Zugbindung Rückfahrt bei Verspätung Hinfahrt? (Fahrkarten und Angebote)

brandenburger, Perleberg, Sonntag, 14.11.2021, 19:31 (vor 1577 Tagen) @ Knochendochen
bearbeitet von brandenburger, Sonntag, 14.11.2021, 19:32

Wie es allerdings damit aussieht, wenn der Aufenthalt nur verkürzt wird, aber nicht unmöglich gemacht wird, weiß ich nicht, vermute aber, dass rechtlich kein Anspruch auf eine Aufhebung der Zugbindung besteht. Ich denke aber, dass die Chance auf Kulanz in so einem Fall relativ hoch ist, wenn man das Anliegen freundlich am Infoschalter vorträgt.

Hallo,

ich hatte das schon ein paar mal, da wurde ohne Diskussion die Zugbindung auch für die Rückfahrt aufgehoben. Ist ja auch plausibel, dass ein zu kurzer Aufenthalt am Zielort die gesamte Fahrt sinnlos machen könnte.

(Mehrmals hatte ich in letzter Zeit die folgende Konstellation: Ein Bus (!), der Teil der (auf dem Fahrschein aufgedruckten) Reisekette war, hatte Verspätung und die gebuchte letzte Verbindung des Tages war weg.

Natürlich konnte ich von der Bahn nicht die Erstattung der Übernachtung verlangen. Dass ich aber in ganz anderen als den gebuchten Zügen, und sogar am Folgetag, saß, hat nach meiner freundlichen Erklärung niemand beanstandet.)


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