Fahrgastrechte: +20 in der Praxis - Erfahrungen (Allgemeines Forum)

Graukärtchenfahrer, Symbaden, Donnerstag, 20.05.2010, 14:26 (vor 5917 Tagen)

Leider hatte ich nun mehrfach erleben müssen, wie man es den Kunden mit einer Zugbindung schwer macht von den Fahrgastrechten zu profitieren:

Ich fahre auf einer Strecke, auf der je nach Tageszeit kurz hintereinander zwei Züge der höchsten Produktkategorie (ICE/EC) fahren. Gerne hat der nachfolgende EC eine Verspätung. Für den ersten fahrenden ICE gibt es nun fast keine Sparpreise mehr, für den nachfolgenden EC eher.

Einmal war der EC mit ca. +20 angekündigt, zumindest im RIS. Die Zielanzeiger auf den Bahnhöfen zeigen auf meinen frequentierten Bahnhöfen häufiger, bzw. beinahe grundsätzlich auf 5 Minuten abgerundete Werte an. Welche Zahl greift nun? Bei +20 treten die Fahrgastrechte in Kraft:
http://www.bahn.de/p/view/service/fahrgastrechte/nationale_regelungen.shtml
Allerdings ist hier von einer Verspätung am Zielort die Rede.

Ob der Zug am Zielort ebenfalls +20 haben wird, kann der Fahrgast nicht beurteilen, je nach Strecke könnte Fahrzeit gut gemacht werden, oder bei "Kollisionen" mit dem Nah- und Güterverkehr auch weiter verloren werden.

Ich stieg im ersten Fall in den vorherfahrenden ICE ein und wurde von der Zubine bei Kontrolle angepflaumt, daß sie von den etwa +20 nichts wüßte, ich mir das hätte auf dem Bahnsteig bestätigen lassen müssen und der ICE ja auch nicht "freigegeben" wäre. Kulanterweise würde man aber von einer Fahrpreiserhebung nachsehen, in einem Tonfall, als ob man einen Diebstahl begangen hätte und von allen auch hörbar.

Vor wenigen Wochen hatten beide Züge +15. Zu meiner Überraschung wurde der erste Zug (ICE) freigegeben. Diese Praxis wurde vor wenigen Jahren noch häufiger angewandt. In diesem Fall zog der Zub die BC meines Nachbarn in das MT ein und verifizierte damit sein OT, wie gewohnt. Mein OT hingegen stempelte er nur ab. Hatte er Angst vor Repressionen oder Rechtfertigungen?

Kürzlich war der ICE laut Display mit +15 angekündigt und der EC mit +20. Der ICE kam mit etwa +20 rein und fuhr mit +22 ab. Die Dame am Servicepoint reagiert zuvor auf meiner Rückfrage mißgelaunt, ich zeigte mich eher unerfahren. Laut ihrer Auskunft dürfe ich nicht den ICE benutzen, er sei nicht freigegeben. Einen Stempel hatte sie von sich aus nicht auf mein OT geben wollen.

Kurz vor Ankunft des ICEs machte ich mit meinem Fotohandy eine Aufnahme von der Anzeige: ca. +20 des ECs. Ich stieg deshalb in den ICE ein, das Handy griffbereit mit der vergrößerten Ansicht des Bildes. Zu meiner Überraschung reagiert der Zub gelassen, er wußte von der Verspätung, (sein ICE hatte ja auch ca. +22) und verfizierte mein OT wie gewöhnlich. Der ICE war unter der Woche wie gewöhnlich eher leer, Abteile hatte man für sich alleine.

Ich verspüre deshalb leider eine gewisse Unmut, daher mein Posting, wie in grenzwertigen Fällen teilweise mit ahnungslosen Fahrgästen herumgesprungen wird, nicht auf die Rechte hingewiesen wird und man in eher leere Züge unter der Woche einsteigt, für Fahrzeiten von einer Stunde, niemanden den Platz wegnimmt und dabei selbst als Vielfahrer das Gefühl haben muß, sich ständig rechtfertigen zu müssen oder gar mit einer Fahrpreisnacherhebung rechnen muß :-(

Fahrgastrechte: +20 in der Praxis - Erfahrungen

wilko, Donnerstag, 20.05.2010, 14:35 (vor 5917 Tagen) @ Graukärtchenfahrer

sorry, aber das hört sich ein wenig so an, als würdest Du 'hoffen', dass der EC Verspätung hat, damit Du den ICE nutzen kannst. Wenn Dir der ICE so wichtig ist, kauf Dir doch gleich eine Fahrkarte dafür!

