Pünktlichkeit IC 2010 "Loreley"? (Allgemeines Forum)
Tommyboy, OWL, Donnerstag, 13.05.2010, 22:16 (vor 5924 Tagen)
Hallo,
fährt jemand gelegentlich mit dem 2010 nach Berlin oder kann mal nachschauen, wie pünktlich der Zug in der Vergangenheit lief? Außer einer Standzeit von 10 Minuten in D'dorf hat er keinen nennenwerten Aufenthalt, dafür hätte ich 12 Minuten Aufenhalt in Berlin HBF auf den RE nach Cottbus/Dresden.
Eine halbe Stunde später fährt der EC nach Dresden, wie geht am dann im Verspätungsfall vor nach den neuen Fahrgastrechten? Stempelt der SP Fahrscheine noch gültig oder muss man erst komplett neu zahlen im EC? Bin mir gerade ein wenig unsicher, zumal die Fahrkarte wieder ein bisschen kreativ ist und ein Ziel in Ungarn angegeben ist, kostete nicht mehr als nach DD, hat aber einen gewissen Weiterverkaufswert.
Ich bin mir nur gerade unsicher, was dann im Fall einer Zugverspätung passiert, zumal als Fernzug eigenartigerweise nur der 2010 eingetragen ist, sonst kein Zug mehr, auch kein *NV.
Gruß,
Tommyboy
--
Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)
Pünktlichkeit IC 2010 "Loreley"?
Matze86, München, Donnerstag, 13.05.2010, 22:19 (vor 5924 Tagen) @ Tommyboy
bearbeitet von Matze86, Donnerstag, 13.05.2010, 22:20
Hallo,
fährt jemand gelegentlich mit dem 2010 nach Berlin oder kann mal nachschauen, wie pünktlich der Zug in der Vergangenheit lief? Außer einer Standzeit von 10 Minuten in D'dorf hat er keinen nennenwerten Aufenthalt, dafür hätte ich 12 Minuten Aufenhalt in Berlin HBF auf den RE nach Cottbus/Dresden.
Die letzten Male war er pünktlich in Berlin.
Eine halbe Stunde später fährt der EC nach Dresden, wie geht am dann im Verspätungsfall vor nach den neuen Fahrgastrechten? Stempelt der SP Fahrscheine noch gültig oder muss man erst komplett neu zahlen im EC? Bin mir gerade ein wenig unsicher, zumal die Fahrkarte wieder ein bisschen kreativ ist und ein Ziel in Ungarn angegeben ist, kostete nicht mehr als nach DD, hat aber einen gewissen Weiterverkaufswert.
Ich bin mir nur gerade unsicher, was dann im Fall einer Zugverspätung passiert, zumal als Fernzug eigenartigerweise nur der 2010 eingetragen ist, sonst kein Zug mehr, auch kein *NV.
Normalerweise entweder einfach gültig schreiben lassen oder in den EC reinsetzen, aber bei deiner kreativen Fahrkarte => keine Ahnung...
Pünktlichkeit IC 2010 "Loreley"?
fabs, Braunschweig, Freitag, 14.05.2010, 00:56 (vor 5924 Tagen) @ Tommyboy
Wozu muß man Fahrkarten "gültig stempeln" lassen?
Pünktlichkeit IC 2010 "Loreley"?
Fabian318, Münster i. W., Freitag, 14.05.2010, 01:01 (vor 5924 Tagen) @ fabs
Wozu muß man Fahrkarten "gültig stempeln" lassen?
Es geht glaube ich um die Aufhebung der Zugbindung. Meines Erachtens ist aber in keinen Bestimmungen festgelegt, dass man bei einem Anschlussverlust erst zum Servicepoint gehen muss, der ja unter Umständen gar nicht vorhanden ist.
Pünktlichkeit IC 2010 "Loreley"?
Matze86, München, Freitag, 14.05.2010, 09:13 (vor 5923 Tagen) @ Fabian318
Wozu muß man Fahrkarten "gültig stempeln" lassen?
Es geht glaube ich um die Aufhebung der Zugbindung. Meines Erachtens ist aber in keinen Bestimmungen festgelegt, dass man bei einem Anschlussverlust erst zum Servicepoint gehen muss, der ja unter Umständen gar nicht vorhanden ist.
Richtig, es dient aber dazu, Diskussionen mit dem Zugpersonal zu vermeiden.
Das Märchen von der Aufhebung der Zugbindung
fabs, Braunschweig, Freitag, 14.05.2010, 09:25 (vor 5923 Tagen) @ Fabian318
Moin!
Ach so, es geht mal wieder um das Märchen, daß die Zugbindung vom Service Point aufgehoben werden muss. Das hält sich aber auch verdammt hartnäckig.
Was ist, wenn ich:
1. An einem kleinen Nahverkehrs-Haltepunkt* stehe und kein Personal weit und breit zu sehen ist?
2. Am Service Point eine riesen Schlange ist und die Ersatzverbindung in fünf Minuten abfährt?
Ich denke, die Beförderungsbedingungen sind da eindeutig:
Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass der Reisende mit einer Fahrkarte der Produktklassen ICE, IC/EC oder mit einer zuggebundenen Fahrkarte am Zielbahnhof gemäß Beförderungsvertrag mindestens 20 Minuten verspätet ankommen wird, hat er unverzüglich die Wahl zwischen (i) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielort bei nächster Gelegenheit oder (ii) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielort zu einem späteren Zeitpunkt. Er kann dabei auch den Zug einer höherwertigen Produktklasse benutzen. Die Benutzung eines reservierungspflichtigen Zuges oder eines Sonderzuges ist allerdings nicht gestattet.
Das steht da aber so schon "ewig" drin und hat sich nicht in letzter Zeit geändert.
*=auch bei einem Anschlussverlust Nahverkehr->Nahverkehr im Vorlauf auf eine Fernverkehrsfahrt müsste man ja unter Umständen seine Fahrkarte gültig schreiben lassen. Sie ist ja schließlich nur bis zum letzten Zug gültig, mit dem ich meinen Zugbindungszug planmäßig erreichen kann.
Fazit: Bei Verspätung einfach einsteigen und losfahren. Das Kontrollpersonal weiß entweder schon bescheid oder bekommt heraus ob dein Zug Verspätung hatte. Natürlich bekommen Sie auch heraus, wenn der Zug pünktlich war - dann heißt es nachzahlen.
Zum Service Point gehe ich nur dann, wenn ich 1. noch genügend Zeit habe, 2. es nicht zu voll ist und 3. ich mir nicht lieber Eis (o.ä.) holen möchte. Probleme gab es damit noch nie; warum auch? Ich habe mich ja an den abgeschlossenen Vertrag gehalten - im Gegensatz zur Bahn.
Viele Grüße
fabs
--
Es gibt Dinge im Leben, die dich schnell aus der Bahn werfen können!
Zugbegleiter zum Beispiel...
Das Märchen hält sich nicht nur bei Reisenden hartnäckig...
Ozzwald, Freitag, 14.05.2010, 10:11 (vor 5923 Tagen) @ fabs
... sondern auch bei vielen Kollegen vom Fernverkehr.
Bei Station&Service wissen die meisten bescheid: "Einsteigen losfahren, Stempel gibts nich mehr ;"
Klar macht es der "Stempel" für das Zub einfacher, aber nötig ist dieser nicht mehr.
Das Märchen hält sich nicht nur bei Reisenden hartnäckig...
Holger2, Freitag, 14.05.2010, 10:51 (vor 5923 Tagen) @ Ozzwald
Wie verhält es sich denn bei einer reinen Nahverkehrsfahrkarte?
Bei einer Verbundfahrkarte tritt der Vertrag ja nur mit dem Verbund in kraft und der IC (also DB Fernverkehr) ist nicht Teil des Verbunds.
Aber inwieweit darf ich bei Verspätung mit einer normalen DB Nahverkehrsfahrkarte auch den nachfolgenden IC(E) benutzen?
Holger
Das Märchen hält sich nicht nur bei Reisenden hartnäckig...
liebe70, Freitag, 14.05.2010, 11:13 (vor 5923 Tagen) @ Holger2
Wie verhält es sich denn bei einer reinen Nahverkehrsfahrkarte?
Das ist fahrkartenunabhängig.
Bei einer Verbundfahrkarte tritt der Vertrag ja nur mit dem Verbund in kraft und der IC (also DB Fernverkehr) ist nicht Teil des Verbunds.
Richtig.
Aber inwieweit darf ich bei Verspätung mit einer normalen DB Nahverkehrsfahrkarte auch den nachfolgenden IC(E) benutzen?
