Fan BahnCard 25 - Muss ich immer Ausweis vorzeigen? (Fahrkarten und Angebote)

SunshineMouse, Mittwoch, 12.05.2010, 02:41 (vor 5708 Tagen)

Hallo, habe eine Fan BahnCard 25 (davor immer nur die normale BahnCard mit Bild gehabt) - muss ich bei dieser BahnCard immer einen Lichtbildausweis mitführen und diesen gleichzeitig mit der Fan BahnCard 25 vorzeigen?

Ist die Bahn dazu berechtigt sich überhaupt meinen Personalausweis bei Fahrkartenkontrollen vorzeigen zu lassen? Insbesondere wenn ich meinen Namen durch eine gleichnamige Kreditkarte z.B. beim Onlineticket nachgewiesen habe?

Habe ehrlich gesagt oft wenig Interesse den teilweise(!) sonderbaren Kontrolleuren vom Prüfdienst meinen Personalausweis vorzuzeigen, nur weil ich nun ein Fan BahnCard ohne Bild habe. Ich kann als Laie oft nicht erkennen, ob derjenige der sich als Prüfdienst ausgibt, überhaupt wirklich bei der Bahn arbeitet. (Dienstausweis des öfteren nicht sichtbar getragen)

Vielen Dank für Eure Info und Hilfe im Voraus

SunshineMouse

Fan BahnCard 25 - Muss ich immer Ausweis vorzeigen?

Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 12.05.2010, 03:29 (vor 5708 Tagen) @ SunshineMouse
bearbeitet von Fabian318, Mittwoch, 12.05.2010, 03:30

Hallo, habe eine Fan BahnCard 25 (davor immer nur die normale BahnCard mit Bild gehabt) - muss ich bei dieser BahnCard immer einen Lichtbildausweis mitführen und diesen gleichzeitig mit der Fan BahnCard 25 vorzeigen?

Ja. Es reicht aber eigentlich, den Ausweis auf Anforderung vorzuzeigen (s.u.)

Ist die Bahn dazu berechtigt sich überhaupt meinen Personalausweis bei Fahrkartenkontrollen vorzeigen zu lassen?

Ja, du hast doch unterschrieben, dass die Bahn dazu berechtigt ist, oder?

Insbesondere wenn ich meinen Namen durch eine gleichnamige Kreditkarte z.B. beim Onlineticket nachgewiesen habe?

Seit wann ist auf der Kreditkarte ein Bild? Es geht bei der Bahncard in erster Linie darum, dass nur du die Karte nutzen darfst, beim Onlineticket hingegen, dass dieses nur von einer Person gleichzeitig benutzt wird (daher muss es persönlich sein, da jeweils nur eine Kredit-/EC-Karte vorhanden ist, reicht es aber auch ohne Foto).

Habe ehrlich gesagt oft wenig Interesse den teilweise(!) sonderbaren Kontrolleuren vom Prüfdienst meinen Personalausweis vorzuzeigen, nur weil ich nun ein Fan BahnCard ohne Bild habe.

Gut, aber war das nicht vorher bekannt? Außerdem frage ich mich, was der Prüfdienst mit dem Personalausweis anfangen soll? Er selber hat damit wenig Nutzen, da hätte ich eher Angst, dass das Ticket selber verschwindet.

Ich kann als Laie oft nicht erkennen, ob derjenige der sich als Prüfdienst ausgibt, überhaupt wirklich bei der Bahn arbeitet. (Dienstausweis des öfteren nicht sichtbar getragen)

Ja, es steht dir natürlich frei, die Herren nach einer Berechtigung zu fragen. Im Übrigen wird der Ausweis kaum kontrolliert, so meine Erfahrung vor etlichen Jahren mit der Umwelt-Bahncard.

Fan BahnCard 25 - Muss ich immer Ausweis vorzeigen?

fabs, Braunschweig, Mittwoch, 12.05.2010, 11:05 (vor 5708 Tagen) @ Fabian318
bearbeitet von fabs, Mittwoch, 12.05.2010, 11:32

Außerdem frage ich mich, was der Prüfdienst mit dem Personalausweis anfangen soll?

Moin!
Ich denke, es geht eher um Datenschutz. Was geht den Prüfdienst mein BPA an? Und im Gegensatz landläufiger Meinung bin ich NICHT verpflichtet diesen innerhalb Deutschlands ständig bei sich zu führen. Wobei es in vielen Situationen einfacher ist, wenn man einen BPA/RP dabei hat (z.B. in Grenznähe oder bei Fußballspielen, usw. Halt überall dort, wo man ständig kontrolliert wird.)

