weg genommen werden.
In den Fernverkehrszügen gilt das 9 Euro Ticket ja nicht. Flixtrain ist ein Fernverkehrszug. Sprich keine Benachteiligung.
Doch es werden dann weniger Fahrgäste bei FLIX mitfahren, weil es noch ein günstigere Möglichkeit gibt.
Billigkonkurrenz von staatlicher Seite.
--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Flixtrain
JanZ, HB, Donnerstag, 28.04.2022, 14:56 (vor 1487 Tagen) @ EK-Wagendienst
So könnten sie argumentieren. Andererseits trifft das ja nun den großen Konkurrenten genauso, und in dem Fall kann der nicht mal großartig quersubventionieren.
Flixtrain
EK-Wagendienst, EGST, Donnerstag, 28.04.2022, 16:09 (vor 1487 Tagen) @ JanZ
So könnten sie argumentieren. Andererseits trifft das ja nun den großen Konkurrenten genauso, und in dem Fall kann der nicht mal großartig quersubventionieren.
Der meckert aber nicht dauernd über sowas.
--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Flixtrain
JanZ, HB, Donnerstag, 28.04.2022, 16:12 (vor 1487 Tagen) @ EK-Wagendienst
Nee, aber Flixtrain meckert dauernd, dass die DB bevorzugt wird. Da fällt mir in diesem Fall kein Grund ein, warum das so sein sollte.
Flixtrain
EK-Wagendienst, EGST, Donnerstag, 28.04.2022, 16:16 (vor 1487 Tagen) @ JanZ
Nee, aber Flixtrain meckert dauernd, dass die DB bevorzugt wird. Da fällt mir in diesem Fall kein Grund ein, warum das so sein sollte.
z.B. warum soll noch jemand mit Flixtrain von Düsseldorf nach Osnabrück fahren, wenn man da jede Stunde auch mit dem RE2 fahren kann, weil es eben jetzt viel billiger ist.
--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Flixtrain
JanZ, HB, Donnerstag, 28.04.2022, 17:00 (vor 1487 Tagen) @ EK-Wagendienst
Das ist mir schon klar. Aber das ist eben ein Nachteil, den DB Fernverkehr auch hat. Nur darum ging es mir.
Flixtrain
Henrik, Donnerstag, 28.04.2022, 19:19 (vor 1487 Tagen) @ JanZ
Das ist mir schon klar. Aber das ist eben ein Nachteil, den DB Fernverkehr auch hat. Nur darum ging es mir.
Bei Flixtrain ist dieser Nachteil aber ungemein höher.
Flixtrain lebt so gut wie ausschließlich nur von finanzsensiblen Kunden, gar extrem finanzsensiblen.
Die Kundschaft von DB FV ist gänzlich anders strukturiert.
Flixtrain
sflori, Freitag, 29.04.2022, 07:54 (vor 1487 Tagen) @ EK-Wagendienst
Doch es werden dann weniger Fahrgäste bei FLIX mitfahren, weil es noch ein günstigere Möglichkeit gibt. Billigkonkurrenz von staatlicher Seite.
GANZ Deutschland wird sich die 9-Euro-Tickets holen. Und HALB Deutschland wird genug Geld haben, um zum Zielort mit dem ICE oder Flix zu fahren.
Meine Prognose: Der Fernverkehr wird sehr von diesem Angebot profitieren.
Bye. Flo.
Keine Fahrgastrechte bei 9€-Ticket
JanZ, HB, Donnerstag, 28.04.2022, 11:48 (vor 1488 Tagen) @ EK-Wagendienst
Da es sich um ein Nahverkehrsticket handelt, gelten die im Fernverkehr üblichen Fahrgastrechte nicht.
und dazu zu einem erheblich reduzierten Tarif, was sie auch noch weiter einschränkt.
Das dürfte das Entscheidende sein. Ansonsten gibt es eine Unterscheidung zwischen Nah- und Fernverkehr in den Fahrgastrechten meines Wissens nicht.
Keine Fahrgastrechte bei 9€-Ticket
gnampf, Donnerstag, 28.04.2022, 12:02 (vor 1488 Tagen) @ JanZ
Das dürfte das Entscheidende sein. Ansonsten gibt es eine Unterscheidung zwischen Nah- und Fernverkehr in den Fahrgastrechten meines Wissens nicht.
Was ein erheblich ermäßigtest Ticket ist, muß doch im Tarif klar festgehalten werden? Das sehe ich hier also noch nicht geklärt.
Prinzipiell würde ich erstmal die gleichen Fahrgastrechte wie bei anderen Zeitkarten sehen. In der Praxis werden Entschädigungszahlungen aber an der Auszahlungsgrenze scheitern. Geld gibt es wegen Verspätung also keins.
Was die Hilfeleistungen angeht, also alternatives Verkehrsmittel, Hotel,...: das gilt ja selbst bei erheblich ermäßigten Tickets nach meinem Wissen, da eben niemand "im Regen" stehen gelassen werden darf. Platz also z.B: der letzte Anschluß am Tag, dann gibts halt Taxi oder Hotel, auch wenn das teurer als 9 Euro wird.
Was 1. Klasse angeht: das TIcket selbst wird als 2. Klasse ausgestellt. Wer bereits eine Zeitkarte 1. Klasse hat darf diese im Geltungsbereich der Zeitkarte auch weiter in der 1. Klasse nutzen, auch wenn der Preis auf 9 Euro reduziert wird. Außerhalb des eigentlichen Geltungsbereichs aber nur in der 2. Klasse. Von der Möglichkeit Aufpreise zu kaufen war bisher noch keine Rede, das ist vermutlich wieder Sache der einzelnen Verbünde.
