Anschlusstickets im NRW-Tarif (Fahrkarten und Angebote)
fjk, Donnerstag, 06.05.2010, 10:04 (vor 5932 Tagen)
Hallo zusammen,
ich hoffe, ich falle hier keinem Fernverkehrsexperten mit einer 1,60€-Frage auf die Nerven - noch mehr hoffe ich natürlich, keine schlafenden Hunde zu wecken.
Zur Sache: Im NRW-Tarif (also dem Tarif für verkehrsverbundübergreifende Nahverkehrsfahrscheine zwischen Rhein und Weser, grob gesagt) gibt es die sinnvolle Regelung, dass man an Start- und Zielort mit dieser Zugfahrkarte auch den örtlichen Verbundverkehr benutzen darf, um zum Bahnhof zu kommen oder auch wieder weg. Ungefähr wie das City-Ticket, nur eben an Start- und Zielort. Dafür ist der Tarif m.E. etwas höher als der C-Tarif im restlichen Bundesgebiet.
Diese Zusatzfunktion ist auf der Fahrkarte mit einem entsprechenden Sprüchlein vermerkt ("gilt an Start- und Zielort in allen Verbundverkehrsmitteln" oder so ähnlich)
Nun kann ich im Anschluss an (DB-)Zeitkarten (damit die Frage Sinn macht: Fernverkehr!) im NRW-Tarif (also Nahverkehr) so genannte Anschlusstickets kaufen. Und oh Wunder: auch auf dieser Fahrkarte steht das o.g. Sprüchlein. Das ist nach den Regeln (Tarifbestimmungen) auch so vorgesehen und in Bezug auf den Zielort klar und verständlich.
Meine Frage ist nun aber: Was ist in diesem Falle der Startort?
Der Startort der Zeitkarte? Das macht keinen rechten Sinn, weil diese ja durchaus aus einem benachbarten Bundesland nach NRW hereinragen könnte (oder gibt es dann kein Anschlussticket?) bzw. weil der auch innerhalb von NRW andere Tarife (nämlich DB) zu Grunde liegen.
Der Ort, ab dem ich das Anschlussticket habe? Das macht keinen rechten Sinn, weil ich da ja gar nicht aussteige (hoffentlich) - außer natürlich für den ortsansässigen Verbund, der dafür, dass er mich mit einiger Sicherheit nicht befördern muss, trotzdem üppige Farhgeldeinnahmen erzielt (oder wo landet die angenommene Differenz DB-C <-> NRW-Tarif?).
Oder bin ich ganz auf dem Holzweg und
a) die Beschriftung der Anschlusstickets ist falsch, an keinem Startort gibt es die Verbundverkehrsmittelnutzung oder
b) es gibt zu Fernverkehrszeitkarten gar kein Anschlussticket (hab ich aber auch am Schalter mit nachgefragtem Vorzeigen der Zeitkarte schon desöfteren bekommen).
Aus den Tarifbedingungen werde ich in dieser Hinsicht nicht so recht schlau...
Anschlusstickets im NRW-Tarif
JanKrohn, Vaals (NL), Donnerstag, 06.05.2010, 10:27 (vor 5932 Tagen) @ fjk
Der Ort, ab dem ich das Anschlussticket habe? Das macht keinen rechten Sinn, weil ich da ja gar nicht aussteige (hoffentlich) - außer natürlich für den ortsansässigen Verbund, der dafür, dass er mich mit einiger Sicherheit nicht befördern muss, trotzdem üppige Farhgeldeinnahmen erzielt (oder wo landet die angenommene Differenz DB-C <-> NRW-Tarif?).
Meiner Ansicht nach ist es wohl letzteres. Denn weder der Ticketautomat, wo Du das Anschlussticket holst, noch einer der beiden betroffenen Verbünde am Start- und Zielort, kann wissen, ob der Startort des Anschlusstickets gleich dem Zielort Deiner Zeitkarte ist, oder ob genau anders herum der Zielort des Anschlusstickets gleich dem Startort Deiner Zeitkarte ist. Genau aus dem Grund kann auch nicht die ÖPNV-Weiterfahrt an entweder Start- oder Zeilort ausgeschlossen werden...
Beispiel: Du hast eine Zeitkarte Köln-Düsseldorf. Mit einem Anschlussticket Aachen-Köln nutzt Du den ÖPNV am *Start*ort in Aachen, aber mit einem Anschlussticket Düsseldorf-Dortmund nutzt Du den ÖPNV am *Ziel*ort in Dortmund.
Man könnte nun aufs Ticket schreiben: Gilt im ÖPNV am Start- ODER Zielort, aber:
1. wie willst Du kontrollieren, dass nicht beides gemacht wird?
2. wer würde das auch schon machen, weil es wie Du sagst, keinen Grund zum Aussteigen gibt?
Gruß,
Jan
Anschlusstickets im NRW-Tarif
Sascha Heß, Donnerstag, 06.05.2010, 13:17 (vor 5932 Tagen) @ JanKrohn
Das NRW AnschlußTicket hat genau den selben Preis wie das relationsbezogene SchöneReiseTicket.
Daher ist für mich der Startort,an dem Du das AnschlußTicket nutzt der Ort, in dem Du den ÖPNV nutzen darfst. Im Zielort des AnschlussTickets gilt es ja sowieso...
Und wieso sollte man davon ausgehen, daß man in dem Startort des AnschlußTicket nicht aussteigt.
Wenn Du doch eine Fernverkehrsfahrkarte bis z.B. Düsseldorf hast und ein AnschlußTicket bis Neuss haben möchtest, kann es doch sein, daß Du erst in Düsseldorf etwas erledigen willst/mußt und danach erst weiterfährst. Irgendeinen Grund wird es doch gegeben haben, daß Du zuerst nur eine Fahrkarte bis dorthin gekauft hast.
Anschlusstickets im NRW-Tarif
Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 06.05.2010, 13:39 (vor 5932 Tagen) @ Sascha Heß
Wenn Du doch eine Fernverkehrsfahrkarte bis z.B. Düsseldorf hast und ein AnschlußTicket bis Neuss haben möchtest, kann es doch sein, daß Du erst in Düsseldorf etwas erledigen willst/mußt und danach erst weiterfährst.
