ICE 783 ab Hamburg Hbf (Aktueller Betrieb)

luebeck, Freitag, 30.04.2010, 11:23 (vor 5822 Tagen)

Hallo zusammen,

habe da mal eine kleine Frage: Fahre am Do. 20.05 mit dem ICE 783 (ab 06:00 Uhr)in Richtung München. Laut Fahrplanauskunft soll ich mit dem RE von Lübeck Hbf (ab 05:10) nach Hamburg Hbf (Ankunft 05:50) fahren. Wie sind da Eure Erfahrungen? Ist der Zug aus HL pünktlich? Wartet der ICE 783 auf den Lübecker RE im Falle der Verspätung??? Für Eure Antworten wäre ich Euch dankbar.
Gruß
HL

ICE 783 ab Hamburg Hbf

Joachim, Neustadt, Freitag, 30.04.2010, 12:41 (vor 5822 Tagen) @ luebeck

Hallo zusammen,
habe da mal eine kleine Frage: Fahre am Do. 20.05 mit dem ICE 783 (ab 06:00 Uhr)in Richtung München. Laut Fahrplanauskunft soll ich mit dem RE von Lübeck Hbf (ab 05:10) nach Hamburg Hbf (Ankunft 05:50) fahren. Wie sind da Eure Erfahrungen? Ist der Zug aus HL pünktlich? Wartet der ICE 783 auf den Lübecker RE im Falle der Verspätung??? Für Eure Antworten wäre ich Euch dankbar.
Gruß HL

Hallo luebeck,
der Regionalverkehr Lübeck-Hamburg läuft um diese Tageszeit in der Jahreszeit i.d.R. pünklich (es sei denn, der Zug wird durch ein unvorhergesehenes Ereignis ausgebremst). Später am Tag kann es zuweilen schon mal zu Folgeverspätungen (wg. Anschlussaufnahme in Lübeck oder aus Umlaufgründen) kommen. Wenn man weiß, wo der RE ankommt und wo der Anschluss-ICE abfährt, kann man das Umsteigen von Gleis 7b nach Gleis 11-14 jedenfalls in weniger als 3 Minuten schaffen.
Deine Frage, ob der ICE in Hamburg wartet, sollten jene Forenten beantworten, die die Wartezeitvorschrift (oder wie die jetzt auch immer heißen mag) besser kennen als ich.

--
mfG - Joachim

ICE 783 ab Hamburg Hbf

ArneW, Hamburg, Freitag, 30.04.2010, 15:30 (vor 5821 Tagen) @ Joachim

Hallo luebeck,

falls der Anschluss knapp verpasst wird, kannst du den ICE 1097 nehmen, der um 6:09 ab Hbf fährt. Planmäßig wird der 783 nämlich von diesem ab Hannover als Sprinter verkehrenden Zug unterwegs überholt (meist in Bardowiek), so dass du den 783 dann in Hannover erreichst. Der 1097 hält jeweils am Gleis gegenüber, also in Hamburg auf 13, in Hannover auf 4.
Dies geht trotz Zugbindung, da du ja sonst mehr als 20 Min. Verspätung hättest und der 1097 bis Hannover ein normaler Zug ist, also ohne Sprinterstatus.

--
Ciao ARNE

ICE 783 ab Hamburg Hbf

luebeck, Freitag, 30.04.2010, 15:33 (vor 5821 Tagen) @ ArneW

Hallo,

Vielen Dank für Deine Antwort.
da ich hier noch recht neu bin, gestatte mir ein(e)ige Rückfragen.
Nun musst Du mich mal aufklären, was die erwähnte 20 minütige Verspätung zu sagen hat? Laut meinem Online.Ticket besteht Zugbindung, da kannich doch nicht einfach einen anderen Zug nehmen, oder?

