Fahrtunterbrechung und City Option (Fahrkarten und Angebote)
wenn ich eine Fahrt in Berlin unterbreche und am Berliner Hauptbahnhof aussteige, habe ich in Berlin kein +city. (Flex-oder Sparpreis)
Kann ich dann im Rahmen der tariflichen Gleichstellung mit der S-Bahn bis z.Bsp. Alexanderplatz fahren ?
Danke vorab.
Fahrtunterbrechung und City Option
wenn ich eine Fahrt in Berlin unterbreche und am Berliner Hauptbahnhof aussteige, habe ich in Berlin kein +city. (Flex-oder Sparpreis)
Kann ich dann im Rahmen der tariflichen Gleichstellung mit der S-Bahn bis z.Bsp. Alexanderplatz fahren ?
Wenn Alexanderplatz auf der Fahrtstrecke liegen warum nicht, aber nie zurück fahren.
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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Fahrtunterbrechung und City Option
wenn ich eine Fahrt in Berlin unterbreche und am Berliner Hauptbahnhof aussteige, habe ich in Berlin kein +city. (Flex-oder Sparpreis)
Kann ich dann im Rahmen der tariflichen Gleichstellung mit der S-Bahn bis z.Bsp. Alexanderplatz fahren ?Danke vorab.
Hallo jotxl,
das "+City"-Ticket gilt am Abfahrts- und Zielbahnhof Deiner Fahrkarte. Wenn Du also beispielsweise Warnemünde - > Frankfurt am Main +City kaufst, kannst Du nicht an jedem Unterwegsbahnhof das City-Ticket nutzen.
Das Stück S-Bahn kannst Du nur als Bestandteil der gebuchten Fahrt in Richtung auf den Zielbahnhof nutzen. Dann wäre es aber nicht "+City", sondern eine via Fahrt.
Liebe Grüße
GUM
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Fahrtunterbrechung und City Option
wenn ich eine Fahrt in Berlin unterbreche und am Berliner Hauptbahnhof aussteige, habe ich in Berlin kein +city. (Flex-oder Sparpreis)
Die Cityoption (Siehe Threadtitel) könntest du aber zumindest im personenbedienten Vertrieb trotzdem kaufen.
Kann ich dann im Rahmen der tariflichen Gleichstellung mit der S-Bahn bis z.Bsp. Alexanderplatz fahren ?
Nein, die tarifliche Gleichstellung gilt nur am Start- und Zielort. Du darfst aber selbstverständlich, soweit keine Zugbindung besteht, in Richtung deines Fahrtziels auch mit der S-Bahn fahren. Wenn du zum Beispiel von Hannover nach Cottbus fährst, spricht nichts dagegen, mit der S-Bahn bis Berlin-Alexanderplatz zu fahren, und anschließend ab dort (nicht ab Hauptbahnhof!) den RE2 zu nutzen.
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Weg mit dem 4744!
Fahrtunterbrechung und City Option
Danke Euch! Da das Ticket weiter nach Leipzig geht, funktionierts dann nicht.
Zwischenhalt eingeben?
- kein Text -
Fahrtunterbrechung und City Option
wenn ich eine Fahrt in Berlin unterbreche und am Berliner Hauptbahnhof aussteige, habe ich in Berlin kein +city. (Flex-oder Sparpreis)
Die Cityoption (Siehe Threadtitel) könntest du aber zumindest im personenbedienten Vertrieb trotzdem kaufen.
Wenn du damit auf City mobil anspielst ist das so aber nicht richtig, das wäre dann ja nicht mal gültig. Wenn du auf Standardsortiment der Verbünde (auf Verbundmuster) anspielst, stimmt das aber nur insoweit als dass einige Verbünde stationären Vertrieb außerhalb des Verbundgebiets untersagen, in anderen das wegen Tarifbestimmungen (oder nicht aufliegendem Verbundmuster) unpraktikabel sein kann.
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"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar
Fahrtunterbrechung und City Option
Wo genau ist in den Tarifbestimmungen vorgeschrieben, dass City Mobil Berlin nur mit Fahrkarten mit Ziel Berlin gilt?
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Weg mit dem 4744!
Fahrtunterbrechung und City Option
Hallo Jedi,
bei Bahn.de steht:
"Kaufen Sie Ihr Anschluss-Ticket für den öffentlichen Nahverkehr an Ihrem Zielort gleich mit Ihrer Fahrkarte."
Ja, an Deinem Zielort.
Liebe Grüße
GUM
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Fahrtunterbrechung und City Option
Sehe ich dort nirgendwo, allerdings ist die bahn.de-Startseite ja inzwischen teilweise Personalisiert.
Zudem war ja die Frage nach den TB, nicht nach irgendwelchen Marketingaussagen.
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Weg mit dem 4744!
Nicht personalisierte Produktinformationen
Hallo Jedi,
anbei der gewünschte Link:
Produktinformationen des Beförderers
"Anschlussticket"
Liebe Grüße
GUM
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Nicht personalisierte Produktinformationen
Das ist aber weder "bahn.de" (sondern eine Unterseite), noch sind das die Tarifbedingungen.
Im VBB ist Citymobil eine ganz normale Einzelfahrt bzw. Tageskarte, für die keine gesonderten Bedingungen gelten. Eine Ausstellung wäre hier sogar komplett ohne andere Fahrkarte zulässig.
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Weg mit dem 4744!
Zielort = Zielort
Das ist aber weder "bahn.de" (sondern eine Unterseite), noch sind das die Tarifbedingungen.
Im VBB ist Citymobil eine ganz normale Einzelfahrt bzw. Tageskarte, für die keine gesonderten Bedingungen gelten. Eine Ausstellung wäre hier sogar komplett ohne andere Fahrkarte zulässig.
Hallo JeDi,
manchmal ist es echt schwierig. Auf Bahn.de = Website des Beförderers steht ebenso
"Für viele Zielorte können Sie zwischen einem Einzelticket oder einem Tagesticket für den jeweiligen Stadtbereich wählen."
Also Zielort der Fahrkarte, nicht irgendein Unterwegsbahnhof.
Liebe Grüße
GUM
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Fahrtunterbrechung und City Option
Wo genau ist in den Tarifbestimmungen vorgeschrieben, dass City Mobil Berlin nur mit Fahrkarten mit Ziel Berlin gilt?
Auf der Fahrkarte. Fundstelle in den Beförderungsbedingungen ist A.2.5.1 Satz 1. Und was steht auf den Fahrkarten?
Gilt für eine einfache Fahrt am angegebenen Geltungstag im Zeitraum von 2 Stunden im Anschluss bzw. vor Antritt einer Reise mit der Bahn nur in Verbindung mit einer Bahnfahrkarte in allen Verkehrsmitteln des oben genannten Geltungsbereichs.
Wo genau ist eigentlich erlaubt, City-Mobil-Fahrkarten zu anderen als den Zielbahnhöfen auszugeben? Die Zielgruppe ist doch im VKL eindeutig definiert.
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"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar
Zielort = Zielort
Was ist, wenn mein Beförderer nicht DB Vertrieb (betreiben die überhaupt Züge?) ist?
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Weg mit dem 4744!
Fahrtunterbrechung und City Option
Auf der Fahrkarte. Fundstelle in den Beförderungsbedingungen ist A.2.5.1 Satz 1.
Aus dem Aufdruck ergibt sich aber die *Geltungsdauer*, und nicht die Gültigkeit an sich.
Und was steht auf den Fahrkarten?
"Gilt für eine einfache Fahrt [...] im Anschluss oder vor Antritt einer Reise mit der DB. Gültig nur in Verbindung mit einem DB-Fahrschein."
Im Anschluss an eine DB-Fahrt ist es (dass danach keine weitere Folgen darf, ist ja nicht ausgeschlossen); in Verbindung mit einem DB-Fahrschein auch.
Dass die Reise mit der DB sein muss, ist übrigens auch nicht aus dem Tarif erkennbar. Warum sollten ODEG-Kund_innen kein Citymobil buchen dürfen?
Am Ende gilt nämlich immer noch der Tarif, und nicht das, was irgendwo draufsteht.
Gilt für eine einfache Fahrt am angegebenen Geltungstag im Zeitraum von 2 Stunden im Anschluss bzw. vor Antritt einer Reise mit der Bahn nur in Verbindung mit einer Bahnfahrkarte in allen Verkehrsmitteln des oben genannten Geltungsbereichs.
Wo genau ist eigentlich erlaubt, City-Mobil-Fahrkarten zu anderen als den Zielbahnhöfen auszugeben? Die Zielgruppe ist doch im VKL eindeutig definiert.
Die Verkäuferberatung war mal der Meinung, man dürfe alles ausstellen, was das System hergibt.
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Weg mit dem 4744!
Fahrtunterbrechung und City Option
Auf der Fahrkarte. Fundstelle in den Beförderungsbedingungen ist A.2.5.1 Satz 1.
Aus dem Aufdruck ergibt sich aber die *Geltungsdauer*, und nicht die Gültigkeit an sich.
Fun fact: Die Geltungsdauer definiert die zeitliche Gültigkeit. Damit ist die Fahrkarte in Berlin ungültig, weil ihre Gültigkeit erst im Anschluss an die Fahrt zum Ziel laut Fahrkarte beginnt. Nichts anderes habe ich gemeint als ich schrieb dass sie nicht gültig wäre...
Im Anschluss an eine DB-Fahrt ist es (dass danach keine weitere Folgen darf, ist ja nicht ausgeschlossen); in Verbindung mit einem DB-Fahrschein auch.
... weswegen der VKL auch klare Vorgaben macht, wie dieses Angebot auszugeben ist. Aber klar kann man auch freundlich formuliert gedankenlos einfach drauf los ausstellen, auf dass die DB irgendwann solche praktischen Angebote entweder kastriert oder ersatzlos einstellt.
Dass die Reise mit der DB sein muss, ist übrigens auch nicht aus dem Tarif erkennbar. Warum sollten ODEG-Kund_innen kein Citymobil buchen dürfen?
Dazu habe ich keinerlei Aussage getätigt, das geht am Thema vorbei.
Am Ende gilt nämlich immer noch der Tarif, und nicht das, was irgendwo draufsteht.
A.2.5.1 ist Tarifbestandteil.
Die Verkäuferberatung war mal der Meinung, man dürfe alles ausstellen, was das System hergibt.
Hat dir die AWB in dem Zusammenhang explizit die Genehmigung erteilt, dich über den VKL hinwegzusetzen? Hast du dir das schriftlich geben lassen? Darauf würde ich an deiner Stelle bestehen.
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"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar
Fahrtunterbrechung und City Option
Hat dir die AWB in dem Zusammenhang explizit die Genehmigung erteilt, dich über den VKL hinwegzusetzen? Hast du dir das schriftlich geben lassen? Darauf würde ich an deiner Stelle bestehen.
Ja. Das ganze ist zwar nicht schriftlich, aber in Textform erfolgt.
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Weg mit dem 4744!
Fahrtunterbrechung und City Option
Nun gut, dann gelten im RZ JeDi Hbf Sonderregeln, von denen keiner weiß weil nirgends offiziell bekanntgemacht. Jedenfalls gibt es sowas nicht in Verkaufsstellen, die sich ans offizielle
Regelwerk halten. Da erhält man City mobil nur zum Zielort.
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"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar
Fahrtunterbrechung und City Option
Den Nachweis anhand des Tarifs konntest du aber bislang nicht erbringen. Nochmals: viele Verbünde regeln, dass City mobil explizit nur im Vor/Nachlauf zu einer DB-Fahrkarte gilt. Der VBB nicht. Und die BB DB haben mit Citymobil null zu tun, das Angebot kommt dort schlicht nicht vor.
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Weg mit dem 4744!
Fahrtunterbrechung und City Option
Du zäumst das Pferd von hinten auf. Der von dir bemängelte Nichtnachweis anhand des Tarifs entsteht nur, weil du dich nicht an den Verkaufsleitfaden hälst. Der sieht für City mobil im VBB keine Sonderregel gegenüber anderen Verbünden vor und gestattet dein Vorgehen schlicht nicht. Aber wenn du dich dahingehend abgesichert hast (was du übrigens ebensowenig nachgewiesen hast), kannst du doch ganz beruhigt weiterhin den VKL ignorieren.