Man hat ja meistens eine Zeitkarte, für andere Tickets darf man sich m.E. auch kein Anschlussticket kaufen. Und möchte man zwischendurch noch was erledigen, würde das Ticket, so es denn am Startbahnhof gelten würde, auch nur für die einfache Fahrt im dortigen ÖSPV gelten.
"in Düsseldorf noch was erledigen"
fjk, Donnerstag, 06.05.2010, 13:51 (vor 5932 Tagen) @ Fabian318
Hallo,
genau das (am Anschlussort noch ein bißchen Bus fahren) ist tariflich natürlich ausgeschlossen - Verbot von Hin-und-Rück- bzw. Rundfahrten bei der "City-Funktion". Man könnte also höchstens eine der Fahrten mit dem Anschlussticket machen, für die andere bräuchte man entweder eine normale Busfahrkarte oder die Cityfunktion seiner Zeitkarte (so die eine solche hat - und dann ist es ja, wie auch schon angeklungen, ohnehin egal).
Wie dieses Hin-und-Her-Verbot allerdings überprüft werden soll: ???
"in Düsseldorf noch was erledigen"
Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 06.05.2010, 13:52 (vor 5932 Tagen) @ fjk
Wie dieses Hin-und-Her-Verbot allerdings überprüft werden soll: ???
Wenn ich ein Anschlussticket Düsseldorf-Duisburg habe, kann ich mit diesem nicht aus Richtung Düsseldorf Hbf meine Fahrt mit der Tram unternehmen, nur Richtung Düsseldorf Hbf. Eigentlich ganz klar.
"in Düsseldorf noch was erledigen"
JanKrohn, Vaals (NL), Donnerstag, 06.05.2010, 14:02 (vor 5932 Tagen) @ Fabian318
Wenn ich ein Anschlussticket Düsseldorf-Duisburg habe, kann ich mit diesem nicht aus Richtung Düsseldorf Hbf meine Fahrt mit der Tram unternehmen, nur Richtung Düsseldorf Hbf. Eigentlich ganz klar.
So klar ist das gar nicht, da Düsseldorf noch mehr Bahnhöfe als den Hbf hat, und eine Fahrt aus Richtung Düsseldorf Hbf gleichzeitig eine Fahrt nach Düsseldorf-Benrath o.ä. sein könnte. An welchem Düsseldorfer Bahnhof ich meine Fahrt beginne, kann ich mir selbst aussuchen.
"in Düsseldorf noch was erledigen"
Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 06.05.2010, 14:48 (vor 5932 Tagen) @ JanKrohn
So klar ist das gar nicht, da Düsseldorf noch mehr Bahnhöfe als den Hbf hat, und eine Fahrt aus Richtung Düsseldorf Hbf gleichzeitig eine Fahrt nach Düsseldorf-Benrath o.ä. sein könnte. An welchem Düsseldorfer Bahnhof ich meine Fahrt beginne, kann ich mir selbst aussuchen.
Da hast du dann natürlich gewissermaßen Recht. Aber Kontrollmöglichkeit hin oder her: Wir wollen uns doch hier am liebsten auf dem Terrain des Erlaubten und nicht des Möglichen bewegen, oder? Wo kämen wir denn da hin, wenn die Tarifbestimmungen zu Lasten des Fahrgastes zehnfache Größe annehmen müssten, um jede Möglichkeit des Betruges/der Täuschung usw. zu eliminieren. Es gibt viele Tarifschlupflöcher im Rahmen des Legalen und des moralisch vertretbaren, so lange man sich hieran hält, ist es ja noch in Ordnung, in das Illegale und nicht mehr moralisch vertretbaren sollte es jedoch nicht abdriften.
"in Düsseldorf noch was erledigen"
JanKrohn, Vaals (NL), Donnerstag, 06.05.2010, 14:51 (vor 5931 Tagen) @ Fabian318
Da hast du dann natürlich gewissermaßen Recht. Aber Kontrollmöglichkeit hin oder her: Wir wollen uns doch hier am liebsten auf dem Terrain des Erlaubten und nicht des Möglichen bewegen, oder? Wo kämen wir denn da hin, wenn die Tarifbestimmungen zu Lasten des Fahrgastes zehnfache Größe annehmen müssten, um jede Möglichkeit des Betruges/der Täuschung usw. zu eliminieren. Es gibt viele Tarifschlupflöcher im Rahmen des Legalen und des moralisch vertretbaren, so lange man sich hieran hält, ist es ja noch in Ordnung, in das Illegale und nicht mehr moralisch vertretbaren sollte es jedoch nicht abdriften.
Sorry, aber das sehe ich als erlaubt an: Wenn ich in Düsseldorf noch was erledigen muss, darf ich den ÖPNV zu einem beliebigen Bahnhof nutzen - also auch vom Hbf per Bus und Tram zu einem beliebigem S-Bahnhof. Das zu machen wäre weder illegal, noch moralisch nicht vertretbar.
"in Düsseldorf noch was erledigen"
Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 06.05.2010, 14:56 (vor 5931 Tagen) @ JanKrohn
Sorry, aber das sehe ich als erlaubt an: Wenn ich in Düsseldorf noch was erledigen muss, darf ich den ÖPNV zu einem beliebigen Bahnhof nutzen - also auch vom Hbf per Bus und Tram zu einem beliebigem S-Bahnhof. Das zu machen wäre weder illegal, noch moralisch nicht vertretbar.
Das ist es auch. Ich dachte eigentlich, du wolltest mit deinem Beispiel folgende Möglichkeit und Nicht-Kontrollierbarkeit aufzeigen:
Man fährt vom Hauptbahnhof Richtung Innenstadt, bei einer Kontrolle sagt man, man nutze das Ticket zur Fahrt zum S-Bahnhof Hamm, um dort die Fahrt mit der Eisenbahn fortzusetzen. Soweit wär es noch erlaubt. Allerdings fährt man dann wieder zurück zum Hauptbahnhof und behauptet, man fahre jetzt zum Hauptbahnhof, um seine Eisenbahnfahrt zu beginnen. Das wäre dann zwar nicht kontrollierbar, aber doch einfach nicht erlaubt.
