DB Fahrgastrechte: Spezialfrage, TER statt TGV wegen ICE (Allgemeines Forum)

AbschnittE, Mittwoch, 23.02.2022, 20:05 (vor 1513 Tagen)
bearbeitet von AbschnittE, Mittwoch, 23.02.2022, 20:07

Tag zusammen, man bat mich um Rat, aber da bin ich überfragt und bin gespannt was dazu hier aus dem Forum kommt :-)

Gebucht: Paris-Basel Bad als Sparpreis Europa (80,-), TGV bis Karlsruhe
Problem: ICE ab KA hatte +70 (auch am Ziel)
Lösung: In Strasbourg den TER nach Basel genommen, Ticket nach SBB kostete 27,- Euro

Mein Bauch meldet Zweifel an, dass das TER-Ticket erstattet wird – würde eher so tun als ob mit +70 angekommen und es bei 20 Euro von den Fahrgastrechten belassen...

DB Fahrgastrechte: Spezialfrage, TER statt TGV wegen ICE

bahnfahrerofr., Mittwoch, 23.02.2022, 20:21 (vor 1513 Tagen) @ AbschnittE

Mein Bauch meldet Zweifel an, dass das TER-Ticket erstattet wird – würde eher so tun als ob mit +70 angekommen und es bei 20 Euro von den Fahrgastrechten belassen...

Hallo!

Würde mich dem Vorschlag anschließen :-)

Artikel 16 VO (EG) 1371/2007

Barzahlung, Mittwoch, 23.02.2022, 23:21 (vor 1512 Tagen) @ AbschnittE

Tag zusammen, man bat mich um Rat, aber da bin ich überfragt und bin gespannt was dazu hier aus dem Forum kommt :-)

Gebucht: Paris-Basel Bad als Sparpreis Europa (80,-), TGV bis Karlsruhe
Problem: ICE ab KA hatte +70 (auch am Ziel)
Lösung: In Strasbourg den TER nach Basel genommen, Ticket nach SBB kostete 27,- Euro

Mein Bauch meldet Zweifel an, dass das TER-Ticket erstattet wird – würde eher so tun als ob mit +70 angekommen und es bei 20 Euro von den Fahrgastrechten belassen...

Das wäre dann Betrug. ;-)


Meines Erachtens greift hier der Artikel 16 der VO (EG) 1371/2007.

Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass bei Ankunft am Zielort gemäß Beförderungsvertrag die Verspätung mehr als 60 Minuten betragen wird,

Du musstest mit +70 am Ziel rechnen, dann wäre das ja erfüllt.

so hat der Fahrgast unverzüglich die Wahl zwischen (...)

b) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen bis zum Zielort bei nächster Gelegenheit

Bei einem nicht reservierungspflichtigen Regionalzug (TER) ist "vergleichbar" erfüllt.

Jetzt verstehe ich aber nicht ganz:
Ist der Sparpreis Europa bei aufgehobener Zugbindung nicht automatisch im TER gültig?

Artikel 16 VO (EG) 1371/2007

bahnfahrerofr., Donnerstag, 24.02.2022, 00:42 (vor 1512 Tagen) @ Barzahlung

Das wäre dann Betrug. ;-)

Formal ja. Ob es moralisch verwerflich oder verachtenswert ist, kann man sicherlich anders sehen.

Jetzt verstehe ich aber nicht ganz:
Ist der Sparpreis Europa bei aufgehobener Zugbindung nicht automatisch im TER gültig?

Gefühlsmäßig nein, da der Alleo-HGV-Verkehr ja irgendwie tariflich eine Sonderstellung hat. Allerdings steht ja tatsächlich der richtige Beförderer drauf... Hm.

Zusätzlich wäre hier noch das Problem des abweichenden Zielbahnhofes.

Mir persönlich wäre es zu unsicher, ob es erstattet wird. Aber vielleicht weiß ja jemand die offizielle Antwort?

Artikel 16 VO (EG) 1371/2007

mmandl, Donnerstag, 24.02.2022, 11:29 (vor 1512 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Zusätzlich wäre hier noch das Problem des abweichenden Zielbahnhofes.