ICE 783 ab Hamburg Hbf

Sascha Heß, Freitag, 30.04.2010, 16:29 (vor 5821 Tagen) @ luebeck

Hallo Lübeck,

durch deinen Sparpreis gilt für Dich bei allen Fernzügen eine Zugbindung, d.h. Du darfst nur die gebuchten Züge nutzen.
Wenn Du andere Züge benutzen möchtest, mußt Du auf den Normalpreis aufzahlen. Das gilt jedoch nicht bei Bahnverschulden, z.B. verspäteten Anschlusszügen. In diesen Fällen wird die Fahrkarte durch einen DB-Mitarbeiter für andere Züge "gültig geschrieben" und Du kannst andere Züge nutzen.
Durch die neuen Fahrgastrechte, die seit letzten Jahr gelten, ist das auch nochmal festgeschrieben worden.
Wenn du eine Fahrkarte für Fernverkrhrszüge hast (ICE, IC, EC) und bei einer zu erwartenden Verspätung von mehr als 20 Minuten am Zielbahnhof lt. Deiner Fahrkarte kannst Du die Reise mit einem anderen Zug über eine andere Streckenführung oder mit einem höherwertigen Zug fortsetzen (also ICE statt IC/EC).

Viele Grüße
Sascha

Gültigschreiben von Fahrkarten bei Verspätung

liebe70, Freitag, 30.04.2010, 17:32 (vor 5821 Tagen) @ Sascha Heß

durch deinen Sparpreis gilt für Dich bei allen Fernzügen eine Zugbindung, d.h. Du darfst nur die gebuchten Züge nutzen.
Wenn Du andere Züge benutzen möchtest, mußt Du auf den Normalpreis aufzahlen. Das gilt jedoch nicht bei Bahnverschulden, z.B. verspäteten Anschlusszügen. In diesen Fällen wird die Fahrkarte durch einen DB-Mitarbeiter für andere Züge "gültig geschrieben"

Dieses "Gültigschreiben" ist gar nicht notwendig. Es wird nur von etlichen
DB-Mitarbeitern als Erklärung benutzt, um ihre Wichtigkeit zu unterstreichen.
In den BB Bahn Tfv 600/A, Punkt 9 steht drin, daß der Reisende bei einer zu
erwartenden Verspätung des geplanten Zuges in Höhe von 20 min den nächst-
besten Zug in Richtung auf ihr Reiseziel nehmen können. Nur bei aufpreis-
pflichtigen Zügen (ICE-Sprinter o.ä) ist der Aufpreis zu zahlen.

Gültigschreiben von Fahrkarten bei Verspätung

Sascha Heß, Freitag, 30.04.2010, 17:55 (vor 5821 Tagen) @ liebe70

Hallo!

heißt das, Fahrkarten müssen grundsätzlich nicht mehr gültiggeschrieben werden, sondern werden in einem anderen Zug grundsätzlich anerkannt und ich darf darauf bestehen, daß der Zub sich informiert, daß irgendwo in Deutschland eine Zug der Bahn Verspätung hatte, den ich nutzen mußte und ich deswegen von der Zugbindung abweiche oder beim Normalpreis eine andere Strecke oder Produktklasse nutze?

Viele Grüße
Sascha

Gültigschreiben von Fahrkarten bei Verspätung

NIM rocks, Freitag, 30.04.2010, 18:08 (vor 5821 Tagen) @ Sascha Heß

Hallo!

heißt das, Fahrkarten müssen grundsätzlich nicht mehr gültiggeschrieben werden, sondern werden in einem anderen Zug grundsätzlich anerkannt und ich darf darauf bestehen, daß der Zub sich informiert, daß irgendwo in Deutschland eine Zug der Bahn Verspätung hatte, den ich nutzen mußte und ich deswegen von der Zugbindung abweiche oder beim Normalpreis eine andere Strecke oder Produktklasse nutze?

Genau deshalb lasse ich mir eine zuggebundene Fahrkarte dann lieber gültigschreiben. So erspare ich mir den Stress, eine mögliche FN wieder zurückfordern zu müssen.