Gut, Hin-und-Her-Verbot ist schon meist überprüfbar...
fjk, Donnerstag, 06.05.2010, 14:39 (vor 5932 Tagen) @ Fabian318
Tja,
das kommt davon, wenn man eine kurze Bemerkung macht - aber irgendetwas hatte ich mir dabei gedacht...
[Ich glaube, ich war vorhin noch bei der Zeitkarte, bei der ja wohl beide Richtungen City an beiden Endorten möglich sein müßten.]
... denn natürlich hast Du Recht, wenn das Anschlussticket auch am Anschlussort gilt (analog zu normalen Fahrkarten), dann kann es (wie diese) eigentlich nur im Vorlauf, also Richtung Bahnhof gelten. Damit ist meine Eingangsbemerkung, dass diese Funktion ziemlich sinnfrei sein dürfte, eigentlich noch wahrer, denn ich kann ja (regulär) kaum anders an diesen Grenzort kommen, als mit meiner Zeitkarte. Und da bin ich dann am Anschluss-Bahnhof.
Irregulär könnte ich natürlich parallel zu meiner Zeitkartenstrecke mit dem Taxi zu einer Straba-Haltestelle am Anschlussort fahren und von da die (immer noch: vermeintliche?!?) Cityticketfunktion meines Anschlusstickets nutzen. Das DARF ich aber wahrscheinlich auch nicht, denn "gilt nur in Verbindung mit der Zeitkarte" bedeutet doch bestimmt, dass auch die Fahrt in Verbindung mit der Zeitkarte sein müsste? Das wiederum kann dann keiner Überprüfen, wenn zwischen Zeit- und Anschlusskarte eine Fahrtunterbrechung zulässig ist.
Aber trotzdem sind wir da wahrscheinlich auf der richtigen Spur, weswegen man am Anschlussort gar keine Gelegenheit zum Bus- und Strabafahren haben wird... dann ist nur noch die Frage, ob das bei der Verteilung der für diese vermeintliche Funktion eingesammelten Groschen auch berücksichtigt wird.
Danke für die Hilfe beim Durchdenken!
nicht zulässig!
Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 06.05.2010, 13:37 (vor 5932 Tagen) @ JanKrohn
Es ist nicht zulässig, das Anschlussticket im Vorlauf zu nutzen. Dazu braucht man entweder ein normales SchöneReiseTicket (für Aachen-Köln erstellbar) oder bei verbundinternen Fahrten ein normales Verbundticket. Lediglich das Anschlussticket für Hin- und Rückfahrt gilt dann auf der Rückfahrt auch für den Vorlauf.
nicht zulässig!
JanKrohn, Vaals (NL), Donnerstag, 06.05.2010, 13:44 (vor 5932 Tagen) @ Fabian318
Es ist nicht zulässig, das Anschlussticket im Vorlauf zu nutzen. Dazu braucht man entweder ein normales SchöneReiseTicket (für Aachen-Köln erstellbar) oder bei verbundinternen Fahrten ein normales Verbundticket. Lediglich das Anschlussticket für Hin- und Rückfahrt gilt dann auf der Rückfahrt auch für den Vorlauf.
Wo entnimmst du das den Beförderungsbedingungen?
Ich lese dort:
Die Bestimmungen nach Ziffer 4.1.1.1. und 4.1.1.2. gelten sinngemäß.
Und 4.1.1.1 erlaubt die Nutzung von ÖPNV an Start und Ziel.
nicht zulässig!
Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 06.05.2010, 13:52 (vor 5932 Tagen) @ JanKrohn
bearbeitet von Fabian318, Donnerstag, 06.05.2010, 13:56
Wo entnimmst du das den Beförderungsbedingungen?
Ich lese dort:
Die Bestimmungen nach Ziffer 4.1.1.1. und 4.1.1.2. gelten sinngemäß.
Und 4.1.1.1 erlaubt die Nutzung von ÖPNV an Start und Ziel.
Ja sicher. Trotzdem steht dort, dass Anschlusstickets - wie der Name schon sagt - nur im Anschluss an Zeitkarten gültig sind (4.1.1.4). Hat man also eine Zeitkarte der Relation Köln - Essen, darf man nicht für Bonn - Köln ein Anschlussticket kaufen, sondern nur für Ziele im Anschluss der Zeitkarte, z.B. Essen - Dortmund. Demnach könnte man in Essen zwar eine ÖSPV-Fahrt zum Bahnhof mit dem Ticket unternehmen, aber nicht vom Bahnhof weg.
Hier steht das auch noch erläutert:
http://www.fachportal.nahverkehr.nrw.de/index.php?id=tickets_ticketkauf#c2009
Und eben genau, dass die Abfolge Basis-Ticket -> Anschluss-Ticket und nicht umgekehrt sein darf.
nicht zulässig!
JanKrohn, Vaals (NL), Donnerstag, 06.05.2010, 13:58 (vor 5932 Tagen) @ Fabian318
Na, na, bitte Richtig zitieren:
"AnschlussTickets NRW gelten nur in Verbindung mit den o.g. Fahrausweisen."
Eine Verbindung besteht doch auch, wenn der Anschlusspunkt am Ziel des Anschlusstickets liegt.
nicht zulässig!
Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 06.05.2010, 14:20 (vor 5932 Tagen) @ JanKrohn
Dann lies dir mal den Punkt durch:
# AnschlussTickets gelten nur für Anschlussfahrten, die an den Geltungsbereich der o.g. Tickets anschließen. Eine andere Abfolge (d.h. erst Fahrtabschnitt mit AnschlussTicket, dann "Basis"-Ticket) ist mit Ausnahme der Rückfahrt beim "AnschlussTicket NRW Hin&Rück" nicht zugelassen. Für den ersten Fahrtabschnitt ist ansonsten ein Ticket des jeweiligen Verbundtarifs oder ggf. ein SchöneReiseTicket NRW (bei verbundüberschreitendes Fahrten) zu kaufen.
nicht zulässig!
JanKrohn, Vaals (NL), Donnerstag, 06.05.2010, 14:25 (vor 5932 Tagen) @ Fabian318
OK, das ist eindeutig, wenn auch sehr gut versteckt, und für einen "Normal-"Kunden so gut wie nicht auffindbar.
nicht zulässig!
Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 06.05.2010, 14:27 (vor 5932 Tagen) @ JanKrohn
OK, das ist eindeutig, wenn auch sehr gut versteckt, und für einen "Normal-"Kunden so gut wie nicht auffindbar.