Er ist doch sicherlich mit einem anderen Zug noch weiter von SBB nach Bad gefahren ;)

Artikel 16 VO (EG) 1371/2007

EK-Wagendienst, EGST, Donnerstag, 24.02.2022, 16:32 (vor 1512 Tagen) @ mmandl

Zusätzlich wäre hier noch das Problem des abweichenden Zielbahnhofes.

Er ist doch sicherlich mit einem anderen Zug noch weiter von SBB nach Bad gefahren ;)

Warum, wenn man das Ziel Basel hat.
An beiden Bahnhöfen steigt man in die Stadt um.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

60 Minuten oder mehr

Sportdiesel612, Donnerstag, 24.02.2022, 11:00 (vor 1512 Tagen) @ Barzahlung

Meines Erachtens greift hier der Artikel 16 der VO (EG) 1371/2007.

Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass bei Ankunft am Zielort gemäß Beförderungsvertrag die Verspätung mehr als 60 Minuten betragen wird,


Die aktuelle Version VO (EU) 2021/782 steht dort ganz unten:
https://www.eba.bund.de/DE/RechtRegelwerk/EU-Recht/eu-recht_node.html

Dort steht im Artikel 18 "60 Minuten oder mehr" und nicht mehr "mehr als 60 Minuten"

OT: EG-VO 2021/782 noch nicht gültig

michael_seelze, Donnerstag, 24.02.2022, 12:20 (vor 1512 Tagen) @ Sportdiesel612

Meines Erachtens greift hier der Artikel 16 der VO (EG) 1371/2007.

Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass bei Ankunft am Zielort gemäß Beförderungsvertrag die Verspätung mehr als 60 Minuten betragen wird,

Die aktuelle Version VO (EU) 2021/782 steht dort ganz unten:
https://www.eba.bund.de/DE/RechtRegelwerk/EU-Recht/eu-recht_node.html

Dort steht im Artikel 18 "60 Minuten oder mehr" und nicht mehr "mehr als 60 Minuten"

Hochaktuell sozusagen. Gültig ab 07.06.2023 laut Artikel 41. Solange bitte noch mit der 1371/2007 arbeiten und argumentieren.

OT: EG-VO 2021/782 noch nicht gültig

Reservierungszettel, KDU, Donnerstag, 24.02.2022, 12:27 (vor 1512 Tagen) @ michael_seelze

Meines Erachtens greift hier der Artikel 16 der VO (EG) 1371/2007.

Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass bei Ankunft am Zielort gemäß Beförderungsvertrag die Verspätung mehr als 60 Minuten betragen wird,

Die aktuelle Version VO (EU) 2021/782 steht dort ganz unten:
https://www.eba.bund.de/DE/RechtRegelwerk/EU-Recht/eu-recht_node.html

Dort steht im Artikel 18 "60 Minuten oder mehr" und nicht mehr "mehr als 60 Minuten"


Hochaktuell sozusagen. Gültig ab 07.06.2023 laut Artikel 41. Solange bitte noch mit der 1371/2007 arbeiten und argumentieren.

Ist in diesem Fall doch egal - da 70 Minuten später damit bekommst du in beiden fällen etwas...

OT: EG-VO 2021/782 noch nicht gültig

EK-Wagendienst, EGST, Donnerstag, 24.02.2022, 13:27 (vor 1512 Tagen) @ Reservierungszettel

Meines Erachtens greift hier der Artikel 16 der VO (EG) 1371/2007.

Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass bei Ankunft am Zielort gemäß Beförderungsvertrag die Verspätung mehr als 60 Minuten betragen wird,

Die aktuelle Version VO (EU) 2021/782 steht dort ganz unten:
https://www.eba.bund.de/DE/RechtRegelwerk/EU-Recht/eu-recht_node.html

Dort steht im Artikel 18 "60 Minuten oder mehr" und nicht mehr "mehr als 60 Minuten"


Hochaktuell sozusagen. Gültig ab 07.06.2023 laut Artikel 41. Solange bitte noch mit der 1371/2007 arbeiten und argumentieren.


Ist in diesem Fall doch egal - da 70 Minuten später damit bekommst du in beiden fällen etwas...

