Es stellt sich die Frage, was du erwirken möchtest... (Fahrkarten und Angebote)
Du kannst gegenüber fahrkartenservice@bahn.de den Rücktritt erklären und mitteilen, dass du aufgrund der Fahrplanänderung die Reise nicht antreten wirst (bei Online-Tickets).
Das klappt erfahrungsgemäß problemlos wenn die Fahrplanänderung einen FV-Zug betrifft.
Der Fahrkartenservice wird antworten, dass der Super Sparpreis nicht storniert werden kann. Die DB stellt sich meines Wissens seit einiger Zeit auf den Standpunkt, dass die Ankunftsverspätung 60min. betragen muss.
VT642 soll aber sein Glück versuchen und uns das Ergebnis hier bitte mitteilen.
gesamter Thread:
- ? Fpl-Änderung im Voraus - Rechte? -
VT642,
03.04.2022, 10:03
- Es stellt sich die Frage, was du erwirken möchtest... -
Matze86,
03.04.2022, 10:32
- Es stellt sich die Frage, was du erwirken möchtest... -
VT642,
03.04.2022, 10:38
- Es stellt sich die Frage, was du erwirken möchtest... -
bahnfahrerofr.,
03.04.2022, 11:17
- Es stellt sich die Frage, was du erwirken möchtest... -
Barzahlung,
03.04.2022, 12:27
- Es stellt sich die Frage, was du erwirken möchtest... -
bahnfahrerofr.,
03.04.2022, 13:00
- Die Praxis der DB -
Co_Tabara-98,
03.04.2022, 14:09
- Die Praxis der DB - bahnfahrerofr., 03.04.2022, 14:14
- Die Praxis der DB -
Co_Tabara-98,
03.04.2022, 14:09
- Es stellt sich die Frage, was du erwirken möchtest... -
bahnfahrerofr.,
03.04.2022, 13:00
- Es stellt sich die Frage, was du erwirken möchtest... -
Barzahlung,
03.04.2022, 12:27
- Es stellt sich die Frage, was du erwirken möchtest... -
bahnfahrerofr.,
03.04.2022, 11:17
- Es stellt sich die Frage, was du erwirken möchtest... -
VT642,
03.04.2022, 10:38
- ? Fpl-Änderung im Voraus - Rechte? - gnampf, 03.04.2022, 10:41
- ? Fpl-Änderung im Voraus - Rechte? - Fulda_NBS, 03.04.2022, 11:35
- Es stellt sich die Frage, was du erwirken möchtest... -
Matze86,
03.04.2022, 10:32