Allerdings! Jetzt ist auch die Frage, was gilt: Die AGB, die durchaus so auslegbar, aber doch eben nicht ganz zweifelsfrei formuliert sind, oder die Tatsache, dass dies genau so dort geschrieben steht.
Genauso eine Sache ist ja auch die Gültigkeit der NRW-Tickets zu Grenztarifpunkten: Da NRW halt nicht an der Grenze aufhört... Ich glaube, wir hatten das Thema hier auch schon. Der Kompetenzcenter NRW-Tarif ist da übrigens der Ansicht, dass das Ticket nur bis zum letzten Haltebahnhof gelten kann, weil keine Grenztarifpunkte definiert wären.
?Kompetenzcenter NRW-Tarif?
fjk, Donnerstag, 06.05.2010, 14:47 (vor 5932 Tagen) @ Fabian318
Ach Du Schreck! Wer ist denn das?
Aber vielleicht wissen die auch, warum die Definition, dass "Anschluss nur Nachlauf ist" nur irgendwo auf der Homepage erläutert wird, aber nicht in den Tarifbedingungen (deren Formulierungen doch etwas vage oder zumindest interpretabel sind). Da kann man sich ja die Rechteckaugen wundsuchen - und ob das dann als "höchstrichterlich geklärt" gelten kann?
Jedenfalls wird man aber auch am Schalter so wohl keine Chance haben, das fragliche Ticket zu kriegen...
?Kompetenzcenter NRW-Tarif?
Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 06.05.2010, 14:51 (vor 5931 Tagen) @ fjk
bearbeitet von Fabian318, Donnerstag, 06.05.2010, 14:53
Das Kompetenzcenter NRW-Tarif ist beim VRS angesiedelt und neben anderen Kompetenzcentern (Elektronisches Fahrgeldmanagement -> VRR, Fahrgastinformation -> RVM) übernimmt es eben eine der Aufgaben des landesweiten Nahverkehrs. Siehe hier: http://www.fachportal.nahverkehr.nrw.de/index.php?id=81&L=0
Aber vielleicht wissen die auch, warum die Definition, dass "Anschluss nur Nachlauf ist" nur irgendwo auf der Homepage erläutert wird, aber nicht in den Tarifbedingungen (deren Formulierungen doch etwas vage oder zumindest interpretabel sind). Da kann man sich ja die Rechteckaugen wundsuchen - und ob das dann als "höchstrichterlich geklärt" gelten kann?
Wie gesagt: Der Passus in den Tarifbestimmungen ist so auslegbar, dass das Anschlussticket auch nur im Nachgang gilt, man hätte es aber deutlich zweifelsfreier formulieren können, eben so, wie in dem von mir gezeigten Zitat.
Jedenfalls wird man aber auch am Schalter so wohl keine Chance haben, das fragliche Ticket zu kriegen...
Welches fragliche Ticket genau?
nicht zulässig!
fjk, Donnerstag, 06.05.2010, 14:05 (vor 5932 Tagen) @ Fabian318
Es ist nicht zulässig, das Anschlussticket im Vorlauf zu nutzen.
Naja, ich habe auch nochmal die Paragraphen gewälzt. Und da steht unter 4.1.1.4 nur, dass Anschlusstickets nicht im Gebiet des Verbundes, in dem sie gelten, ERHÄLTLICH sind, nicht dass es sie nicht gibt oder gar, dass die Nutzung nicht zulässig ist (dann dürfte es ja auch keine Hin-und-Rücktickets geben).
Und die Definition (Am Anfang von 4.1.1.4), dass ein Anschlussticket im Anschluss an eine Zeitfahrkarte gilt, gibt auch nicht unbedingt her, dass dieser Anschluss nur im Nachlauf sein darf - auch wenn das vom Automaten auf jeden Fall so gehandhabt wird. Aber es gibt ja vieles, was es am Automaten nicht gibt (z.B. Anschlusstickets mit Großkundenrabatt, aber das ist eine andere Geschichte). Ich finde, auch der Zulauf stellt einen Anschluss an die Zeitkarte dar.
Aber wer bringt schon seinen Beförderungsbedingungen-Kommentar mit an den Schalter;-)
Aber vor dem Nachlesen war ich auch der Ansicht, dass das nicht geht (schon wegen der Automaten...).
nicht zulässig!
JanKrohn, Vaals (NL), Donnerstag, 06.05.2010, 14:19 (vor 5932 Tagen) @ fjk
Genau auf diese Art habe ich meinen Restvorrat an AVV-Garantietickets abgefahren: Tickt im VRS abgestempelt, Anschlussticket bis Nothberg gekauft, und nie bei einer Kontrolle irgendwelche Probleme damit gehabt.
nicht zulässig!
Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 06.05.2010, 14:24 (vor 5932 Tagen) @ fjk
Naja, ich habe auch nochmal die Paragraphen gewälzt. Und da steht unter 4.1.1.4 nur, dass Anschlusstickets nicht im Gebiet des Verbundes, in dem sie gelten, ERHÄLTLICH sind, nicht dass es sie nicht gibt oder gar, dass die Nutzung nicht zulässig ist (dann dürfte es ja auch keine Hin-und-Rücktickets geben).
Die Hin- und Rückfahrtickets sind ja auch die Ausnahme, wo bei der Rückfahrt die Zeitkarte an das Anschlussticket anschließen darf.
Und die Definition (Am Anfang von 4.1.1.4), dass ein Anschlussticket im Anschluss an eine Zeitfahrkarte gilt, gibt auch nicht unbedingt her, dass dieser Anschluss nur im Nachlauf sein darf
Wenn das Anschlussticket die zeitlich erste Fahrkarte ist, dann schließt ja die Zeitkarte an das Anschlussticket an, und nicht das Anschlussticket an die Zeitkarte, wie es die Definition besagt.
- auch wenn das vom Automaten auf jeden Fall so gehandhabt wird.