Ist denn der ICE wirklich so spät in Basel angekommen?

wenn man schon vorher in Strasbourg ausgestiegen ist, dann war das eine Vorhersage die Stunden zuvor gültig war.

Was ist denn wenn man es als Fahrtabbruch in Strasbourg einreicht, dann gibt es die TER Fahrkarte natürlich nicht zurück.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

OT: EG-VO 2021/782 noch nicht gültig

AbschnittE, Donnerstag, 24.02.2022, 14:18 (vor 1512 Tagen) @ EK-Wagendienst

Ist denn der ICE wirklich so spät in Basel angekommen?

Hallo zusammen, ja, ist er.
Mit dem TER war man natürlich schneller in Basel, ob SBB oder Bad war im konkreten Fall egal.

Fahrtabbruch in Straßburg: Kommt da nicht die Frage, was man ab Straßburg gemacht hat?
Und ist ja genauso wenig korrekt wie anzugeben, dass man auf dem geplanten Weg gefahren und mit 70 Minuten Verspätung angekommen ist.

Würde auch zu Letzterem raten, nach den eigenen Erfahrungen, was es mit dem Service Center schon für unnütze Diskussionen auch bei klarer Sachlage gab...

OT: EG-VO 2021/782 noch nicht gültig

JanZ, HB, Donnerstag, 24.02.2022, 14:57 (vor 1512 Tagen) @ AbschnittE

Fahrtabbruch in Straßburg: Kommt da nicht die Frage, was man ab Straßburg gemacht hat?

Und worin bestünde in diesem Fall die Entschädigung?

OT: EG-VO 2021/782 noch nicht gültig

EK-Wagendienst, EGST, Donnerstag, 24.02.2022, 15:04 (vor 1512 Tagen) @ JanZ

Fahrtabbruch in Straßburg: Kommt da nicht die Frage, was man ab Straßburg gemacht hat?


Und worin bestünde in diesem Fall die Entschädigung?

Ein Teil des Fahrpreis der Fahrkarte zurück zubekommen, bei einem Sparpreis ist das natürlich nicht so einfach, aber zumindest der deutsche Anteil,
und wie hoch der ist, kann man an der MwSt ablesen.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Teilerstattung SC FGR

Barzahlung, Donnerstag, 24.02.2022, 19:18 (vor 1512 Tagen) @ EK-Wagendienst
bearbeitet von Barzahlung, Donnerstag, 24.02.2022, 19:19

Fahrtabbruch in Straßburg: Kommt da nicht die Frage, was man ab Straßburg gemacht hat?


Und worin bestünde in diesem Fall die Entschädigung?


Ein Teil des Fahrpreis der Fahrkarte zurück zubekommen, bei einem Sparpreis ist das natürlich nicht so einfach, aber zumindest der deutsche Anteil,
und wie hoch der ist, kann man an der MwSt ablesen.

So läuft das nicht ab.
Das SC FGR würfelt sich dann irgendwelche Kilometeranteile zusammen und zahlt das aus, wenn sie nicht gleich den kompletten Ticketpreis auszahlen.

Jedenfalls richtet sich das nicht nach dem Inland/Auslandanteil im Fahrpreis. Das ist auf dem Fahrschein sowieso pauschaliert und damit je nach Relation vollkommen willkürlich.

Teilerstattung SC FGR

bahnfahrerofr., Dienstag, 29.11.2022, 22:39 (vor 1233 Tagen) @ Barzahlung

So läuft das nicht ab.
Das SC FGR würfelt sich dann irgendwelche Kilometeranteile zusammen und zahlt das aus, wenn sie nicht gleich den kompletten Ticketpreis auszahlen.

Jedenfalls richtet sich das nicht nach dem Inland/Auslandanteil im Fahrpreis. Das ist auf dem Fahrschein sowieso pauschaliert und damit je nach Relation vollkommen willkürlich.

Weil es gerade dazu passt:

Habe das erste mal einen Abbruch wegen Ausfall und +60 eingereicht, bei dem nicht zurück gefahren wurde, die Fahrt aber schon angetreten war. Erste Auffälligkeit: Es wurde ohne Originalbeleg erstattet (Automatenfahrkarte NV-Tarif), was eigentlich nicht vorgesehen ist. Ich dachte mir, probierst du es mal mit einer Kopie, vielleicht klappt es ja. Hat es. Und dann gab es schlicht und einfach den ganzen Fahrpreis zurück, obwohl ich das Formular korrekt befüllt hatte. Komisch.