ABER: Wenn du dich weigerst, ist der Prüfdienst berechtigt, dich festzuhalten, bis deine Identität durch ein hoheitliches Organ (Polizei) festgestellt ist. Denen MUSST du deinen BPA/RP zeigen wenn du einen dabei hast. Fälschlicher Weise "Ich habe meinen Ausweis nicht dabei." zu sagen ist eine Ordnungswidrigkeit, die empfindlich bestraft wird.

Fazit: Nur Polizei und vergleichbaren staatlichen Organen MUSST du deinen BPA/RP vorzeigen (wenn du ihn dabei hast). Diese dürfen ihn auch anfassen um ihn z.B. auf Echtheit zu prüfen; ein einfaches hochhalten reicht nicht.
Alle anderen dürfen dich zur Identitätsfeststellung zwar um deinen BPA/RP bitten, aber verlangen dürfen sie es nicht. Jedoch vereinfacht sich die Sache gewaltig, wenn man sich ausweist (vgl. Einlass in eine Diskothek).
Wichtig: Sollte der geringste Zweifel am Prüfdienst (aber auch am Polizisten) bestehen: Dienstausweis zeigen lassen. Denn im Gegenzug zu ihm und deinem BPA/RP, darfst du von ihm verlangen, dir seinen Dienstausweis zeigen zu lassen (anfassen verboten!). Dies habe ich schon ein paar mal (nicht oft! so zwei/drei mal) praktiziert und hatte bisher nie Probleme damit.
Und: Außer der Polizei (s.o.) hat KEINER deinen BPA/RP anzufassen! Schon gar nicht ist er irgendwo als Pfand zu hinterlegen. Bedenke immer, daß es sich nicht um dein Eigentum (sondern der Bundesrepublik Deutschland) handelt.

Viele Grüße
fabs

--
Es gibt Dinge im Leben, die dich schnell aus der Bahn werfen können!
Zugbegleiter zum Beispiel...

Prüfausweis / Konzernausweis

Holger_HAM, Hamm (Westfalen), Mittwoch, 12.05.2010, 11:09 (vor 5708 Tagen) @ fabs
bearbeitet von Holger_HAM, Mittwoch, 12.05.2010, 11:10

Hallo,
ich habe auch schon einmal erlebt, dass mir ein DB-Prüfer in Zivilbekleidung seinen Konzernausweis entgegenhielt. Freundlich wies ich ihn darauf hin, dass der Konzernausweis nicht den Prüfausweis ersetzt. ;-) Nunja, wir sind uns ja nicht zum ersten Mal begegnet und so klagte er sein Leid, dass er ausgerechnet heute schon zwei Mal drauf angesprochen wurde. Meine Fahrkarte bekam er auch ohne Prüfausweis zu sehen. Der korrekte Ausweis von ihm war in seiner anderen Jacke.

--
Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
Holger
***
Der bahn.kommfort-Briefkasten. Auch vor Ihrer Haustür!
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Fan BahnCard 25 - Muss ich immer Ausweis vorzeigen?

Martin, Mittwoch, 12.05.2010, 12:17 (vor 5708 Tagen) @ fabs

Anderseits: Wenn du ein Angebot nutzen Willst, dessen Konditionen die Vorlage des Personalausweises verlangen, musst du diesen eben auch mitführen und vorzeigen. Willst du dem Kontrollpersonal keinen Ausweis vorlegen, kannst der ja auch zum Normalpreis ohne BC fahren.

Fan BahnCard 25 - Muss ich immer Ausweis vorzeigen?

Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 12.05.2010, 13:51 (vor 5708 Tagen) @ fabs

Du vergisst hierbei aber, dass der Kunde bei Abschluss des Bahncard-Vertrages bereits seinen Willen zum Vorzeigen des Personalausweises gezeigt erklärt hat.

Übrigens muss man den Perso nicht immer dabei haben, hat im Rahmen einer Polizeikontrolle (die theoretisch immer und überall aufgrund ganz geringer Verdachtdsmomente oder der allg. Situation stattfinden kann) dann aber ein Problem.

