Frage zur Erstattung von Taxikosten mit kleinem Reisebericht (Fahrkarten und Angebote)

ICE822, Samstag, 17.04.2021, 06:33 (vor 1795 Tagen)
bearbeitet von ICE822, Samstag, 17.04.2021, 06:34

Guten Morgen zusammen, ich bin gestern von Cuxhaven nach Köln gefahren, dabei geplant war folgende Verbindung:
Cuxhaven ab 19.39 EVB RB 33
Bremerhaven Lehe an 20.18
Bremerhaven Lehe ab 20.23 RE8
Bremen Hbf an 21.04
Bremen Hbf ab 23.44 IC 2021
Köln Hbf an 3.18 Uhr
Flexpreis mit Bahncard 50.

Der Zug von Cuxhaven nach Bremerhaven Lehe, erreichte Bremerhaven-Lehe mit einer Minute Verspätung, somit war der Umstieg in den RE8 kein Problem. Zur planmäßigen Abfahrtszeit des RE 8 kam jedoch die Durchsage, dass die Strecke zwischen Bremen und Bremerhaven aufgrund eines Personenunfalls erstmal bis auf unbestimmte Zeit gesperrt ist. Die Fahrgäste wurden dann zum Bahnhof Vorplatz gebeten, um dort auf Ersatzbusse zu warten, die dann direkt zum Bremer Hauptbahnhof fahren sollten. Nachdem jedoch bis um 22 Uhr noch immer kein Ersatzbus zu sehen war, fuhr ich mit der NWB RS bis nach Bremerhaven Hauptbahnhof, um von dort aus dem planmäßigen SEV Bus um 22.23 Uhr zum Bremer Hauptbahnhof zu nehmen, welcher Bremen regulär um 23:24 Uhr erreichen sollte, somit hätte auch der Anschluss auf den 2021 noch funktioniert.

Um 22.20 kam auch ein Bus aus Bremen, und ich dachte, dass dieser auch wieder zurück nach Bremen fahren würde. Der Fahrer erklärte mir jedoch, dass er jetzt Feierabend habe, gab mir jedoch immerhin die Telefonnummer der Leitstelle in Berlin, wo ich anrufen sollte. Als ich dort anrief, wurde mir gesagt, dass die Bahn den SEV Bus um 22:23 Uhr storniert habe, da es angeblich zu wenige Fahrgäste dafür gebe. Anschließend habe ich die 3S Zentrale in Bremen angerufen, da die Zeit ja langsam knapp wurde zum 2021 und zusätzlich der Servicepoint am Bremer Hauptbahnhof um 0 Uhr schließt, und ich keine Lust hatte die Nacht am Bremer Hauptbahnhof zu verbringen. Dort eröffnete man mir zwei Möglichkeiten, entweder direkt beim InterCityHotel in Bremen anzurufen, dort den Fall zu schildern, und dort dann die Übernachtungskosten erstmal vorzustrecken, wenn ich es bis 0 Uhr nicht nach Bremen schaffen würde, oder ich könne mir auch ein Taxi zum Bremer Hauptbahnhof nehmen und die Kosten hinterher einreichen.

Nachdem sich die Option mit dem InterCityHotel aufgrund eines extrem unfreundlichen Mitarbeiters dort zerschlagen hatte, nahm ich mir dann ein Taxi für 100 € zum Bremer Hauptbahnhof, und erreichte dort noch den 2021 in Richtung Köln. Die nächste planmäßige Verbindung vom Bremerhavener Hauptbahnhof nach Bremen, hätte Bremen erst um 0.34 Uhr erreicht, wo der Servicepoint dann ja schon geschlossen gehabt hätte.

Nun zu meiner Frage:

Das übliche Fahrgastrechte-Formular ist ja für diesen Fall ziemlich unbrauchbar, weil es im Endeffekt ja keine Verspätung für mich gab. Allerdings hätte ich ohne die Option mit dem Taxi definitiv die Nacht am Bremer Hauptbahnhof verbringen müssen, was natürlich keine Option gewesen wäre. Wie stelle ich es am geschicktesten an, dass mir die Bahn die Taxikosten erstattet? Macht es Sinn eine E-Mail an dem bahncomfort Service zu schreiben? Oder soll ich lieber einen ausführlichen Brief an das Servicecenter Fahrgastrechte schreiben? Was würdet ihr mir raten?

Besten Dank und viele Grüße,
ICE 822

FGR beim Servicecenter Fahrgastrechte per Brief geltend mach

michael_seelze, Samstag, 17.04.2021, 08:55 (vor 1795 Tagen) @ ICE822

Schreibe einen Brief an das Servicecenter Fahrgastrechte mit Verweisen auf die Passagen aus den BB Personenverkehr und der EG-VO 1371/2007. Ich würde nur das für die FGR Relevante schreiben und nicht alle Details.

Taxikosten werden trotzdem nicht erstattet...

keksi, Samstag, 17.04.2021, 10:36 (vor 1794 Tagen) @ michael_seelze

Schreibe einen Brief an das Servicecenter Fahrgastrechte mit Verweisen auf die Passagen aus den BB Personenverkehr und der EG-VO 1371/2007. Ich würde nur das für die FGR Relevante schreiben und nicht alle Details.

Wenn man zwischendurch in der Reisekette, ein Taxi nimmt und dann trotzdem später pünktlich ankommt, hat man ja keine Verspätung gehabt. Daher kein Fall fürs SC....Alternativ wäre Fshrt abbrechen oder mit Verspätung in Bremen dann ein Hotelzimmer nehmen.

