Änderungen bei Kauf mit DB-Guthaben (Allgemeines Forum)

ICE920, München, Dienstag, 08.03.2022, 09:01 (vor 1376 Tagen)

Hallo liebe Gemeinde,

mir ist folgende Gesetzmäßigkeit bei Käufen mit Guthaben (z.B. Rewe 30 Euro) aufgefallen. Die Änderungen dürften mit der Einführung des Sofortstornos vor Kurzem umgesetzt worden sein:

- Wenn man nicht den ganzen Betrag mit Gutscheinen abdeckt und einen Teil mit einem anderen Zahlungsmittel bezahlt, gibt es beim Sofortstorno keinen neuen Gutschein, sondern es werden die alten Gutscheine wieder aktiviert! Das gilt auch, wenn man das normale Storno auswählt, solange das Sofortstorno noch möglich ist! Hier muss man also aufpassen, dass man die Gutscheine nicht direkt nach dem Kauf wegwirft, besonders wenn man ohne Login kauft!

- Wenn man das Ticket per Gutschein überbezahlt, dann kriegt man beim Storno wie früher auch üblich nach dem Bezahlvorgang einen Restwertgutschein und nach dem Storno einen neuen Gutschein. ABER: Es gibt keine Option zum Sofortstorno!

Habt ihr noch andere Beobachtungen machen können?

Schöne Grüße
ICE920

Änderungen bei Kauf mit DB-Guthaben

bahnfahrerofr., Dienstag, 08.03.2022, 09:50 (vor 1376 Tagen) @ ICE920

Deine Beobachtungen sind richtig, allerdings wurden diese ausnahmsweise von der DB offen so kommuniziert.

Änderungen bei Kauf mit DB-Guthaben

ICE619, München, Dienstag, 08.03.2022, 18:57 (vor 1376 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Deine Beobachtungen sind richtig, allerdings wurden diese ausnahmsweise von der DB offen so kommuniziert.

Hi!
Wo genau? Habe da nichts mitbekommen.

Sofortstorno ist was genau?
Fällt die Möglichkeit also ab sofort weg, wenn ich einen Flexpreis mit Gutscheinen bezahlt habe und diesen vor der Fahrt stornieren möchte/dieser ist also dann nicht mehr stornierbar oder was genau ist gemeint? Sorry, langer Tag und so.

Heißt dann, dieses inoffizielle Verlängern von Gutscheinen ist nicht mehr möglich?

Wenn der gekaufte Gutschein dann im Grunde reaktiviert wird, ist es dann auch so, dass er seine alte Gültigkeit wieder einnimmt?

Änderungen bei Kauf mit DB-Guthaben

EK-Wagendienst, EGST, Dienstag, 08.03.2022, 19:50 (vor 1376 Tagen) @ ICE619

Deine Beobachtungen sind richtig, allerdings wurden diese ausnahmsweise von der DB offen so kommuniziert.

Hi!
Wo genau? Habe da nichts mitbekommen.

Sofortstorno ist was genau?
Fällt die Möglichkeit also ab sofort weg, wenn ich einen Flexpreis mit Gutscheinen bezahlt habe und diesen vor der Fahrt stornieren möchte/dieser ist also dann nicht mehr stornierbar oder was genau ist gemeint? Sorry, langer Tag und so.

Heißt dann, dieses inoffizielle Verlängern von Gutscheinen ist nicht mehr möglich?

Wenn der gekaufte Gutschein dann im Grunde reaktiviert wird, ist es dann auch so, dass er seine alte Gültigkeit wieder einnimmt?

Da gehe ich mal von aus, man will halt die ganzen Tricks, die hier immer so gepostet werden unterbinden.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Änderungen bei Kauf mit DB-Guthaben

ICE920, München, Dienstag, 08.03.2022, 20:01 (vor 1376 Tagen) @ ICE619

Sofortstorno ist diese neue Möglichkeit JEDES Ticket innerhalb von 12 Stunden nach Kauf kostenlos stornieren zu können - auch Supersparpreise.

