? Erstattung von Sitzplatzreservierung nur noch Online (Fahrkarten und Angebote)

IC2182, Bochum, Donnerstag, 09.09.2021, 15:35 (vor 1646 Tagen)

Moin!

Ich wollte heute mit dem ICE 941 reisen und hatte dort auch einen Platz reserviert.
Bekam dann erst eine Mail, dass der Zug mit einem anderen ICE gefahren wird und mein Sitzplatz daher nicht vorhanden ist. Dann wurde der ICE mit +40 angekündigt, um schlussendlich ganz auszufallen.

So weit so gut, im Ruhrgebiet fährt ja genug, sodass ich am Ende mit einer Verspätung geringer als 60 Minuten an meinem Ziel angekommen bin. Vor Ort also ins Reisezentrum, um mir die Sitzplatzreservierung erstatten zu lassen.
Ticket war ein ausgedrucktes Online-Ticket.

Der Mitarbeiter im RZ hat mir aber erklärt, dass Sitzplatzreservierung nur noch online erstattet werden würde, nicht mehr im Reisezentrum. Wie genau wusste er aber auch nicht, ich solle "mal in der App schauen". Dort kann ich aber nur angeben, dass ich die Reise abgebrochen bzw. nicht angetreten habe oder eine Verspätung größer als 60 Min hatte. Das ist ja alles nicht der Fall!

Wie komme ich nun an mein Geld und weshalb werden Sitzplätze nicht mehr im Reisezentrum erstattet?

Liebe Grüße

? Erstattung von Sitzplatzreservierung nur noch Online

markman, Donnerstag, 09.09.2021, 15:43 (vor 1646 Tagen) @ IC2182

da wollte wohl jemand nicht arbeiten. Natürlich gibt es das Geld im Reisezentrum zurück. Kann man aber auch formlos beim Fahrgastrechtezentrum per Post einreichen.

Gruß,
Markman

E-Mail an den Fahrkartenservice reicht!

DiH, Donnerstag, 09.09.2021, 17:58 (vor 1646 Tagen) @ IC2182
bearbeitet von DiH, Donnerstag, 09.09.2021, 17:59

Moin,

ich verstehe in der Tat nicht, warum im Reisezentrum Erstattungen für online gebuchte Fahrkarten durchgeführt werden sollten.

Alles was tariflich geht, kann in der App oder auf bahn.de durchgeführt werden (Erstattung, Entschädigung). Für eine Leistungsstörung (Wagen fehlt, kann nicht genutzt werden etc.) reicht eine Mail an den Fahrkartenservice.

Gruss
Dirk

E-Mail an den Fahrkartenservice reicht!

IC2182, Bochum, Donnerstag, 09.09.2021, 18:41 (vor 1646 Tagen) @ DiH

Für eine Leistungsstörung (Wagen fehlt, kann nicht genutzt werden etc.) reicht eine Mail an den Fahrkartenservice.


Gruss
Dirk

Hallo Dirk,

Da habe ich aber andere Erfahrungen gemacht!
Gebucht war Hannover - Dortmund, ICE fällt aus, stattdessen einen IC genommen. Verspätung unter 60 Min, aber Sitzplatz konnte ich ja nicht nutzen. Mail an den Fahrkartenservice geschickt, es kam auch eine Eingangsbestätigung und später eine Nachricht, dass man mein Anliegen an das SC FGR weitergeleitet hätte. 6 Wochen später kam von denen Post: ich solle bitte ein FGR-Formular ausfüllen... Das war mir für 4€ dann zu blöd, aber rund läuft das in der Tat nicht und ich habe schon das Gefühl, dass sowas Methode hat!

E-Mail an den Fahrkartenservice reicht!

markman, Donnerstag, 09.09.2021, 20:35 (vor 1646 Tagen) @ DiH

Alles was tariflich geht, kann in der App oder auf bahn.de durchgeführt werden (Erstattung, Entschädigung). Für eine Leistungsstörung (Wagen fehlt, kann nicht genutzt werden etc.) reicht eine Mail an den Fahrkartenservice.

Gruss
Dirk

nein, du kannst online auf bahn.de keine Reservierungen geltend machen.

Gruß,
Markman

E-Mail an den Fahrkartenservice reicht!

JanZ, HB, Donnerstag, 09.09.2021, 20:39 (vor 1646 Tagen) @ markman

Das geht ja auch tariflich nicht :-P

E-Mail an den Fahrkartenservice reicht!

JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 09.09.2021, 20:43 (vor 1646 Tagen) @ DiH
bearbeitet von JeDi, Donnerstag, 09.09.2021, 20:43

Alles was tariflich geht, kann in der App oder auf bahn.de durchgeführt werden (Erstattung, Entschädigung).

Wie führe ich denn auf Bahn.de eine tarifliche Teilerstattung (z.B. eigenverantwortlich Regio statt ICE genutzt) durch? Wäre mir neu, dass das geht...

--
Weg mit dem 4744!

? Erstattung von Sitzplatzreservierung nur noch Online

Knochendochen, Donnerstag, 09.09.2021, 18:23 (vor 1646 Tagen) @ IC2182
bearbeitet von Knochendochen, Donnerstag, 09.09.2021, 18:25

Lass dich nicht abwimmeln! Von Bahnmitarbeitern wird regelmäßig behauptet, irgendwas ginge nicht, oder sie wären nicht zuständig, obwohl sie zuständig sind. Das liegt entweder an Inkompetenz oder daran, dass sie zu faul zum Arbeiten sind oder unwissenden Kunden davon abhalten wollen, an ihr Geld zu kommen.

Natürlich ist eine Erstattung einer nicht nutzbaren Reiseverbindung im Reisezentrum möglich. Das steht auch auf der Website:
"Wie erhält man die Kosten für die Sitzplatzreservierung zurück, wenn man diese nicht in Anspruch nehmen konnte? | DB Service-Community" https://community.bahn.de/faqs/wie-erhaelt-man-die-kosten-fuer-die-sitzplatzreservierun...

Tritt dabei noch eine Verspätung von über 60 Minuten am Zielbahnhof auf, ist das SC FGR zuständig.

? Erstattung von Sitzplatzreservierung nur noch Online

Bremer, Bremen, Donnerstag, 09.09.2021, 19:09 (vor 1646 Tagen) @ Knochendochen

Tritt dabei noch eine Verspätung von über 60 Minuten am Zielbahnhof auf, ist das SC FGR zuständig.

Das Servicecenter Fahrgastrechte kann man bei Reservierungs-Angelegenheiten immer adressieren.

? Erstattung von Inklusivreservierung nur über SC FGR?

michael_seelze, Donnerstag, 07.10.2021, 18:27 (vor 1618 Tagen) @ Bremer

Das Servicecenter Fahrgastrechte kann man bei Reservierungs-Angelegenheiten immer adressieren.

Sind die denn überhaupt zuständig? Ich habe zwecks Rückzahlung einer Inklusivreservierung (innerdeutsche Relation; Online-Ticket, gebuchter Zug fiel aus) mit allen erforderlichen Daten an den Fahrkartenservice gewandt; dieser hat nach etwa einem Monat geantwortet, dass das Servicecenter Fahrgastrechte für Erstattungen aufgrund von Verspätungen und Zugausfall zuständig sei und man mein Anliegen dorthin weitergeleitet habe.

Bei der Rückzahlung der Inklusivreservierung handelt es sich aber weder um einen Anspruch aus der EU-FGR-Verordnung noch aus dem entsprechenden Abschnitt 9 "Fahrgastrechte" der BB PV der DB. Vielmehr ergibt sich der Anspruch aus Nummer 5.4 BB PV.

Vom SC FGR erhielt ich die Nachfrage, mit welchem Zug ich wann am Zielort angekommen sei. Diese Angabe werde benötigt, um zu prüfen, ob ein Erstattungsanspruch im Rahmen der Fahrgastrechte bestehe.
Dieser besteht aus meiner Sicht nicht.
Ist das Servicecenter Fahrgastrechte in meinem Fall der Rückzahlung einer Inklusivreservierung doch der richtige Ansprechpartner (und sollte ich ihm die unnötigen Angaben mitteilen?) Bisher bin ich beim Kommunikationsweg E-Mail an den Fahrkartenservice geblieben.
Könnte ich mir die Rückzahlung auch im personenbedienten Verkauf geben lassen?

? Erstattung von Sitzplatzreservierung nur noch Online

IC2182, Bochum, Donnerstag, 09.09.2021, 18:56 (vor 1646 Tagen) @ IC2182

In einem anderen RZ hat die Erstattung nun problemlos geklappt!

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