Mfg

Taxikosten werden trotzdem nicht erstattet ?

michael_seelze, Samstag, 17.04.2021, 11:06 (vor 1794 Tagen) @ keksi
bearbeitet von michael_seelze, Samstag, 17.04.2021, 11:06

Schreibe einen Brief an das Servicecenter Fahrgastrechte mit Verweisen auf die Passagen aus den BB Personenverkehr und der EG-VO 1371/2007. Ich würde nur das für die FGR Relevante schreiben und nicht alle Details.


Wenn man zwischendurch in der Reisekette, ein Taxi nimmt und dann trotzdem später pünktlich ankommt, hat man ja keine Verspätung gehabt. Daher kein Fall fürs SC....

Mal gut, dass sich die Fahrgastrechte nicht nur auf die tatsächliche Ankunftszeit am Zielort beziehen, sondern auch auf die erwartete Ankunftszeit. Der Fahrgast hat sich im vorliegenden Fall ja noch gut für "die Bahn" verhalten, indem er das alternative Verkehrsmittel nicht zur Weiterfahrt (bis) zum vertragsgemäßen Zielort Köln Hbf, sondern nur bis Bremen Hbf genutzt hat.
Das Fahrgastrecht aus Artikel 18 Abs. 3 EG-VO 1371/2007

Besteht keine Möglichkeit zur Fortsetzung eines Verkehrsdienstes mehr, so organisiert das Eisenbahnunternehmen so rasch wie möglich einen alternativen Beförderungsdienst für die Fahrgäste

wurde hier durch die Busabbestellung wohl nicht gewährt.
Da mithin ein Anspruch auf Ersatz der für die selbständige Nutzung eines anderen Verkehrsmittels für die Weiterfahrt zum vertragsgemäßen Zielort erforderlichen Aufwendungen nach Nummer 9.1.5 BB PV besteht, ist es ein Fall für das Servicecenter Fahrgastrechte.

Wie hätte das funktionieren sollen?

ICE822, Samstag, 17.04.2021, 11:55 (vor 1794 Tagen) @ keksi

Wenn man zwischendurch in der Reisekette, ein Taxi nimmt und dann trotzdem später pünktlich ankommt, hat man ja keine Verspätung gehabt. Daher kein Fall fürs SC....Alternativ wäre Fshrt abbrechen oder mit Verspätung in Bremen dann ein Hotelzimmer nehmen.

Mfg

Hallo!

Die Fahrt hätte ich nicht abbrechen können, da ich am frühen Morgen bereits von Köln nach Cuxhaven gefahren bin, und Cuxhaven mein Zielort war. Dort habe ich keinerlei Unterkunftsmöglichkeiten, somit war eine Rückfahrt nach Cuxhaven ausgeschlossen. Mit der nächsten planmäßigen Verbindung, nachdem der SEV Bus ausgefallen war, von Bremerhaven Hauptbahnhof nach Bremen, wäre ich 0.34 in Bremen gewesen, und der Service Point hätte seit null Uhr geschlossen gehabt. Somit hätte ich auch von nirgendwo einen Hotelvoucher für ein Hotel in Bremen bekommen können. Ich hatte ja beim InterCityHotel angerufen und diese wollten mich ohne Voucher vom Servicepoint nicht aufnehmen. Somit hatte ich keine andere Möglichkeit als das Taxi zu nehmen.

Vg

Taxikosten werden trotzdem nicht erstattet ?

ICE822, Samstag, 17.04.2021, 11:56 (vor 1794 Tagen) @ michael_seelze

Hallo Michael!

Vielen Dank für deine Hilfe. Dann werde ich mich bei meinem Schreiben genau darauf beziehen.

Viele Grüße

Servicewüste DB!

ktmb, Samstag, 17.04.2021, 14:40 (vor 1794 Tagen) @ ICE822

- kein Text -

Frage zur Erstattung von Taxikosten mit kleinem Reisebericht

Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Samstag, 17.04.2021, 18:44 (vor 1794 Tagen) @ ICE822

Leitstelle in Berlin, wo ich anrufen sollte. Als ich dort anrief, wurde mir gesagt, dass die Bahn den SEV Bus um 22:23 Uhr storniert habe, da es angeblich zu wenige Fahrgäste dafür gebe.

Was ist das denn für eine neumodische Kundenservice-Aussage? Gab es keinen Hinweis auf ersatzweise verkehrende Taxis, wenn ein Bus zu groß war?

--
Gruß, Olaf

"Die Reise gleicht einem Spiel; es ist immer Gewinn und Verlust dabei und meist von der unerwarteten Seite."

Goethe an Schiller 1797

Frage zur Erstattung von Taxikosten mit kleinem Reisebericht

ICE822, Samstag, 17.04.2021, 19:03 (vor 1794 Tagen) @ Alibizugpaar

Leitstelle in Berlin, wo ich anrufen sollte. Als ich dort anrief, wurde mir gesagt, dass die Bahn den SEV Bus um 22:23 Uhr storniert habe, da es angeblich zu wenige Fahrgäste dafür gebe.

Was ist das denn für eine neumodische Kundenservice-Aussage? Gab es keinen Hinweis auf ersatzweise verkehrende Taxis, wenn ein Bus zu groß war?

Die Leitstelle meinte, dass man erstmal klären müsste, wieso der Bus abbestellt wurde...dies könne jedoch einige Zeit dauern. Und diese Zeit zum Warten hatte ich dann ja nicht, da 0 Uhr immer näher rückte...