Beim Flexpreis (beim Sparpreis bestimmt auch) gibt's dann in "Meine Buchungen" sowohl die Option des Sofortstornos als auch das normale Storno. In den ersten 12 Stunden ist egal, welches Storno du nimmst, falls du das Ticket nicht komplett mit Gutscheinen bezahlt hast, kriegst du keinen neuen Gutschein, sondern es werden die verwendeten reaktiviert. 12 Stunden nach Kauf verschwindet die Option Sofortstorno und das normale Storno gibt einen neuen Gutschein raus.

Bei Überbezahlung mit Gutscheinen gibt es keine Möglichkeit des Sofortstornos, sehr wohl aber die normalen tariflichen Stornos.

Die Spiele mit den Gutscheinen sind genauso möglich, AUSSER falls du bei Ticketkauf noch andere Zahlungsmittel einsetzt (also nicht gesamte Betrag mit Gutscheinen gedeckt ist). Da funktioniert es erst nach Ablauf von 12 Stunden ab Kauf.

Wo die DB das kommuniziert hat, wüsste ich jetzt auch nicht

Änderungen bei Kauf mit DB-Guthaben

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 08.03.2022, 20:11 (vor 1375 Tagen) @ ICE920

Wo die DB das kommuniziert hat, wüsste ich jetzt auch nicht

https://www.bahn.de/stornierung reicht dir nicht?

--
Weg mit dem 4744!

Änderungen bei Kauf mit DB-Guthaben

mmandl, Dienstag, 08.03.2022, 20:36 (vor 1375 Tagen) @ JeDi

Wo die DB das kommuniziert hat, wüsste ich jetzt auch nicht


https://www.bahn.de/stornierung reicht dir nicht?

Wo in den BB ist das Sofort-Storno eigentlich geregelt?

Änderungen bei Kauf mit DB-Guthaben

musicus, Mittwoch, 09.03.2022, 09:12 (vor 1375 Tagen) @ mmandl

Wo in den BB ist das Sofort-Storno eigentlich geregelt?

4.5
Die DB kann mit dieser Klausel die 'übliche' (bzw. in den BB detailliert geregelte) Stornorichtlinie nach Belieben aufweichen.

Änderungen bei Kauf mit DB-Guthaben

mmandl, Mittwoch, 09.03.2022, 12:51 (vor 1375 Tagen) @ musicus

Wo in den BB ist das Sofort-Storno eigentlich geregelt?

4.5
Die DB kann mit dieser Klausel die 'übliche' (bzw. in den BB detailliert geregelte) Stornorichtlinie nach Belieben aufweichen.

Das ist doch ein schlechter Scherz, die Klausel dient der Einzelfallgerechtigkeit ("in besonderen Härtefällen aus Gründen der Billigkeit"), hierauf kann nie und nimmer ein generelles Stornorecht gegründet werden. Vor dem Hintergrund des Art. 8 Abs. 2 des Anhangs I der VO 1371/2007 ist diese (Nicht-)Regelungstechnik schon sehr bedenklich.

Änderungen bei Kauf mit DB-Guthaben

musicus, Mittwoch, 09.03.2022, 14:57 (vor 1375 Tagen) @ mmandl

Das ist doch ein schlechter Scherz, die Klausel dient der Einzelfallgerechtigkeit ("in besonderen Härtefällen aus Gründen der Billigkeit")

Es gibt ja auch bei der DB viele "Einzelfälle"... Was ist ein "Härtefall"? Was qualifiziert selbigen als "besonders"? Und unter welchen Umständen fallen die beiden Kriterien dann auch noch mit "Gründen der Billigkeit" zusammen?

hierauf kann nie und nimmer ein generelles Stornorecht gegründet werden.

Warum? Ist "Sofortstorno" überhaupt ein "generelles Stornorecht"? Es ist ja weder generell noch ein verbrieftes Recht.

Vor dem Hintergrund des Art. 8 Abs. 2 des Anhangs I der VO 1371/2007 ist diese (Nicht-)Regelungstechnik schon sehr bedenklich.