Gültigschreiben von Fahrkarten bei Verspätung

Steffen, Freitag, 30.04.2010, 18:11 (vor 5821 Tagen) @ NIM rocks

Genau deshalb lasse ich mir eine zuggebundene Fahrkarte dann lieber gültigschreiben. So erspare ich mir den Stress, eine mögliche FN wieder zurückfordern zu müssen.

Wenn Du die FN nicht bezahlt, musst Du sie auch nicht zurück fordern ;)

Ich halte es aber auch generell für den unkomplizierteren Weg, die Fahrkarte "gültig schreiben" zu lassen. Man hat allerdings die Möglichkeit, ohne gültig geshriebene Fahrkarte einzusteigen, falls man den Zug schneller bekommt als die Unterschrift.

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Gültigschreiben von Fahrkarten bei Verspätung

NIM rocks, Freitag, 30.04.2010, 18:21 (vor 5821 Tagen) @ Steffen

Genau deshalb lasse ich mir eine zuggebundene Fahrkarte dann lieber gültigschreiben. So erspare ich mir den Stress, eine mögliche FN wieder zurückfordern zu müssen.


Wenn Du die FN nicht bezahlt, musst Du sie auch nicht zurück fordern ;)

Ich hatte das beschriebene Szenario selbst noch nie, aber wenn man einen ZuB erwischt, der partout keine Einsicht hat und mir die FN basierend auf seiner Auslegung der Regelung mit zuggebundenen Fahrkarten reindrücken will, kann das doch auch damit enden, dass man von der Polizei ausm Zug geholt wird, oder? Das ist halt der Extremfall, aber mit dem gültigschreiben vermeidet man so etwas eben.

Gültigschreiben von Fahrkarten bei Verspätung

Steffen, Freitag, 30.04.2010, 18:29 (vor 5821 Tagen) @ NIM rocks

Ich hatte das beschriebene Szenario selbst noch nie, aber wenn man einen ZuB erwischt, der partout keine Einsicht hat und mir die FN basierend auf seiner Auslegung der Regelung mit zuggebundenen Fahrkarten reindrücken will, kann das doch auch damit enden, dass man von der Polizei ausm Zug geholt wird, oder?

Ich habe auch noch nie einen FN bekommen (weder berechtigt, noch "unberechtigt").
Aber der normale Weg wäre, dass Du den sofort bezahlst (mit der Folge, dass Du dem Geld hinterher rennen musst - würde ich nicht machen). Wenn Du kein Geld dabei hast, dann gibt es die Möglichkeit, dass Deine Personalien aufgeschrieben werden und Du das hinterher zu bezahlen hast.

Wenn Du aber auch keinen Ausweis dabei hast, dann kann es zur Personalienfeststellung durch die Polizei kommen. Dann wirds noch unangenehmer, vor allem wenn man bedenkt dass man ja völlig tarifkonform reist :)

(ich hoffe ich habe das einigermaßen korrekt wieder gegeben...

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Gültigschreiben von Fahrkarten bei Verspätung

NIM rocks, Freitag, 30.04.2010, 18:32 (vor 5821 Tagen) @ Steffen

Ich hatte das beschriebene Szenario selbst noch nie, aber wenn man einen ZuB erwischt, der partout keine Einsicht hat und mir die FN basierend auf seiner Auslegung der Regelung mit zuggebundenen Fahrkarten reindrücken will, kann das doch auch damit enden, dass man von der Polizei ausm Zug geholt wird, oder?


Ich habe auch noch nie einen FN bekommen (weder berechtigt, noch "unberechtigt").
Aber der normale Weg wäre, dass Du den sofort bezahlst (mit der Folge, dass Du dem Geld hinterher rennen musst - würde ich nicht machen). Wenn Du kein Geld dabei hast, dann gibt es die Möglichkeit, dass Deine Personalien aufgeschrieben werden und Du das hinterher zu bezahlen hast.

Wenn Du aber auch keinen Ausweis dabei hast, dann kann es zur Personalienfeststellung durch die Polizei kommen. Dann wirds noch unangenehmer, vor allem wenn man bedenkt dass man ja völlig tarifkonform reist :)

Jop, da hast du sicherlich Recht. Deshalb gültigschreiben lassen und man hat keinen Stress. :-)

(ich hoffe ich habe das einigermaßen korrekt wieder gegeben...

liebe70 hat für diese Diskussion sicher schon einen kleinen Aufsatz in Vorbereitung, ich freu mich drauf :)

Gültigschreiben von Fahrkarten bei Verspätung

Steffen, Freitag, 30.04.2010, 18:35 (vor 5821 Tagen) @ NIM rocks

Jop, da hast du sicherlich Recht. Deshalb gültigschreiben lassen und man hat keinen Stress. :-)

Sehe ich auch so :)

(ich hoffe ich habe das einigermaßen korrekt wieder gegeben...


liebe70 hat für diese Diskussion sicher schon einen kleinen Aufsatz in Vorbereitung, ich freu mich drauf :)

*lach* ;)

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Der Aufsatz zur FN und zur Vorgehensweise bei Verspätungen

liebe70, Samstag, 01.05.2010, 01:21 (vor 5821 Tagen) @ NIM rocks

liebe70 hat für diese Diskussion sicher schon einen kleinen Aufsatz in Vorbereitung, ich freu mich drauf :)

...muß leider noch etwas warten. Wenn er fertig ist, kann er dann gern diskutiert und auch meinetwegen unter dem Themenpunkt "Fahrgastrechte" verschoben werden.

Zur Verspätung hatten wir im Forum hier schon mal was, und zwar da. Der in einem Posting erwähnte im Usenet schreibende Zub ist dieser. :-)

Das sollte für's Erste als Info reichen.

Gruß, Ralf

Gültigschreiben von Fahrkarten bei Verspätung

liebe70, Samstag, 01.05.2010, 01:01 (vor 5821 Tagen) @ Steffen

Ich hatte das beschriebene Szenario selbst noch nie, aber wenn man einen ZuB erwischt, der partout keine Einsicht hat und mir die FN basierend auf seiner Auslegung der Regelung mit zuggebundenen Fahrkarten reindrücken will, kann das doch auch damit enden, dass man von der Polizei ausm Zug geholt wird, oder?

Ich habe auch noch nie einen FN bekommen (weder berechtigt, noch "unberechtigt").
Aber der normale Weg wäre, dass Du den sofort bezahlst (mit der Folge, dass Du dem Geld hinterher rennen musst - würde ich nicht machen). Wenn Du kein Geld dabei hast, dann gibt es die Möglichkeit, dass Deine Personalien aufgeschrieben werden und Du das hinterher zu bezahlen hast.

Ich bin ja noch so nett und erkläre jedem Reisenden die FN und je nach Sachverhalt gebe ich einen Tip zur Bezahlung. Heute hatte ich beispielsweise einen Reisenden im Zug, der von der Behörde mit dem großen A eine Fahrkarte für den Sprinter hatte, abner keine Reservierung dazu. Er hatte natürlich auch nicht ausreichend Bargeld dabei, sondern nur eine ec-Karte, die aber schon seit etlichen Jahren nicht mehr als Zahlungsmittel im Zug akzeptiert wird. Ihm mußte ich nun zwangsläufig eine FN verbraten.