Taxikosten werden trotzdem nicht erstattet ?

keksi, Samstag, 17.04.2021, 22:49 (vor 1794 Tagen) @ michael_seelze

Schreibe einen Brief an das Servicecenter Fahrgastrechte mit Verweisen auf die Passagen aus den BB Personenverkehr und der EG-VO 1371/2007. Ich würde nur das für die FGR Relevante schreiben und nicht alle Details.


Wenn man zwischendurch in der Reisekette, ein Taxi nimmt und dann trotzdem später pünktlich ankommt, hat man ja keine Verspätung gehabt. Daher kein Fall fürs SC....


Mal gut, dass sich die Fahrgastrechte nicht nur auf die tatsächliche Ankunftszeit am Zielort beziehen, sondern auch auf die erwartete Ankunftszeit. Der Fahrgast hat sich im vorliegenden Fall ja noch gut für "die Bahn" verhalten, indem er das alternative Verkehrsmittel nicht zur Weiterfahrt (bis) zum vertragsgemäßen Zielort Köln Hbf, sondern nur bis Bremen Hbf genutzt hat.
Das Fahrgastrecht aus Artikel 18 Abs. 3 EG-VO 1371/2007

Besteht keine Möglichkeit zur Fortsetzung eines Verkehrsdienstes mehr, so organisiert das Eisenbahnunternehmen so rasch wie möglich einen alternativen Beförderungsdienst für die Fahrgäste

wurde hier durch die Busabbestellung wohl nicht gewährt.
Da mithin ein Anspruch auf Ersatz der für die selbständige Nutzung eines anderen Verkehrsmittels für die Weiterfahrt zum vertragsgemäßen Zielort erforderlichen Aufwendungen nach Nummer 9.1.5 BB PV besteht, ist es ein Fall für das Servicecenter Fahrgastrechte.

Also im RIS ist sogar der Bus mit ner Nummer hinterlegt. Vll ist er ja doch gefahren? Steht irgendwie nicht als Ausfall drin, sondern als Ersatz für den Zug.

Wie hätte das funktionieren sollen?

keksi, Samstag, 17.04.2021, 22:51 (vor 1794 Tagen) @ ICE822

Wenn man zwischendurch in der Reisekette, ein Taxi nimmt und dann trotzdem später pünktlich ankommt, hat man ja keine Verspätung gehabt. Daher kein Fall fürs SC....Alternativ wäre Fshrt abbrechen oder mit Verspätung in Bremen dann ein Hotelzimmer nehmen.

Mfg


Hallo!

Die Fahrt hätte ich nicht abbrechen können, da ich am frühen Morgen bereits von Köln nach Cuxhaven gefahren bin, und Cuxhaven mein Zielort war. Dort habe ich keinerlei Unterkunftsmöglichkeiten, somit war eine Rückfahrt nach Cuxhaven ausgeschlossen. Mit der nächsten planmäßigen Verbindung, nachdem der SEV Bus ausgefallen war, von Bremerhaven Hauptbahnhof nach Bremen, wäre ich 0.34 in Bremen gewesen, und der Service Point hätte seit null Uhr geschlossen gehabt. Somit hätte ich auch von nirgendwo einen Hotelvoucher für ein Hotel in Bremen bekommen können. Ich hatte ja beim InterCityHotel angerufen und diese wollten mich ohne Voucher vom Servicepoint nicht aufnehmen. Somit hatte ich keine andere Möglichkeit als das Taxi zu nehmen.

Vg

Einfach in einem Hotel einchecken, auch ohne Gutschein. Geld hättest du ja zurück bekommen

Wie hätte das funktionieren sollen?

ICE822, Samstag, 17.04.2021, 22:55 (vor 1794 Tagen) @ keksi

Wenn man zwischendurch in der Reisekette, ein Taxi nimmt und dann trotzdem später pünktlich ankommt, hat man ja keine Verspätung gehabt. Daher kein Fall fürs SC....Alternativ wäre Fshrt abbrechen oder mit Verspätung in Bremen dann ein Hotelzimmer nehmen.

Mfg


Hallo!

Die Fahrt hätte ich nicht abbrechen können, da ich am frühen Morgen bereits von Köln nach Cuxhaven gefahren bin, und Cuxhaven mein Zielort war. Dort habe ich keinerlei Unterkunftsmöglichkeiten, somit war eine Rückfahrt nach Cuxhaven ausgeschlossen. Mit der nächsten planmäßigen Verbindung, nachdem der SEV Bus ausgefallen war, von Bremerhaven Hauptbahnhof nach Bremen, wäre ich 0.34 in Bremen gewesen, und der Service Point hätte seit null Uhr geschlossen gehabt. Somit hätte ich auch von nirgendwo einen Hotelvoucher für ein Hotel in Bremen bekommen können. Ich hatte ja beim InterCityHotel angerufen und diese wollten mich ohne Voucher vom Servicepoint nicht aufnehmen. Somit hatte ich keine andere Möglichkeit als das Taxi zu nehmen.

Vg


Einfach in einem Hotel einchecken, auch ohne Gutschein. Geld hättest du ja zurück bekommen

Genau das hatte ich ja im interCityHotel Bremen versucht, als ich dort angerufen habe. Dort wollte man mich jedoch ohne schriftliche Bestätigung bzw Voucher vom Servicepoint vom Bremer Hauptbahnhof nicht einchecken lassen, somit ging das nicht.

Taxikosten werden trotzdem nicht erstattet ?

ICE822, Samstag, 17.04.2021, 22:57 (vor 1794 Tagen) @ keksi

Der Bus ist definitiv nicht gefahren. Ich stand seit 22:10 Uhr bis 22:45 Uhr durchgehend an der Abfahrt Haltestelle für den Schienenersatzverkehr am Bremerhavener Hauptbahnhof. Und während dieser Zeit fuhr definitiv keine Schienenersatzverkehr Bus nach Bremen.

Pünktliches Ankommem soll 'bestraft' werden ...

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Samstag, 17.04.2021, 23:07 (vor 1794 Tagen) @ keksi

Huhu.

Einfach in einem Hotel einchecken, auch ohne Gutschein. Geld hättest du ja zurück bekommen

Hätte der Kunde also im Hotel eingecheckt UND WÄRE STUNDEN SPÄTER AM ZIEL, bekommt er Aufwendungen zurück.

Nimmt der Kunde für ca denselben Kostenfaktor ein Taxi UND IST DADURCH PÜNKTLICH AM ZIEL, soll er leer ausgehen.

Kann man besser als du erklären, warum dem System Eisenbahn der große Durchbruch verwehrt bleibt ...

Auf die Idee, dass man als Reisender zum geplanten Zeitpunkt am Ziel sein möchte/muss, kommt man da gar nicht erst. Der Beförderungsfall hat gefälligst Zeit zu haben. Basta.


Schöne Grüße von jörg

Pünktliches Ankommem soll 'bestraft' werden ...

keksi, Samstag, 17.04.2021, 23:12 (vor 1794 Tagen) @ Der Blaschke

Huhu.

Einfach in einem Hotel einchecken, auch ohne Gutschein. Geld hättest du ja zurück bekommen


Hätte der Kunde also im Hotel eingecheckt UND WÄRE STUNDEN SPÄTER AM ZIEL, bekommt er Aufwendungen zurück.

Nimmt der Kunde für ca denselben Kostenfaktor ein Taxi UND IST DADURCH PÜNKTLICH AM ZIEL, soll er leer ausgehen.

Kann man besser als du erklären, warum dem System Eisenbahn der große Durchbruch verwehrt bleibt ...

Auf die Idee, dass man als Reisender zum geplanten Zeitpunkt am Ziel sein möchte/muss, kommt man da gar nicht erst. Der Beförderungsfall hat gefälligst Zeit zu haben. Basta.


Schöne Grüße von jörg

Lass einfach deine dummen Kommentare....Wenn du keine Ahnung hast. Ich spreche aus Erfahrung und sage nur wie es ist....Keine Ahnung warum du jedes mal so reagierst. Musst auch überall deinen Senf abgeben. Einfach mal nicht mehr mit "dem Laden" fahren und dein Auto nutzen...

P.S. Habe nix negatives gesagt, nur wie es sein wird.

Wie hätte das funktionieren sollen?

Alexander, Samstag, 17.04.2021, 23:15 (vor 1794 Tagen) @ keksi

Einfach in einem Hotel einchecken, auch ohne Gutschein. Geld hättest du ja zurück bekommen

In „normalen“ Zeiten ist dies auch kein Problem. Derzeit gibt es jedoch, gerade für Privatreisen in einigen Bundesländern ein Beherbergungsverbot. Daher lehnen einige Hotels eine Aufenthalt ohne Nachweis einer Dienstreise ab.
Der Voucher von der DB Information gilt anscheinend auch als „Nachweis“, dass die Übernachtung unvermeidlich ist.

--
Es gibt Menschen, die geizen mit ihrem Verstand wie andere mit ihrem Geld. (Wilhelm Busch)

Pünktliches Ankommem soll 'bestraft' werden ...

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Samstag, 17.04.2021, 23:19 (vor 1794 Tagen) @ keksi

Huhu.

P.S. Habe nix negatives gesagt, nur wie es sein wird.

Möge der Beitragsbaumeröffner berichten ...

Und wenn es tatsächlich so ist, dann sind solche Regelungen dem System Bahn nicht dienlich! Das muss doch auch dir einleuchten.

Schöne Grüße von jörg

Wie hätte das funktionieren sollen?

ICE822, Sonntag, 18.04.2021, 07:59 (vor 1794 Tagen) @ Alexander

In „normalen“ Zeiten ist dies auch kein Problem. Derzeit gibt es jedoch, gerade für Privatreisen in einigen Bundesländern ein Beherbergungsverbot. Daher lehnen einige Hotels eine Aufenthalt ohne Nachweis einer Dienstreise ab.
Der Voucher von der DB Information gilt anscheinend auch als „Nachweis“, dass die Übernachtung unvermeidlich ist.

Exakt, so wurde es mir vom sehr unfreundlichen Rezeptionisten des IC Hotels in Bremen erklärt. Er würde mich ja nicht kennen und meine Fahrkarte würde ihm nicht reichen als Nachweis, dass es eben zum Anschlussverlust dann gekommen wäre. Ausserdem könne ich ihm ja auch nicht nachweisen, dass der Bus ausgefallen ist...

Pünktliches Ankommem soll 'bestraft' werden ...

ICE822, Sonntag, 18.04.2021, 09:55 (vor 1793 Tagen) @ Der Blaschke

Hallo!

Ich werde berichten. Der Brief ist fertig und geht morgen per Einwurf Einschreiben raus...bin mal gespannt.

Wie hätte das funktionieren sollen?

ICE619, München, Sonntag, 18.04.2021, 09:57 (vor 1793 Tagen) @ ICE822

In „normalen“ Zeiten ist dies auch kein Problem. Derzeit gibt es jedoch, gerade für Privatreisen in einigen Bundesländern ein Beherbergungsverbot. Daher lehnen einige Hotels eine Aufenthalt ohne Nachweis einer Dienstreise ab.
Der Voucher von der DB Information gilt anscheinend auch als „Nachweis“, dass die Übernachtung unvermeidlich ist.


Exakt, so wurde es mir vom sehr unfreundlichen Rezeptionisten des IC Hotels in Bremen erklärt. Er würde mich ja nicht kennen und meine Fahrkarte würde ihm nicht reichen als Nachweis, dass es eben zum Anschlussverlust dann gekommen wäre. Ausserdem könne ich ihm ja auch nicht nachweisen, dass der Bus ausgefallen ist...

Dieser Fakt ändert die Sachlage natürlich schon ordentlich, da sollte sich dann spätestens der Kundendialog in der Pflicht sehen da eine Lösung im Sinne des Fahrgastes zu finden. Tipp an dich, gib nicht zu schnell auf und lass dich nicht ärgern.
Btw, man erreicht mit einer Flatrate die "Abteilung" Fahrgastrechte mittlerweile kostenfrei.
030 586020920

Da würde ich einfach am kommende Woche anrufen, ist denke ich der beste und sinnvollste Weg. Wobei ich mir vorstellen kann, dass auch hier je nach Mitarbeiter mal so und mal so entschieden wird.

Viel Erfolg!

Pünktliches Ankommem soll 'bestraft' werden ...

JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 18.04.2021, 10:15 (vor 1793 Tagen) @ keksi

Ich spreche aus Erfahrung und sage nur wie es ist....

Welche Erfahrung mit dem Ersatz von Kosten für eine alternative Beförderung mitten in der Reisekette hast du denn gemacht? Ich hatte mal einen derartigen Fall (zwar nicht mit einem Taxi, aber mit einem ÖPNV-Bus, in dem meine Fahrkarte nicht galt), der wurde problemlos abgewickelt.

--
Weg mit dem 4744!

Pünktliches Ankommem soll 'bestraft' werden ...

keksi, Sonntag, 18.04.2021, 10:28 (vor 1793 Tagen) @ JeDi

Ich spreche aus Erfahrung und sage nur wie es ist....


Welche Erfahrung mit dem Ersatz von Kosten für eine alternative Beförderung mitten in der Reisekette hast du denn gemacht? Ich hatte mal einen derartigen Fall (zwar nicht mit einem Taxi, aber mit einem ÖPNV-Bus, in dem meine Fahrkarte nicht galt), der wurde problemlos abgewickelt.

NV ausgefallen zum Bshnhof wo mein FV Zug galt. Ich schnell mitm Taxi gefahren und den Zug noch bekommen. Keine Erstattung der Kosten, weil ich ja noch mit anderen Zügen hätte später fahren können.

keksis Logik

Ost-Lok-Fan, Metropole Ruhr, Sonntag, 18.04.2021, 10:33 (vor 1793 Tagen) @ keksi
bearbeitet von Ost-Lok-Fan, Sonntag, 18.04.2021, 10:34

Ich spreche aus Erfahrung und sage nur wie es ist....


Welche Erfahrung mit dem Ersatz von Kosten für eine alternative Beförderung mitten in der Reisekette hast du denn gemacht? Ich hatte mal einen derartigen Fall (zwar nicht mit einem Taxi, aber mit einem ÖPNV-Bus, in dem meine Fahrkarte nicht galt), der wurde problemlos abgewickelt.


NV ausgefallen zum Bshnhof wo mein FV Zug galt. Ich schnell mitm Taxi gefahren und den Zug noch bekommen. Keine Erstattung der Kosten, weil ich ja noch mit anderen Zügen hätte später fahren können.

Dann erreichst - wenn du später fährst - deinen FV mit Zugbindung, der ja dann unter Umständen schon abgefahren sit? Welche Logik ist das denn? Und kannst garantiieren, das ein Taxi immer rechtzeitig den Zug erreicht?

--
Gruß
Uwe

Wie hätte das funktionieren sollen?

gnampf, Sonntag, 18.04.2021, 10:51 (vor 1793 Tagen) @ keksi

Einfach in einem Hotel einchecken, auch ohne Gutschein. Geld hättest du ja zurück bekommen

In Zeiten von Corona ist das für Privatreisende aber nunmal nicht so einfach, da die Hotels Privatreisende nur unter bestimmten Bedingungen aufnehmen dürfen. Und das man aufgrund einer Zugverspätung gestrandet ist ist ohne Gutschein halt nicht so einfach nachzuweisen. Da mussten ich Anfang des Jahres auch schon mit dem Portier im IC-Hotel diskutieren, hatte aber wohl den Vorteil das ich nicht allein mit dem Problem bei ihm war und es dadurch glaubhaft genug für ihn war.
Bei mir war übrigens auch der Servicepoint bereits dicht und im Regio wollte man mich per Taxi nach Hause schicken, was mehr als das doppelte vom IC-Hotel gekostet hätte... und mir den ganzen Folgetag ruiniert hätte weil die Nacht zum Teufel gewesen wär. Aber Hotel-Gutscheine dürfe Regio-NDS angeblich nicht ausstellen. Gut, so gabs für mich halt noch Bahnbonus-Punkte im Hotel und das SC-FGR durfte wohl mehr bezahlen als die DB mit Gutschein hätte zahlen müssen (wenn auch weniger als wenn ich den Taxigutschein verwendet hätte).

Pünktliches Ankommem soll 'bestraft' werden ...

gnampf, Sonntag, 18.04.2021, 10:58 (vor 1793 Tagen) @ Der Blaschke

Und wenn es tatsächlich so ist, dann sind solche Regelungen dem System Bahn nicht dienlich! Das muss doch auch dir einleuchten.