Und dass die (Bahn)Welt durch das Ticket untergehen wird bezweifel ich immer noch stark, erstrecht unter der Woche bei den Pendler wird sich in meinen Augen kaum was ändern, und wenn doch spätestens nach einem Monat erledigt haben. Wer wegen hoher Spritpreise umsteigen will, der kann das auch mit den regulären Tarifen schon tun und sparen.
Tourismus
Arminius, Donnerstag, 28.04.2022, 12:10 (vor 1488 Tagen) @ gnampf
Mehr als jetzt schon überfüllte Züge erwarte ich im Pendlerverkehr auch nicht. Das gilt wohl eher für Nahverkehrszüge zu touristischen Highlights, die jetzt schon bei gutem Wetter oft sehr voll sind. Beispiele: Züge von München Richtung Alpen, von Hamburg an die Ostsee oder nach Sylt, ...
Tourismus
bahnfahrerofr., Donnerstag, 28.04.2022, 12:12 (vor 1488 Tagen) @ Arminius
Genau, oder halt Hauptlaststrecken wie München-Nürnberg an Freitagen und Sonntagen. Da ist ja heute eigentlich die Kapazität schon nicht ausreichend.
Tourismus
Henrik, Donnerstag, 28.04.2022, 16:16 (vor 1487 Tagen) @ bahnfahrerofr.
Genau, oder halt Hauptlaststrecken wie München-Nürnberg an Freitagen und Sonntagen. Da ist ja heute eigentlich die Kapazität schon nicht ausreichend.
da werden ja grade deutlich weniger unterwegs sein als heute, wie die Vorredner erläuterten.
..außer eben an den WM-Spieltagen, ähm.
Also Bundesligaspieltagen von Bayern München wie auch dem Club - das werden aber hauptsächlich Sonnabende sein
und vielleicht auch gar keinen Unterschied darstellen.
Fahrgastrechte bei überfülltem Nahverkehr?
Arminius, Donnerstag, 28.04.2022, 12:04 (vor 1488 Tagen) @ EK-Wagendienst
Gelten eigentlich die Fahrgastrechte, wenn auf meiner Fernverkehrsfahrkarte im Vorlauf ein Nahverkehrszüge steht, in den ich wegen Überfüllung nicht reinkomme? Insbesondere, wenn ich Fernverkehrstticket mit Fahrradmitnahme habe.
Fahrgastrechte bei überfülltem Nahverkehr?
bahnfahrerofr., Donnerstag, 28.04.2022, 12:10 (vor 1488 Tagen) @ Arminius
bearbeitet von bahnfahrerofr., Donnerstag, 28.04.2022, 12:10
Prinzipiell schon. Aber der Nachweis könnte an unbesetzten Stationen schwierig werden. Ich hatte da mal ein ähnliches Problem mit einem Vlexx-Schaffner und einem RMV-Verbundticket, dessen zeitliche Geltungsdauer ich aufgrund Überfüllung der vorher genutzten Vias-Bahn (mit Rad keine Chance) überschritten hatte und er mich aufschreiben wollte.
Nachweis
Arminius, Donnerstag, 28.04.2022, 12:27 (vor 1488 Tagen) @ bahnfahrerofr.
Das Problem des Nachweises habe ich nicht mehr, seit es Fotohandys gibt. Muss man in dem Stress halt nur dran denken, die Fotos zu machen.
Nachweis
bahnfahrerofr., Donnerstag, 28.04.2022, 12:29 (vor 1488 Tagen) @ Arminius
Das Problem des Nachweises habe ich nicht mehr, seit es Fotohandys gibt. Muss man in dem Stress halt nur dran denken, die Fotos zu machen.
Guter Hinweis. Ja, da habe ich natürlich nicht dran gedacht.
An einem besetzten Bahnhof bestätigt das auch die Aufsicht/Service Punkt etc.
Nachweis
gnampf, Donnerstag, 28.04.2022, 16:47 (vor 1487 Tagen) @ Arminius
Du willst während der kurzen Haltezeit alle Wagen fotografieren, oder eher filmen? Ist nicht wirklich realistisch ;-)
Und Fahrrad: da eine Beförderung von Fahrrädern im Nahverkehr nicht garantiert ist, dürfte die Lage hier sehr vom "Bearbeiter" abhängen. Mit Pech gibts weder Entschädigung, noch wird die Zugbindung aufgehoben, sondern du "darfst" das Fahrrad zurück lassen. Auf jeden Fall hat das Rad weniger Anspruch mitzufahren als andere Reisende.
Zur Überfüllung: irgendwann hatte ich meine ich mal den Fall, und der wurde dann ohne weitere Nachweise meinerseits ausgezahlt. Eine Garantie da drauf dürfte es aber nicht geben, sondern dürfte davon abhängen wie im Zweifel der Bearbeiter den Fall einschätzt. Über den automatisierten Prozess wird da nichts laufen.
Nachweis
bahnfahrerofr., Donnerstag, 28.04.2022, 19:26 (vor 1487 Tagen) @ gnampf
Zur Überfüllung: irgendwann hatte ich meine ich mal den Fall, und der wurde dann ohne weitere Nachweise meinerseits ausgezahlt. Eine Garantie da drauf dürfte es aber nicht geben, sondern dürfte davon abhängen wie im Zweifel der Bearbeiter den Fall einschätzt. Über den automatisierten Prozess wird da nichts laufen.
Ich hatte zwei Überfüllungen mit Nachweis, einer davon machte einen Widerspruch notwendig.
Bezüglich der Aufhebung der Zugbindung bei verweigerter Fahrradmitnahme im Vorlauf-NV: Irgendwo in der DB Community gibt es seitens der DB die Aussage, dass dies zu Aufhebung der Zugbindung führt (dennoch in der Regel zu größeren Problemen, da Reservierung futsch).