Nachdem man mir neulich schon aus Versehen 25% des Interrailpasses ausbezahlt hat, habe ich den Eindruck, ich habe dort einen glücklichen Sonderstatus. Soll ja Leute geben, die bekommen nur Ablehnungen. Naja, so kann ich mir wenigstens guten Gewissens das lästige Einreichen von 25% bei 17.90€ Sparpreisen sparen, dann geht es sich auf Dauer wieder aus ;-)

OT: EG-VO 2021/782 noch nicht gültig

JanZ, HB, Donnerstag, 24.02.2022, 17:17 (vor 1512 Tagen) @ AbschnittE
bearbeitet von JanZ, Donnerstag, 24.02.2022, 17:18

Fahrtabbruch in Straßburg: Kommt da nicht die Frage, was man ab Straßburg gemacht hat?

Ich finde, das geht das SC FGR nichts an. Und man kann sehr wohl argumentieren, dass dann eben in Straßburg eine neue Fahrt begonnen und die ursprüngliche damit abgebrochen wurde. Wäre ja auch nicht anders, wenn man mit Auto oder Fernbus weitergefahren wäre.
Ganz ehrlich: Ich würde dem SC den Fall genau so schildern, wie er war. Eine Erstattung sollte es auf jeden Fall geben. Wie sie das dann rechtlich verknuspern, sollen sie halt selbst entscheiden.

OT: EG-VO 2021/782 noch nicht gültig

Sportdiesel612, Donnerstag, 24.02.2022, 20:08 (vor 1512 Tagen) @ michael_seelze

Meines Erachtens greift hier der Artikel 16 der VO (EG) 1371/2007.

Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass bei Ankunft am Zielort gemäß Beförderungsvertrag die Verspätung mehr als 60 Minuten betragen wird,

Die aktuelle Version VO (EU) 2021/782 steht dort ganz unten:
https://www.eba.bund.de/DE/RechtRegelwerk/EU-Recht/eu-recht_node.html

Dort steht im Artikel 18 "60 Minuten oder mehr" und nicht mehr "mehr als 60 Minuten"


Hochaktuell sozusagen. Gültig ab 07.06.2023 laut Artikel 41. Solange bitte noch mit der 1371/2007 arbeiten und argumentieren.

oh ja, da gibt es ja einige Termine in der Zukunft.

"(5) Bis zum 7. Juni 2030 können Mitgliedstaaten festlegen, dass Artikel 10 nicht zur Anwendung kommt, wenn ..."

Wieder was dazugelernt.

Fährt der TER ab Strasbourg nach Basel über Kehl(Gr)?

A-W, Hannover, Donnerstag, 24.02.2022, 16:50 (vor 1512 Tagen) @ Barzahlung

Ist der Sparpreis Europa bei aufgehobener Zugbindung nicht automatisch im TER gültig?

Soweit ich weiß, fährt der TER nur durch Frankreich und dann in die Schweiz, also der überquert die Grenze nach Deutschland in Kehl(Gr) nicht, oder?
Selbst wenn Zugbindung aufgehoben ist, müssen die Grenzübergänge eingehalten werden. Das gilt auch in FGR-Fällen bei Weiternutzung ursprünglicher Fahrkarte. Der Hintergrund ist, dass sonst hätte SNCF keinen Cent für diese Fahrt erhalten.

Viele Grüße,
A-W

Fährt der TER ab Strasbourg nach Basel über Kehl(Gr)?

EK-Wagendienst, EGST, Donnerstag, 24.02.2022, 16:55 (vor 1512 Tagen) @ A-W

Ist der Sparpreis Europa bei aufgehobener Zugbindung nicht automatisch im TER gültig?