Konzernausweis der DB

liebe70, Mittwoch, 12.05.2010, 22:08 (vor 5708 Tagen) @ fabs

Alle anderen dürfen dich zur Identitätsfeststellung zwar um deinen BPA/RP bitten, aber verlangen dürfen sie es nicht. Jedoch vereinfacht sich die Sache gewaltig, wenn man sich ausweist (vgl. Einlass in eine Diskothek).

Stimmt.

Wichtig: Sollte der geringste Zweifel am Prüfdienst (aber auch am Polizisten) bestehen: Dienstausweis zeigen lassen. Denn im Gegenzug zu ihm und deinem BPA/RP, darfst du von ihm verlangen, dir seinen Dienstausweis zeigen zu lassen (anfassen verboten!).

Stimmt nicht. Den Konzernausweis dürfen nur bestimmte DB-Mitarbeiter und die Polizei sehen. Wenn der Reisende also meinen Konzernausweis sehen will, muß er scho die Polizei bemühen. Dann kann ich im Gegenzug via Polizei die Personalien des Reisenden prüfen. Die A***karte hat die Polizei, denn die muß ersens entscheiden ob ich ein "echter" Zub bin und außerdem muß sie mir (der DB) ggf. die Personalien des Reisenden mitteilen. *g*
Der Reisende kann von mir verlangen was er will, ich habe ihm lediglich meinen Namen und meine Einsatzstelle mitzuteilen.

...Dies habe ich schon ein paar mal (nicht oft! so zwei/drei mal) praktiziert und hatte bisher nie Probleme damit.

Ich habe solche schwachsinnigen Egospielchen noch nie praktizieren müssen.

Und: Außer der Polizei (s.o.) hat KEINER deinen BPA/RP anzufassen!

Nicht? Wie soll ich dann eine FN erstellen? Soll der Reisende seinen Perso selbst halten? Werde ich das nächste Mal so machen. Mal sehen, was er dazu sagt.

Wenn außer der Polizei keiner den Perso anfassen darf: Wie komme ich dann an meinen neuen Perso bzw. wie erledige ich dann z.B. eine Adreßänderung?

Schon gar nicht ist er irgendwo als Pfand zu hinterlegen.

Stimmt, aber viele sind so beknackt und tun es trotzdem und meistens sogar freiwillig. Gut in Discos zu beobachten, wenn er oder sie eine größere Rechnung haben als der Bargeldbestand hergibt.

Bedenke immer, daß es sich nicht um dein Eigentum (sondern der Bundesrepublik Deutschland) handelt.

Wenn der Perso Eigentum der BRD ist, darf derjenige, dessen Personalien daraufstehen, ihn dann überhaupt anfassen? Bedenke, es ist fremdes - und nicht DEIN Eigentum. Ist das Wegnehmen vom Tisch in der Meldebehörde bereits Diebstahl?

Fragen über Fragen...

Gruß, Ralf ;-)

Konzernausweis der DB

Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 12.05.2010, 22:15 (vor 5708 Tagen) @ liebe70

Gibt es denn einen Handlungshinweis an Reisende, wenn sie sich der Identität des Prüfdienstes nicht sicher sind? Oft sieht man ja beim Prüfdienst nur den DB-Schlüssel herumbaumeln, aber beim Prüfdienst (in Zivil, ohne UBK) wird man ja wohl das Recht haben, sich durch Zeigen des Prüferausweises die Legitimation vorweisen zu lassen? Bei Zubs in UBK muss wohl die UBK als Legitimation herhalten, schließlich haben Zubs ja (m.E.) wenn überhaupt nur einen Konzernausweis, der wohl alleinige direkte Prüfberechtigung ist ;-)

Konzernausweis der DB

liebe70, Mittwoch, 12.05.2010, 23:28 (vor 5708 Tagen) @ Fabian318

Gibt es denn einen Handlungshinweis an Reisende, wenn sie sich der Identität des Prüfdienstes nicht sicher sind?

Ich würde sie bitten, sich zu legitimieren. Nennung von Namen und Einsatzstelle und ggf. Anruf dort, ob Herr/Frau ... (Prüfdienst) dort bekannt ist. Geht ja auch bei der Polizei, diversen Klempnern usw. Wenn man sich ganz unsicher ist, auf Polizei bestehen, zwecks zweifelsfreier Identifizierung. Echte Prüfdienste haben damit keine Probleme (sollten keine Probleme haben).