Soweit, wie Du es brauchst, um zu Deinem auf der Fahrkarte angegebenen Reiseziel zu kommen. Einen Extrahalt wird der Fernverkehr aber deswegen nicht auch noch für Dich einlegen. ;-)
Bei den reinen Nahverkehrsfahrkarten gibt es noch die nicht eindeutige Definition "erheblich ermäßigte Fahrkarte". Damit ist die Nutzung von Fernverkehrszügen ausgeschlossen.
Zu den "erheblich ermäßigten Fahrkarten":
Ein Hopperticket (gibts nur in Sachsen-Anhalt und Thüringen) gibt es beispielsweise für eine Hin- und Rückfahrt bis 50 km und kostet 6,50 Euro. Für die Relation Halle/S Hbf - Köthen bekommt man eine IC-Fahrkarte für 9,50 Euro (einfache Fahrt). Wenn ich beide Preise ins Verhältnis setze, dann kann von "erheblich ermäßigter Fahrkarte" beim Hopperticket wohl keine Rede mehr sein.
Oder das NiedersachsenTicket Single kostet 20 Euro. Damit kann ich beispielsweise von Hamburg nach Göttingen fahren. Eine ICE-Fahrkarte der gleichen Relation kostet 62 Euro, also gut das Dreifache. Ist das schon "erheblich ermäßigt"? Dann müßten diverse Sparpreise im Fernverkehr (das ehemalige Dauerspezial) auch als solche erheblich ermäßigten Fahrkarten gelten. Und so weiter.
Gruß, Ralf
Das Märchen hält sich nicht nur bei Reisenden hartnäckig...
fabs, Braunschweig, Freitag, 14.05.2010, 11:20 (vor 5923 Tagen) @ Holger2
bearbeitet von fabs, Freitag, 14.05.2010, 11:24
Wie verhält es sich denn bei einer reinen Nahverkehrsfahrkarte?
Bei einer Verbundfahrkarte tritt der Vertrag ja nur mit dem Verbund in kraft und der IC (also DB Fernverkehr) ist nicht Teil des Verbunds.
Aber inwieweit darf ich bei Verspätung mit einer normalen DB Nahverkehrsfahrkarte auch den nachfolgenden IC(E) benutzen?
Holger
Moin Holger!
Ich lege dir Punkt 9 ("Haftung") der Beförderungsbedingungen ans Herz >Direktlink, pdf, 709kb< (ab Seite 14)
Kurz gesagt: je nach deiner Wahl gilt entweder das Gleich ("unverzüglich") oder du musst erst eine IC(E)-Fahrkarte kaufen und diese dann einreichen ("später").
9 Haftung
9.1 Weiterbeförderung/Fahrpreiserstattung
9.1.1 Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass der Reisende mit einer Fahrkarte der Produktklassen ICE, IC/EC oder mit einer zuggebundenen Fahrkarte am Zielbahnhof gemäß Beförderungsvertrag mindestens 20 Minuten verspätet ankommen wird, hat er unverzüglich die Wahl zwischen (i) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielort bei nächster Gelegenheit oder (ii) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielort zu einem späteren Zeitpunkt. Er kann dabei auch den Zug einer höherwertigen Produktklasse benutzen. Die Benutzung eines reservierungspflichtigen Zuges oder eines Sonderzuges ist allerdings nicht gestattet.
9.1.2 Für den Reisenden mit einer Fahrkarte für die Produktklasse C gilt Nr. 9.1.1 mit Ausnahme von Satz 2. Der Reisende hat stattdessen bei Weiterreise im Zug einer höherwertigen Produktklasse zunächst den Fahrpreis für die benutzte Produktklasse zu zahlen. Die dafür erforderlichen Aufwendungen werden nach Nr. 9.3. erstattet. Dies gilt nicht für Inhaber von Fahrkarten zu einem erheblich ermäßigten Fahrpreis. Welche Fahrkarten das sind, ist in den Beförderungsbedingungen der jeweiligen Angebote geregelt. Ansprüche von Inhabern dieser Fahrkarten nach Nr. 9.1.3 bleiben unberührt.
9.1.3 Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass der Reisende am Zielbahnhof gemäß Beförderungsvertrag mehr als 60 Minuten verspätet ankommen wird, kann er auch die Reise abbrechen oder gar nicht erst antreten. Er hat dann anstelle der Ansprüche nach den Nummern 9.1.1 oder 9.1.2 Anspruch auf Erstattung des von ihm bezahlten Fahrpreises für die nicht durchgeführten Teile der Fahrt und für die bereits durchgeführten Teile, wenn die Fahrt für ihn sinnlos geworden ist, gegebenenfalls zusammen mit einer Rückfahrt zum ersten Ausgangspunkt bei nächster Gelegenheit. Für die Erstattung gilt Nr. 9.3.