Stimmt nicht!
Bremer, Bremen, Donnerstag, 28.04.2022, 12:44 (vor 1488 Tagen) @ EK-Wagendienst
und dazu zu einem erheblich reduzierten Tarif, was sie auch noch weiter einschränkt
Nein, stimmt nicht. Das Ticket kann gemäß Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) gar nicht erheblich ermäßigt sein!
§ 2 Beförderungsbedingungen
Erheblich ermäßigte Beförderungsentgelte sind solche, die im Tarif ausdrücklich so benannt sind und eine Ersparnis gegenüber dem gewöhnlichen Fahrpreis von mehr als 50 Prozent gewähren. Mehrtages-Zeitkarten, insbesondere Wochen-, Monats- und Jahreskarten, gelten nicht als ermäßigte Beförderungsentgelte
Fllixtrain und 9-Euro-Ticket
JanZ, HB, Montag, 16.05.2022, 17:19 (vor 1469 Tagen) @ EK-Wagendienst
Mich wundert das sich Flixtrain hier noch nicht gemeldet hat, weil denen die Kunden weg genommen werden.
Das übernimmt ein Verkehrsökonom für sie: https://www.24rhein.de/leben-im-westen/verkehr/9-euro-ticket-flixtrain-folgen-konkurren... Flixtrain selber wirbt dagegen damit, eine Alternative zu den vorausgesagten überfüllten Zügen zu sein.
Keine Fahrgastrechte bei 9-Uhr-Ticket
Barzahlung, Donnerstag, 28.04.2022, 13:31 (vor 1488 Tagen) @ Arminius
bearbeitet von Barzahlung, Donnerstag, 28.04.2022, 13:33
Da es sich um ein Nahverkehrsticket handelt, gelten die im Fernverkehr üblichen Fahrgastrechte nicht.
Was verstehst Du unter "im Fernverkehr üblichen Fahrgastrechte".
Welche haben Nahverkehrstickets (speziell das 9€-Ticket) nicht?
De Facto gibt's bei 9-Euro-Ticket kein Geld zurück...
Arminius, Donnerstag, 28.04.2022, 13:35 (vor 1488 Tagen) @ Barzahlung
...so war das gemeint
Haben andere hier auch schon erläutert, warum das so ist.
De Facto gibt's bei 9-Euro-Ticket kein Geld zurück...
Barzahlung, Donnerstag, 28.04.2022, 13:44 (vor 1488 Tagen) @ Arminius
bearbeitet von Barzahlung, Donnerstag, 28.04.2022, 13:48
...so war das gemeint
Mit Geld zurück meinst Du die Fahrpreisentschädigung, d.h. die 1,50€ pro Verspätungsfall?
(Weil das Ticket nur 9€ kostet, die Fahrpreisentschädigung auf 25% gedeckelt ist und erst ab 4€ eine Auszahlung erfolgt, gibt es da kein Geld.)
Das hast Du aber nicht gemeint, weil Du auf ganz anderen Sachen rumgeritten bist.
Wenn Du bei einer zu erwartenden Verspätung ab 20min. einen ICE nimmst, bekommst Du das Geld für die ICE-Fahrkarte zurück (siehe Beitrag vom Bremer).
Wenn Du nachts strandest und ein Hotel nehmen musst, bekommst Du das Geld dafür zurück bzw. fürs Taxi bis 80€.
Erstattung ICE-Kosten
Arminius, Donnerstag, 28.04.2022, 14:11 (vor 1487 Tagen) @ Barzahlung
Kann man tatsächlich bei einer erwarteten Verspätung über 20 Minuten einen ICE nehmen, wenn man beispielsweise ein Länderticket hat und sich die Kosten erstatten lassen?
Erstattung ICE-Kosten
Knochendochen, Donnerstag, 28.04.2022, 14:18 (vor 1487 Tagen) @ Arminius
Nein, da es sich bei Ländertickets um erheblich ermäßigte Beförderungsangebote handelt. Bei normalen Nahverkehrsflexpreisen ginge das aber.
Wie ist das eigentlich bei Ländertarifen wie bwTarif?
Höllentalbahn, Donnerstag, 28.04.2022, 20:14 (vor 1487 Tagen) @ Knochendochen
Weil zu denen kann man ja keine Aufpreise mehr kaufen?
Wie ist das eigentlich bei Ländertarifen wie bwTarif?
Knochendochen, Donnerstag, 28.04.2022, 20:27 (vor 1487 Tagen) @ Höllentalbahn
Man kauft einfach einen entsprechenden Flexpreis für den Fernverkehr und reicht ihn zur Erstattung ein. Habe ich schon mehrmals erfolgreich so gemacht.
Danke!
Höllentalbahn, Donnerstag, 28.04.2022, 21:27 (vor 1487 Tagen) @ Knochendochen
bearbeitet von Höllentalbahn, Donnerstag, 28.04.2022, 21:27
Hallo Knochendochen,
das ist für die Zukunft gut zu wissen.
Mit freundlichen Grüßen
Pius Martin
Wie ist das eigentlich bei Ländertarifen wie bwTarif?
Bremer, Bremen, Donnerstag, 28.04.2022, 20:28 (vor 1487 Tagen) @ Höllentalbahn
Der bwtarif ist ein ganz normaler, nicht ermäßigter Tarif. Ab 20 Minuten Verspätung darf man daher ein Fernverkehrsticket lösen und bekommt dieses anschließend erstattet. Es wird kein Übergang gelöst, sondern eine normale Fernverkehrsfahrkarte, üblicherweise Flexpreis.
