[?] Stornierung von "analogen" Fahrkarten nur im RZ möglich? (Fahrkarten und Angebote)

SEE 238, Samstag, 12.03.2022, 17:20 (vor 1459 Tagen)

Hallo,

ich habe folgende Frage: Können am Automaten oder Schalter (DB Reisezentrum oder DB-Agentur) gekaufte Fahrkarten nur in Reisezentren oder bei allen Agenturen mit DB-Lizenz storniert werden?

Ich bin mir unsicher, da es auf bahn.de heißt:
"Sie haben Ihre Fahrkarte am Automat, über den telefonischen Reiseservice, im Reisezentrum oder in einer DB Agentur gebucht? Bitte legen Sie Ihre Tickets dann für Umtausch oder Stornierung im Reisezentrum vor."

Warum wird hier explizit nur das Reisezentrum genannt?

In den Beförderungsbedingungen heißt es:
"4.4.1 Die Erstattung und der Umtausch erfolgen gegenüber dem Inhaber der Fahrkarte und nur bei den Verkaufsstellen gemäß Nr. 2.1."

Unter 2.1 finde ich den Unterpunkt 2.1.1:
"2.1.1 Neben den personalbedienten Verkaufsstellen (DB Reisezentrum, Reisebüro mit DB Lizenz, DB Agenturen) können alle Informationen im Zusammenhang mit der Durchführung einer Reise auch über die Internetseite www.bahn.de, die App DB Navigator, an den DB Automaten mit Berührungsbildschirm oder über den telefonischen Reiseservice eingeholt werden."

Dieser Abschnitt bringt aber aus meiner Sicht auch keine Klarheit.

Ich würde mich über eine erhellende Antwort freuen.

Beste Grüße
SEE 238

--
[image]

[?] Stornierung von "analogen" Fahrkarten nur im RZ möglich?

bahnfahrerofr., Samstag, 12.03.2022, 17:34 (vor 1459 Tagen) @ SEE 238

Mir hat eine Agentur mal geschrieben:
- im RZ können Aufträge aus allen RZ, Agenturen und DB-Automaten storniert werden
- die Agentur kann nur eigene Aufträge, also wenn du dort gebucht hast, bearbeiten

Ob das so noch aktuell ist, weiß ich nicht.

Ansonsten kann man die Tickets auch per Post an DB Vertrieb senden zur Erstattung.

[?] Stornierung von "analogen" Fahrkarten nur im RZ möglich?

wachtberghöhle, Samstag, 12.03.2022, 20:04 (vor 1459 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Mir hat eine Agentur mal geschrieben:
- im RZ können Aufträge aus allen RZ, Agenturen und DB-Automaten storniert werden
- die Agentur kann nur eigene Aufträge, also wenn du dort gebucht hast, bearbeiten


Klingt für mich auch plausibel. Welcher Betrag wäre angemessen zur Verrechnung, wenn die Agentur ausschließlich Arbeit ohne Anteil am Verkaufserlös hätte?

[?] Stornierung von "analogen" Fahrkarten nur im RZ möglich?

Yassakka, München, Sonntag, 13.03.2022, 10:03 (vor 1458 Tagen) @ wachtberghöhle


Klingt für mich auch plausibel. Welcher Betrag wäre angemessen zur Verrechnung, wenn die Agentur ausschließlich Arbeit ohne Anteil am Verkaufserlös hätte?

Gibt es noch Provisionen auf Bahntickets? Ich dachte, die wären schon vor Jahren gestrichen worden?

[?] Stornierung von "analogen" Fahrkarten nur im RZ möglich?

wachtberghöhle, Sonntag, 13.03.2022, 18:35 (vor 1458 Tagen) @ Yassakka


Klingt für mich auch plausibel. Welcher Betrag wäre angemessen zur Verrechnung, wenn die Agentur ausschließlich Arbeit ohne Anteil am Verkaufserlös hätte?


Gibt es noch Provisionen auf Bahntickets? Ich dachte, die wären schon vor Jahren gestrichen worden?

Für Reisebüros in den Innenstädten mag das zutreffen. Aber die Agentur am Bahnhof hat schon Interesse daran, viele Fahrscheine zu verkaufen...

Danke

SEE 238, Sonntag, 13.03.2022, 15:27 (vor 1458 Tagen) @ wachtberghöhle

Mir hat eine Agentur mal geschrieben:
- im RZ können Aufträge aus allen RZ, Agenturen und DB-Automaten storniert werden
- die Agentur kann nur eigene Aufträge, also wenn du dort gebucht hast, bearbeiten


Klingt für mich auch plausibel. Welcher Betrag wäre angemessen zur Verrechnung, wenn die Agentur ausschließlich Arbeit ohne Anteil am Verkaufserlös hätte?

Danke an alle für ihre Antwort!
Die "Einschränkung" ist auch mir plausibel. (Es hätte lediglich sein können, dass die DB die Stornierung von Fremdaufträgen zur Voraussetzung für die Erteilung einer Agenturlizenz macht.)

Danke auch an bahnfahrerofr. für den Hinweis auf den postalischen Weg.

Beste Grüße
SEE 238

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum