? Kulanzregeln und FGR (Fahrkarten und Angebote)

OnkelTom, Samstag, 14.08.2021, 16:26 (vor 1672 Tagen)

Hallo zusammen,

in den Kulanzregeln anlässlich des Streiks ist zu lesen:

"Ihre bereits gebuchte Fahrkarte können Sie bereits am 10.08.2021 bis einschließlich 20.08.2021 flexibel nutzen."

Bleiben mir im Falle einer späteren Fahrt (also bis einschließlich 20.08. aber nach Ende der regulären FK-Gültigkeit) die Fahrgastrechte vollumfänglich erhalten, oder muss ich befürchten, z. B. im Falle eines Fahrtabbruches wegen hoher Verspätung auf den Rückfahrkosten sitzen zu bleiben?

Danke und Gruß!

Volle FGR

Bremer, Bremen, Samstag, 14.08.2021, 19:23 (vor 1672 Tagen) @ OnkelTom
bearbeitet von Bremer, Samstag, 14.08.2021, 19:23

Die Bahn hat deinen Beförderungsvertrag verlängert.
Beförderungsverträge ohne Fahrgastrechte gibt es nicht.

Es gelten also die normalen Fahrgastrechte.

Zitat von der letzten Gültigkeitserweiterung:

Sie können mit Ihrer Fernverkehrs-Fahrkarte im Rahmen der Sonderkulanz auch früher als ursprünglich gebucht reisen.

Bei Zugausfall oder einer Verspätung am Zielort von mindestens 60 Minuten können Sie Ihre Fahrgastrechte in Anspruch nehmen.

Quelle

Volle FGR

OnkelTom, Samstag, 14.08.2021, 22:21 (vor 1672 Tagen) @ Bremer

Die Bahn hat deinen Beförderungsvertrag verlängert.
Beförderungsverträge ohne Fahrgastrechte gibt es nicht.

Es gelten also die normalen Fahrgastrechte.

Zitat von der letzten Gültigkeitserweiterung:

Sie können mit Ihrer Fernverkehrs-Fahrkarte im Rahmen der Sonderkulanz auch früher als ursprünglich gebucht reisen.

Bei Zugausfall oder einer Verspätung am Zielort von mindestens 60 Minuten können Sie Ihre Fahrgastrechte in Anspruch nehmen.


Quelle

Danke!

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