Erstattung ICE-Kosten
Bremer, Bremen, Donnerstag, 28.04.2022, 15:13 (vor 1487 Tagen) @ Arminius
Kann man tatsächlich bei einer erwarteten Verspätung über 20 Minuten einen ICE nehmen, wenn man beispielsweise ein Länderticket hat und sich die Kosten erstatten lassen?
Länder-Tickets gelten nur einen Tag und sind erheblich ermäßigt. Hier darf ein "höherwertiger" Zug nicht genommen werden.
Beim 9-Euro-Ticket darf man das aber.
Erstattung ICE-Kosten
Arminius, Donnerstag, 28.04.2022, 15:25 (vor 1487 Tagen) @ Bremer
Auf welcher Grundlage darf man beim 9-Euro-Ticket ICEs nutzen? Bei meiner Monatskarte ist das auch nicht erlaubt.
Erstattung ICE-Kosten
JanZ, HB, Donnerstag, 28.04.2022, 15:36 (vor 1487 Tagen) @ Arminius
Auf der Grundlage von § 8 Abs. 1 Nr. 1 EVO. Auch für deine Monatskarte. Wohlgemerkt, wir reden hier darüber, dass man für die ICE-Fahrkarte in Vorleistung tritt und diese dann nachher erstattet bekommt.
Auslastung Fernverkehr
phil, Donnerstag, 28.04.2022, 16:31 (vor 1487 Tagen) @ JanZ
bearbeitet von phil, Donnerstag, 28.04.2022, 16:31
Auf der Grundlage von § 8 Abs. 1 Nr. 1 EVO. Auch für deine Monatskarte. Wohlgemerkt, wir reden hier darüber, dass man für die ICE-Fahrkarte in Vorleistung tritt und diese dann nachher erstattet bekommt.
Wenn das so ist, könnte das 9€ Ticket auch im Fernverkehr zu volleren Zügen führen.
Zudem wird ein Teil der Reisenden (unabhängig von Verspätungen) Spartickets und 9€-Ticket clever kombinieren
Auslastung Fernverkehr
Henrik, Donnerstag, 28.04.2022, 16:50 (vor 1487 Tagen) @ phil
Auf der Grundlage von § 8 Abs. 1 Nr. 1 EVO. Auch für deine Monatskarte. Wohlgemerkt, wir reden hier darüber, dass man für die ICE-Fahrkarte in Vorleistung tritt und diese dann nachher erstattet bekommt.
Wenn das so ist, könnte das 9€ Ticket auch im Fernverkehr zu volleren Zügen führen.
Ist das bislang je mal passiert - wieso sollte es nun passieren?
Zudem wird ein Teil der Reisenden (unabhängig von Verspätungen) Spartickets und 9€-Ticket clever kombinieren
bzw. vielmehr Super Sparpreis-Tickets. ;))
ist aber auch nicht unbedingt sinnvoll bzw. könnte teurer sein zum Haribo-Sommer.
Dann könnte der Sparpreis wiederum doch sinnvoller sein als der Super Sparpreis, obwohl eben sinnlos. ;)
Auslastung Fernverkehr
JanZ, HB, Donnerstag, 28.04.2022, 17:03 (vor 1487 Tagen) @ Henrik
Auf der Grundlage von § 8 Abs. 1 Nr. 1 EVO. Auch für deine Monatskarte. Wohlgemerkt, wir reden hier darüber, dass man für die ICE-Fahrkarte in Vorleistung tritt und diese dann nachher erstattet bekommt.
Wenn das so ist, könnte das 9€ Ticket auch im Fernverkehr zu volleren Zügen führen.
Ist das bislang je mal passiert - wieso sollte es nun passieren?
Wie oft gab es denn schon 9-Euro-Tickets? Aber ich gebe dir recht, ich glaube nicht, dass das gerade ein Problem ist, über das wir uns Sorgen machen müssten.
Auslastung Fernverkehr
Henrik, Donnerstag, 28.04.2022, 17:22 (vor 1487 Tagen) @ JanZ
Auf der Grundlage von § 8 Abs. 1 Nr. 1 EVO. Auch für deine Monatskarte. Wohlgemerkt, wir reden hier darüber, dass man für die ICE-Fahrkarte in Vorleistung tritt und diese dann nachher erstattet bekommt.
Wenn das so ist, könnte das 9€ Ticket auch im Fernverkehr zu volleren Zügen führen.
Ist das bislang je mal passiert - wieso sollte es nun passieren?
Wie oft gab es denn schon 9-Euro-Tickets? Aber ich gebe dir recht, ich glaube nicht, dass das gerade ein Problem ist, über das wir uns Sorgen machen müssten.
sagen wir so.... 9-Euro-Tickets gabs erheblich häufiger als Verspätungen im Nahverkehr. ;)
bzw. signifikant mit einer Verspätung von mehr als 20 min,
nebst der Bedingung, dass in genau dem Falle ein ICE passen würde und sinnvoller wäre.
Auslastung Fernverkehr
Barzahlung, Donnerstag, 28.04.2022, 17:12 (vor 1487 Tagen) @ phil
Auf der Grundlage von § 8 Abs. 1 Nr. 1 EVO. Auch für deine Monatskarte. Wohlgemerkt, wir reden hier darüber, dass man für die ICE-Fahrkarte in Vorleistung tritt und diese dann nachher erstattet bekommt.
Wenn das so ist, könnte das 9€ Ticket auch im Fernverkehr zu volleren Zügen führen.
Wenn ich Geld darauf verwetten könnte, würde ich wetten, dass am Tag bundesweit keine hundert Fahrgäste diese Regelung nutzen werden.
