? Frage zu "Fahrplanänderung" und Fahrgastrechte (Allgemeines Forum)

RenateMD, Freitag, 30.07.2021, 11:01 (vor 1687 Tagen)

Hallo zusammen,

eine Bekannte hat morgen gebucht: Köln ab 14:48 Uhr (ICE 651), Ankunft Göttingen 18:15 Uhr (ICE 1170).
Nun kam eine E-Mail von der "DB-Reisebegleitung" (wer hat sich das denn ausgedacht?): "Ihre Reise kann nicht wie geplant durchgeführt werden."

Alternativen ab Köln Hbf sind um 14:44 Uhr, was aber auf Grund eines S-Bahn Anschlusses zu knapp wird wahrscheinlich.

Ist meine Bekannte in der Lage dazu, ihre Reise nicht anzutreten und den vollen Ticketpreis zurückerstattet zu bekommen?

Meine persönliche Meinung: von 5 Fahrten im letzten Monat bekam ich 4x diese Nachricht. Erfreulicherweise waren wir so flexibel ein wenig eher/später zu fahren. Diese Entwicklung ist jedoch sehr unerfreulich.

Liebe Grüße
Renate

! Antwort zu "Fahrplanänderung" und Fahrgastrechte

JanZ, HB, Freitag, 30.07.2021, 11:23 (vor 1687 Tagen) @ RenateMD

Hallo Renate,

deine Bekannte kann von der Reise zurücktreten und den Fahrpreis erstatten lassen, wenn sie bei gleicher Abfahrt wie geplant mehr als 60 Minuten später ankommen würde. Sie ist nicht gezwungen, früher abzufahren. Die in der E-Mail genannten Alternativen sind nur Vorschläge. Eine eventuelle Zugbindung ist aufgehoben, und man kann jeden Zug in Richtung des Fahrtziels nehmen.

Meine persönliche Meinung: von 5 Fahrten im letzten Monat bekam ich 4x diese Nachricht. Erfreulicherweise waren wir so flexibel ein wenig eher/später zu fahren. Diese Entwicklung ist jedoch sehr unerfreulich.

Das finden wir vermutlich alle hier ;-).

Viele Grüße

Jan

Danke Jan!!

RenateMD, Freitag, 30.07.2021, 20:39 (vor 1687 Tagen) @ JanZ

- kein Text -

? Frage zu "Fahrplanänderung" und Fahrgastrechte

PhilippK, Freitag, 30.07.2021, 20:52 (vor 1687 Tagen) @ RenateMD

Sorry, wenn ich hier nochmals etwas genauer nachfrage, da es manchmal auf Details ankommt.

Du erwähntest einen Anschluss von der S-Bahn. Die Fahrkarte ist aber nur von Köln Hbf nach Göttingen gebucht? Das ist wichtig, weil wir sonst auch den Anschluss von der S-Bahn auf den ICE berücksichtigen müssten. Ergänzend dazu der Hinweis, dass der Zug um 14:44 ab Köln Deutz fährt, was den Anschluss entweder erschweren oder sogar vereinfachen kann.

Allerdings gibt es eine Alternativverbindung: 15:20 ab Köln über Frankfurt, Ankunft in Göttingen dann 18:38. Dies ist nur 23 Minuten später als geplant, so dass es keine Verspätung von mehr als 60 Minuten gibt. Eine Stornierung dürfte daher nicht möglich sein.

Viele Grüße,

Philipp

BTW: falls noch jemand recherchiert - das wäre ICE 1171 ab Hannover gewesen.

Die Fahrgastrechte müssen nicht bemüht werden

Obitwo, Trier / Braunschweig, Freitag, 30.07.2021, 21:42 (vor 1687 Tagen) @ PhilippK

Einfach heute noch vom Vertrag zurücktreten:

"Sollten die gebuchten Züge nicht mehr fahren oder sich an Ihrer gebuchten Verbindung etwas geändert haben, können Sie das Ticket ganz unabhängig von Corona kostenfrei zurückgeben. Dazu einfach eine E-Mail an fahrkartenservice@bahn.de schreiben."

Link

Rücktritt: Rechtsauffassung der DB

Barzahlung, Freitag, 30.07.2021, 22:11 (vor 1687 Tagen) @ Obitwo
bearbeitet von Barzahlung, Freitag, 30.07.2021, 22:14

Einfach heute noch vom Vertrag zurücktreten:

"Sollten die gebuchten Züge nicht mehr fahren oder sich an Ihrer gebuchten Verbindung etwas geändert haben, können Sie das Ticket ganz unabhängig von Corona kostenfrei zurückgeben. Dazu einfach eine E-Mail an fahrkartenservice@bahn.de schreiben."

Link

Hierzu siehe auch:

Auch bei Fahrplanabweichungen/-änderungen, die vor dem Antritt der Reise bekannt werden, gelten die Regelungen der Fahrgastrechte-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1371/2007) sowie der Beförderungsbedingungen.

Gerne kommen wir auf das Anliegen in diesem Thread.

Hier geht es um eine Fahrplanänderung, die zu einer um 3 Minuten verspäteten Ankunft am Zielbahnhof führt. Die Person möchte die gebuchte Fahrkarte (Super Sparpreis) aus diesem Grund zurückgegeben.

Das ist ausfolgenden Gründen nicht möglich:

Eine Erstattung der Fahrkarte und ein Rücktritt vom Vertrag sind grundsätzlich erst bei einer zu erwartenden Verspätung von mehr als 60 Minuten am Zielort der Fahrkarte gemäß Beförderungsvertrag möglich. Tritt die Person die Fahrt nicht an, wird der volle Fahrpreis erstattet. Hierfür kann die Person sich auch schon vor dem ersten Geltungstag an ein Reisezentrum wenden oder über das Fahrgastrechte-Formular eine Erstattung beantragen.