Ansonsten ist es halt das alte Problem der Grenzziehung im Kontiuum: wenn es keine klare Regelung gibt, sondern im Ermessen des Personals liegt, schimpfen einige Fahrgäste und wenn es eine klare Regelung gibt, schimpfen andere Fahrgäste über die mangelnde Großzügigkeit...

Fahrgastrechte: +20 in der Praxis - Erfahrungen

Steffen, Donnerstag, 20.05.2010, 14:52 (vor 5917 Tagen) @ wilko

Ich finde die Frage durchaus berechtigt.

Leider (oder zum Glück?) habe ich damit keine Erfahrung. Mein "allgemeine Bahnerfahrung" sagt aber, dass das Personal chronisch uninformiert ist (wobei ich es nachvollziehen kann, dass nicht jeder fahrende Zub über Verspätungen aller anderen Züge informiert sein kann oder will, aber das Regelwerk erfordert das nunmal) und in solchen grenzfällen teilweise so gehandelt wird "wie einem gerade danach ist".
Ich denke wenn man "Beweise sichert" (Handyfoto etc.) bekommt man als Kunde im Zweifelsfall recht - aber wie von Graukärtchenfahrer geschrieben, nicht ohne dass man sich wie der "Depp der Nation auf Schienen" fühlt.

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Fahrgastrechte: +20 in der Praxis - Erfahrungen

Matze86, München, Donnerstag, 20.05.2010, 15:03 (vor 5917 Tagen) @ Steffen

Ich finde die Frage durchaus berechtigt.

Ich auch :)

Leider (oder zum Glück?) habe ich damit keine Erfahrung. Mein "allgemeine Bahnerfahrung" sagt aber, dass das Personal chronisch uninformiert ist (wobei ich es nachvollziehen kann, dass nicht jeder fahrende Zub über Verspätungen aller anderen Züge informiert sein kann oder will, aber das Regelwerk erfordert das nunmal) und in solchen grenzfällen teilweise so gehandelt wird "wie einem gerade danach ist".
Ich denke wenn man "Beweise sichert" (Handyfoto etc.) bekommt man als Kunde im Zweifelsfall recht - aber wie von Graukärtchenfahrer geschrieben, nicht ohne dass man sich wie der "Depp der Nation auf Schienen" fühlt.

Und da wären wir mal wieder beim Thema. Gültig stempeln lassen macht am wenigsten Probleme ;)

Fahrgastrechte: +20 in der Praxis - Erfahrungen

Graukärtchenfahrer, Symbaden, Donnerstag, 20.05.2010, 15:13 (vor 5917 Tagen) @ wilko
bearbeitet von Graukärtchenfahrer, Donnerstag, 20.05.2010, 15:15

sorry, aber das hört sich ein wenig so an, als würdest Du 'hoffen', dass der EC Verspätung hat, damit Du den ICE nutzen kannst. Wenn Dir der ICE so wichtig ist, kauf Dir doch gleich eine Fahrkarte dafür!

Nein, ich bin auf einen pünktlichen EC angewiesen. Die Fahrpreisunterschiede sind aber je nach SP gewaltig! Ich hoffe jedesmal, daß mein EC pünktlich ist und am Zielort noch meine Straba erreicht wird.
Der gewaltigen Aufpreis lohnt nicht, zumal der EC gegenüber den 90er künstlich verlangsamt wurde (um +8), trotz zusätzlicher 40km NBS, bei gleichen Halten, nur damit man mit dem ICE Kasse macht.

In meinem OP ging es aber um exakte +20 und meine Erfahrungen damit. Also was ist, wenn im RIS +20 angegeben sind zeitgleich auf dem Zugzielanzeiger +15?
Was ist wenn in beiden Fällen +20 angezeigt werden, aber der Zub von mir ein FN will?
Wie kann ich das beweisen?
Warum muß der Kunde sich selbst bei +20 rechtfertigen?