Im Hinblick worauf? Die Stornobedingungen sind in den BB sehr klar geregelt, sieht man vom "Sofortstorno" mal ab - und das wiederum ist eine weiterführende Begünstigung des Kunden (auch wenn sie in mancherlei Wahrnehmung an unter formaljuristisch unpassender Stelle transparent gemacht wird). Schließlich könnte man, sofern man denn der vorgebrachten Sichtweise folgen wollte, auch argumentieren, die "Einzelfallgerechtigkeitsklausel" 4.5 sei mangels Präzision "schon sehr bedenklich" (also vor dem Hintergrund des Art. 8 Abs. 2 des Anhangs I der VO 1371/2007).

Änderungen bei Kauf mit DB-Guthaben

mmandl, Mittwoch, 09.03.2022, 17:26 (vor 1375 Tagen) @ musicus

Das ist doch ein schlechter Scherz, die Klausel dient der Einzelfallgerechtigkeit ("in besonderen Härtefällen aus Gründen der Billigkeit")

Es gibt ja auch bei der DB viele "Einzelfälle"... Was ist ein "Härtefall"? Was qualifiziert selbigen als "besonders"? Und unter welchen Umständen fallen die beiden Kriterien dann auch noch mit "Gründen der Billigkeit" zusammen?

Ein Einzelfall, der gehäuft auftritt, ist eben kein Einzelfall mehr. Hier wird außerhalb der BB eine abstrakt-generelle Regelung geschaffen und diese auf eine "Rechtsgrundlage" gestützt, die nur im konkreten Einzelfall ein Abweichen von den BB gestattet.

hierauf kann nie und nimmer ein generelles Stornorecht gegründet werden.

Warum? Ist "Sofortstorno" überhaupt ein "generelles Stornorecht"? Es ist ja weder generell noch ein verbrieftes Recht.

Es handelt sich um eine vertraglich eingeräumte Rechtsposition, die nach §§ 133, 157 BGB als vorvertragliche werbende Äußerung Bestandteil des Beförderungsvertrags wird.

Vor dem Hintergrund des Art. 8 Abs. 2 des Anhangs I der VO 1371/2007 ist diese (Nicht-)Regelungstechnik schon sehr bedenklich.

Im Hinblick worauf? Die Stornobedingungen sind in den BB sehr klar geregelt, sieht man vom "Sofortstorno" mal ab - und das wiederum ist eine weiterführende Begünstigung des Kunden (auch wenn sie in mancherlei Wahrnehmung an unter formaljuristisch unpassender Stelle transparent gemacht wird). Schließlich könnte man, sofern man denn der vorgebrachten Sichtweise folgen wollte, auch argumentieren, die "Einzelfallgerechtigkeitsklausel" 4.5 sei mangels Präzision "schon sehr bedenklich" (also vor dem Hintergrund des Art. 8 Abs. 2 des Anhangs I der VO 1371/2007).

Im Hinblick auf die Vorgabe, dass Erstattungsansprüche aus Transparenzgründen in den ABB vorzusehen sind (und nirgends anders).
Nein, 4.5 BB selbst ist nicht bedenklich, sondern gerade Ausfluss des Art. 8 Abs. 2 Anhang I, nämlich insofern als sie dem Verwender der BB im Einzelfall den gebotenen Spielraum gewährt und gleichzeitig das "Regelungsgebot" des Art. 8 Abs. 2 Anhang I wahrt.

Änderungen bei Kauf mit DB-Guthaben

ICE920, München, Dienstag, 08.03.2022, 20:59 (vor 1375 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von ICE920, Dienstag, 08.03.2022, 21:00

Wo die DB das kommuniziert hat, wüsste ich jetzt auch nicht


https://www.bahn.de/stornierung reicht dir nicht?

1) Unter Kommunikation verstehe ich keine Niederschrift irgendwo auf der Webseite, sondern Pressemitteilungen
2) Das Sofortstorno wurde im Dezember eingeführt, der aktuelle Absatz über Gutscheine wurde aber erst irgendwann Mitte Januar klammheimlich hinzugefügt. Auf web.archive.org lässt sich die Seitehistorie nämlich nachvollziehen. Eine stille Einführung zählt nicht als Kommunikation. Tut mir leid, dass ich mich nicht wöchentlich hinsetze und sämtliche Informationen der Seite durchlese.
3) Da steht auch heute nichts davon, dass beim Sofortstorno die alten Gutscheine wieder aktiviert werden anstatt einen Neuen auszugeben, insbesondere dass dies auch für das tarifgemäße Storno (kostenfrei bis 1. GT bzw. gegen 10 Euro Gebühr vor dem 1. GT) innerhalb von 12 Stunden nach Kauf gilt.

