Blaschke am Werk? (Allgemeines Forum)

gnampf, Montag, 27.09.2021, 13:18 (vor 936 Tagen) @ Christian_S

Nein, Fahrgastbefrager dürfen die Einsicht der Fahrkarten nicht verlangen, sondern höchstens darum bitten.

Da hatte Blaschi doch schon Faelle genannt, in denen der Tarif eine Auskunftspflicht vorsieht. Das Problem: der Fahrgastbefrager muesste erst die Fahrkarte sehen um zu wissen das eine Auskunftspflicht vorliegt und er dich zur Auskunft "zwingen" kann, da dein Fahrschein ansonsten ungueltig ist. Henne-Ei-Problem... wenn nicht gerade der KiN vor ihm her lief hat er da schlechte Karten. Und selbst wenn hat er schlechte Karten... denn er hat kein Druckmittel. Will er den KiN wieder holen, damit der einen 60er wegen durch Auskunftsverweigerung ungueltiger Fahrkarte ausstellt?


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