Ansonsten ist es halt das alte Problem der Grenzziehung im Kontiuum: wenn es keine klare Regelung gibt

Ich lege Wert auf Einhaltung der Regeln, also bei +20 bitte keine Diskussionen und eine offene Kommunikation per Lautsprecher oder Anzeige.

..., sondern im Ermessen des Personals liegt, schimpfen einige Fahrgäste und wenn es eine klare Regelung gibt, schimpfen andere Fahrgäste über die mangelnde Großzügigkeit...

Natürlich, aber bei Transport von ansonsten leerer Luft würde ich als Unternehmen eine interne Toleranzgrenze festlegen. Sagen wir mal bei diesen +20 von vielleicht 3-4 Minuten. Das düfte auch die Rundungen zwischen den verschiedenen Informationsquellen glätten.

Fahrgastrechte: +20 in der Praxis - Erfahrungen

wilko, Donnerstag, 20.05.2010, 15:40 (vor 5917 Tagen) @ Graukärtchenfahrer

sorry, meine erste Antwort war vielleicht etwas unangemessen. Ich habe mir jetzt die Regelung mal im Wortlaut angeguckt.

Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielort seiner Fahrkarte kann der Fahrgast:
[...]einen anderen, nicht reservierungspflichtigen Zug nutzen.

Die Formulierung lässt tatsächlich einige Probleme in der praktischen Umsetzung erwarten.

Was ist, wenn der Fernverkehrszug im Bf A 10 Minuten Verspätung hat, man nicht weiss, ob man seinen planmäßigen Anschlußzug in B (Umsteigezeit 6 Minuten) erreichen wird und dann evtl. mit +20 oder mehr im Zielort C ankommt? Solche Details wird am Bahnhof A gar nicht wissen, zu mal man auch vorher nicht weiss, ob die Transportleitung den Anschlußzug warten lässt oder nicht. Sehr tricky.

Da hilft wahrscheinlich doch nur eine saubere Argumentationskette und ein entgegenkommender Zub. Und bevor ich mich 'dumm anmachen' lassen würde, würde ich lieber den Aufpreis zahlen und mir den hinterher wiederholen. Aber ist natürlich auch mit Risiko verbunden.

Fahrgastrechte: +20 in der Praxis - Erfahrungen

Graukärtchenfahrer, Symbaden, Donnerstag, 20.05.2010, 15:51 (vor 5917 Tagen) @ wilko

Da hilft wahrscheinlich doch nur eine saubere Argumentationskette und ein entgegenkommender Zub. Und bevor ich mich 'dumm anmachen' lassen würde, würde ich lieber den Aufpreis zahlen und mir den hinterher wiederholen. Aber ist natürlich auch mit Risiko verbunden.

Ist die gängige Erfahrung in diesem Forum sich nicht besser eine FPN austellen zu lassen?

Fahrgastrechte: +20 in der Praxis - Erfahrungen

sflori, Donnerstag, 20.05.2010, 18:23 (vor 5917 Tagen) @ Graukärtchenfahrer
bearbeitet von sflori, Donnerstag, 20.05.2010, 18:24

Ist die gängige Erfahrung in diesem Forum sich nicht besser eine FPN austellen zu lassen?

Ich seh das umgekehrt und zahle grundsätzlich gar nichts. Ich hab schließlich besseres zu tun, als irgendwelchen Erstattungen hinterher zu rennen. ;) Ich muß aber andererseits auch sagen, daß ich nicht bei +20 am Ausgangsbahnhof von +20 am Ziel ausgehen würde. Da würde ich es wie Matze86 halten und mich dem Personal am Ausgangsbahnhof anvertrauen, also gültig stempeln lassen. Sollte Personal nicht zeitnah verfügbar sein und die Verspätung vielleicht +30 oder +40 sein, würde ich den teureren ICE nehmen - zumal der bei einer großen Verspätung des EC wohl in vielen Fällen ebenfalls spät dran sein wird. Ums ganz sicher zu machen, könnte man auch einfach beim Zugführer am Zp9-Punkt (oder wie nennt man den korrekt? ^^) einsteigen und diesen vorher fragen.


Bye. Flo.

Fahrgastrechte: +20 in der Praxis - Erfahrungen

sflori, Donnerstag, 20.05.2010, 18:27 (vor 5917 Tagen) @ Graukärtchenfahrer
bearbeitet von sflori, Donnerstag, 20.05.2010, 18:28

In diesem Fall zog der Zub die BC meines Nachbarn in das MT ein und verifizierte damit sein OT, wie gewohnt. Mein OT hingegen stempelte er nur ab. Hatte er Angst vor Repressionen oder Rechtfertigungen?

Interpretier da doch nicht gleich so viel rein... ;) Es gibt betriebliche Gründe, warum der Schaffner manche Tickets verifiziert und bei anderen nur stempelt. Das kann natürlich, muss aber nichts mit Deiner besonderen Situation zu tun haben.


Bye. Flo.

Fahrgastrechte: +20 in der Praxis - Erfahrungen

liebe70, Donnerstag, 20.05.2010, 21:10 (vor 5916 Tagen) @ sflori

In diesem Fall zog der Zub die BC meines Nachbarn in das MT ein und verifizierte damit sein OT, wie gewohnt. Mein OT hingegen stempelte er nur ab. Hatte er Angst vor Repressionen oder Rechtfertigungen?


Interpretier da doch nicht gleich so viel rein... ;) Es gibt betriebliche Gründe, warum der Schaffner manche Tickets verifiziert und bei anderen nur stempelt.

Nein, falsch. Betriebliche Gründe gibt dafür es nicht. Der Zub muß jedes Ticket scannen, prüfen und erst danach abstempeln.

Gruß, Ralf

Fahrgastrechte: +20 in der Praxis - Erfahrungen

Graukärtchenfahrer, Symbaden, Donnerstag, 20.05.2010, 22:45 (vor 5916 Tagen) @ liebe70
bearbeitet von Graukärtchenfahrer, Donnerstag, 20.05.2010, 22:45

Nein, falsch. Betriebliche Gründe gibt dafür es nicht. Der Zub muß jedes Ticket scannen, prüfen und erst danach abstempeln.

Der Fahrgast saß direkt neben mir. Seine BC zog er in das MT ein.
Im Anschluß kontrollierte er mich. Meine hingegen zog er nicht ein, er probierte es nicht und es war bewußt nicht eingezogen.

Fahrgastrechte: +20 in der Praxis - Erfahrungen

liebe70, Sonntag, 23.05.2010, 12:20 (vor 5914 Tagen) @ Graukärtchenfahrer

Nein, falsch. Betriebliche Gründe gibt dafür es nicht. Der Zub muß jedes Ticket scannen, prüfen und erst danach abstempeln.


Der Fahrgast saß direkt neben mir. Seine BC zog er in das MT ein.
Im Anschluß kontrollierte er mich. Meine hingegen zog er nicht ein, er probierte es nicht und es war bewußt nicht eingezogen.

Dann hat der Zub bei Dir gegen die Vorgaben aus dem Handbuch Zub verstoßen. Die Vorgabe lautet nämlich immer noch, daß jedes Onlineticket zu scannen ist. Zur Vereinfachung des Ganzen (sonst wird manmit seiner Arbeit nicht fertig) scannt man allerdings nur die Onlinetickets, die noch keinen Zangenabdruck haben.

Gruß, Ralf

Fahrgastrechte: +20 in der Praxis - Erfahrungen

sflori, Donnerstag, 20.05.2010, 23:40 (vor 5916 Tagen) @ liebe70

Nein, falsch. Betriebliche Gründe gibt dafür es nicht. Der Zub muß jedes Ticket scannen, prüfen und erst danach abstempeln.

Ja, Du hast natürlich Recht (wär auch schlimm, wenn nicht ...). ;) Ich meinte eher persönliche denn betriebliche Gründe.


Bye. Flo.

Fahrgastrechte: +20 in der Praxis - Erfahrungen

Matze86, München, Freitag, 21.05.2010, 14:27 (vor 5916 Tagen) @ liebe70

Der Zub muß jedes Ticket scannen, prüfen und erst danach abstempeln.

Auch, wenn ein FV-Kollege vorher bereits gescannt hat?
Viele stempeln auch erst ab und prüfen dann...

