? Fpl-Änderung im Voraus - Rechte? (Fahrkarten und Angebote)

VT642, Sonntag, 03.04.2022, 10:03 (vor 1438 Tagen)

Hallo miteinander,

ich habe soeben festgestellt, dass sich für eine bereits gebuchte Fahrt in drei Wochen die Ankunft am Ziel um 30min nach hinten verschoben hat.

Muss ich das als Reisender so hinnehmen oder kann hier irgendetwas erwirkt werden?

Vielen Dank!
VT642

Es stellt sich die Frage, was du erwirken möchtest...

Matze86, München, Sonntag, 03.04.2022, 10:32 (vor 1438 Tagen) @ VT642

Ein Beispiel wären die gängigen Fahrgastrechte oder worauf willst du hinaus?

Es stellt sich die Frage, was du erwirken möchtest...

VT642, Sonntag, 03.04.2022, 10:38 (vor 1438 Tagen) @ Matze86

Im Idealfall Rücktritt mit kostenfreier Stornierung, da die gebuchte Verbindung nicht mehr existiert.

Es stellt sich die Frage, was du erwirken möchtest...

bahnfahrerofr., Sonntag, 03.04.2022, 11:17 (vor 1438 Tagen) @ VT642

Du kannst gegenüber fahrkartenservice@bahn.de den Rücktritt erklären und mitteilen, dass du aufgrund der Fahrplanänderung die Reise nicht antreten wirst (bei Online-Tickets).

Das klappt erfahrungsgemäß problemlos wenn die Fahrplanänderung einen FV-Zug betrifft.

Bei NV stellt sich die Bahn wohl irgendwie quer. Ansonsten wäre natürlich auch die Zugbindung aufgehoben.

Es stellt sich die Frage, was du erwirken möchtest...

Barzahlung, Sonntag, 03.04.2022, 12:27 (vor 1438 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Du kannst gegenüber fahrkartenservice@bahn.de den Rücktritt erklären und mitteilen, dass du aufgrund der Fahrplanänderung die Reise nicht antreten wirst (bei Online-Tickets).

Das klappt erfahrungsgemäß problemlos wenn die Fahrplanänderung einen FV-Zug betrifft.

Der Fahrkartenservice wird antworten, dass der Super Sparpreis nicht storniert werden kann. Die DB stellt sich meines Wissens seit einiger Zeit auf den Standpunkt, dass die Ankunftsverspätung 60min. betragen muss.

VT642 soll aber sein Glück versuchen und uns das Ergebnis hier bitte mitteilen.

Es stellt sich die Frage, was du erwirken möchtest...

bahnfahrerofr., Sonntag, 03.04.2022, 13:00 (vor 1438 Tagen) @ Barzahlung

Der Fahrkartenservice wird antworten, dass der Super Sparpreis nicht storniert werden kann. Die DB stellt sich meines Wissens seit einiger Zeit auf den Standpunkt, dass die Ankunftsverspätung 60min. betragen muss.

VT642 soll aber sein Glück versuchen und uns das Ergebnis hier bitte mitteilen.

Interessant.

Meine letzte Erfahrung liegt ca. 1 Jahr zurück, da klappte es noch. Es reichte sogar 1 Minute Abweichung beim FV-Zug, auch Abfahrtszeit oder bei Umstiegen.

Die Praxis der DB

Co_Tabara-98, Hannover, Sonntag, 03.04.2022, 14:09 (vor 1437 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Der Fahrkartenservice wird antworten, dass der Super Sparpreis nicht storniert werden kann. Die DB stellt sich meines Wissens seit einiger Zeit auf den Standpunkt, dass die Ankunftsverspätung 60min. betragen muss.

VT642 soll aber sein Glück versuchen und uns das Ergebnis hier bitte mitteilen.


Interessant.

Meine letzte Erfahrung liegt ca. 1 Jahr zurück, da klappte es noch. Es reichte sogar 1 Minute Abweichung beim FV-Zug, auch Abfahrtszeit oder bei Umstiegen.

Dann war das vielleicht noch zu einer Zeit, bevor die DB "ihre Meinung geändert hat". Die entsprechenden Diskussionen in der DB Community (Link1, Link2) gab es auch "vor einem Jahr", das könnten aber auch deutlich mehr als 12 Monate sein.

Im ICE-Treff kam das vor acht Monaten wieder zur Sprache und in der Community nochmals kürzlich. Wobei die DB offensichtlich ihre Linie beibehält, solange sie nicht verklagt wird.

Die Praxis der DB

bahnfahrerofr., Sonntag, 03.04.2022, 14:14 (vor 1437 Tagen) @ Co_Tabara-98

Dann war das vielleicht noch zu einer Zeit, bevor die DB "ihre Meinung geändert hat". Die entsprechenden Diskussionen in der DB Community (Link1, Link2) gab es auch "vor einem Jahr", das könnten aber auch deutlich mehr als 12 Monate sein.

Im ICE-Treff kam das vor acht Monaten wieder zur Sprache und in der Community nochmals kürzlich. Wobei die DB offensichtlich ihre Linie beibehält, solange sie nicht verklagt wird.

Interessant, dass man da einfach seine Meinung ändern kann. Ich meine bei Abweichungen im Minutenbereich ist die Diskussion müßig, aber bei den erwähnten 30 Minuten und mehr aus Kundensicht einfach nur frech, wenn man eine Rückgabe nicht mehr akzeptiert. Die rechtliche Situation mal außen vor.

Hat jemand Erfahrungen ob die SÖP oder das EBA in den Fällen nützlich sein können?

? Fpl-Änderung im Voraus - Rechte?

gnampf, Sonntag, 03.04.2022, 10:41 (vor 1438 Tagen) @ VT642

Die Fahrgastrechte solltest du als langjähriger Bahnnutzer ja inzwischen kennen. Darum kanns also hier nicht gehen. Möchtest du die Bahn also stattdessen zwingen, den ursprünglichen Fahrplan einzuhalten? Nun, dann viel Glück vor Gericht ;-) Darf sie die anderen Züge um dich herum denn verschieben, oder bestehst du auch drauf, dass am Bahnsteig gegenüber dann der RExyz steht, auch wenn du gar nicht umsteigen willst, einfach weil das so geplant war und du dich auf die Aussicht eingestellt hast? Nicht das du hinterher wegen des zerstörten Erlebnisses nochmal klagen musst.

? Fpl-Änderung im Voraus - Rechte?

Fulda_NBS, Sonntag, 03.04.2022, 11:35 (vor 1438 Tagen) @ VT642

Zusätzlich zu den schon genannten Punkten sind natürlich bei 30min zusätzlicher Verspätung nach Adam Riese die Fahrgastrechte-relevanten 60min entstanden.

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