Auslastung Fernverkehr
bahnfahrerofr., Donnerstag, 28.04.2022, 19:23 (vor 1487 Tagen) @ Barzahlung
Wenn ich Geld darauf verwetten könnte, würde ich wetten, dass am Tag bundesweit keine hundert Fahrgäste diese Regelung nutzen werden.
Ich denke auch. Das Vorstrecken der Kosten, wird abschrecken.
Auslastung Fernverkehr
Barzahlung, Freitag, 29.04.2022, 00:37 (vor 1487 Tagen) @ bahnfahrerofr.
Wenn ich Geld darauf verwetten könnte, würde ich wetten, dass am Tag bundesweit keine hundert Fahrgäste diese Regelung nutzen werden.
Ich denke auch. Das Vorstrecken der Kosten, wird abschrecken.
Nö. Die allermeisten Leute kennen die Fahrgastrechte halt einfach nicht.
Selbst diejenigen, die die Regelung aus der EVO kennen, denken mehrheitlich, dass ihr Fahrschein weil er "so günstig" ist, nicht zur Inanspruchnahme berechtigen könne.
Auslastung Fernverkehr
Reservierungszettel, KDU, Freitag, 29.04.2022, 01:03 (vor 1487 Tagen) @ Barzahlung
bearbeitet von Reservierungszettel, Freitag, 29.04.2022, 01:03
Wenn ich Geld darauf verwetten könnte, würde ich wetten, dass am Tag bundesweit keine hundert Fahrgäste diese Regelung nutzen werden.
Ich denke auch. Das Vorstrecken der Kosten, wird abschrecken.
Nö. Die allermeisten Leute kennen die Fahrgastrechte halt einfach nicht.
Selbst diejenigen, die die Regelung aus der EVO kennen, denken mehrheitlich, dass ihr Fahrschein weil er "so günstig" ist, nicht zur Inanspruchnahme berechtigen könne.
Und wieder andere Fragen beim Zub des Fernverkehrs nach und werden dann in manchen Fällen einfach so mitgenommen.
FGR: Weiterfahrt im Fernverkehr
Co_Tabara-98, Hannover, Sonntag, 22.05.2022, 13:49 (vor 1464 Tagen) @ Barzahlung
Auf der Grundlage von § 8 Abs. 1 Nr. 1 EVO. Auch für deine Monatskarte. Wohlgemerkt, wir reden hier darüber, dass man für die ICE-Fahrkarte in Vorleistung tritt und diese dann nachher erstattet bekommt.
Wenn das so ist, könnte das 9€ Ticket auch im Fernverkehr zu volleren Zügen führen.
Wenn ich Geld darauf verwetten könnte, würde ich wetten, dass am Tag bundesweit keine hundert Fahrgäste diese Regelung nutzen werden.
Immerhin wurde der Tipp inzwischen in der Bahn-Community publik gemacht, wenn auch etwas versteckt unter dem Titel "Suche kurze Verbindung von Pforzheim nach Leipzig Hbf im Nahverkehr". Ich bin gespannt, ob es dazu noch Klarstellungen in den Tarifbedingungen oder gar eine Anpassung der EVO geben wird.
FGR: Weiterfahrt im Fernverkehr mit SPNV-Monatskarte
michael_seelze, Sonntag, 22.05.2022, 18:49 (vor 1463 Tagen) @ Co_Tabara-98
Auf der Grundlage von § 8 Abs. 1 Nr. 1 EVO. Auch für deine Monatskarte. Wohlgemerkt, wir reden hier darüber, dass man für die ICE-Fahrkarte in Vorleistung tritt und diese dann nachher erstattet bekommt.
Ich bin gespannt, ob es dazu noch Klarstellungen in den Tarifbedingungen oder gar eine Anpassung der EVO geben wird.
Die EVO müsste geändert werden, wenn man auf das 9-Euro-Ticket § 8 Absatz 1 Nummer 1 EVO nicht anwenden möchte.
Denn beim 9-Euro-Ticket wird es sich - zumindest nach den bisher genannten Details - um
einen Fahrausweis [handeln], der ausschließlich für den öffentlichen Personennahverkehr
gilt.
Somit ist § 8 Absatz 1 Nummer 1 EVO grundsätzlich anzuwenden.
Da lt. § 2 Satz 4 EVO
Mehrtages-Zeitkarten, insbesondere Wochen-, Monats- und Jahreskarten, [...] nicht als ermäßigte Beförderungsentgelte im Sinne von Satz 3 [gelten]
, können die EVU von § 8 Absatz 1 Nummer 1 EVO nicht mit dem Verweis darauf abweichen, dass
nach dem vorgesehenen Tarif für den Fahrausweis ein erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt zu zahlen ist
.
Wenn man sich als Fahrgast auf § 8 der EVO beruft, sollte man den Absatz 3 berücksichtigen:
(3) Dem Reisenden steht der Anspruch nach Absatz 2 [auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Fahrt zum vertragsgemäßen Zielort mit einem anderen Zug, sofern
vernünftigerweise davon ausgegangen werden muss, dass der Reisende mindestens 20 Minuten verspätet am Zielort ankommen wird] nicht zu, wenn der Ausfall oder die Unpünktlichkeit des
Zuges auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen ist:
1. betriebsfremde Umstände, die das Eisenbahnverkehrsunternehmen, das den Zug betreibt, trotz Anwendung der nach Lage des Falles gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen es nicht abwenden konnte;
2. Verschulden des Reisenden;
3. Verhalten eines Dritten, das das Eisenbahnverkehrsunternehmen, das den Zug betreibt, trotz Anwendung der nach Lage des Falles gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden und dessen Folgen es nicht abwenden konnte.