Fahrgastrechte: +20 in der Praxis - Erfahrungen

marrota, Freitag, 21.05.2010, 19:58 (vor 5916 Tagen) @ Matze86

hallo! erst stempeln, dann scannen hatte ich noch nie. es wurde immer zuerst gescannt. und wenn das ticket vorher vom fernverkehr schon gestempelt war, hat es der kollege im nächsten zug noch nie (nochmal) gescannt.

Fahrgastrechte: +20 in der Praxis - Erfahrungen

Graukärtchenfahrer, Symbaden, Freitag, 21.05.2010, 20:37 (vor 5916 Tagen) @ marrota

hallo! erst stempeln, dann scannen hatte ich noch nie.

Erlebe ich hingegen öfters, mais ça m'est égal :-)

OT - Frz.

safe go, Chemnitz, Freitag, 21.05.2010, 20:54 (vor 5916 Tagen) @ Graukärtchenfahrer

mais ça m'est égal :-)

Wenn du dir schon die Mühe machst, dann schreib doch die "Langform", also "cela". Damit hättest du dir auch das cédille gespart. ;-)

OT - Frz.

Graukärtchenfahrer, Symbaden, Freitag, 21.05.2010, 21:29 (vor 5915 Tagen) @ safe go

pourvu que quelqu'un me comprenne :-)

Fahrgastrechte: +20 in der Praxis - Erfahrungen

Matze86, München, Samstag, 22.05.2010, 14:04 (vor 5915 Tagen) @ marrota

hallo! erst stempeln, dann scannen hatte ich noch nie.

Ich habe das bereits desöfteren gesehen...

Fahrgastrechte: +20 in der Praxis - Erfahrungen

Fabian318, Münster i. W., Sonntag, 23.05.2010, 00:40 (vor 5914 Tagen) @ Matze86

Ich habe das bereits desöfteren gesehen...

Wenn das Ticket sich beim Scannen als ungültig herausstellt, dürfte es für den Einzug desselben und der Anzeige wegen Betruges unerheblich sein, ob der Zub das Ticket gestempelt hat oder nicht.

Fahrgastrechte: +20 in der Praxis - Erfahrungen

Matze86, München, Sonntag, 23.05.2010, 08:03 (vor 5914 Tagen) @ Fabian318

Ich habe das bereits desöfteren gesehen...


Wenn das Ticket sich beim Scannen als ungültig herausstellt, dürfte es für den Einzug desselben und der Anzeige wegen Betruges unerheblich sein, ob der Zub das Ticket gestempelt hat oder nicht.

Findest du? Für mich ist ein Stempel sowas wie ein "Ok, ist gültig".

Fahrgastrechte: +20 in der Praxis - Erfahrungen

Fabian318, Münster i. W., Sonntag, 23.05.2010, 13:17 (vor 5914 Tagen) @ Matze86

Der Stempel ändert doch wohl nichts an der Tatsache, ob das Ticket gefälscht ist? Und wenn der Zub das Ticket sofort nach dem Stempeln einzieht, ist es eh egal.

Fahrgastrechte: +20 in der Praxis - Erfahrungen

liebe70, Donnerstag, 20.05.2010, 21:08 (vor 5916 Tagen) @ Graukärtchenfahrer

Einmal war der EC mit ca. +20 angekündigt, zumindest im RIS. Die Zielanzeiger auf den Bahnhöfen zeigen auf meinen frequentierten Bahnhöfen häufiger, bzw. beinahe grundsätzlich auf 5 Minuten abgerundete Werte an. Welche Zahl greift nun?

Die im RIS angezeigten Werte. Die Zugzielanzeiger zeigen deswegen die abgerundeten Werte an, weil manchmal die Züge auch noch ein paar Minuten herausfahren. Stell Dir vor, Du verläßt Dich auf die angezeigten +20 Minuten und der Zug kommt dann schon nach 17 Minuten Verspätung. Dann erwischt Du ihn nicht mehr, während Du ihn bei angezeigten +15 Minuten noch erreichst.

Bei +20 treten die Fahrgastrechte in Kraft:
http://www.bahn.de/p/view/service/fahrgastrechte/nationale_regelungen.shtml
Allerdings ist hier von einer Verspätung am Zielort die Rede.

Ob der Zug am Zielort ebenfalls +20 haben wird, kann der Fahrgast nicht beurteilen, je nach Strecke könnte Fahrzeit gut gemacht werden, oder bei "Kollisionen" mit dem Nah- und Güterverkehr auch weiter verloren werden.