Änderungen bei Kauf mit DB-Guthaben

JanZ, HB, Dienstag, 08.03.2022, 21:28 (vor 1375 Tagen) @ ICE920

1) Unter Kommunikation verstehe ich keine Niederschrift irgendwo auf der Webseite, sondern Pressemitteilungen

Nun, die DB wird nicht bei jeder Änderung eine Pressemitteilung herausgeben. Man kann sich streiten, ob diese nun groß genug dafür war.

2) Das Sofortstorno wurde im Dezember eingeführt, der aktuelle Absatz über Gutscheine wurde aber erst irgendwann Mitte Januar klammheimlich hinzugefügt. Auf web.archive.org lässt sich die Seitehistorie nämlich nachvollziehen. Eine stille Einführung zählt nicht als Kommunikation. Tut mir leid, dass ich mich nicht wöchentlich hinsetze und sämtliche Informationen der Seite durchlese.

So klammheimlich kann es nicht gewesen sein, denn ich wusste zum Beispiel davon, auch ohne dass ich wöchentlich sämtliche Informationen der Seite durchlese. Ich weiß allerdings nicht mehr, woher, möglicherweise hier aus dem Forum.

3) Da steht auch heute nichts davon, dass beim Sofortstorno die alten Gutscheine wieder aktiviert werden anstatt einen Neuen auszugeben, insbesondere dass dies auch für das tarifgemäße Storno (kostenfrei bis 1. GT bzw. gegen 10 Euro Gebühr vor dem 1. GT) innerhalb von 12 Stunden nach Kauf gilt.

Da steht (und stand auch im Dezember in den Pressemitteilungen) etwas missverständlich formuliert, dass verwendete Gutscheine ihre Gültigkeit „behalten“.

Änderungen bei Kauf mit DB-Guthaben

ICE920, München, Dienstag, 08.03.2022, 21:41 (vor 1375 Tagen) @ JanZ

1) Unter Kommunikation verstehe ich keine Niederschrift irgendwo auf der Webseite, sondern Pressemitteilungen


Nun, die DB wird nicht bei jeder Änderung eine Pressemitteilung herausgeben. Man kann sich streiten, ob diese nun groß genug dafür war.

Beim Sofortstorno gab es Pressemeldungen, da wurde auf die Seite verwiesen. Dort stand damals nichts zu dem Thema.

2) Das Sofortstorno wurde im Dezember eingeführt, der aktuelle Absatz über Gutscheine wurde aber erst irgendwann Mitte Januar klammheimlich hinzugefügt. Auf web.archive.org lässt sich die Seitehistorie nämlich nachvollziehen. Eine stille Einführung zählt nicht als Kommunikation. Tut mir leid, dass ich mich nicht wöchentlich hinsetze und sämtliche Informationen der Seite durchlese.


So klammheimlich kann es nicht gewesen sein, denn ich wusste zum Beispiel davon, auch ohne dass ich wöchentlich sämtliche Informationen der Seite durchlese. Ich weiß allerdings nicht mehr, woher, möglicherweise hier aus dem Forum.

Das wurde hier im Forum gepostet, als dies einem User mit dem Sofortstorno aufgefallen ist. Zum normalen Storno habe ich noch nirgendwo was gelesen.

3) Da steht auch heute nichts davon, dass beim Sofortstorno die alten Gutscheine wieder aktiviert werden anstatt einen Neuen auszugeben, insbesondere dass dies auch für das tarifgemäße Storno (kostenfrei bis 1. GT bzw. gegen 10 Euro Gebühr vor dem 1. GT) innerhalb von 12 Stunden nach Kauf gilt.