Liegt eine der in Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 3 genannten Ursachen vor, so kann sich derjenige, mit dem der Reisende den Beförderungsvertrag geschlossen hat, hierauf nur berufen, wenn der Reisende über die Ursache rechtzeitig unterrichtet wurde oder wenn die Ursache offensichtlich war. Der Betreiber der Eisenbahninfrastruktur, auf der die Beförderung erfolgt, ist im Verhältnis zum Eisenbahnverkehrsunternehmen nicht als Dritter anzusehen.
Auslastung Fernverkehr
agw, NRW, Freitag, 29.04.2022, 07:59 (vor 1487 Tagen) @ phil
Auf der Grundlage von § 8 Abs. 1 Nr. 1 EVO. Auch für deine Monatskarte. Wohlgemerkt, wir reden hier darüber, dass man für die ICE-Fahrkarte in Vorleistung tritt und diese dann nachher erstattet bekommt.
Wenn das so ist, könnte das 9€ Ticket auch im Fernverkehr zu volleren Zügen führen.
Zudem wird ein Teil der Reisenden (unabhängig von Verspätungen) Spartickets und 9€-Ticket clever kombinieren
Das "clever kombinieren" sieht ja oft so aus, dass man mit seinem NV-Abo die Anfahrt zum Sparpreis durchführt, den IC/ICE verpasst und dann einen Flexpreis kaufen muss.
Das 9 Euro-Ticket könnte sich also als Umsatzplus beim FV bemerkbar machen! :-).
--
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- bahn.de
Erstattung ICE-Kosten
Barzahlung, Samstag, 14.05.2022, 00:31 (vor 1472 Tagen) @ JanZ
Auf welcher Grundlage darf man beim 9-Euro-Ticket ICEs nutzen?
Auf der Grundlage von § 8 Abs. 1 Nr. 1 EVO. Auch für deine Monatskarte. Wohlgemerkt, wir reden hier darüber, dass man für die ICE-Fahrkarte in Vorleistung tritt und diese dann nachher erstattet bekommt.
Im DB-Verkaufsleitfaden wird auf diese Möglichkeit im Übrigen explizit hingewiesen.
Erstattung ICE-Kosten
Barzahlung, Donnerstag, 28.04.2022, 16:52 (vor 1487 Tagen) @ Arminius
Kann man tatsächlich bei einer erwarteten Verspätung über 20 Minuten einen ICE nehmen
Sag Du es uns doch. Du bist doch hier der Experte. ;-)
, wenn man beispielsweise ein Länderticket hat und sich die Kosten erstatten lassen?
Nein, bei Ländertickets geht das nicht. Von denen hat (außer Dir gerade eben) auch niemand geschrieben.
Keine Fahrgastrechte bei 9-Uhr-Ticket
gnampf, Donnerstag, 28.04.2022, 16:53 (vor 1487 Tagen) @ Barzahlung
Was verstehst Du unter "im Fernverkehr üblichen Fahrgastrechte".
Welche haben Nahverkehrstickets (speziell das 9€-Ticket) nicht?
Aufhebung der Zugbindung ab einer zu erwartenden Ankunftsverspätung am Ziel von 20 min ;-)
Keine Fahrgastrechte bei 9-Uhr-Ticket
Barzahlung, Donnerstag, 28.04.2022, 16:59 (vor 1487 Tagen) @ gnampf
Was verstehst Du unter "im Fernverkehr üblichen Fahrgastrechte".
Welche haben Nahverkehrstickets (speziell das 9€-Ticket) nicht?
Aufhebung der Zugbindung ab einer zu erwartenden Ankunftsverspätung am Ziel von 20 min ;-)
Da hast Du recht.
Wenn man am Schalter freundlich nachfragt, machen die einem aber sicher einen Stempel. ;-)
Keine Fahrgastrechte bei 9-Uhr-Ticket
gnampf, Donnerstag, 28.04.2022, 17:02 (vor 1487 Tagen) @ Barzahlung
Wenn man am Schalter freundlich nachfragt, machen die einem aber sicher einen Stempel. ;-)
wäre ich mir nicht so sicher... denn der Stempelinhaber könnte dann auf die Idee kommen, so den IC(E) ohne zusätzliche Fahrkarte nutzen zu dürfen
Fahrgastrechte bei 9-Uhr-Ticket u. Verspätung noch unklar
chriL999, Donnerstag, 26.05.2022, 15:33 (vor 1459 Tagen) @ Barzahlung
bearbeitet von chriL999, Donnerstag, 26.05.2022, 15:38
Ich habe es noch nicht verstanden:
Darf ich jetzt im Falle einer Verspätung am Zielort von mehr als 20 Minuten bei einem gekauften 9 EUR Ticket (Abo Stammkunde im Verkehrsverbund) mir ein entsprechendes IC/EC/ECE-Ticket kaufen und diese Mehrkosten im Rahmen der Fahrgastrechte erstatten lassen oder nicht?
In den Beförderungsbedingungen unter https://deutschlandtarifverbund.de/ steht dazu leider nichts.
Danke.
Fahrgastrechte bei 9-Uhr-Ticket mir noch unklar
JanZ, HB, Donnerstag, 26.05.2022, 15:39 (vor 1459 Tagen) @ chriL999
Ich habe es noch nicht verstanden:
Darf ich jetzt im Falle einer Verspätung am Zielort von mehr als 20 Minuten bei einem gekauften 9 EUR Ticket (Abo Stammkunde im Verkehrsverbund) mir ein entsprechendes IC/EC/ECE-Ticket kaufen und diese Mehrkosten im Rahmen der Fahrgastrechte erstatten lassen oder nicht?
Wie schon hier mehrfach diskutiert: Ja, darf man, außer bei höherer Gewalt.
In den Beförderungsbedingungen unter https://deutschlandtarifverbund.de/ steht dazu leider nichts.