Och, erstmal schon, denn die Nacht im IC-Hotel Bremen hat mich (bzw. später die DB) Anfang des Jahres 69 Euro gekostet (plus ein paar Euro für ein Brötchen im Bahnhof am morgen, weil Frühstück gibts im IC-Hotel aktuell keins), plus 15 Euro Verspätung. Das wären weniger als die 100 Euro fürs Taxi die hier angefallen sind. Aber wer weiß, vielleicht kommen sie ja auch auf die Idee einfach mal die Taxikosten bei 80 Euro zu kappen...

FGR: Ersatz von Kosten für alternative Beförderung

michael_seelze, Sonntag, 18.04.2021, 11:33 (vor 1793 Tagen) @ keksi

Welche Erfahrung mit dem Ersatz von Kosten für eine alternative Beförderung mitten in der Reisekette hast du denn gemacht? Ich hatte mal einen derartigen Fall (zwar nicht mit einem Taxi, aber mit einem ÖPNV-Bus, in dem meine Fahrkarte nicht galt), der wurde problemlos abgewickelt.


NV ausgefallen zum Bshnhof wo mein FV Zug galt. Ich schnell mitm Taxi gefahren und den Zug noch bekommen. Keine Erstattung der Kosten, weil ich ja noch mit anderen Zügen hätte später fahren können.

Wir müssen verschiedene Fälle unterscheiden:

  • 1.) Es besteht keine Möglichkeit zur Fortsetzung eines Verkehrsdienstes
    mehr. Das Eisenbahnunternehmen organisiert so rasch wie möglich einen alternativen Beförderungsdienst für die Fahrgäste.
    (Keine Möglichekeit zur Fortsetzung eines Verkehrsdienstes sehe ich bei Streckensperrung und damit einhergehendem Zugausfall).
  • 2.a) Es ist bei einer planmäßigen Ankunftszeit am Zielbahnhof zwischen 0.00 Uhr und 5.00 Uhr aufgrund einer Zugverspätung oder eines Zugausfalls vernünftigerweise davon auszugehen, dass der Zielbahnhof ohne Nutzung eines alternativen Verkehrsmittels mit einer Verspätung von mindestens 60 Minuten erreicht würde.
  • 2. b) Ein Zug der letzten fahrplanmäßigen verbindung des Tages fällt aus, sodass der Reisende den Zielbahnhof ohne Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24.00 Uhr erreichen kann.
  • 3. Die Fahrt kann wegen eines Zugausfalls oder einer Zugverspätung nicht am selben Tag fortgesetzt werden oder dies wäre für den Reisenden unzumutbar

In den Fällen 2a) und 2b) sowie 3.)
--> Angebot des Beförderers zur Weiterbeförderung mit einem anderen Verkehrsmittel zum vertragsgemäßen Zielort, sofern praktisch durchführbar (und im Fall 3. zusätzlich, wenn dies preisgünstiger als eine Unterbringung in einer Unterkunft ist)
Unterbleibt das Angebot des Beförderers und war es dem Reisenden aus vom Beförderer zu vertretenden Gründen nicht möglich, vor Ort mit DB-Verkaufsstelle bzw. DB-Information oder Personal des genutzten Zuges Kontakt aufzunehmen
-->Möglichkeit zur selbständigen Nutzung eines anderen Verkehrsmittels für die Weiterfahrt zum vertragsgemäßen Zielort und Ersatz der dafür notwendigen Aufwendungen
(bis zu höchstens 80€, außer im Fall 1.) oder bei einer Verspätung von mehr als 60 Minuten, wenn der Zug auf der Strecke blockiert ist).

Ausführungen nach Artikel 18 Abs 2 c) und Abs. 3 EG-VO 1371/2007 und Nro. 9.1.5 und 9.1.6 der BB Personenverkehr.

Pünktliches Ankommem soll 'bestraft' werden ...

JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 18.04.2021, 11:40 (vor 1793 Tagen) @ keksi
bearbeitet von JeDi, Sonntag, 18.04.2021, 11:40

Ich spreche aus Erfahrung und sage nur wie es ist....


Welche Erfahrung mit dem Ersatz von Kosten für eine alternative Beförderung mitten in der Reisekette hast du denn gemacht? Ich hatte mal einen derartigen Fall (zwar nicht mit einem Taxi, aber mit einem ÖPNV-Bus, in dem meine Fahrkarte nicht galt), der wurde problemlos abgewickelt.


NV ausgefallen zum Bshnhof wo mein FV Zug galt. Ich schnell mitm Taxi gefahren und den Zug noch bekommen. Keine Erstattung der Kosten, weil ich ja noch mit anderen Zügen hätte später fahren können.

Genau das hätte der OP aber ja eben nicht. Die Nutzung eines alternativen Verkehrsmittels geht ja ohnehin nur bei der letzten Verbindung des Tages.

--
Weg mit dem 4744!

Bitte erstmal logisch denken

keksi, Sonntag, 18.04.2021, 12:06 (vor 1793 Tagen) @ Ost-Lok-Fan

Ich spreche aus Erfahrung und sage nur wie es ist....


Welche Erfahrung mit dem Ersatz von Kosten für eine alternative Beförderung mitten in der Reisekette hast du denn gemacht? Ich hatte mal einen derartigen Fall (zwar nicht mit einem Taxi, aber mit einem ÖPNV-Bus, in dem meine Fahrkarte nicht galt), der wurde problemlos abgewickelt.