Da steht (und stand auch im Dezember in den Pressemitteilungen) etwas missverständlich formuliert, dass verwendete Gutscheine ihre Gültigkeit „behalten“.

Das ist nicht nur sehr missverständlich formuliert insbesondere weil man hier Gutscheine und eCoupons gegenüber stellt und hier eine ganz andere Bedeutung rauskommt, sondern steht das auch nicht im Kapitel über Gutscheine sondern unter "Wie erhalte ich mein Geld zurück".

Änderungen bei Kauf mit DB-Guthaben

bahnfahrerofr., Dienstag, 08.03.2022, 20:37 (vor 1375 Tagen) @ ICE920

Die Spiele mit den Gutscheinen sind genauso möglich, AUSSER falls du bei Ticketkauf noch andere Zahlungsmittel einsetzt (also nicht gesamte Betrag mit Gutscheinen gedeckt ist). Da funktioniert es erst nach Ablauf von 12 Stunden ab Kauf.

Genau.

Wo die DB das kommuniziert hat, wüsste ich jetzt auch nicht

https://www.bahn.de/service/buchung/stornierung finde ich da eigentlich recht hilfreich.

Änderungen bei Kauf mit DB-Guthaben

ICE920, München, Dienstag, 08.03.2022, 21:02 (vor 1375 Tagen) @ bahnfahrerofr.
bearbeitet von ICE920, Dienstag, 08.03.2022, 21:04

Wo die DB das kommuniziert hat, wüsste ich jetzt auch nicht


https://www.bahn.de/service/buchung/stornierung finde ich da eigentlich recht hilfreich.


Wie auf den anderen Post auch geschrieben: Dieser Absatz wurde lange nach der Einführung des Sofortstornos ergänzt und enthält auch heute noch keinerlei Info, dass die alten Gutscheine wieder aktiviert werden - selbst im Fall eines normales Storno, falls diese innerhlab von 12 Stunden nach Kauf getätigt wird.

Mir ging es nicht ums Sofortstono an sich, sondern um die Gutscheine, die man beim Storno bekommt und das sich hier überraschend Änderungen ergeben haben.

Änderungen bei Kauf mit DB-Guthaben

bahnfahrerofr., Dienstag, 08.03.2022, 21:35 (vor 1375 Tagen) @ ICE920
bearbeitet von bahnfahrerofr., Dienstag, 08.03.2022, 21:36

Dieser Absatz wurde lange nach der Einführung des Sofortstornos ergänzt und enthält auch heute noch keinerlei Info, dass die alten Gutscheine wieder aktiviert werden - selbst im Fall eines normales Storno, falls diese innerhlab von 12 Stunden nach Kauf getätigt wird.

Die Seite sagt dazu:

Wie erhalte ich mein Geld bei einer Sofortstornierung zurück?
[...]
Bei der Buchung verwendete Gutscheine behalten ihre Gültigkeit. eCoupons können nicht erstattet werden.

Das einzige was ich vermisse ist ein Hinweis, dass quasi das Sofortstorno bei Flexpreisen etc. das tarifliche Storno mehr oder weniger "überlagert" (innerhalb der Frist eben) und dabei auch diese Art der Gutschein-Rückerstattung erfolgt.

Änderungen bei Kauf mit DB-Guthaben

ICE920, München, Dienstag, 08.03.2022, 21:43 (vor 1375 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Eben. Ich habe extra das normale Storno gewählt, weil ich das mit dem Sofortstorno vom Forum hier schon im Hinterkopf hatte. Ergebnis war trotzdem dasselbe, dass ich mir die Gutscheine zusammensuchen musste.

Änderungen bei Kauf mit DB-Guthaben

pedaa, Köln, Dienstag, 08.03.2022, 17:13 (vor 1376 Tagen) @ ICE920
bearbeitet von pedaa, Dienstag, 08.03.2022, 17:13

- Wenn man das Ticket per Gutschein überbezahlt, dann kriegt man beim Storno wie früher auch üblich nach dem Bezahlvorgang einen Restwertgutschein und nach dem Storno einen neuen Gutschein. ABER: Es gibt keine Option zum Sofortstorno!