Er bekam von mir natürlich den Tip, daß er die FN nicht bezahlen soll, sondern bei der auf der FN angegebenen Webadresse (siehe mein anderes Posting) reklamieren soll. Alles das, was er mir erzählte (daß er die Fahrkarte vom Arbeitsamt hat und die vergaßen, ihm die Sprinterreservierung mitzugeben und er nur eine ec-Karte, aber nicht mehr ausreichend Bargeld dabeihat), sollte er dort angeben. Ich gehe nämlich davon aus, daß Baden-Baden (Credidata) so entgegenkommend ist und erst einmal den Verkaufspreis im Zug (Bordpreis) fordert. Diese auch tatsächliche Vorgehensweise seitens Credidata wurde mir schon mehrfach durch diverse Mailwechsel mit betroffenen Reisenden bestätigt. :-)

Wenn Du aber auch keinen Ausweis dabei hast, dann kann es zur Personalienfeststellung durch die Polizei kommen. Dann wirds noch unangenehmer, vor allem wenn man bedenkt dass man ja völlig tarifkonform reist :)

Unangenehm für wen? Für Dich, den Reisenden? Zunächst vielleicht, aber später um so unangenehmer für den Zub.

ich hoffe ich habe das einigermaßen korrekt wieder gegeben...

Voll und ganz, ich ergänzte nur noch einiges.

Gruß, Ralf

Gültigschreiben von Fahrkarten bei Verspätung

liebe70, Samstag, 01.05.2010, 00:44 (vor 5821 Tagen) @ NIM rocks

Genau deshalb lasse ich mir eine zuggebundene Fahrkarte dann lieber gültigschreiben. So erspare ich mir den Stress, eine mögliche FN wieder zurückfordern zu müssen.

Wenn Du die FN nicht bezahlt, musst Du sie auch nicht zurück fordern ;)

Ich hatte das beschriebene Szenario selbst noch nie, aber wenn man einen ZuB erwischt, der partout keine Einsicht hat und mir die FN basierend auf seiner Auslegung der Regelung mit zuggebundenen Fahrkarten reindrücken will,...

Na ist doch wunderbar! Ich würde mir gern eine FN ausstellen lassen, denn so bekomme ich alle relevanten Daten des Zub, die ich für meine Beschwerde brauche. :-)

Ganz oben auf der FN steht die Vorgangsnummer. Die braucht man, um die FN zu reklamieren. Das kann man hier machen. Gleich unter der Vorgangsnummer der FN steht die Prüfernummer des Zub/KiN und zwar in dieser Form:

000/11111/222222222

Das erste ist die Schalternummer des Zub, dann kommt die "Agentur" (Abrechnungsstelle des Zub) und schließlich nochmals die eigentliche Prüfernummer. Anhand dieser Daten kann bei einer Beschwerde der Zub eindeutig identifiziert werden.

...kann das doch auch damit enden, dass man von der Polizei ausm Zug geholt wird, oder?

Nö. Warum? Du gibst dem Zub Deine Personalien an und fertig. Falls Du keinen Perso dabei hast, sondern nur Deine eigne, gültige BahnCard, dann gib die ihm. Alle anderen Daten kann er von Dir erfragen. Er macht eine Selbstauskunft fertig und Du bestätigst die Richtigkeit der Angaben mit Deiner Unterschrift.

Falls der Zub sich nicht drauf einläßt, dann sollte eigentlich ein kleiner Hinweis auf seine Unterlagen (konkret das Handbuch Zub) reichen. Das sollte dann schon genügen. Sollte der Zub wirklich so verrückt sein und eine Fahrtunterbrechung für den Reisenden arrangieren, dann sind der Kretivität des Reisenden doch keine Grenzen gesetzt...

...Das ist halt der Extremfall, aber mit dem gültigschreiben vermeidet man so etwas eben.

Ja, kann man machen. Wenn ich allerdings hier in diversen Beiträgen sehe, mit welcher Beharrlichkeit manchen Pfennigbeträgen hinterhergehechtet und Zeit investiert wird... Je nach dem, ob man "Spaß" haben will oder nicht, kann man die eine oder andere Variante wählen. ;-)

Gruß, Ralf

PS: Ich sehe zu, daß ich in nächster Zeit mal eine FN erstelle und erkläre.