Ich hoffe, geholfen zu haben.
Viele Grüße
fabs (krank im Bett)
--
Es gibt Dinge im Leben, die dich schnell aus der Bahn werfen können!
Zugbegleiter zum Beispiel...
Das Märchen hält sich nicht nur bei Reisenden hartnäckig...
liebe70, Freitag, 14.05.2010, 10:51 (vor 5923 Tagen) @ Ozzwald
... sondern auch bei vielen Kollegen vom Fernverkehr.
Da habe ich aber schon ganz anderes erlebt. In Braunschweig, Düsseldorf, Stralsund, München und weiteren Bahnhöfen quer durch die Republik habe ich schon Station&Service-Mitarbeiter sagen hören: "Da brauchen Sie eine Freigabe von uns, sonst dürfen Sie den anderen Zug nicht nutzen." Die waren dann auch regelmäßig erbost, wenn ich dem widersprach und somit ihre Kompetenz "untergrub".
Bei Station&Service wissen die meisten bescheid: "Einsteigen losfahren, Stempel gibts nich mehr."
Klar doch. Deswegen hatte ich erst gestern etliche Reisende, die eine "Freigabe" von Station & Service hatten. Bei einem Reisenden gab es die "Freigabe" für den IC Stralsund - Berlin und das, obwohl seine Fahrkarte genau für diesen Weg ausgestellt war. Naja, als Staion&Service-Mitarbeiter braucht man wohl auch keine Geografie...
Klar macht es der "Stempel" für das Zub einfacher, aber nötig ist dieser nicht mehr.
Besonders "einfach" macht der Stempel es dem Zub, wenn er vor Stempelfarbe triefend mitten auf die NTA-Fahrkarte gesetzt wird. Dann kann man nämlich so gut wie nix mehr auf der Fahrkarte erkennen. Auf manchen Bahnhöfen scheint es dafür speziell ausgebildete Experten zu geben... :-(
Gruß, Ralf
NTA FK
Ozzwald, Freitag, 14.05.2010, 11:18 (vor 5923 Tagen) @ liebe70
Das sollte aber jedem MA auffallen, dass ein Stempel auf der Vorderseite nicht sehr sinnvoll ist.
Dafür gibts die Bescheinigung. Klar, die auszufüllen, erfordert Zeit.
Naja, leider wissen die meisten von StuS aber auch nicht, wo die FK-Nr steht, bzw. welche es von den es ist ;)
HandyTickets
Gambrinus, Freitag, 14.05.2010, 11:55 (vor 5923 Tagen) @ Ozzwald
Was machen die dann eigentlich bei HandyTickets ? Auf dem Display dürfte so ein Stempel ja nicht halten :-)
Vordruck "Bescheinigung über Zugverspätung ...
Ozzwald, Freitag, 14.05.2010, 12:08 (vor 5923 Tagen) @ Gambrinus
bearbeitet von Ozzwald, Freitag, 14.05.2010, 12:09
.../Anschlussregelung .
Vordruck V600.irgendwas...
Nur haben die wenigsten Bock den Auszufüllen, grad den Teil mit der Anschlussregelung ;)
Aber, es bedarf dieser Bescheinigung ja nicht mehr *g* ;) Wenn es gar normaler Anschlussverlust war, und nach den Fahrgastrechten gehandelt wird.
NTA FK
Fabian318, Münster i. W., Freitag, 14.05.2010, 13:02 (vor 5923 Tagen) @ Ozzwald
Dafür gibts die Bescheinigung. Klar, die auszufüllen, erfordert Zeit.
Naja, leider wissen die meisten von StuS aber auch nicht, wo die FK-Nr steht, bzw. welche es von den es ist ;)
Oft ist die Fahrkartennummer ja schon zu Anfang kaum zu erkennen, weil der NTA-Ausdruck einfach so schlecht ist. Die Fahrkartennummer dürfte doch unten links, zweite Zeile von unten stehen? 1. Zeile Schaler-/Automatennummer, 2. Zeile Fk-Nr., 3. Zeile keine Ahnung.