NV ausgefallen zum Bshnhof wo mein FV Zug galt. Ich schnell mitm Taxi gefahren und den Zug noch bekommen. Keine Erstattung der Kosten, weil ich ja noch mit anderen Zügen hätte später fahren können.


Dann erreichst - wenn du später fährst - deinen FV mit Zugbindung, der ja dann unter Umständen schon abgefahren sit? Welche Logik ist das denn? Und kannst garantiieren, das ein Taxi immer rechtzeitig den Zug erreicht?

Bissel denken sollte man auch oder? Wo habe ich geschrieben, daß ich mitm späteren Zug meinen FV Zug noch erreicht hätte? Und wo hab ich von Garantie gesprochen? In meinem Fall hat es geklappt und ich habe es nicht erstattet bekommen.

Pünktliches Ankommem soll 'bestraft' werden ...

brandenburger, Perleberg, Sonntag, 18.04.2021, 12:12 (vor 1793 Tagen) @ keksi

NV ausgefallen zum Bshnhof wo mein FV Zug galt. Ich schnell mitm Taxi gefahren und den Zug noch bekommen. Keine Erstattung der Kosten, weil ich ja noch mit anderen Zügen hätte später fahren können.

Der Unterschied hier ist, wie Andere schon schrieben, dass eine spätere Fahrt noch möglich gewesen wäre.

Spannend die Frage, wie teuer dein Taxi war.

Bei einer Fahrt mit Familie von Hattingen Mitte fiel die vorgesehene S-Bahn aus. Der gebuchte Fernzug wäre in Essen nicht mehr erreichbar gewesen. Wohl aber in Bochum, indem wir die Straßenbahn 308 benutzten.

Den VRR-Fahrschein Hattingen - Bochum bekamen wir nachträglich problemlos erstattet. Vermutlich deswegen, weil dieser Fahrschein immer noch billiger war als die Entschädigung für die ansonsten entstandene Verspätung.

Frage zur Erstattung von Taxikosten mit kleinem Reisebericht

brandenburger, Perleberg, Sonntag, 18.04.2021, 12:16 (vor 1793 Tagen) @ ICE822

Nachdem sich die Option mit dem InterCityHotel aufgrund eines extrem unfreundlichen Mitarbeiters dort zerschlagen hatte, nahm ich mir dann ein Taxi für 100 € zum Bremer Hauptbahnhof, und erreichte dort noch den 2021 in Richtung Köln.

Berichte bitte in diesem Thread, wie es ausgeht!

Ich bin ziemlich sicher, dass dein Taxi bezahlt wird. Allerdings gibt es doch meines Wissens die 80-€-Grenze? 20 € selbst übernehmen zu müssen, ist vermutlich gerade noch zu verschmerzen?

FGR: Ersatz von Kosten für alternative Beförderung

Giovanni, Sonntag, 18.04.2021, 15:09 (vor 1793 Tagen) @ michael_seelze

-->Möglichkeit zur selbständigen Nutzung eines anderen Verkehrsmittels für die Weiterfahrt zum vertragsgemäßen Zielort und Ersatz der dafür notwendigen Aufwendungen
(bis zu höchstens 80€, außer im Fall 1.) oder bei einer Verspätung von mehr als 60 Minuten, wenn der Zug auf der Strecke blockiert ist).

Ausführungen nach Artikel 18 Abs 2 c) und Abs. 3 EG-VO 1371/2007 und Nro. 9.1.5 und 9.1.6 der BB Personenverkehr.

Ist die 80€-Grenze überhaupt wirksam? Die EVO erwähnt diesen Höchstbetrag nur in Zusammenhang mit reinen Nahverkehrsfahrscheinen.

--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)

FGR: Ersatz von Kosten für alternati. Beförderung 80€-Grenze

michael_seelze, Sonntag, 18.04.2021, 17:40 (vor 1793 Tagen) @ Giovanni

-->Möglichkeit zur selbständigen Nutzung eines anderen Verkehrsmittels für die Weiterfahrt zum vertragsgemäßen Zielort und Ersatz der dafür notwendigen Aufwendungen
(bis zu höchstens 80€, außer im Fall 1.) oder bei einer Verspätung von mehr als 60 Minuten, wenn der Zug auf der Strecke blockiert ist).

Ausführungen nach Artikel 18 Abs 2 c) und Abs. 3 EG-VO 1371/2007 und Nro. 9.1.5 und 9.1.6 der BB Personenverkehr.


Ist die 80€-Grenze überhaupt wirksam? Die EVO erwähnt diesen Höchstbetrag nur in Zusammenhang mit reinen Nahverkehrsfahrscheinen.

In den Fällen nach Artikel 18 Abs 2 c) und Abs. 3 EG-VO 1371/2007 nicht, wie ja auch in den BB PV steht. Ansonsten ist die Nutzung eines anderen Verkehrsmittels mit Fahrausweisen für den SPFV ja gewissermaßen eine Zusatzleistung aus den BB der DB.

Frage zur Erstattung von Taxikosten mit kleinem Reisebericht

frank_le, Sonntag, 18.04.2021, 17:54 (vor 1793 Tagen) @ brandenburger

Nachdem sich die Option mit dem InterCityHotel aufgrund eines extrem unfreundlichen Mitarbeiters dort zerschlagen hatte, nahm ich mir dann ein Taxi für 100 € zum Bremer Hauptbahnhof, und erreichte dort noch den 2021 in Richtung Köln.


Berichte bitte in diesem Thread, wie es ausgeht!