Gültigschreiben von Fahrkarten bei Verspätung

NIM rocks, Samstag, 01.05.2010, 10:42 (vor 5821 Tagen) @ liebe70

Ich hatte das beschriebene Szenario selbst noch nie, aber wenn man einen ZuB erwischt, der partout keine Einsicht hat und mir die FN basierend auf seiner Auslegung der Regelung mit zuggebundenen Fahrkarten reindrücken will,...


Na ist doch wunderbar! Ich würde mir gern eine FN ausstellen lassen, denn so bekomme ich alle relevanten Daten des Zub, die ich für meine Beschwerde brauche. :-)

Interessant, das wusste ich nicht. Aber das ist meiner Ansicht nach eine böse Unterstellung, weil ich den Zub bis jetzt nicht wirklich als "Schuldigen" betrachtet habe und natürlich auch nicht reinreiten will, da gibts andere die sowas machen. Und einem Zub die Tarifbestimmungen und Fahrgastrechte zu erklären, naja... da hätte ich dann auch ein blödes Gefühl dabei. Vor allem wenn man dann auf Ralf trifft... *HILFE* ;-)))

Wenn ich eine FN zurückfordere, wird dann immer zwingend der Zub, der sie ausstellte, darüber informiert? Oder wirklich nur, wenn sie nicht "fahrgastrechtens" oder "tarifbestimmungsrechtens" war?

...kann das doch auch damit enden, dass man von der Polizei ausm Zug geholt wird, oder?


Nö. Warum? Du gibst dem Zub Deine Personalien an und fertig. Falls Du keinen Perso dabei hast, sondern nur Deine eigne, gültige BahnCard, dann gib die ihm. Alle anderen Daten kann er von Dir erfragen. Er macht eine Selbstauskunft fertig und Du bestätigst die Richtigkeit der Angaben mit Deiner Unterschrift.

Falls der Zub sich nicht drauf einläßt, dann sollte eigentlich ein kleiner Hinweis auf seine Unterlagen (konkret das Handbuch Zub) reichen. Das sollte dann schon genügen. Sollte der Zub wirklich so verrückt sein und eine Fahrtunterbrechung für den Reisenden arrangieren, dann sind der Kretivität des Reisenden doch keine Grenzen gesetzt...

Ok, das heißt praktisch, dass man eine FN ausgestellt bekommen kann, ohne gleich bezahlen zu müssen und auch ohne gleich aus dem Zug geschmissen zu werden. Das ist ja ausgesprochen positiv.

Ja, kann man machen. Wenn ich allerdings hier in diversen Beiträgen sehe, mit welcher Beharrlichkeit manchen Pfennigbeträgen hinterhergehechtet und Zeit investiert wird... Je nach dem, ob man "Spaß" haben will oder nicht, kann man die eine oder andere Variante wählen. ;-)

Für den Nervenkitzel ists natürlich vorteilhaft, einfach einzusteigen und zu warten was kommt. Aber das muss ich nicht immer haben ;)

Gruß, Ralf

PS: Ich sehe zu, daß ich in nächster Zeit mal eine FN erstelle und erkläre.

Vielen Dank für deine Antwort... hat wie immer weitergeholfen :-)

Gültigschreiben von Fahrkarten bei Verspätung

liebe70, Samstag, 01.05.2010, 11:03 (vor 5821 Tagen) @ NIM rocks

Ich hatte das beschriebene Szenario selbst noch nie, aber wenn man einen ZuB erwischt, der partout keine Einsicht hat und mir die FN basierend auf seiner Auslegung der Regelung mit zuggebundenen Fahrkarten reindrücken will,...