NTA FK
Matze86, München, Dienstag, 18.05.2010, 10:06 (vor 5919 Tagen) @ Fabian318
Oft ist die Fahrkartennummer ja schon zu Anfang kaum zu erkennen, weil der NTA-Ausdruck einfach so schlecht ist.
Deswegen ist es immer ratsam, vorher einen Testdruck zu machen :)
NTA FK
Fabian318, Münster i. W., Dienstag, 18.05.2010, 18:29 (vor 5919 Tagen) @ Matze86
Oft ist die Fahrkartennummer ja schon zu Anfang kaum zu erkennen, weil der NTA-Ausdruck einfach so schlecht ist.
Deswegen ist es immer ratsam, vorher einen Testdruck zu machen :)
Hmm, in Münster stehen aber zum Beispiel noch keine neuen "RTAs", sondern nur die alten. Also einmal die mit tief liegendem Display mit Alu-Umrandung und die neueren, mit höherem und größerem Display. Interessanterweise sind jetzt auch die erstgenannten mit einer neuen Soft-/Hardware versehen worden, so dass diese nun (wie die zweitgenannten schon länger) genauso schnell sind wie die RTAs.
davon wissen aber nicht alle ZUBs :-(
superduper, Freitag, 14.05.2010, 11:05 (vor 5923 Tagen) @ Ozzwald
Klar macht es der "Stempel" für das Zub einfacher, aber nötig ist dieser nicht mehr.
Leider kennen scheinbar nicht alle ZUBs diese Regelung. Ich habe erst vor ein paar Wochen erlebt wie ein ZUB einem Reisenden einen neuen Fahrschein verkauft hat weil dieser seinen Anschlusszug verpasst hatte und nun in einem anderem / späteren IC saß. Der Reisende hatte mehrfach gesagt, dass er nur von seiner Zugbindung abgewichen ist weil der vorhergehende Zug zu spät war. Der ZUB sagte, dass müsse er sich vom Service Point bestätigen lassen, da er diesen Stempel nicht hatte musste er nachzahlen.
P.S.: Bei einem Blick ins RIS konnte man sehen, dass der Reisende wirklich aus einem Zug kam der stark verspätet war.
davon wissen aber nicht alle ZUBs :-(
liebe70, Freitag, 14.05.2010, 11:20 (vor 5923 Tagen) @ superduper
Klar macht es der "Stempel" für das Zub einfacher, aber nötig ist dieser nicht mehr.
Leider kennen scheinbar nicht alle ZUBs diese Regelung.
Mich wundert das nicht. Diesbezügliche Fachunterrichte gibt es ja nicht mehr, obwohl der Bedarf da ist. Meine Forderungen nach solchen Fachunterrichten werden ja auch stets mit dem Hinweis, daß ich das nicht brauche, abgeschnmettert. Daß andere Kollegen das nötig haben, wird dabei völlig übersehen. :-(
Ich habe erst vor ein paar Wochen erlebt wie ein ZUB einem Reisenden einen neuen Fahrschein verkauft hat weil dieser seinen Anschlusszug verpasst hatte und nun in einem anderem / späteren IC saß. Der Reisende hatte mehrfach gesagt, dass er nur von seiner Zugbindung abgewichen ist weil der vorhergehende Zug zu spät war. Der ZUB sagte, dass müsse er sich vom Service Point bestätigen lassen, da er diesen Stempel nicht hatte musste er nachzahlen.
Dann schreibt der Reisende eine Beschwerde wegen der Tarifunkenntnis (Servicefehlverhalten) des Zub, fordert das zuviel gezahlte Geld zurück und fertig. Sonst sind die Reisenden doch auch immer so schlau und fix beim Beschwerdeschreiben...?!
Gruß, Ralf
davon wissen aber nicht alle ZUBs :-(
superduper, Freitag, 14.05.2010, 11:32 (vor 5923 Tagen) @ liebe70
Ich denke mal der Reisende wird keine Bewschwerde schreiben. So wie er mir vorkam war es kein Vielfahrer. Er ärgert sich halt über die Bahn und erzählt es evtl ein paar Freunden, aber das war es auch.
So geht das dann so aus:
entweder: Die Bahn hat zusätzlich Geld verdient.
oder: Die Bahn hat 1x zusätzlich Geld verdient, einen Kunden verärgert und der überlegt es sich das nächste Mal ob er wieder auf die Superangebote der Bahn vertraut oder gleich ein anderes Verkehrsmittel nutzt.