Ich bin ziemlich sicher, dass dein Taxi bezahlt wird. Allerdings gibt es doch meines Wissens die 80-€-Grenze? 20 € selbst übernehmen zu müssen, ist vermutlich gerade noch zu verschmerzen?

Es gibt keine 80€ Grenze. Das ist eine Erfindung der DB um Kunden abzuschrecken ihre gesetzlichen Rechte wahrzunehmen. Auch Taxi Berlin - Bonn oder Erfurt- Leipzig wurden mir bereits mehrfach auf Gutschein bezahlt. Auch wenn ich in Vorkasse gegangen wäre muss die Bahn bezahlen .

Frage zur Erstattung von Taxikosten mit kleinem Reisebericht

Knochendochen, Sonntag, 18.04.2021, 18:46 (vor 1793 Tagen) @ frank_le

Soweit ich weiß steht die 80 Euro grenze in der EU Fahrgastrechteverordnung. Und natürlich darf die DB gerne auch mehr für Taxis zahlen, was sie ja auch oft aus Kulanz macht, dazu verpflichtet mehr als 80 Euro Taxigebühren zu erstatten ist sie meines Wissens nicht. Bei Hotelkosten ist das was anderes, dort gibt es keine Grenze, der Betrag muss nur angemessen sein.

Frage zur Erstattung von Taxikosten mit kleinem Reisebericht

JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 18.04.2021, 18:46 (vor 1793 Tagen) @ frank_le

Es gibt keine 80€ Grenze. Das ist eine Erfindung der DB um Kunden abzuschrecken ihre gesetzlichen Rechte wahrzunehmen.

Blödsinn. Das ist eine Erfindung des Gesetzgebers - auf §8(2) EVO sei verwiesen.

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Weg mit dem 4744!

Frage zur Erstattung von Taxikosten mit kleinem Reisebericht

JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 18.04.2021, 18:48 (vor 1793 Tagen) @ Knochendochen
bearbeitet von JeDi, Sonntag, 18.04.2021, 18:49

Soweit ich weiß steht die 80 Euro grenze in der EU Fahrgastrechteverordnung. Und natürlich darf die DB gerne auch mehr für Taxis zahlen, was sie ja auch oft aus Kulanz macht, dazu verpflichtet mehr als 80 Euro Taxigebühren zu erstatten ist sie meines Wissens nicht. Bei Hotelkosten ist das was anderes, dort gibt es keine Grenze, der Betrag muss nur angemessen sein.

Aus der VO 1371/2007 ergibt sich gar kein Anspruch auf Ersatz von Taxikosten. Dementsprechend gilt für reine Nahverkehrsfahrscheine die EVO, für Fernverkehrsfahrscheine rein die BBPV. Nach Fahrgastrechteverordnung hat der Beförderer so rasch wie möglich einen weiteren Beförderungsdienst für die Fahrgäste zu organisieren - und mehr nicht.

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Weg mit dem 4744!

Frage zur Erstattung von Taxikosten mit kleinem Reisebericht

Knochendochen, Sonntag, 18.04.2021, 18:54 (vor 1793 Tagen) @ JeDi

Stimmt, habe nochmal nachgelesen, da war ich falsch informiert.

Taxikosten werden trotzdem nicht erstattet ?

idle2, Montag, 19.04.2021, 15:22 (vor 1792 Tagen) @ ICE822
bearbeitet von idle2, Montag, 19.04.2021, 15:24

Der Bus ist definitiv nicht gefahren. Ich stand seit 22:10 Uhr bis 22:45 Uhr durchgehend an der Abfahrt Haltestelle für den Schienenersatzverkehr am Bremerhavener Hauptbahnhof. Und während dieser Zeit fuhr definitiv keine Schienenersatzverkehr Bus nach Bremen.

Mir wurde mal ein Betrag erstattet obwohl ein Bus gefahren ist. Dieser war nicht ausreichend gekennzeichnet(Leerer Zielanzeiger, Din A4 Blatt hinter der Frontscheibe mit viel zu kleiner Schrift, Bus mit Aufschrift XY-Tours) und am Busterminal gab es keine Infos, außerdem wusste vor Ort auch keiner Bescheid. Das war übrigens in Wismar. Naja halb so wild, denn der Anschluss in Ludwigslust ist danach sowieso ausgefallen.

Ausgang des Falls

ICE822, Mittwoch, 07.07.2021, 17:23 (vor 1713 Tagen) @ ICE822

Hallo zusammen,

gut 2,5 Monate nach dem Vorfall kann ich euch endlich über den Ausgang des Falles berichten.
Obwohl ich im ersten Schritt bereits alle Unterlagen an das SC Fahrgastrechte eingereicht hatte, fragten diese noch 2mal postalisch nach, welche Verbindung ich genau genommen hatte. Auf den ersten Brief antwortete ich ganz regulär, beim 2. Brief rief ich ein wenig sauer dort an, wo man mir dann letztendlich bestätigte, dass die Verbindung alle Unterlagen dort vorliegen würden.

Man versprach mir ausserdem bei meinem letzten Telefonat vor 2,5 Wochen eine umgehende Klärung des Falles und man würde sich in den nächsten Tagen bei mir per Brief mit der Entscheidung melden...

Nachdem 2 Wochen später immernoch kein Brief bei mir angekommen war, schrieb ich eine sehr verärgerte Mail an den zuständigen Bahn Vorstand und siehe da...es hat was gebracht. Heute war der Brief im Briefkasten mit der Bestätigung, dass mir die Taxikosten in voller Höhe erstattet werden.

Vielen Dank nochmals an alle Helfer/Ratgeber hier im Forum.

Viele Grüße

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