...Oft sieht man ja beim Prüfdienst nur den DB-Schlüssel herumbaumeln, aber beim Prüfdienst (in Zivil, ohne UBK) wird man ja wohl das Recht haben, sich durch Zeigen des Prüferausweises die Legitimation vorweisen zu lassen? Bei Zubs in UBK muss wohl die UBK als Legitimation herhalten, schließlich haben Zubs ja (m.E.) wenn überhaupt nur einen Konzernausweis, der wohl alleinige direkte Prüfberechtigung ist ;-)

Wenn mich jemand fragt, ob ich mich legitimieren kann, würde ich ohne zu Zögern ihm meinen Namen und die Einsatzstelle nennen, damit er scih dort erkundigen kann. Alternativ würde ich auch einem meiner Chefs anrufen und das Telefon an den Reisenden weiterreichen, damit er sich von meiner "Echtheit" überzeugen kann. Von mir aus kann er auch die Polizei verständigt bekommen, mache ich auch von meinem Diensthandy aus. :-)

Gruß, Ralf

Konzernausweis vs. Prüfausweis

fabs, Braunschweig, Mittwoch, 12.05.2010, 23:11 (vor 5708 Tagen) @ liebe70
bearbeitet von fabs, Mittwoch, 12.05.2010, 23:11

Moin Ralf!

Wichtig: Sollte der geringste Zweifel am Prüfdienst (aber auch am Polizisten) bestehen: Dienstausweis zeigen lassen. Denn im Gegenzug zu ihm und deinem BPA/RP, darfst du von ihm verlangen, dir seinen Dienstausweis zeigen zu lassen (anfassen verboten!).


Stimmt nicht. Den Konzernausweis dürfen nur bestimmte DB-Mitarbeiter und die Polizei sehen. Wenn der Reisende also meinen Konzernausweis sehen will, muß er scho die Polizei bemühen. Dann kann ich im Gegenzug via Polizei die Personalien des Reisenden prüfen. Die A***karte hat die Polizei, denn die muß ersens entscheiden ob ich ein "echter" Zub bin und außerdem muß sie mir (der DB) ggf. die Personalien des Reisenden mitteilen. *g*
Der Reisende kann von mir verlangen was er will, ich habe ihm lediglich meinen Namen und meine Einsatzstelle mitzuteilen.

Gut. Wie User Fabian Schuler schon schrieb, gilt wohl bei euch die UBK als indirekte Legitimation, die ich auch voll akzeptiere. Wie stellst du dir das bei einem Prüfdienst (der ja auch keinen DB-Konzernausweis besitzt) vor, wenn er in zivil auftritt?

OT Frage: MUSST du mir wirklich deine Einsatzstelle Mitteilen? Ich hatte neulich eine nette (keine Ironie! Eine wirklich nette!) Unterhaltung mit einem Zugbegleiter und habe ihn dabei - rein aus Interesse - auch nach seiner Einsatzstelle gefragt. Eine Antwort blieb er mir leider schuldig; er wollte sie mir nicht nennen. Was mir dann allerdings auch egal war, wir haben trotzdem noch ein wenig weiter geplaudert ;-)

...Dies habe ich schon ein paar mal (nicht oft! so zwei/drei mal) praktiziert und hatte bisher nie Probleme damit.


Ich habe solche schwachsinnigen Egospielchen noch nie praktizieren müssen.

Im Zug ist es mir auch noch nicht passiert, da bei - in zivil durchgeführten Kontrollen - immer unaufgefordert ein Prüferausweis vorgezeigt oder ein MT (welches für mich persönlich auch Legitimation genug ist) sichtbar getragen wurde.
Aber bei uns in der Straßenbahn steigen oft - auf den ersten Blick - recht zwielichtige Gestalten ein, die sich als Prüfer ausgeben. Und nicht jeden geht meine voller Name und mein Alter etwas an, welches auf meiner Fahrkarte aufgedruckt ist.

Und: Außer der Polizei (s.o.) hat KEINER deinen BPA/RP anzufassen!


Nicht? Wie soll ich dann eine FN erstellen? Soll der Reisende seinen Perso selbst halten? Werde ich das nächste Mal so machen. Mal sehen, was er dazu sagt.

Sorry, mein Fehler: falsch formuliert! So sollte es verständlicher sein:
"Und: Außer der Polizei (s.o.) brauchst du KEINEM deinen BPA/RP aushändigen."

Bedenke immer, daß es sich nicht um dein Eigentum (sondern der Bundesrepublik Deutschland) handelt.


