Der Dienstplan. (Aktueller Betrieb)

oppermad, Wuppertal/Wunstorf, Sonntag, 06.02.2022, 17:13 (vor 1629 Tagen) @ caboruivo

Hallo,

bei Fahrpersonal sind die Vorschriften auch in Deutschland strenger. Da der Arbeitnehmer i. d. R. nur bei einem Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, lässt sich das auch besser kontrollieren.
Wie will man die Einhaltung von Arbeitszeiten kontrollieren, wenn nebenbei nach Tätigkeiten als Selbstständiger ausgeübt werden? Und wie viele Stunden beim Arbeitgeber A geleistet werden, ist Arbeitgeber B auch nicht bekannt.

Ich bin bei genau einem Arbeitgeber angestellt und darf pro Arbeitstag 10 Stunden arbeiten. Und ja, ich bin auch schon wegen Überschreitung freundlich aber bestimmt angezählt worden.

Hängt aber auch vom Arbeitgeber ab: Als ich Azubi war, wurden Überstunden erwartet. Vielleicht hat sich Chef dafür mal bedankt, erfasst wurde nichts. Und die Frage nach Abfeiern wäre wahrscheinlich ein Grund zur Kündigung gewesen. Gepaart mit niedrigen Gehältern führte das zu einer enormen Fluktuation: Bei ca. 8 Personen Stammbesetzung sah ich in drei Jahren ca. 15 Kollegen kommen und gehen.

Fazit: Man muss sehr differenzieren!

Wenn aber Jörg so glücklich und zufrieden ist: Warum nicht?
Grüße,

Dirk

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Wer ist kundig auf folgenden Baureihen:
101, 103, 110, 111, 112, 120, 139, 140, 141, 143, 150, 151, 155, 181.2, 218, 225, 233, 362, 420, 472, 601, 605, 624, 628, 643 und 644?
Richtig: Bender!


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