Der Automat verkauft mir sowohl das Anschlussticket vor als auch nach einer Zeitkarte, hier unterscheidet er also überhaupt nicht.
nicht zulässig!
fjk, Donnerstag, 06.05.2010, 14:54 (vor 5931 Tagen) @ Fabian318
Wenn das Anschlussticket die zeitlich erste Fahrkarte ist, dann schließt ja die Zeitkarte an das Anschlussticket an, und nicht das Anschlussticket an die Zeitkarte, wie es die Definition besagt.
Das hört sich mal plausibel an. Damit sind auch die Ansichten des Kompetenzcenters (siehe woanders) durchaus nachvollziehbar begründbar.
- auch wenn das vom Automaten auf jeden Fall so gehandhabt wird.
Der Automat verkauft mir sowohl das Anschlussticket vor als auch nach einer Zeitkarte, hier unterscheidet er also überhaupt nicht.
Sicher? Dann haben die Automatenprogrammierer die Kompetenzcenteransagen nicht gelesen? Damit könnte ja die Vorlauf/Nachlaufdiskussion (die mitentscheidend für meine Grundfrage ist) von vorne losgehen, außer weil, dass ich ein Ticket kaufen kann ja noch lange nicht heißt, dass es auch gilt.
Danke für die erschöpfende Durchdenkung des Themas!
fjk
nicht zulässig!
Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 06.05.2010, 15:00 (vor 5931 Tagen) @ fjk
bearbeitet von Fabian318, Donnerstag, 06.05.2010, 15:02
Zuerst einmal: Ich habe das Kompetenzcenter NRW-Tarif hierzu noch nie befragt, vielleicht ist das irgendwo missverständlich rübergekommen? Ich habe ja nur gesagt, dass das Kompetenzcenter Marketing hierfür zuständig ist und ich schon eine anderweitige Auskunft von denen bekommen habe.
Sicher? Dann haben die Automatenprogrammierer die Kompetenzcenteransagen nicht gelesen? Damit könnte ja die Vorlauf/Nachlaufdiskussion (die mitentscheidend für meine Grundfrage ist) von vorne losgehen, außer weil, dass ich ein Ticket kaufen kann ja noch lange nicht heißt, dass es auch gilt.
Man gibt doch am Automaten einfach nur ein "Anschlussticket von A nach B" ein. Das Ticket wird einem immer verkauft, so lange A nicht in dem Verbund liegt, in dem man sich aufhält. Ob man sich nun an die Tarifbestimmungen hält, welche Zeitkarte man hat, ob man überhaupt eine hat usw. usf., überprüft der Automat ja gar nicht.
Ich weiß nicht genau, ob der Automat einfach fragt "Von wo nach wo soll das Ticket gelten", oder "Bis wohin gilt Ihre Zeitkarte und bis wohin soll das Anschlussticket gelten?". Letztere Variante wär konform zu den Bestimmungen, ich probiere das gleich mal aus.
Danke für die erschöpfende Durchdenkung des Themas!
Gerne!
Sammelantwort @Fabian Schuler
fjk, Donnerstag, 06.05.2010, 15:17 (vor 5931 Tagen) @ Fabian318
Wie schon gesagt: Danke für die intensive Durchdenkung/Recherche zu meiner anfangs eher theoretischen Nachfrage, aber viel wichtiger:
* Entschuldigung für meine etwas spöttische(n) Bemerkung(en) zum Kompetenzcenter. Mit meinen Augen las sich das wie eine Umschreibung für das geballte Forenwissen oder sonst eine (spöttische) Metapher für irgendetwas - ich wußte nicht, dass es sowas gibt und sich auch noch so einen Spott anziehenden Namen gibt (wie eigentlich alle "Kompetenzcenter"?!?)
* irgendwo tauchte von mir eine "fragliche Fahrkarte" auf - damit war ein einfaches Vorlauf-Anschlussticket gemeint, von dem ich ziemlich sicher weiß, dass es am Schalter damit schonmal (und offenbar zu Recht) Probleme gab. Den Plan, es nachher am Automaten nochmal auszuprobieren hatte ich auch schon gefasst, kann aber gut sein, dass ich das Automatenproblem mit dem Szenario "Kauf eines Anschlusstickets innerhalb des Anschlussverbunds" verwechsle. Denn das ist natürlich nicht vorgesehen und geht auch nicht am Automaten, da bin ich mir sicher.
* und Betrugsmöglichkeiten wollte ich auch nicht ausloten (wie schon dargestellt ist die Gelegenheit meist ja auch gar nicht gegeben), mir ist nur der Aufdruck auf den Fahrkarten aufgefallen.
Gruß an das Testgerät
fjk (aus dem Kompetenzzentrum Fettnäpfchen)
Sammelantwort @Fabian Schuler
cyberle, Düsseldorf, Freitag, 07.05.2010, 09:27 (vor 5931 Tagen) @ fjk
Eigentlich is die Sache hier doch garnicht so schwer. Beispiel:
Ich besitze ein Ticket 2000 vom VRR welches ab 19 uhr bzw am Wochenende Verbundweit gilt. Jetzt fahre ich von Düsseldorf nach Köln mit dem RE. Nun kaufe ich mir in Düsseldorf ein EINFACHES Anschlussticket für ca 2,60 (soweit ich das im Kopf hab). Bis Benrath (letzter Haltbahnhof im VRR) gilt mein Ticket 2000 ab Benrath dann das Anschlussticket.
Fahre ich jetzt zurück bin ich (da ich ja eine EINFACHE Anschlussfahrt gelöst habe) gezwungen einen NORMALEN Fahrschein des VRS (Einfache Fahrt) Bis zum Grenzbahnhof zu lösen. Im RE gilt mein VRS Ticket wegen der Übergangsregelung also bis Benrath. Ab dort falle ich wieder in den Geltungsbereich meines Ticket 2000.
Löse ich jetzt vor der Abfahrt in Düsseldorf ein HIN & RÜCK Ticket fahre ich mit dem Rückteil des Anschlusstickets im Vorlauf wenn man es genau nimmt. Ist aber völlig korekt.
Möchte ich jetzt in Düsseldorf mein Gebiet erweitern muss ich mir ein Zusatzticket im VRR Tarif kaufen.
Es wird auch nachvollziehbar bleiben wie du das Anschlussticket eingesetzt hast da immer der Grundfahrschein zum Anschlussticket gezeigt werden muss. Kaufe ich mir jetzt also in Köln ein Anschlussticket um im Vorlauf damit zu fahren würde man es gleich erkennen.