Na ist doch wunderbar! Ich würde mir gern eine FN ausstellen lassen, denn so bekomme ich alle relevanten Daten des Zub, die ich für meine Beschwerde brauche. :-)


Interessant, das wusste ich nicht. Aber das ist meiner Ansicht nach eine böse Unterstellung, weil ich den Zub bis jetzt nicht wirklich als "Schuldigen" betrachtet habe und natürlich auch nicht reinreiten will, da gibts andere die sowas machen. Und einem Zub die Tarifbestimmungen und Fahrgastrechte zu erklären, naja...

Wieso? Der Zub bekommt von seinem Arbeitgeber alle Unterlagen zur Verfügung gestellt. Ein wenig Selbststudium darf der Arbeitgeber vollkommen berechtigt von seinem Mitarbeiter erwarten.

...da hätte ich dann auch ein blödes Gefühl dabei.

Ich nicht.

...Vor allem wenn man dann auf Ralf trifft... *HILFE* ;-)))

Na, dem kann man wenig über Tarife erzählen. ;-)

Wenn ich eine FN zurückfordere, wird dann immer zwingend der Zub, der sie ausstellte, darüber informiert? Oder wirklich nur, wenn sie nicht "fahrgastrechtens" oder "tarifbestimmungsrechtens" war?

Keine Ahnung, meine FNs waren stets tarifkonform und "fahrgastrechtens".

...kann das doch auch damit enden, dass man von der Polizei ausm Zug geholt wird, oder?


Nö. Warum? Du gibst dem Zub Deine Personalien an und fertig. Falls Du keinen Perso dabei hast, sondern nur Deine eigne, gültige BahnCard, dann gib die ihm. Alle anderen Daten kann er von Dir erfragen. Er macht eine Selbstauskunft fertig und Du bestätigst die Richtigkeit der Angaben mit Deiner Unterschrift.

Ok, das heißt praktisch, dass man eine FN ausgestellt bekommen kann, ohne gleich bezahlen zu müssen ...

Ich gehe eigentlich immer davon aus, daß erst einmal bei einer FN Einspruch erhoben wird, ausgenommen vielleicht die üblichen Verdächtigen: "Schreim Se mich ma uff, ich hab keen Jeld..."

Gruß, Ralf

Gültigschreiben von Fahrkarten bei Verspätung

Sascha Heß, Freitag, 30.04.2010, 23:48 (vor 5821 Tagen) @ Steffen

Ich halte es aber auch generell für den unkomplizierteren Weg, die Fahrkarte "gültig schreiben" zu lassen. Man hat allerdings die Möglichkeit, ohne gültig geshriebene Fahrkarte einzusteigen, falls man den Zug schneller bekommt als die Unterschrift.

In diesem Fall würde ich beim Einsteigen immer den Zub fragen, ob es ok ist einzusteigen. Die sollten sich dann in aller Regel äußern, ob es für sie ok ist, oder direkt den Zugchef ansprechen, noch bevor der Zug losfährt. So kann man sich den Streß im Zug bei der Kontrolle sparen.

ICE 783 ab Hamburg Hbf

NIM rocks, Freitag, 30.04.2010, 16:31 (vor 5821 Tagen) @ luebeck
bearbeitet von NIM rocks, Freitag, 30.04.2010, 16:31

Hallo,

Vielen Dank für Deine Antwort.
da ich hier noch recht neu bin, gestatte mir ein(e)ige Rückfragen.
Nun musst Du mich mal aufklären, was die erwähnte 20 minütige Verspätung zu sagen hat? Laut meinem Online.Ticket besteht Zugbindung, da kannich doch nicht einfach einen anderen Zug nehmen, oder?

Doch, du kannst einen anderen Zug nehmen, wenn die Verspätung, die entstehen würde, wenn du eben diesen Zug nicht nehmen würdest (bei dir heißt das eine Stunde Wartezeit auf den nächsten Takt-ICE nach München), größer als 20 Minuten ist.

Im Klartext: Du darfst den 1097 nehmen, weil mit der nächsten Reisemöglichkeit nach München eine Verspätung von mehr als 20 Minuten entsteht.

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