Zugbindung Rückfahrt bei Verspätung Hinfahrt? (Fahrkarten und Angebote)
Mike65, Sonntag, 14.11.2021, 12:58 (vor 1583 Tagen)
Ich habe eine allgemeine Frage bei Rückfahrkarten mit Zugbindung: Ist bei einer Verspätung der Hinfahrt auch die Zugbindung der Rückfahrt aufgehoben? Nehmen wir beispielsweise an, ich fahre zum Einkaufen mit (Super)Sparticket von A nach B und zurück mit 90Minuten Aufenthalt in B. Der ICE hat auf der Hinfahrt jedoch 60 Minuten Verspätung. Darf ich dann eine Stunde später als geplant zurückfahren? Wenn ja, gibt es da eine Grenze für den Aufenthalt? Ich vermute, dass es bei einer mehrtägigen Reise keine Aufhebung mehr gibt.
Zugbindung Rückfahrt bei Verspätung Hinfahrt?
michael_seelze, Sonntag, 14.11.2021, 13:16 (vor 1583 Tagen) @ Mike65
Beantworte Dir die Frage, ob vernünftigerweise eine Verspätung von mehr als 20 Minuten am Zielort gemäß Beförderungsvertrag zu erwarten ist. Ja-->Zugbindung aufgehoben; nein: Zugbindung besteht fort.
PS: Zu den unterschiedlichen Ansichten, was gebuchte Aufenthaltszeiten bei einer einfachen Fahrt angeht, bitte die Suchfunktion bemühen.
Zugbindung Rückfahrt bei Verspätung Hinfahrt?
Mike65, Sonntag, 14.11.2021, 16:18 (vor 1583 Tagen) @ michael_seelze
Ich habe zum Thema nur das hier gefunden:
https://community.bahn.de/questions/fahrgastrechte-bei-hin-und-rueckfahrt--2
Offensichtlich gibt es hier keine Regelung und man wäre auf Kulanz angewiesen. Danach wäre die Zugbindung nur aufgehoben, wenn der Zug zurück bei Ankunft am Ziel schon abgefahren wäre. Allerdings ist die Diskussion schon recht alt. Theoretisch könnte man die Reise abbrechen (geht das noch im Zielbahnhof?), da bei einer unmittelbaren Rückfahrt die Reise sinnlos wäre.
Zugbindung Rückfahrt bei Verspätung Hinfahrt?
Knochendochen, Sonntag, 14.11.2021, 18:50 (vor 1583 Tagen) @ Mike65
Ich hatte schon mehrere Fälle in letzter Zeit, bei denen aufgrund einer Verspätung auf der Hinfahrt die Rückfahrt nicht mehr erreicht wurde und somit auch eine Verspätung am Zielbahnhof auf der Rückfahrt vorlag. Die Verspätungsentschädigung für die Rückfahrt, für die eine Verspätung auf der Hinfahrt verantwortlich war, wurde immer nach einem Widerspruch gezahlt. Von daher sind die Informationen aus der DB Community noch aktuell.
Wie es allerdings damit aussieht, wenn der Aufenthalt nur verkürzt wird, aber nicht unmöglich gemacht wird, weiß ich nicht, vermute aber, dass rechtlich kein Anspruch auf eine Aufhebung der Zugbindung besteht. Ich denke aber, dass die Chance auf Kulanz in so einem Fall relativ hoch ist, wenn man das Anliegen freundlich am Infoschalter vorträgt.
Zugbindung Rückfahrt bei Verspätung Hinfahrt?
Norddeich, Sonntag, 14.11.2021, 18:56 (vor 1583 Tagen) @ Knochendochen
Wie es allerdings damit aussieht, wenn der Aufenthalt nur verkürzt wird, aber nicht unmöglich gemacht wird, weiß ich nicht, vermute aber, dass rechtlich kein Anspruch auf eine Aufhebung der Zugbindung besteht. Ich denke aber, dass die Chance auf Kulanz in so einem Fall relativ hoch ist, wenn man das Anliegen freundlich am Infoschalter vorträgt.
Genau so würde ich vorgehen.
Zugbindung Rückfahrt bei Verspätung Hinfahrt?
brandenburger, Perleberg, Sonntag, 14.11.2021, 19:31 (vor 1583 Tagen) @ Knochendochen
bearbeitet von brandenburger, Sonntag, 14.11.2021, 19:32
Wie es allerdings damit aussieht, wenn der Aufenthalt nur verkürzt wird, aber nicht unmöglich gemacht wird, weiß ich nicht, vermute aber, dass rechtlich kein Anspruch auf eine Aufhebung der Zugbindung besteht. Ich denke aber, dass die Chance auf Kulanz in so einem Fall relativ hoch ist, wenn man das Anliegen freundlich am Infoschalter vorträgt.
Hallo,
ich hatte das schon ein paar mal, da wurde ohne Diskussion die Zugbindung auch für die Rückfahrt aufgehoben. Ist ja auch plausibel, dass ein zu kurzer Aufenthalt am Zielort die gesamte Fahrt sinnlos machen könnte.
(Mehrmals hatte ich in letzter Zeit die folgende Konstellation: Ein Bus (!), der Teil der (auf dem Fahrschein aufgedruckten) Reisekette war, hatte Verspätung und die gebuchte letzte Verbindung des Tages war weg.
Natürlich konnte ich von der Bahn nicht die Erstattung der Übernachtung verlangen. Dass ich aber in ganz anderen als den gebuchten Zügen, und sogar am Folgetag, saß, hat nach meiner freundlichen Erklärung niemand beanstandet.)
Zugbindung Rückfahrt bei Verspätung Hinfahrt?
BahnFanFritzlar, Montag, 15.11.2021, 12:44 (vor 1583 Tagen) @ Mike65
wenn auf dem Ticket das gleichzeitig für Hin/Rückfahrt gilt ein Stempel drauf ist "Zugbindung aufgehoben" dann ist meiner Meinung nach eben die Zugbindung aufgehoben.
An dem Stempel ist ja nicht erkennbar ob diese nun für die Hin- oder Rückfahrt gilt.
Bei den wenigen Fällen die ich hatte kann ich mich jedenfalls nicht erinnern das es Probleme gab.