Soweit ich weiß, fährt der TER nur durch Frankreich und dann in die Schweiz, also der überquert die Grenze nach Deutschland in Kehl(Gr) nicht, oder?
Selbst wenn Zugbindung aufgehoben ist, müssen die Grenzübergänge eingehalten werden. Das gilt auch in FGR-Fällen bei Weiternutzung ursprünglicher Fahrkarte. Der Hintergrund ist, dass sonst hätte SNCF keinen Cent für diese Fahrt erhalten.


Deswegen schrieb ich ja, in Strasbourg abbrechen, und über einen anderen Weg ans Ziel.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Fährt der TER ab Strasbourg nach Basel über Kehl(Gr)?

mmandl, Donnerstag, 24.02.2022, 17:07 (vor 1512 Tagen) @ A-W
bearbeitet von mmandl, Donnerstag, 24.02.2022, 17:09

Ist der Sparpreis Europa bei aufgehobener Zugbindung nicht automatisch im TER gültig?


Soweit ich weiß, fährt der TER nur durch Frankreich und dann in die Schweiz, also der überquert die Grenze nach Deutschland in Kehl(Gr) nicht, oder?
Selbst wenn Zugbindung aufgehoben ist, müssen die Grenzübergänge eingehalten werden. Das gilt auch in FGR-Fällen bei Weiternutzung ursprünglicher Fahrkarte. Der Hintergrund ist, dass sonst hätte SNCF keinen Cent für diese Fahrt erhalten.

Viele Grüße,
A-W

Das kann dem Fahrgast aber egal sein, das müssen die beteiligten Eisenbahnunternehmen intern klären, Art. 62 Anhang I VO 1371/2007 analog. Entscheidend ist allein, dass das tatsächlich genutzte EBU irgendeinen Teilabschnitt laut Beförderungsvertrag zu erbringen hatte.

Grenzübergang im FGR-Fall

Barzahlung, Donnerstag, 24.02.2022, 18:51 (vor 1512 Tagen) @ A-W

Ist der Sparpreis Europa bei aufgehobener Zugbindung nicht automatisch im TER gültig?


Soweit ich weiß, fährt der TER nur durch Frankreich und dann in die Schweiz, also der überquert die Grenze nach Deutschland in Kehl(Gr) nicht, oder?
Selbst wenn Zugbindung aufgehoben ist, müssen die Grenzübergänge eingehalten werden. Das gilt auch in FGR-Fällen bei Weiternutzung ursprünglicher Fahrkarte.

Dieses Gerücht hält sich leider hartnäckig.

https://community.bahn.de/questions/reise-muenchen-rotterdam-evtl-probleme-mit-anschlus...

Mit dem SP Europa können im FGR-Fall alle am Fahrschein partizipierenden Beförderer genutzt werden. Bei einer Fahrkarte Paris-Basel Bad Bf via Kehl sind das DB (1080) und SNCF (1187).
Sollte man (darüber hinaus) andere Beförderer nutzen, nur dann muss für den jeweiligen Abschnitt eine neue Fahrkarte gelöst werden.

Straßburg-Basel SBB ist bis Basel St Johann bzw. St-Louis SNCF.

Der Hintergrund ist, dass sonst hätte SNCF keinen Cent für diese Fahrt erhalten.

Das erschießt sich mir bei einem Ticket Paris-Basel nicht so ganz.
Die einzigen Bahnen, die keinen Cent für die Beförderung erhalten hätten, wären beim vorliegenden SP Europa die SBB gewesen. Nachzulösen ist meines Erachtens also der SBB-Anteil bis Basel SBB bzw. Basel Bad Bf.

Grenzübergang im FGR-Fall

EK-Wagendienst, EGST, Donnerstag, 24.02.2022, 18:58 (vor 1512 Tagen) @ Barzahlung

Die einzigen Bahnen, die keinen Cent für die Beförderung erhalten hätten, wären beim vorliegenden SP Europa die SBB gewesen. Nachzulösen ist meines Erachtens also der SBB-Anteil bis Basel SBB bzw. Basel Bad Bf.