Danke.
Doch. Da steht, dass die gesetzlichen Fahrgastrechte gelten, und das ist eins davon.
Fahrgastrechte bei 9-Uhr-Ticket mir noch unklar
chriL999, Donnerstag, 26.05.2022, 15:46 (vor 1459 Tagen) @ JanZ
Doch. Da steht, dass die gesetzlichen Fahrgastrechte gelten, und das ist eins davon.
Danke.
Dann wurde dort aber ein Zusatz wie "insbesondere im Falle von Verpätungen die Nutzung von Zügen höherwertiger Produktklassen mit einer gültigen Fahrkarte, die im Nachgang erstattet wird" bewusst weggelassen.
Daher stellt sich die Frage, ob ich als Stammkunde des Tarifverbundes mich nun bei einer Erstattung der ICE-Fahrkarte an den Tarifverbund oder das Servicecenter Fahrgastrechte von DB-Fernverkehr zu wenden habe?
Danke.
Fahrgastrechte bei 9-Uhr-Ticket mir noch unklar
JanZ, HB, Donnerstag, 26.05.2022, 16:04 (vor 1459 Tagen) @ chriL999
Normalerweise da, wo du die ursprüngliche Fahrkarte gekauft hast. Ob das auch gilt, wenn das betreffende Unternehmen gar kein EVU ist, weiß ich nicht. Vielleicht wird das ja noch klargestellt.
welches Unternehmen für Erstatttung des IC/ECE-Tickets?
chriL999, Donnerstag, 26.05.2022, 16:23 (vor 1459 Tagen) @ JanZ
bearbeitet von chriL999, Donnerstag, 26.05.2022, 16:26
Normalerweise da, wo du die ursprüngliche Fahrkarte gekauft hast. Ob das auch gilt, wenn das betreffende Unternehmen gar kein EVU ist, weiß ich nicht. Vielleicht wird das ja noch klargestellt.
Es ist im Beispielfall zumindest kein Unternehmen, das dem "Servicecenter Fahrgastrechte" direkt angeschlossen ist.
Die Frage stellte sich deshalb, da das ausstellende Unternehmen, also der Vertragspartner "DB Vertrieb GmbH" die Stammkunden-Monatskarte verkauft hat, jedoch die Verspätung (und damit der Kauf des ICE-Tickets) eine Strecke betrifft, die das ausstellende Unternehmen in Bezug auf das ursprüngliche Ticket gar nicht bedient.
https://abo.bahn.de/portal/#/
Ganz unten sind die zugehörigen Tarifverbünde, z.B. "VVS - Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart".
Also ein Monatsabo betreffend für den "VVS - Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart" mit Vertragspartner "DB Vertrieb GmbH".
Aber die DB Vertrieb GmbH scheint weder zu DB Regio AG noch DB Fernverkehr AG zu gehören, für die das Servicecenter Fahrgastrechte zuständig wäre.
Impressum von DB-Vertrieb GmbH: https://www.bahn.de/impressum
welches Unternehmen für Erstatttung des IC/ECE-Tickets?
chriL999, Donnerstag, 26.05.2022, 16:30 (vor 1459 Tagen) @ chriL999
bearbeitet von chriL999, Donnerstag, 26.05.2022, 16:30
Allgemein gilt ja:
Ist das Eisenbahnunternehmen, bei dem der Zugausfall oder die Verspätung eingetreten ist, nicht in der PDF-Übersicht aufgeführt, wenden Sie sich bitte nicht an das Servicecenter Fahrgastrechte, sondern direkt an das verursachende Eisenbahnunternehmen. Das Servicecenter Fahrgastrechte ist in diesen Fällen nicht berechtigt, Ihre Eingabe zu bearbeiten.
Quelle:
https://www.bahn.de/service/fahrplaene/fahrgastrechte/teilnehmende_evu
welches Unternehmen für Erstatttung des IC/ECE-Tickets?
JanZ, HB, Donnerstag, 26.05.2022, 16:31 (vor 1459 Tagen) @ chriL999
Das bestätigt, was ich gerade im anderen Beitrag geschrieben habe. Also an das EVU wenden, dessen Verspätung die Nutzung des FV verursacht hat.
welches Unternehmen für Erstatttung des IC/ECE-Tickets?
JanZ, HB, Donnerstag, 26.05.2022, 16:30 (vor 1459 Tagen) @ chriL999
Hmm. Wenn man bei unter https://www.bahn.de/agb auf „Wer ist Ihr Vertragspartner?“ klickt, steht da:
Mit jedem Eisenbahnunternehmen, dessen Zug Sie benutzen, kommt jeweils ein eigenständiger Beförderungsvertrag zustande.
Ich würde mich also für die Erstattung an das EVU wenden, dessen Zug verspätet war. Aber vielleicht mag noch jemand mit mehr Sachverstand etwas dazu sagen.
welches Unternehmen für Erstatttung des IC/ECE-Tickets?
chriL999, Donnerstag, 26.05.2022, 16:35 (vor 1459 Tagen) @ JanZ
Hmm. Wenn man bei unter https://www.bahn.de/agb auf „Wer ist Ihr Vertragspartner?“ klickt, steht da:
Mit jedem Eisenbahnunternehmen, dessen Zug Sie benutzen, kommt jeweils ein eigenständiger Beförderungsvertrag zustande.
Ich würde mich also für die Erstattung an das EVU wenden, dessen Zug verspätet war. Aber vielleicht mag noch jemand mit mehr Sachverstand etwas dazu sagen.