Bin ich damit jetzt darauf eingegangen was du wissen wolltest oder habe ich das Ganze falsch verstanden :-)
Sammelantwort @Fabian Schuler
Fabian318, Münster i. W., Freitag, 07.05.2010, 15:18 (vor 5930 Tagen) @ cyberle
Du musst aber Düsseldorf-Benrath durch Langenfeld ersetzen.
Sammelantwort @Fabian Schuler
cyberle, Düsseldorf, Freitag, 07.05.2010, 15:34 (vor 5930 Tagen) @ Fabian318
es gilt im VRR HALTBAHNHOF und der letzte Haltbahnhof des RE ist nun mal Benrath. Ist übrigens in Bayern in allen Verbünden so. Fahre ich mit der S-Bahn gebe ich diur natürlich recht.
Sammelantwort @Fabian Schuler
Fabian318, Münster i. W., Freitag, 07.05.2010, 16:08 (vor 5930 Tagen) @ cyberle
VRR ist nicht Bayern. In allen NRW-Verbünden gelten Tickets stets bis zur tatsächlichen Verbundgrenze, auch wenn der Zug da nicht hält. Wenn du z.B. im NRW-Tarifberater die Fahrt Düsseldorf-Bonn im RE auswählst und ein für den VRR gültiges Ticket auswählst, bekommst du den Preis für ein Anschlussticket ab Langenfeld.
Automatenfähigkeiten
fjk, Montag, 10.05.2010, 15:52 (vor 5927 Tagen) @ Fabian318
Ich weiß nicht genau, ob der Automat einfach fragt "Von wo nach wo soll das Ticket gelten", oder "Bis wohin gilt Ihre Zeitkarte und bis wohin soll das Anschlussticket gelten?". Letztere Variante wär konform zu den Bestimmungen, ich probiere das gleich mal aus.
Hallo,
war natürlich auch richtig: Dem Automaten ist beim Anschlussticket die Richtung egal, die Anschlussstrecke (5 Konsonanten - richtig so!?!) darf nur nicht nur in dem Verbund liegen, in dem der Automat steht. Dann muss mein Schalter-/Automatenerlebnis etwas anderes gewesen sein - Anschlusstickets für auf der Zeitkarte mitgenommene Personen, andere Reisewege auf dem Rückweg o.ä. - ich weiß es nicht mehr.
Die Studenten haben aber wohl recht: eine Wissenschaft für sich...
Gruß
fjk
Anschlusstickets im NRW-Tarif
fjk, Donnerstag, 06.05.2010, 13:43 (vor 5932 Tagen) @ JanKrohn
Tagchen,
und Danke, denn:
interessanter neuer Aspekt: dass (natürlich) an beiden "Enden" der Zeitkarte Anschlusstickets möglich sind.
Hatte ich so nicht auf dem Schirm, weil man diese Anschlusstickets immer nur "aus dem Verbund heraus" kaufen kann (das steht auch so im Tarif), vielleicht ist Deine Konstruktion deswegen auch nur mit Hin-und-Rück-Anschlusstickets möglich. Wenn dem so wäre, kann man aus dem Ticket aber sehen, an welcher Stelle der "Anschluss" an die Zeitkarte erfolgt (nämlich immer am vermeintlichen Startort des Anschlusstickets).
Ansonsten stimmt's natürlich, dem Anschlussticket kann man dann nicht zwangsläufig ansehen, ob ich mich im Vor- oder Nachlauf meiner Zeitkarte befinde und die City-Funktion muss darum irgendwie für beide möglichen Enden freigegeben sein.
Daraus ergäben sich also zwei neue Rechercheaufgaben:
1) gibt es reine "Zulauf"-Anschlusstickets, und wenn ja
2) gilt das Anschlussticket an sich nur in Verbindung mit der Zeitkarte (dann könnte man ja auch den Anschlussort erkennen).
Also nochmal auf in den Paragraphendschungel...
Anschlusstickets im NRW-Tarif
JanGT, Donnerstag, 06.05.2010, 14:10 (vor 5932 Tagen) @ fjk
Tagchen,
und Danke, denn:
interessanter neuer Aspekt: dass (natürlich) an beiden "Enden" der Zeitkarte Anschlusstickets möglich sind.
Hatte ich so nicht auf dem Schirm, weil man diese Anschlusstickets immer nur "aus dem Verbund heraus" kaufen kann (das steht auch so im Tarif), vielleicht ist Deine Konstruktion deswegen auch nur mit Hin-und-Rück-Anschlusstickets möglich. Wenn dem so wäre, kann man aus dem Ticket aber sehen, an welcher Stelle der "Anschluss" an die Zeitkarte erfolgt (nämlich immer am vermeintlichen Startort des Anschlusstickets).
Ansonsten stimmt's natürlich, dem Anschlussticket kann man dann nicht zwangsläufig ansehen, ob ich mich im Vor- oder Nachlauf meiner Zeitkarte befinde und die City-Funktion muss darum irgendwie für beide möglichen Enden freigegeben sein.Daraus ergäben sich also zwei neue Rechercheaufgaben:
1) gibt es reine "Zulauf"-Anschlusstickets, und wenn ja
2) gilt das Anschlussticket an sich nur in Verbindung mit der Zeitkarte (dann könnte man ja auch den Anschlussort erkennen).Also nochmal auf in den Paragraphendschungel...
Der einen wahrscheinlich um Jahre altern lässt.