Wer kann schon in die Zukunft schauen?

Ich stieg im ersten Fall in den vorherfahrenden ICE ein und wurde von der Zubine bei Kontrolle angepflaumt, daß sie von den etwa +20 nichts wüßte, ich mir das hätte auf dem Bahnsteig bestätigen lassen müssen und der ICE ja auch nicht "freigegeben" wäre. Kulanterweise würde man aber von einer Fahrpreiserhebung nachsehen, in einem Tonfall, als ob man einen Diebstahl begangen hätte und von allen auch hörbar.

Beste Lösung: Namen geben lassen und Beschwerde ankündigen wegen Nichtwissens über die Fahrgastrechte. In diesen steht nämlich nichts davon, daß ein Reisender sich irgendeine (Verspätungs-)Bestätigung holen muß. Das wirkt zu 99,9%. Ich hatte auch schon öfter mal das Pech, daß ich eine Beschwerde kassierte, obwohl ich es eigentlich nicht so meinte, aber mein Tonfall - für mich nicht bewußt - daneben war. Das passiert halt.

Vor wenigen Wochen hatten beide Züge +15. Zu meiner Überraschung wurde der erste Zug (ICE) freigegeben. Diese Praxis wurde vor wenigen Jahren noch häufiger angewandt.

Das ist der Nachteil der gesetzlichen Regelungen. Als es noch aus "Kulanz" passierte, waren viele Dinge problemlos möglich. Heute wird nur noch das gesetzlich vorgeschriebene Minimum abgearbeitet.

In diesem Fall zog der Zub die BC meines Nachbarn in das MT ein und verifizierte damit sein OT, wie gewohnt. Mein OT hingegen stempelte er nur ab. Hatte er Angst vor Repressionen oder Rechtfertigungen?

Nö. Kann auch eine Macke vom MT gewesen sein.

Kürzlich war der ICE laut Display mit +15 angekündigt und der EC mit +20. Der ICE kam mit etwa +20 rein und fuhr mit +22 ab. Die Dame am Servicepoint reagiert zuvor auf meiner Rückfrage mißgelaunt,...

Siehe Zubine. Namen geben lassen usw.

...ich zeigte mich eher unerfahren.

Inwiefern?

Laut ihrer Auskunft dürfe ich nicht den ICE benutzen, er sei nicht freigegeben. Einen Stempel hatte sie von sich aus nicht auf mein OT geben wollen.

Der übliche Sermon. Jeder vom Service will wichtig tun oder sein. Es würde nur mit "Freigabe" gehen.

Ich verspüre deshalb leider eine gewisse Unmut, daher mein Posting, wie in grenzwertigen Fällen teilweise mit ahnungslosen Fahrgästen herumgesprungen wird, ...

Immer noch: Namen geben lassen, ggf. weitere Schritte ankündigen.

...nicht auf die Rechte hingewiesen wird ...

Wozu? Sein Recht muß man sich einfordern. Du kannst nicht erwarten, daß man Dich darüber unterrichtet. Du hast beispielsweise das Recht wählen zu gehen. Wenn Du Dein Recht aus Unwissenheit (weil es Dir niemand gesagt hat) nicht wahrnimmst, ist die Wahl trotzdem gültig.

...und man in eher leere Züge unter der Woche einsteigt, für Fahrzeiten von einer Stunde, niemanden den Platz wegnimmt ...

Den Zusammenhang verstehe ich nicht. Sparpreis bedeutet, daß Du Dich gezielt für eine bestimmte Verbindung festgelegt hast, um Geld zu sparen. Dabei ist es unerheblich wie leer oder voll der Zug ist. Dein Ziel ist es Geld zu sparen. Dafür nimmst Du ungünstige Konditionen in Kauf. Der Besetzungsgrad an sich ist nebensächlich.

...und dabei selbst als Vielfahrer das Gefühl haben muß, sich ständig rechtfertigen zu müssen ...

Dein Gefühl ist Dein Problem, denn niemand erwartet das. Hier wirst Du von Dir selbst überlistet.