Nach einhelliger Rechtsprechung stellen die Regelungen der Fahrgastrechte-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr) eine abschließende Sonderregelung bei Verspätungen, Zugausfällen und Anschlussverlusten dar.

Ein Rückgriff auf allgemeine zivilrechtliche Vorschriften ist nicht zulässig.

Im vorliegenden Fall bestand die Verpflichtung der DB, den Kunden an sein Reiseziel zu bringen. Dieser Verpflichtung ist die DB nachgekommen. Die Rechtsfolgen einer verspäteten Ankunft sind in der Fahrgastrechte-Verordnung geregelt. Die Fahrgastrechte-Verordnung ist das spezielle Gesetz, welches das allgemeine Gesetz verdrängt (Grundsatz „Lex specialis vor lex generalis“).

Der Vollständigkeit halber möchten wir auf Situation eingehen, dass eine Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielbahnhof gemäß Fahrkarte zu erwarten ist.

In diesem Fall ist die Zugbindung aufgehoben und die Reise kann mit gleicher oder geänderter Streckenführung und unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen bei nächster oder auch nächst früherer Gelegenheit bzw. zu einem späteren Zeitpunkt angetreten werden. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nicht zulässig.

Neben den fahrgastrechtlichen Ansprüchen besteht ggf. eine tarifliche Stornierungsmöglichkeit. Die hier erworbene Fahrkarte (Super Sparpreis) war nicht stornierbar.

Link zur Community

"einhellige" Rechtssprechung

sfn17, Freitag, 30.07.2021, 23:20 (vor 1687 Tagen) @ Barzahlung
bearbeitet von sfn17, Freitag, 30.07.2021, 23:21

Allein die Formulierung "einhellige" Rechtssprechung sagt mir schon, dass der zweite längere Absatz aus den Stromabnehmern gesaugt wurde. (Wenn, dann gibt es eine "ständige Rechtsprechung", wahlweise auch eine "herrschende Meinung" oder eine "andere Ansicht").

Seit wann können harmlose Fahrgastrechte zivilrechtliche Ansprüche "verdrängen"? Da nützt auch der coole Spruch mit dem "lex specialis" überhaupt nichts. Allein schon, dass Fahrgastrechte Entschädigungen regeln, es hier aber um Vertragsrecht geht. Die Entschädigungen aus FGR sind auch keine "Vertragsstrafen" oder sowas.
Die DB macht sich die Welt schön, wie sie will.

Der verlinkte Thread (der zweite Link) hat 90 Kommentare. Das will schon was heißen.

Da hilft wie immer nur ein Fußtritt mit Hilfe des EBA.

EBA

Barzahlung, Samstag, 31.07.2021, 01:34 (vor 1687 Tagen) @ sfn17

Da hilft wie immer nur ein Fußtritt mit Hilfe des EBA.

Das ist ein schönes Oxymoron!

Die Durchsetzungsstelle Fahrgastrechte hilft Dir nicht bei Vertrags-/Zivilrechtsachen. Solltest Du Dich damit ans EBA wenden, wird man sich für Dein Schreiben bedanken, eine Stellungnahme von der DB einfordern und Dir dann abschließend erklären, dass sich aus BB Personenverkehr und VO (EG) 1371/2007 kein Anspruch ableiten lässt, Dir aber der Rechtsweg offen steht.

Das Höchste aller Gefühle wäre der Versuch einer Schlichtung, wofür es geeignetere Ansprechpartner gibt:
https://soep-online.de/

Gute Idee

musicus, Samstag, 31.07.2021, 06:53 (vor 1687 Tagen) @ Barzahlung

Mit dem EBA tut man sich eher keinen Gefallen.

EBA

sfn17, Samstag, 31.07.2021, 17:51 (vor 1686 Tagen) @ Barzahlung

Ich habe nichts von einer Durchsetzung von Fahrgastrechten durch das EBA geschrieben. Das EBA hat aber die Rechtsaufsicht über die Deutsche Bahn.

? Frage zu "Fahrplanänderung" und Fahrgastrechte

agw, NRW, Freitag, 30.07.2021, 21:49 (vor 1687 Tagen) @ PhilippK

Sorry, wenn ich hier nochmals etwas genauer nachfrage, da es manchmal auf Details ankommt.

Du erwähntest einen Anschluss von der S-Bahn. Die Fahrkarte ist aber nur von Köln Hbf nach Göttingen gebucht? Das ist wichtig, weil wir sonst auch den Anschluss von der S-Bahn auf den ICE berücksichtigen müssten. Ergänzend dazu der Hinweis, dass der Zug um 14:44 ab Köln Deutz fährt, was den Anschluss entweder erschweren oder sogar vereinfachen kann.

Es gibt nur wenige Tickets, bei denen man wirklich von Köln Hbf nach Göttingen buchen kann. Die meisten werden von "Köln" aus laufen, auch Sparpreise, unabhängig von der beigefügten Reiseauskunft. Da werden die meisten/alle S-Bahn-Stationen in Köln mit drin sein.

Mag aber sein, dass der Fahrgast hier noch von weiter mit der S-Bahn kommt. Für den Anschluss ist das aber wahrscheinlich unerheblich.

--
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- bahn.de

Vielen Dank für die weiteren Beiträge! Rückgabe veranlasst..

RenateMD, Samstag, 31.07.2021, 18:59 (vor 1686 Tagen) @ RenateMD

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