SNCF Inlandstarif gilt bis Basel SBB, es gibt im Raum keine Tarifgrenze außerhalb von Bahnhöfen.
Die SBB ist hier nicht beteiligt.
Das Ziel war ja wohl einfach Basel, welcher Bahnhof ist doch egal.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Grenzübergang im FGR-Fall

Barzahlung, Donnerstag, 24.02.2022, 19:05 (vor 1512 Tagen) @ EK-Wagendienst

Die einzigen Bahnen, die keinen Cent für die Beförderung erhalten hätten, wären beim vorliegenden SP Europa die SBB gewesen. Nachzulösen ist meines Erachtens also der SBB-Anteil bis Basel SBB bzw. Basel Bad Bf.


SNCF Inlandstarif gilt bis Basel SBB, es gibt im Raum keine Tarifgrenze außerhalb von Bahnhöfen.
Die SBB ist hier nicht beteiligt.
Das Ziel war ja wohl einfach Basel, welcher Bahnhof ist doch egal.

Dann gute Fahrt.

Es muss auch nicht bis Bad gelöst werden. Man darf die Fahrt freilich auch vorher abbrechen.

Ich halte es jetzt aber auch für eine Eigenart, dass man sich wie im Eingangsbeitrag erläutert dann einfach mal irgendwelche neuen Fahrkarten kauft in der Erwartung sie von der DB ausbezahlt zu bekommen.

Dann muss man halt mal beim Schaffner im Zug oder in Straßburg im Bahnhof den Mund aufbekommen, sich die ggf. erforderlichen Bescheinigungen einholen und dann sieht man, welche Fahrkarten man für die Weiterreise überhaupt benötigt.

Grenzübergang im FGR-Fall

EK-Wagendienst, EGST, Donnerstag, 24.02.2022, 19:30 (vor 1512 Tagen) @ Barzahlung

Bahnhof den Mund aufbekommen, sich die ggf. erforderlichen Bescheinigungen einholen und dann sieht man, welche Fahrkarten man für die Weiterreise überhaupt benötigt.

In Stasbourg wird man mit deutsch noch ein wenig weiter kommen.

Die SNCFF wird es aber überhaupt nicht interessieren, das in Deutschland ein ICE Verspätung hat. Franzosen können da sehr stur sein, wenn es die SNCF nicht betrifft.

Das ist hier mal wieder alles sehr theoretisch.
Was soll denn da Bescheinigt werden?

Wenn den mal die Verbindung bekannt wäre.

Ich weiß auch nicht wie das ist, wenn der SNCF TGV ab Freiburg mal wieder ausfällt, denn das ist ein rein französischer Zug. Damit kann man auch nicht einfach in einen ICE nach Offenburg steigen.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Grenzübergang im FGR-Fall

Barzahlung, Donnerstag, 24.02.2022, 19:37 (vor 1512 Tagen) @ EK-Wagendienst

Ich weiß auch nicht wie das ist, wenn der SNCF TGV ab Freiburg mal wieder ausfällt, denn das ist ein rein französischer Zug. Damit kann man auch nicht einfach in einen ICE nach Offenburg steigen

Eine allfällige zusätzlich zu lösende Fahrkarte kann man nachher dann immer noch einreichen (und wenn es die ICE-FN ist).

Grenzübergang im FGR-Fall

EK-Wagendienst, EGST, Donnerstag, 24.02.2022, 19:50 (vor 1512 Tagen) @ Barzahlung

Ich weiß auch nicht wie das ist, wenn der SNCF TGV ab Freiburg mal wieder ausfällt, denn das ist ein rein französischer Zug. Damit kann man auch nicht einfach in einen ICE nach Offenburg steigen


Eine allfällige zusätzlich zu lösende Fahrkarte kann man nachher dann immer noch einreichen (und wenn es die ICE-FN ist).

kann man machen, aber ob es dann auch bezahlt wird.
95% werden es nicht machen. Dazu dann im Ausland, ich hätte dazu keine Lust.

Hier wurde ja auch nur gefragt wie man es machen soll.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Grenzübergang im FGR-Fall

A-W, Hannover, Donnerstag, 24.02.2022, 20:26 (vor 1512 Tagen) @ Barzahlung

Ist der Sparpreis Europa bei aufgehobener Zugbindung nicht automatisch im TER gültig?


