Gutschein für lau im RZ? (Allgemeines Forum)

Tommyboy, OWL, Donnerstag, 07.08.2008, 00:23 (vor 6343 Tagen) @ Maggus

Hallo,

auf dieser Seite http://www.ticketinfo.ch/news/news_r2008.html findet sich auch eine weitere interessante Information:

"Inhaber einer BahnCard Hauptkarte, die ihre noch bis mindestens 30. November 2008 gültige BahnCard bereits gekündigt haben, können an den Schaltern der DB Reisezentren Aschaffenburg Hbf, Berlin-Spandau, Bielefeld Hbf, Hanau Hbf, Hildesheim Hbf und Freiburg Hbf in der Zeit vom 01.08. bis 31.10.2008 die Kündigung widerrufen und erhalten dafür einen Reisegutschein über EUR 10, respektive EUR 20 für Inhaber einer BahnCard First. Der Gutschein ist personalisiert und muss ab Ausstellung innerhalb von 6 Monaten für den Kauf einer Fahrkarte genutzt werden."

Wie soll man das jetzt verstehen? Wenn ich also eine BC besitze, die noch mindestens bis Ende November gültig ist (= erst danach abläuft) kündige ich sie, bringe die Kündigung persönlich in ein o.g. Reisezentrum und dort rät man mir, die Kündigung nicht abzuschicken und gibt mir einen 10-Euro Gutschein? Oder muss die Kündigung schon verschickt sein? Wie wird das kontrolliert?
Irgendwie scheint die Frist mal wieder so (un-?)glücklich gewählt worden zu sein, dass die wahrscheinlich zahlreichen "Fan-Bahncard"-Inhaber, die gekündigt haben, ausgeschlossen werden...

Gruß
Tommyboy


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