An diesem Thread sieht man sehr gut wie gut man es doch als Student in NRW hat: Fahrkarte zwei mal pro Jahr zugeschickt bekommen, einfach zum Bahnhof gehen, einsteigen, hinfahren wo man will und gut ist es ;-);-)
Übergangstarife? Verbundgrenzen? Völlig Schnuppe
Nein im Ernst: Mittgefühl mit allen die sich damit rumquälen müssen, und natürlich auch den Zugbegleitern die das alles auch noch wissen müssen
Müssen die dafür eigentlich auch studieren? ;-)
Studenten
fjk, Donnerstag, 06.05.2010, 15:03 (vor 5931 Tagen) @ JanGT
An diesem Thread sieht man sehr gut wie gut man es doch als Student in NRW hat: Fahrkarte zwei mal pro Jahr zugeschickt bekommen, einfach zum Bahnhof gehen, einsteigen, hinfahren wo man will und gut ist es ;-);-)Übergangstarife? Verbundgrenzen? Völlig Schnuppe
Na, herzlichen Glückwunsch: leider gab es das Semesterticket NRW bis vor kurzem (Bonn: letztes WS?) längst nicht an allen größeren Hochschulen, von abseitigeren Einrichtungen kann man das wahrscheinlich auch jetzt nicht sicher sagen. Und hier und da ist das doch auch weiterhin Abstimmungssache, also kann das auch für den Studenten, der sich momentan lieber der fachgebundenen Ausnutzung seiner Studiengebühren als der Tarifkunde widmen kann, demnächst (wenn die Gebühren wieder abgeschafft sind;-)) durchaus wieder graue Haare kosten. Ach nee, dann hat er ja Geld für ein Auto.
Nein im Ernst: Mittgefühl mit allen die sich damit rumquälen müssen, und natürlich auch den Zugbegleitern die das alles auch noch wissen müssen
Müssen die dafür eigentlich auch studieren? ;-)
Das fragt man sich in der Tat manchmal. Ist aber 'ne Chance, den Studierten-Anteil an der arbeitenden Bevölkerung zu erhöhen, damit wir endlich auf solche Quoten kommen wie dort, wo auch Kindergärtnerinnen und Krankenschwestern dabei mitzählen (nichts gegen die einen oder die anderen - das ist hier eine reine Statistikfälschungsfrage).
Mist, Sonntag ist Wahl und ich kann nicht mit meinem gebrauchten Anschlussticket hinfahren!
Studenten
JanGT, Freitag, 07.05.2010, 17:59 (vor 5930 Tagen) @ fjk
An diesem Thread sieht man sehr gut wie gut man es doch als Student in NRW hat: Fahrkarte zwei mal pro Jahr zugeschickt bekommen, einfach zum Bahnhof gehen, einsteigen, hinfahren wo man will und gut ist es ;-);-)Übergangstarife? Verbundgrenzen? Völlig Schnuppe
Na, herzlichen Glückwunsch: leider gab es das Semesterticket NRW bis vor kurzem (Bonn: letztes WS?) längst nicht an allen größeren Hochschulen, von abseitigeren Einrichtungen kann man das wahrscheinlich auch jetzt nicht sicher sagen. Und hier und da ist das doch auch weiterhin Abstimmungssache, also kann das auch für den Studenten, der sich momentan lieber der fachgebundenen Ausnutzung seiner Studiengebühren als der Tarifkunde widmen kann, demnächst (wenn die Gebühren wieder abgeschafft sind;-)) durchaus wieder graue Haare kosten. Ach nee, dann hat er ja Geld für ein Auto.
Also mittlerweile sind in NRW soweit ich weiß alle Unis und auch die meißten Fachhochschulen ausgestattet.
Allerdings geht es ja nur um die Abschaffung der Studiengebüren und nicht um die Abschaffung des Semesterbeitrags, in dem das Semsterticket ja enthalten ist.
Somit hätte die ABschaffung der Studiengebüren keine Auswirkungen auf das Ticket.
Das würde meine halbjährige Belastung von 694 auf 194 drücken.
Bleibt zu hoffen dass das klappt. In allen anderen Bundesländern in denen schwarz bzw. schwarz-gelb ihre Mehrheit verloren hat, ging dass mit der Abschaffung ja sehr flott. Aber habe ich neulich gehört, dass die NRW-SPD die Gebührenabschaffung bis 2013 Plan. Und 2013 wär für mich dann wohl schon fast wieder zu spät.
Also kann man von der SPD (nicht nur deswegen) auch noch nicht ganz so überzeugt sein.
Der Wahlomat konnte mir auch nicht so recht weiterhelfen???
Also bleibt weiter zu grübeln, wo am Sonntag die Kreuzchen gemacht werden.....
Nein im Ernst: Mittgefühl mit allen die sich damit rumquälen müssen, und natürlich auch den Zugbegleitern die das alles auch noch wissen müssen
Müssen die dafür eigentlich auch studieren? ;-)
Das fragt man sich in der Tat manchmal. Ist aber 'ne Chance, den Studierten-Anteil an der arbeitenden Bevölkerung zu erhöhen, damit wir endlich auf solche Quoten kommen wie dort, wo auch Kindergärtnerinnen und Krankenschwestern dabei mitzählen (nichts gegen die einen oder die anderen - das ist hier eine reine Statistikfälschungsfrage).Mist, Sonntag ist Wahl und ich kann nicht mit meinem gebrauchten Anschlussticket hinfahren!
Wieso, ist die dichte der Wahllokale bei euch so gering, dass du da nicht auch mir dem Rad hinkommst?
Das sollte doch in NRW nicht dass Problem sein. In so dünn besiedelten Ecken z.B. in Meck-Pomm wohl schon eher.
Aber wenn dass Wetter am So nicht etwas besser wird, könnte dass die Wahlbeteiligung auch weiter drücken.
Studenten
Henrik, Freitag, 07.05.2010, 20:12 (vor 5930 Tagen) @ JanGT
Und hier und da ist das doch auch weiterhin Abstimmungssache, also kann das auch für den Studenten, der sich momentan lieber der fachgebundenen Ausnutzung seiner Studiengebühren als der Tarifkunde widmen kann, demnächst (wenn die Gebühren wieder abgeschafft sind;-)) durchaus wieder graue Haare kosten. Ach nee, dann hat er ja Geld für ein Auto.
Also mittlerweile sind in NRW soweit ich weiß alle Unis und auch die meißten Fachhochschulen ausgestattet.
Allerdings geht es ja nur um die Abschaffung der Studiengebüren und nicht um die Abschaffung des Semesterbeitrags, in dem das Semsterticket ja enthalten ist.
Somit hätte die ABschaffung der Studiengebüren keine Auswirkungen auf das Ticket.
Das würde meine halbjährige Belastung von 694 auf 194 drücken.Bleibt zu hoffen dass das klappt. In allen anderen Bundesländern in denen schwarz bzw. schwarz-gelb ihre Mehrheit verloren hat, ging das mit der Abschaffung ja sehr flott.
"In allen" hört sich so dramatisch viel an.