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"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar
Fahrtunterbrechung und City Option
Du zäumst das Pferd von hinten auf. Der von dir bemängelte Nichtnachweis anhand des Tarifs entsteht nur, weil du dich nicht an den Verkaufsleitfaden hälst. Der sieht für City mobil im VBB keine Sonderregel gegenüber anderen Verbünden vor und gestattet dein Vorgehen schlicht nicht.
Der VKL ist im Außenverhältnis genau weshalb relevant? Na also. (übrigens habe ich bereits seit einiger Zeit weder Zugriff auf den VKL, noch irgendwas mit DB Vertrieb zu tun) Wir unterhalten uns hier ja über die tarifliche Gültigkeit eines Angebots, und nicht, ob es faktisch verkauft wird, oder nicht.
Faktisch verkauft werden übrigens auch allerlei andere Sachen, die tariflich tatsächlich nicht zulässig wären (wie zum Beispiel Sparpreise für reine NE-Strecken), auch da ist aber im Tarif ganz klar nachweisbar, dass das eben nicht zulässig ist.
Wenns dir hier also ums Recht haben, statt um eine Fachdiskussion geht, solltest du das auch so kommunizieren.
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Weg mit dem 4744!
Fahrtunterbrechung und City Option
Der VKL ist im Außenverhältnis genau weshalb relevant?
Weil durch die korrekte Einhaltung des VKL in diesem Fall im Außenverhältnis gar kein Vertrag entsteht, weil der Mitarbeitende regelkonform nicht verkauft.
Na also. (übrigens habe ich bereits seit einiger Zeit weder Zugriff auf den VKL, noch irgendwas mit DB Vertrieb zu tun) Wir unterhalten uns hier ja über die tarifliche Gültigkeit eines Angebots, und nicht, ob es faktisch verkauft wird, oder nicht.
Der RailGuide ist in dem Punkt aber inhaltsgleich. Ja, du kannst auch gerne noch zerpflücken dass ich von der Anwenderberatung für Reiseberater statt Verkäuferberatung für Agenturen geschrieben habe. Mea Culpa.
Faktisch verkauft werden übrigens auch allerlei andere Sachen, die tariflich tatsächlich nicht zulässig wären (wie zum Beispiel Sparpreise für reine NE-Strecken), auch da ist aber im Tarif ganz klar nachweisbar, dass das eben nicht zulässig ist.
Das ist für dich also eine Rechtfertigung, dich von bestehenden Vorgaben entbinden zu lassen oder wie darf ich das verstehen? Verändert das objektiv die Nichteinhaltung von eindeutigen Vorgaben auch nur ansatzweise?
Wenns dir hier also ums Recht haben, statt um eine Fachdiskussion geht, solltest du das auch so kommunizieren.
Ich habe mich gegen deine Formulierung "könntest du im pbV kaufen" gewandt. Das ist einfach nicht richtig, weil regelwidrig. Dass der VBB das nicht in seinen Tarifbestimmungen ausbuchstabiert hat, kann auch daran liegen dass es schlicht keine Notwendigkeit gäbe, würden die Vorgaben im Innenverhältnis eingehalten. Anders formuliert: Woraus leitest du den Anspruch ab, City mobil für einen Zwischenhalt ausgestellt zu bekommen? Dazu hat der VBB sogar explizit eine Aussage im Tarif getroffen.
Ich gestehe zu dass der VBB nicht mein Haustarif ist, aber die Argumentation "Aufdrucke auf den Fahrkarten gelten nicht" erscheint mir insbesondere mit dem Hintergrund der Vorgaben im Innenverhältnis gewagt. (Von Systemfehlern und daraus resultierenden (Nicht-)Aufdrucken brauchen wir nicht reden.) Anders gesagt: Ich würde das - interne Vorgaben und öffentlicher Tarif - nicht getrennt betrachten. Andererseits hat gerade der VBB putzige Möglichkeiten zur Preisgestaltung. Aber das ist nicht an mir, tariflich zu klären - scheinst du ja schon getan zu haben. Nur: Warum wurden dann VKL und RailGuide nicht korrigiert? Wie gesagt, du kannst das ruhig so weiter halten. Ist ja noch niemals nie vorgekommen dass wegen genau solchen Fallstricken entweder Angebote und deren Bedingungen "optimiert" oder alternativ Arbeitsabläufe angepasst wurden. Spannend, dass du auf diesen Aspekt gar nicht eingegangen bist.
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