Hä? Beim Überbezahlen mit einem Gutschein gibt es die Sofortstorno-Option nicht? Verstehe ich das richtig?

Was bedeutet:
"kriegt man beim Storno wie früher auch üblich nach dem Bezahlvorgang einen Restwertgutschein und nach dem Storno einen neuen Gutschein"

Ist das beim Storno zu viel?
"kriegt man beim Storno wie früher auch üblich nach dem Bezahlvorgang einen Restwertgutschein und nach dem Storno einen neuen Gutschein"

Änderungen bei Kauf mit DB-Guthaben

JanZ, HB, Dienstag, 08.03.2022, 17:21 (vor 1376 Tagen) @ pedaa

- Wenn man das Ticket per Gutschein überbezahlt, dann kriegt man beim Storno wie früher auch üblich nach dem Bezahlvorgang einen Restwertgutschein und nach dem Storno einen neuen Gutschein. ABER: Es gibt keine Option zum Sofortstorno!


Hä? Beim Überbezahlen mit einem Gutschein gibt es die Sofortstorno-Option nicht? Verstehe ich das richtig?

Ja, so ist es wohl. Warum, weiß ich auch nicht.

Was bedeutet:
"kriegt man beim Storno wie früher auch üblich nach dem Bezahlvorgang einen Restwertgutschein und nach dem Storno einen neuen Gutschein"

Ist das beim Storno zu viel?
"kriegt man beim Storno wie früher auch üblich nach dem Bezahlvorgang einen Restwertgutschein und nach dem Storno einen neuen Gutschein"

Nein, das "beim Storno" bezieht sich auf den gesamten Vorgang. Ist aber etwas unglücklich formuliert, da man den Restwertgutschein natürlich auch bekommt, wenn man nicht nachher storniert.

Änderungen bei Kauf mit DB-Guthaben

chriL999, Dienstag, 08.03.2022, 21:23 (vor 1375 Tagen) @ JanZ

Nein, das "beim Storno" bezieht sich auf den gesamten Vorgang. Ist aber etwas unglücklich formuliert, da man den Restwertgutschein natürlich auch bekommt, wenn man nicht nachher storniert.

Ich habe es immer noch nicht verstanden:
Wenn ich einen SuperSparpreis mit Gutscheinen bezahle (Überzahlung) wird mir sofort ein Restwertgutschein zugesendet.
Kann ich nun stornieren (egal wann) und mir wird ein neuer Gutschein mit verlängerter Gültigkeit zugesendet?

Nein, kannst du nicht.

JanZ, HB, Dienstag, 08.03.2022, 21:29 (vor 1375 Tagen) @ chriL999

- kein Text -

Änderungen bei Kauf mit DB-Guthaben

bahnfahrerofr., Dienstag, 08.03.2022, 21:33 (vor 1375 Tagen) @ chriL999

Ich habe es immer noch nicht verstanden:
Wenn ich einen SuperSparpreis mit Gutscheinen bezahle (Überzahlung) wird mir sofort ein Restwertgutschein zugesendet.
Kann ich nun stornieren (egal wann) und mir wird ein neuer Gutschein mit verlängerter Gültigkeit zugesendet?

Also, ich finde die Erklärung der Bahn dazu ausnahmsweise verständlich:

Bei Buchungen, die unter Verwendung eines Gutscheins gezahlt wurden, ist die Sofortstornierung grundsätzlich möglich. Ausgeschlossen ist die Sofortstornierung aber dann, wenn bei der Bezahlung mittels Gutscheines ein Restwert entstanden ist und ein Restwertgutschein versendet wurde.

Also, wenn du mit Gutschein bezahlst und dabei eine Überzahlung entstanden ist (Restwertgutschein wurde erstellt) geht die Sofortstornierung nicht.

Vermutlich geht in dem Fall noch der "alte" Weg über die Hotline oder Mail an den Fahrkartenservice, wenn man sich am gleichen Tag meldet bzw. die Mail abschickt. Ich habe in diesen Fällen die mit Gutschein bezahlten Tickets auf die Kreditkarte zurück erhalten. Das war aber zuletzt 2019, keine Ahnung wie das aktuell bearbeitet wird.