...oder gar mit einer Fahrpreisnacherhebung rechnen muß :-(

Eine FN ist doch was tolles. Ich bekomme so an die Daten des Zub, die er mir unter normalen Umständen nicht gegeben hätte. Außerdem dokumentiert er von sich aus auch sein (Un-)Wissen. Ich muß nicht zahlen, denn die Bahn will das Geld, also muß sie sich auch von sich aus bewegen.

Gruß, Ralf

Fahrgastrechte: +20 in der Praxis - Erfahrungen

Steffen, Donnerstag, 20.05.2010, 21:49 (vor 5916 Tagen) @ liebe70

Einmal war der EC mit ca. +20 angekündigt, zumindest im RIS. Die Zielanzeiger auf den Bahnhöfen zeigen auf meinen frequentierten Bahnhöfen häufiger, bzw. beinahe grundsätzlich auf 5 Minuten abgerundete Werte an. Welche Zahl greift nun?


Die im RIS angezeigten Werte. Die Zugzielanzeiger zeigen deswegen die abgerundeten Werte an, weil manchmal die Züge auch noch ein paar Minuten herausfahren.

Das kann eigentlich nicht sein, denn es setzt voraus, dass ein Reisender unterwegs ins Internet kann (und möchte). Ich kann es nicht, viele andere auch nicht.
Für mich ausschlaggebend kann eigentlich nur die Anzeige auf dem Bahnsteig, die in der Bahnhofshalle (sofern vorhanden) und die Durchsagen sein.

Deshalb vermute ich (bzw. scheint es mir am naheliegendsten), dass es genügt, wenn einer der vier "offiziellen Quellen" meint, der Zug hätte mindestens +20.


Viele Grüße
Steffen

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Es steht aber auch geschrieben ...

Ozzwald, Freitag, 21.05.2010, 00:31 (vor 5916 Tagen) @ Steffen
bearbeitet von Ozzwald, Freitag, 21.05.2010, 00:32

... " dass eine Verspätung von min. 20 Minuten am Zielort zu erwarten ist ;)

Demnach wäre die Ausgangsverspätung von +20 am Abgangsbahnhof nicht maßgeben, wenn der verspätete Zug mit +19 am Zielort angkommen würde.

Tja, da keiner eine Glaskugel hat, wird in der Praxis die Verspätung am Abgangsbahnhof genommen, und gut ist.

Wenn es hart auf hart kommt, und ein Zub, dem Reisenden dann im alternativ Zug (der schneller am Zielort ist, als der mit +20 angekündigte Zug) den ggf. fälligen Aufpreis abknöpft und der Reisende diesen einreicht zur Erstattung, könnte er dann leer ausgehen, wenn der ursprüngliche nur +19 am Zielort hatte ;)

Es steht aber auch geschrieben ...

Steffen, Freitag, 21.05.2010, 00:38 (vor 5916 Tagen) @ Ozzwald
bearbeitet von Steffen, Freitag, 21.05.2010, 00:38

Und gleichzeitig steht da,

... " dass eine Verspätung von min. 20 Minuten am Zielort zu erwarten ist

Und das ist auslegungsfähig, denn wie Du schon schreibst, kein Reisender schleppt eine Glaskugel mit ;)

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Fahrgastrechte: +20 in der Praxis - Erfahrungen

Uniqum, Frankfurt am Main, Freitag, 21.05.2010, 00:35 (vor 5916 Tagen) @ liebe70

Ich verspüre deshalb leider eine gewisse Unmut, daher mein Posting, wie in grenzwertigen Fällen teilweise mit ahnungslosen Fahrgästen herumgesprungen wird, nicht auf die Rechte hingewiesen wird ...

Wozu? Sein Recht muß man sich einfordern. Du kannst nicht erwarten, daß man Dich darüber unterrichtet. Du hast beispielsweise das Recht wählen zu gehen. Wenn Du Dein Recht aus Unwissenheit (weil es Dir niemand gesagt hat) nicht wahrnimmst, ist die Wahl trotzdem gültig.

Ich denke schon, dass man als Kunde erwarten kann über die geltenden Verspätungsregelungen sachgemäß (im Zweifelsfall auch ohne zusätzliche Nachfrage) unterrichtet zu werden.