Okay, so verstehe ich es inzwischen auch: Ein Zug der DB-Regio AG im Süden Deutschlands hat Verspätung, meine Fahrkarte ist im Beispiel von einem lokalen Verkehrsverbund in Münster im hohen Norden. Aufgrund der Verspätung wurde ein ICE-Ticket der DB Fernverkehr AG gekauft, das nun über das Servicecenter Fahrgastrechte erstattet werden kann, da die DB-Regio AG als Verursacher dem Servicecenter angeschlossen ist.
Fahrgastrechte bei 9-Uhr-Ticket mir noch unklar
JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 26.05.2022, 18:25 (vor 1459 Tagen) @ JanZ
Normalerweise da, wo du die ursprüngliche Fahrkarte gekauft hast.
Seit wann das denn? Für die Erstattung von notwendigen Aufwändungen im Rahmen der Hilfeleistung ist stets das EVU zuständig, bei dem du gestrandet bist. Selbst wenn das mit der Ursache nichts zu tun hat.
--
Weg mit dem 4744!
Fahrgastrechte bei 9-Uhr-Ticket mir noch unklar
JanZ, HB, Donnerstag, 26.05.2022, 18:31 (vor 1459 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von JanZ, Donnerstag, 26.05.2022, 18:32
Ja, sorry, das haben wir ja inzwischen geklärt. Ich hatte das Wort „Beförderungsvertrag“ falsch verstanden und das Ganze auch noch mit der internationalen Regelung verwechselt.
Fahrgastrechte bei 9-Uhr-Ticket mir noch unklar
JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 26.05.2022, 20:05 (vor 1459 Tagen) @ JanZ
bearbeitet von JeDi, Donnerstag, 26.05.2022, 20:06
Ja, sorry, das haben wir ja inzwischen geklärt.
Nein, hattet ihr nicht. Wenn ich z.B. mit der Erfurter Bahn von Weida nach Hof fahre, dort den Anschluss verpasse, mit der Die Länderbahn dann noch bis Regensburg komme und dort ein Hotel brauche (weils weiter nichts mehr gibt), ist die DLB dafür verantwortlich, und nicht die Erfurter Bahn.
--
Weg mit dem 4744!
Fahrgastrechte bei 9-Uhr-Ticket mir noch unklar
JanZ, HB, Donnerstag, 26.05.2022, 22:44 (vor 1459 Tagen) @ JeDi
Danke für die Zusatzinfo. Gilt das auch, wenn ich mir ab Regensburg ein FV-Ticket kaufe, weil ich anders nicht mehr weiterkomme? Die ursprüngliche Frage war ja:
Daher stellt sich die Frage, ob ich als Stammkunde des Tarifverbundes mich nun bei einer Erstattung der ICE-Fahrkarte an den Tarifverbund oder das Servicecenter Fahrgastrechte von DB-Fernverkehr zu wenden habe?
Die Antwort lautet anscheinend „weder noch“ (außer natürlich, wenn das „richtige“ EVU ebenfalls das SC FGR beauftragt hat).
Fahrgastrechte bei 9-Uhr-Ticket mir noch unklar
JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 26.05.2022, 23:07 (vor 1459 Tagen) @ JanZ
Danke für die Zusatzinfo. Gilt das auch, wenn ich mir ab Regensburg ein FV-Ticket kaufe, weil ich anders nicht mehr weiterkomme? Die ursprüngliche Frage war ja:
Zumindest wenn du eine Hilfeleistung nach VO1371/2007 willst: Ja. In der EVO ist das etwas schwammig formuliert, ich gehe davon aus, dass hier *alle* NV-Beförderer, die genutzt wurden, gehen. Und die müssen das dann halt unter sich auskaspern.
--
Weg mit dem 4744!
Total easy.
Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Donnerstag, 28.04.2022, 12:42 (vor 1488 Tagen) @ Dampflokgaudi
Hey.
Das 9 Euro-Ticket ist ne Monatskarte, also eine Zeitkarte. Entschädigt werden höchstens 25%. Es sind also maximal 2,25€ als Gesamtentschädigung möglich.
Beträge unter 4 Euro werden aber nicht ausgezahlt.
Bätschi.
So einfach kann das sein ... Da muss man nicht mal tricksen, sondern einfach die bestehenden Regelungen anwenden ...
Was nicht heißt, dass es nicht noch neue Regelungen geben könnte. Und Klarstellungen. Präzisierungen. Und Prozesse. Der Deutsche lechzt ja nach solchen Dingen.
Schöne Grüße von jörg
der sich aber darüber freut, dass der meiste Zirkus über das Ticket von Eisenbahnern und Fuzzys kommt. Man muss alles so lange madig machen, bis ausreichend Leute vergrault sind. Deswegen bleibt die Eisenbahn in Deutschland auch immer eine Randgruppenveranstaltung.
Herbeigeredete Überfüllung
flierfy, Donnerstag, 28.04.2022, 20:30 (vor 1487 Tagen) @ Dampflokgaudi
Bahn-Gewerkschaft EVG warnt vor einem Chaos im öffentlichen Nahverkehr, sollte das 9-Euro Ticket im Sommer kommen. Der Vorsitzende, Hommel, sagte, er rechnet mit überfüllten Zügen und überlasteten Bahnhöfen, die sogar gesperrt werden müssten. Aus seiner Sicht ist bislang kein Bahn-Unternehmen auf den zu erwartenden Andrang vorbereitet.
Derzeit liegen die Fahrgastzahlen immer noch unter den Vor-Corona-Werten. Es gibt also noch Reserven, zumal auch vor der Pandemie die wenigsten Züge brechend voll waren. Und selbst wenn es zu einem Ansturm kommen sollte, dann wird es den nur im Freizeitverkehr, sprich am Wochenenden, geben. Und da kann dann jeder selbst entscheiden, ob er Teil des Gedränges sein will.