Änderungen bei Kauf mit DB-Guthaben

chriL999, Dienstag, 08.03.2022, 21:43 (vor 1375 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Also, wenn du mit Gutschein bezahlst und dabei eine Überzahlung entstanden ist (Restwertgutschein wurde erstellt) geht die Sofortstornierung nicht.

Dann kann ich also nur noch den Gutschein (welcher bald abläuft) über den Restwertgutschein verlängern, sofern ich mir ein Flexpreis-Ticket für einen geringen Betrag kaufe und dieses verfallen lasse?

Änderungen bei Kauf mit DB-Guthaben

Ludo, Niedersachsen, Mittwoch, 09.03.2022, 13:41 (vor 1375 Tagen) @ chriL999

Also, wenn du mit Gutschein bezahlst und dabei eine Überzahlung entstanden ist (Restwertgutschein wurde erstellt) geht die Sofortstornierung nicht.


Dann kann ich also nur noch den Gutschein (welcher bald abläuft) über den Restwertgutschein verlängern, sofern ich mir ein Flexpreis-Ticket für einen geringen Betrag kaufe und dieses verfallen lasse?

Wieso das? Das „normale Storno“ eines Flexpreises ist ja weiterhin möglich.

Gruß, Ludo

Änderungen bei Kauf mit DB-Guthaben

ICE920, München, Dienstag, 08.03.2022, 21:46 (vor 1375 Tagen) @ chriL999

Falls es dir tatsächlich darum geht ein fehlerhaftes Ticket, musst du beim Supersparpreis aufpassen, dass irgendein Restbetrag mit Kreditkarte oder so zahlst

Änderungen bei Kauf mit DB-Guthaben

chriL999, Dienstag, 08.03.2022, 21:56 (vor 1375 Tagen) @ ICE920

Falls es dir tatsächlich darum geht ein fehlerhaftes Ticket, musst du beim Supersparpreis aufpassen, dass irgendein Restbetrag mit Kreditkarte oder so zahlst

Mir geht es mehr darum, Gutscheine, die aufgrund von Corona nicht genutzt werden konnten, irgendwie verlängern zu können. Da sehe ich jetzt nur die Möglichkeit, ein günstiges Flexpreisticket zu kaufen (und verfallen zu lassen) und einen Restwertgutschein zu erhalten.

Änderungen bei Kauf mit DB-Guthaben

ICE920, München, Dienstag, 08.03.2022, 22:05 (vor 1375 Tagen) @ chriL999

Das normale Storno ist bei Gutscheine>Ticket immer noch möglich. Bei Gutscheine<Ticket musst du 12 Stunden abwarten, dann gibt es auch wieder einen neuen Gutschein zurück.

Änderungen bei Kauf mit DB-Guthaben

chriL999, Dienstag, 08.03.2022, 22:17 (vor 1375 Tagen) @ ICE920

Das normale Storno ist bei Gutscheine>Ticket immer noch möglich. Bei Gutscheine<Ticket musst du 12 Stunden abwarten, dann gibt es auch wieder einen neuen Gutschein zurück.

Um also Gutscheine über die 3 oder 5 Jahre hinaus zu verlängern, ist es als Faustregel somit sinnvoll, das günstigste Flexpreisticket mit Gültigkeitstag z.B. in 1 Woche zu erwerben und dieses Ticket am nächsten Tag (also nach 12 Stunden) zu stornieren:
- Den beim Kauf zugesendeten Restwertgutschein mit langer Gültigkeit erhalte ich ja sofort.
- Den Restwertgutschein aufgrund der Stornierung eben am nächsten Tag (nach Durchführung der Stornierung).

Ich hoffe, das ist so nun korrekt verstanden und der sinnvollste Weg.

Änderungen bei Kauf mit DB-Guthaben

ICE920, München, Dienstag, 08.03.2022, 22:22 (vor 1375 Tagen) @ chriL999

Wenn du mehr Gutschein einsetzt als das Ticket wert ist, du also einen Restwertgutschein bekommst, dann gibt es kein Sofortstorno und du kannst du sofort stornieren und kriegst sofort einen neuen Gutschein.

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