Soweit ich weiß, fährt der TER nur durch Frankreich und dann in die Schweiz, also der überquert die Grenze nach Deutschland in Kehl(Gr) nicht, oder?
Selbst wenn Zugbindung aufgehoben ist, müssen die Grenzübergänge eingehalten werden. Das gilt auch in FGR-Fällen bei Weiternutzung ursprünglicher Fahrkarte.


Dieses Gerücht hält sich leider hartnäckig.

https://community.bahn.de/questions/reise-muenchen-rotterdam-evtl-probleme-mit-anschlus...

Danke für den Link. Schade, dass dort keine konkrete Vorschriften der Beförderungsbedingungen bzw. der Internationalen Beförderungsbedingungen des CIV oder FGR-Verordnung genannt wurden.


Mit dem SP Europa können im FGR-Fall alle am Fahrschein partizipierenden Beförderer genutzt werden. Bei einer Fahrkarte Paris-Basel Bad Bf via Kehl sind das DB (1080) und SNCF (1187).
Sollte man (darüber hinaus) andere Beförderer nutzen, nur dann muss für den jeweiligen Abschnitt eine neue Fahrkarte gelöst werden.

Straßburg-Basel SBB ist bis Basel St Johann bzw. St-Louis SNCF.

Der Hintergrund ist, dass sonst hätte SNCF keinen Cent für diese Fahrt erhalten.


Das erschießt sich mir bei einem Ticket Paris-Basel nicht so ganz.
Die einzigen Bahnen, die keinen Cent für die Beförderung erhalten hätten, wären beim vorliegenden SP Europa die SBB gewesen. Nachzulösen ist meines Erachtens also der SBB-Anteil bis Basel SBB bzw. Basel Bad Bf.

Gemeint war der Abschnitt ab dem Ort der Unterbrechung (hier Straßburg) bis zum Zielbahnhof (hier Basel). Bei dieser Fahrkarte erhält die SNCF nur eine Vergütung für den Abschnitt Paris - Kehl(Gr) und die DB für den Abschnitt Kehl(Gr) - Basel Bad Bf.

Grenzübergang im FGR-Fall

JanZ, HB, Donnerstag, 24.02.2022, 20:56 (vor 1512 Tagen) @ A-W

Ist der Sparpreis Europa bei aufgehobener Zugbindung nicht automatisch im TER gültig?


Soweit ich weiß, fährt der TER nur durch Frankreich und dann in die Schweiz, also der überquert die Grenze nach Deutschland in Kehl(Gr) nicht, oder?
Selbst wenn Zugbindung aufgehoben ist, müssen die Grenzübergänge eingehalten werden. Das gilt auch in FGR-Fällen bei Weiternutzung ursprünglicher Fahrkarte.


Dieses Gerücht hält sich leider hartnäckig.

https://community.bahn.de/questions/reise-muenchen-rotterdam-evtl-probleme-mit-anschlus...


Danke für den Link. Schade, dass dort keine konkrete Vorschriften der Beförderungsbedingungen bzw. der Internationalen Beförderungsbedingungen des CIV oder FGR-Verordnung genannt wurden.

Man kann andersherum aber auch fragen, wo denn steht, dass derselbe Grenzübergang benutzt werden muss. Wenn ich mir den letzten Beitrag in dem Community-Link so angucke, scheint genau da nämlich zu stehen, dass es eigentlich nur derselbe Beförderer sein muss, aber nicht zwingend derselbe Grenzübergang. In der FGR-VO und den CIV-BB finde ich das nicht, da ist immer nur von „geänderter Streckenführung“ die Rede. Als Laie muss ich erst mal davon ausgehen, dass damit natürlich die gemeint ist, mit der ich am schnellsten ans Ziel komme.

Danke für die Diskussion...

AbschnittE, Donnerstag, 24.02.2022, 21:15 (vor 1512 Tagen) @ JanZ

...lese interessiert mit, und hörte mal nach:

-> die TGV-Schaffnerin interessierte verspätete ICE-Anschluss nicht
-> in Strasbourg wurde lieber TER-Ticket gelöst und der nächste Zug erreicht als diskutiert... in der Tat, die Franzosen können da stur sein. Und auch ein paar Kilometer neben der Grenze wird wenig Deutsch gesprochen

Ich persönlich wäre einfach in den TER eingestiegen und hätte es ggf. (auf deutsch ;-)) ausdiskutiert. Wäre dann aber ins Schwimmen gekommen bei "Warum soll die SNCF die Verspätung der DB ausbügeln, TGV war pünktlich und wenn Sie keinen Stress in Karlsrühe haben wollen, kaufen Sie doch unsere viel teureren Fahrkarten..."

