BB-Änderungen vom 07.02.2022 (Fahrkarten und Angebote)

michael_seelze, Mittwoch, 09.02.2022, 19:02 (vor 1490 Tagen)
bearbeitet von michael_seelze, Mittwoch, 09.02.2022, 19:03

In den aktuellen nationalen BB finden sich folgende Änderungen.

1.) Nachdem seit dem 01.01.2022 die Möglichkeit zur Weiterreise mit geänderter Streckenführung zum Zielbahnhof gemäß Beförderungsvertrag bereits bei einer zu erwartenden Verspätung von 20 Minuten am Zielbahnhof nur noch für Reisende mit einer zuggebundenen Fahrkarte bestanden hatte, gilt dies im Rahmen einer "Fehlerkorrektur" nun wieder für Reisende mit einer Fahrkarte nach den BBPV, d.h. mit einer Fahrkarte für die Produktklassen ICE und/oder IC/EC, allgemein.

Ab 14.02.:
2.a) Die Aufgabe von Reisegepäck ist von/zu allen Adressen mit deutschen Postleitzahlen, also auch von nach 87491 Jungholz, 87567 Riezlern, 87568 Hirschegg und 87569 Mittelberg möglich. Ausgenommen bleiben weiterhin Flughäfen und Häfen von Kreuzfahrtschiffen.
Bisher waren die Wunschadressen nicht näher definiert.
b) Als Sondergepäck aufgegebene und somit verpackte Fahrräder müssen neu weiterhin roll- und lenkbar sein.
c) Alle als Reisegepäck aufgegebenen Gegenstände müssen vom Reisenden so verpackt werden, dass

sie während der Beförderung gegen Verlust oder Beschädigung geschützt sind und keine Personen- oder Sachschäden verursachen können.

Bisher galt dies nur für Gegenstände, die eine Verpackung erforderten.


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