P.S.: Ich denke mal die meisten Bahnkunden wären froh, wenn sie keine Schreiben an den Kundenservice schreiben müßten um zuviel gezahltes Geld zurückzuerhalten. Da müßte einfach nur der Service wieder besser werden. Aber vielleicht ist ja auch die große Abteilung die die Beschwerdeschreiben mit meistens sinnlosen Textbausteinen beantwortet preiswerter als guter Service. Aber auch wenn es eigentlich nichts zum beschweren geben würde gäbe es sicherlich noch ein paar Zeitgenossen, die sich aus Prinzip irgendwo beschweren können wollen
Stempelorgien bei StuS
Ozzwald, Freitag, 14.05.2010, 11:30 (vor 5923 Tagen) @ Ozzwald
Habe mich etwas unklar ausgedrückt.
Sowohl bei FV als auch bei StuS sind die nun nicht mehr ganz so neuen Regelungen noch nicht ganz klar.
Einige bei StuS verfallen is regelrechte Stempelorgien. Einige Stempeln sich noch zu tode.
Klar, wen ein Reisender unbedingt einen haben will, und es die Zeit zu lässt bekommt der den.
Aber was einige Servicemitarbeiter da veranstalten...;) Die gehen mit dem Stempel wohl auch schlafen.
Dabei ist das doch alles so einfach: Einsteigen, weiterfahren und gut ist.
Das Märchen?
Tommyboy, OWL, Samstag, 15.05.2010, 21:38 (vor 5922 Tagen) @ fabs
Moin!
Ach so, es geht mal wieder um das Märchen, daß die Zugbindung vom Service Point aufgehoben werden muss. Das hält sich aber auch verdammt hartnäckig.Was ist, wenn ich:
1. An einem kleinen Nahverkehrs-Haltepunkt* stehe und kein Personal weit und breit zu sehen ist?
2. Am Service Point eine riesen Schlange ist und die Ersatzverbindung in fünf Minuten abfährt?Ich denke, die Beförderungsbedingungen sind da eindeutig:
Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass der Reisende mit einer Fahrkarte der Produktklassen ICE, IC/EC oder mit einer zuggebundenen Fahrkarte am Zielbahnhof gemäß Beförderungsvertrag mindestens 20 Minuten verspätet ankommen wird, hat er unverzüglich die Wahl zwischen (i) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielort bei nächster Gelegenheit oder (ii) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielort zu einem späteren Zeitpunkt. Er kann dabei auch den Zug einer höherwertigen Produktklasse benutzen. Die Benutzung eines reservierungspflichtigen Zuges oder eines Sonderzuges ist allerdings nicht gestattet.
Das Problem ist hier nur, dass vom Zielbahnhof die Rede ist. Wenn man aber als Ziel ein solches wählt, dass man gar nicht (selbst) erreichen will, sondern es nur wählt, um den Fahrpreis zu drücken oder gleich zu halten, dafür aber den Rest der FK weiterzuverkaufen und beabsichtigt, ein "Zwischenziel" anzufahren: kann man dann dieses Zwischenziel auch mit dem FV anfahren? Nicht, dass eine schlaue Person in Berlin auf die Idee kommst: ach, nach Salzburg wollen Sie? Dann nehmen Sie doch den ICE über München, geht doch schneller....
Ja, ich weiß, letztlich kommt es immer darauf an, wie gut das Personal informiert ist. Also hoffe ich mal, dass alles gut geht, vielen Dank trotzdem erstmal. :-)
Gruß,
Tommyboy
--
Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)
Das Märchen von der Aufhebung der Zugbindung
Matze86, München, Dienstag, 18.05.2010, 10:02 (vor 5919 Tagen) @ fabs
bearbeitet von Matze86, Dienstag, 18.05.2010, 10:03
Ach so, es geht mal wieder um das Märchen, daß die Zugbindung vom Service Point aufgehoben werden muss. Das hält sich aber auch verdammt hartnäckig.
Niemand hat geschrieben, dass die Zubindung vom SP aufgehoben werden muss. Ich lasse gerne noch stempeln (kam aber länger nicht mehr vor), weil ich schlicht keine Lust habe, mit dem Zub zu diskutieren. Ich habe da meine Erfahrungen gemacht und ich war wirklich froh, einen Stempel auf der FK gehabt zu haben.