Grenzübergang im FGR-Fall

Barzahlung, Donnerstag, 24.02.2022, 21:10 (vor 1512 Tagen) @ A-W

Ist der Sparpreis Europa bei aufgehobener Zugbindung nicht automatisch im TER gültig?


Soweit ich weiß, fährt der TER nur durch Frankreich und dann in die Schweiz, also der überquert die Grenze nach Deutschland in Kehl(Gr) nicht, oder?
Selbst wenn Zugbindung aufgehoben ist, müssen die Grenzübergänge eingehalten werden. Das gilt auch in FGR-Fällen bei Weiternutzung ursprünglicher Fahrkarte.


Dieses Gerücht hält sich leider hartnäckig.

https://community.bahn.de/questions/reise-muenchen-rotterdam-evtl-probleme-mit-anschlus...


Danke für den Link. Schade, dass dort keine konkrete Vorschriften der Beförderungsbedingungen bzw. der Internationalen Beförderungsbedingungen des CIV oder FGR-Verordnung genannt wurden.

Dann stell ich Dir die Frage, wo das steht, dass man ab einer Verspätung von 60min. mit demselben Fahrschein nicht auch andere Wege mit denselben Beförderern nutzen kann, sondern im Gegenteil zusätzliche Fahrkarten vorstrecken muss (und für welche Abschnitte v.a.). ;-)

Mit dem SP Europa können im FGR-Fall alle am Fahrschein partizipierenden Beförderer genutzt werden. Bei einer Fahrkarte Paris-Basel Bad Bf via Kehl sind das DB (1080) und SNCF (1187).
Sollte man (darüber hinaus) andere Beförderer nutzen, nur dann muss für den jeweiligen Abschnitt eine neue Fahrkarte gelöst werden.

Straßburg-Basel SBB ist bis Basel St Johann bzw. St-Louis SNCF.

Der Hintergrund ist, dass sonst hätte SNCF keinen Cent für diese Fahrt erhalten.


Das erschießt sich mir bei einem Ticket Paris-Basel nicht so ganz.
Die einzigen Bahnen, die keinen Cent für die Beförderung erhalten hätten, wären beim vorliegenden SP Europa die SBB gewesen. Nachzulösen ist meines Erachtens also der SBB-Anteil bis Basel SBB bzw. Basel Bad Bf.


Gemeint war der Abschnitt ab dem Ort der Unterbrechung (hier Straßburg) bis zum Zielbahnhof (hier Basel). Bei dieser Fahrkarte erhält die SNCF nur eine Vergütung für den Abschnitt Paris - Kehl(Gr) und die DB für den Abschnitt Kehl(Gr) - Basel Bad Bf.

Du willst sagen, dass SNCF durch abweichende Wege (oder sagen wir für SNCF unvorteilhafte Vertriebsdaten) Mindereinnahmen entstanden sind.

Man muss hier aber schon differenzieren, ob sowas in Einzelfällen (FGR-Fällen) auftritt, dass von den gebuchten Zügen, Grenzübergängen und Raumbegrenzungen zum schnelleren Vorankommen abgewichen wird oder das in größerer Zahl und einseitig zugunsten einer bestimmten Bahn geschieht.

Selbst wenn der SNCF hier Mindereinnahmen entstanden sind (und das lässt sich bei einem Sparangebot hier und jetzt sowie schwer nachvollziehen), dann wird sowas in anderen Fällen genauso auch in der umgekehrten Richtung passieren.
Eine Umverteilung über Vollpreisfahrscheine für Teilstrecken macht die Erlösaufteilung sicher nicht fairer. 27€ sind schon 35% Deines SP Europa.

Am fairsten ist es wenn nur dort ein Ausgleich geleistet wird, wo ein tatsächlich genutzter Beförderer sonst gar keine Einnahmen sieht.

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