Wenn der Perso Eigentum der BRD ist, darf derjenige, dessen Personalien daraufstehen, ihn dann überhaupt anfassen? Bedenke, es ist fremdes - und nicht DEIN Eigentum. Ist das Wegnehmen vom Tisch in der Meldebehörde bereits Diebstahl?

Das muß ich ja nicht wirklich kommentieren, oder? Schließlich habe ich das ;-) hinter deiner "Unterschrift" nicht übersehen...
Aber es ist trotzdem Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.

Gruß, Ralf ;-)

Grüße zurück
Fabian

--
Es gibt Dinge im Leben, die dich schnell aus der Bahn werfen können!
Zugbegleiter zum Beispiel...

Konzernausweis vs. Prüfausweis

Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 12.05.2010, 23:34 (vor 5708 Tagen) @ fabs

Aber bei uns in der Straßenbahn steigen oft - auf den ersten Blick - recht zwielichtige Gestalten ein, die sich als Prüfer ausgeben. Und nicht jeden geht meine voller Name und mein Alter etwas an, welches auf meiner Fahrkarte aufgedruckt ist.

Suspekt sind mir ja die Papp-Prüferausweise mit aufgekleptem Passfoto und Verkehrs AG-Logo. Das Logo ziehe ich mir aus dem Internet, schreibe was wichtiges dazu und dann habe ich in drei Sekunden meinen eigenen Prüferausweis. So lange das Prüfpersonal nicht plötzlich Geld von mir will, soll mir das aber alles (fast) egal sein... Naja, bei mir in der 436 haben die Prüfer eh immer schon genug zu tun.... ;-)

Konzernausweis vs. Prüfausweis

liebe70, Mittwoch, 12.05.2010, 23:36 (vor 5708 Tagen) @ fabs

Wichtig: Sollte der geringste Zweifel am Prüfdienst (aber auch am Polizisten) bestehen: Dienstausweis zeigen lassen. Denn im Gegenzug zu ihm und deinem BPA/RP, darfst du von ihm verlangen, dir seinen Dienstausweis zeigen zu lassen (anfassen verboten!).


Stimmt nicht. Den Konzernausweis dürfen nur bestimmte DB-Mitarbeiter und die Polizei sehen. Wenn der Reisende also meinen Konzernausweis sehen will, muß er scho die Polizei bemühen. Dann kann ich im Gegenzug via Polizei die Personalien des Reisenden prüfen. Die A***karte hat die Polizei, denn die muß ersens entscheiden ob ich ein "echter" Zub bin und außerdem muß sie mir (der DB) ggf. die Personalien des Reisenden mitteilen. *g*
Der Reisende kann von mir verlangen was er will, ich habe ihm lediglich meinen Namen und meine Einsatzstelle mitzuteilen.


Gut. Wie User Fabian Schuler schon schrieb, gilt wohl bei euch die UBK als indirekte Legitimation, die ich auch voll akzeptiere. Wie stellst du dir das bei einem Prüfdienst (der ja auch keinen DB-Konzernausweis besitzt) vor, wenn er in zivil auftritt?

Name, Einsatzstelle und Telefonnummer geben lassen, anrufen und nachfragen. Jeder falsche Prüfdienst beginnt spätestens beim Anrufwunsch (Frage nach telefonnummer zwecks Rückfrage) rumzueiern.

OT Frage: MUSST du mir wirklich deine Einsatzstelle Mitteilen?

Ja. Die genaue Quelle weiß ich nicht aus dem Kopf, muß ich nachgucken.

...Dies habe ich schon ein paar mal (nicht oft! so zwei/drei mal) praktiziert und hatte bisher nie Probleme damit.


Ich habe solche schwachsinnigen Egospielchen noch nie praktizieren müssen.


Im Zug ist es mir auch noch nicht passiert, da bei - in zivil durchgeführten Kontrollen - immer unaufgefordert ein Prüferausweis vorgezeigt oder ein MT (welches für mich persönlich auch Legitimation genug ist) sichtbar getragen wurde.

Weißt Du wieviel "falsche" Zub/Prüfdienste echte MT rumschleppen (und wieviel MT schon geklaut wurden)? Man sollte durchaus ein gesundes Mißtrauen haben.

Gruß, Ralf

Ebay

Tob, Mittwoch, 12.05.2010, 23:59 (vor 5707 Tagen) @ liebe70

Weißt Du wieviel "falsche" Zub/Prüfdienste echte MT rumschleppen [...]

Gibt es die bei Ebay? ;-)

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