Es gibt kein einziges Bundesland, in dem eine schwarz-gelbe Regierung Studiengebühren eingeführt hat und es sie jetzt nicht mehr gibt bzw. abgeschafft wurde.
In Hessen hat damals die schwarze Alleinregierung die Gebühren eingeführt, die FDP stimmte nicht dafür bei der Abstimmung.
Und wieder abgeschafft wurden die Gebühren als es eine schwarz-gelbe Mehrheit im Parlament gab unter den demokratischen Parteien.
Im Saarland wurden die Gebühren durch eine schwarz-gelbe(und auch grüne) Landesregierung abgeschafft.
In Hamburg regieren auch die Grünen mit, aber abgeschafft wurden die Gebühren dort nicht. In Hamburg gibt es nicht nur Regierungsbeteiligung der Grünen, sondern auch eine Mandatsmehrheit von SPD, Grüne & Linke, wie in Hessen zu Zeit der Gebührenabschaffung.
Aber habe ich neulich gehört, dass die NRW-SPD die Gebührenabschaffung bis 2013 Plan. Und 2013 wär für mich dann wohl schon fast wieder zu spät.
Also kann man von der SPD (nicht nur deswegen) auch noch nicht ganz so überzeugt sein.
Wenn überhaupt.
Dass jetzt die SPD-Politikerin Hannelore Kraft, die damals als Wissenschaftsministerin die Gebühren einführte (damals erheblich höher als heute),
jetzt groß rumtönt, diese abschaffen zu wollen, klingt nicht so recht glaubwürdig, ja.
Und dann hat sie ja auch nicht erläutert, wie sie das denn finanzieren wolle.
Und dann das mit 2013.
Wohl alles eher vorgeschoben, um populistisch auf Stimmenfang zu gehen.
Der Wahlomat konnte mir auch nicht so recht weiterhelfen???
Also bleibt weiter zu grübeln, wo am Sonntag die Kreuzchen gemacht werden.....
jaha, manchmal macht man es sich nicht leicht.
Würd sagen, den Direktkandidaten nach persönlicher Sympathie
und wenn's Dir nach den Studiengebühren geht, dann die FDP.
Denn bei den Grünen ist nicht verlass, dass sie dann abgeschafft werden, sie HH.
Den Sozis kann man nicht glauben.
Aber im Saarland gab es mit der FDP die Abschaffung.
Also in 100% aller Fälle mit FDP-Beteiligung kam es dann zu einer Abschaffung.
Das ist ein Bingo ;-))
Studenten
Fabian318, Münster i. W., Freitag, 07.05.2010, 20:26 (vor 5930 Tagen) @ JanGT
Das würde meine halbjährige Belastung von 694 auf 194 drücken.
Ich wünsche es dir. Ich bin mit 29 Euro mehr dabei - leider dauert es noch ein bischen bis zur Niedersachsenwahl, und leider kann ich hier (bin "Zuhause") am Sonntag nicht wählen.
Studenten-Abstimmungen
fjk, Montag, 10.05.2010, 09:53 (vor 5928 Tagen) @ JanGT
Na, herzlichen Glückwunsch: leider gab es das Semesterticket NRW bis vor kurzem (Bonn: letztes WS?) längst nicht an allen größeren Hochschulen, von abseitigeren Einrichtungen kann man das wahrscheinlich auch jetzt nicht sicher sagen. Und hier und da ist das doch auch weiterhin Abstimmungssache, also kann das auch für den Studenten, der sich momentan lieber der fachgebundenen Ausnutzung seiner Studiengebühren als der Tarifkunde widmen kann, demnächst (wenn die Gebühren wieder abgeschafft sind;-)) durchaus wieder graue Haare kosten. Ach nee, dann hat er ja Geld für ein Auto.
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Allerdings geht es ja nur um die Abschaffung der Studiengebüren und nicht um die Abschaffung des Semesterbeitrags, in dem das Semsterticket ja enthalten ist.
Somit hätte die ABschaffung der Studiengebüren keine Auswirkungen auf das Ticket.
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Wieso, ist die dichte der Wahllokale bei euch so gering, dass du da nicht auch mir dem Rad hinkommst?
Tja, nun muss sich wohl keiner der diversen Nichtgewählten wundern: wer sich ohne deutliche Aussagen zum Beispiel in Sachen Hochschulpolitik (oder Nahverkehr, damit sind wir wieder beim Thema, obwohl ich in der Richtung zumindest bei einer Truppe ein deutliches "Pro-Straße, ÖPNV läuft doch super" rausgehört hatte, oder, oder, oder) durchmogeln will, wird eben nicht gewählt. Und das gilt für alle.
Zur Sache: Danke, zu Fuß ist der Weg sogar noch einfacher zurückzulegen. Obwohl ich mir auch im Eifel-Ostwestfalen-Niederrhein-Münsterland Gegenden vorstellen kann, wo das nicht ganz so einfach ist. Und eigentlich meinte ich hochschulinterne Abstimmungen "ob man das Ticket überhaupt haben will". Die sollte es unabhängig von der großen Politik grundsätzlich doch auch erstmal weiterhin geben?!?
Gruß aus dem Fußgängergebiet
fjk
Anschlusstickets im NRW-Tarif
cyberle, Düsseldorf, Freitag, 07.05.2010, 09:35 (vor 5931 Tagen) @ fjk
Achso :-) Klare Regel ist: Zu Verbundkarten IMMER Verbundkarten (Außer NRW Anschlussticket) Zu DB Fahrkarten IMMER DB Fahrkarten oder wie es der ZUB Leitfaden sagt DPD. Heißt im Fall eines Abos im Fernverkehr MUSST du einen Fahrschein nach DB Tarif kaufen. Die sache mit Startbahnhof kann außerhalb NRW liegen. Der Automat befragt ja nach Geltungsbereich und Zielort. Würde ich also davon ausgehen ich habe eine Zeitkarte von FFM nach Köln ist meine Karte eine DPD Karte ich würde nach den Bestimmungen zu der Karte Offiziell kein Anschlussticket bekommen.
Auf dem Flyer steht übrigens Voraussetzung ist eine Zeitkarte , Kombiticket oder ein DB Fahrschein die in einem Verbnd in NRW gilt.