Wenn es ein Dienstleistungsunternehmen inzwischen immernoch nicht geschafft hat einzelne Mitarbeiter über die geltenden Regelungen (vgl. "Serviceleistungen"), die ja auch nicht mehr ganz so jung sind, zu informieren (was ich mich auch schlichtweg einfach nicht vorstellen kann und will) wäre dies einfach nur peinlich.

Persönlich finde ich es einfach nur traurig und vor allem immer wieder schockierend, wie in Deutschland Kunden häufig in eine Art Beweisfplicht gerückt werden. Bevor ein Kunde ins Unrecht gerückt wird, sollten seine Aussagen erst sorgfältig überprüft werden, im Zweifelsfall sollte der Kunde immer Recht bekommen. So etwas nennt man Dienstleistung. Eigentlich sollte ein Dienstleistungsunternehmen ein gewisses Interesse daran besitzen seine Kunden zu halten, mit Paragraphenspielchen gelingt dies sicher nicht.

Fahrgastrechte: +20 in der Praxis - Erfahrungen

ICE584, Mühldorf am inn, Freitag, 21.05.2010, 21:20 (vor 5915 Tagen) @ Uniqum

Also ich habe hier schon ein paar mal Positive Erfahrungen gemacht. Letztens am 16.05.10. Ich wollte von München Hbf nach Augsburg mit dem Fuggerexpress ab um 15 Uhr fahren, jedoch hatte dieser in der Ankunft 25 min. Verspätung, und viel in der folgeleistung aus. Somit war der ICE 2804 (Zusatzzug zu ICE 514) bis Ulm freigegeben. Ich schilderte kurz beim Zub den Vorfall und durfte ohne zögern zusteigen, und das ohne Bestätigung oder Stempel. Ja ich hatte sogar ein Bayernticket. Vor ein paar Monaten durfte ich mal im ICE 2 bis Augsburg mitfahren. Hier waren es im Nahverkehr sogar nur 12 min. Verspätung. Also nur nicht entmutigen lassen.

Gruß ICE 584

Fahrgastrechte: +20 in der Praxis - Erfahrungen

liebe70, Sonntag, 23.05.2010, 12:26 (vor 5914 Tagen) @ Uniqum

Ich verspüre deshalb leider eine gewisse Unmut, daher mein Posting, wie in grenzwertigen Fällen teilweise mit ahnungslosen Fahrgästen herumgesprungen wird, nicht auf die Rechte hingewiesen wird ...

Wozu? Sein Recht muß man sich einfordern. Du kannst nicht erwarten, daß man Dich darüber unterrichtet. Du hast beispielsweise das Recht wählen zu gehen. Wenn Du Dein Recht aus Unwissenheit (weil es Dir niemand gesagt hat) nicht wahrnimmst, ist die Wahl trotzdem gültig.


Ich denke schon, dass man als Kunde erwarten kann über die geltenden Verspätungsregelungen sachgemäß (im Zweifelsfall auch ohne zusätzliche Nachfrage) unterrichtet zu werden.

Hat die Bahn gemacht, indem sie die Regelungen bei Verspätungen veröffentlicht hat. So ist dem Genüge getan.

Wenn es ein Dienstleistungsunternehmen inzwischen immernoch nicht geschafft hat einzelne Mitarbeiter über die geltenden Regelungen (vgl. "Serviceleistungen"), die ja auch nicht mehr ganz so jung sind, zu informieren (was ich mich auch schlichtweg einfach nicht vorstellen kann und will) wäre dies einfach nur peinlich.

Trifft nicht zu, denn die Mitarbeiter haben die entsprechenden Infos bekommen. Nur Lesen müssen die Mitarbeiter das schon mal selbst, dieses kann die DB auch erwarten.

Persönlich finde ich es einfach nur traurig und vor allem immer wieder schockierend, wie in Deutschland Kunden häufig in eine Art Beweisfplicht gerückt werden. Bevor ein Kunde ins Unrecht gerückt wird, sollten seine Aussagen erst sorgfältig überprüft werden, im Zweifelsfall sollte der Kunde immer Recht bekommen. So etwas nennt man Dienstleistung. Eigentlich sollte ein Dienstleistungsunternehmen ein gewisses Interesse daran besitzen seine Kunden zu halten, mit Paragraphenspielchen gelingt dies sicher nicht.

Zustimmung, allerdings ist die Bahn hier in illustrer Gesellschaft.

Gruß, Ralf

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