Keine Mobilitätsgarantie! Schreibt z.B. rp-online. (Allgemeines Forum)

TRAXXP160DE, HBIK, Samstag, 06.02.2021, 21:57 (vor 1146 Tagen) @ Southwest Chief

Weil es in den Bedingungen so drin steht. Zitat:

Unter welchen Umständen gilt die Mobilitätsgarantie NRW nicht?

Die Mobilitätsgarantie NRW greift nicht bei Verspätungen, die während der Fahrt auftreten. Streiks, Unwetter, Naturgewalten und Bombendrohungen sind ebenfalls Kriterien, bei denen die Mobilitätsgarantie NRW nicht zur Anwendung kommt.

Warum greift die Mobilitätsgarantie NRW nicht bei Sturm und Unwetter?

Das liegt daran, dass sie nicht unter EU-Recht fällt. Die beteiligten Verkehrsunternehmen nehmen freiwillig teil, daher ist eine Erstattung bei Sturm und Unwetter ausgeschlossen. Dafür ist eine offizielle Warnung des Deutschen Wetterdienstes maßgeblich.

Unwetterwarnungen des DWD sind draußen und klingen so:

Amtliche UNWETTERWARNUNG vor EXTREM STARKER SCHNEEVERWEHUNG

So, 7. Feb, 00:00 – 21:00 Uhr

Es treten bei den vorherrschenden Windverhältnissen aufgrund der Neuschneemenge extrem starke Schneeverwehungen auf. Verbreitet wird es glatt.

Mögliche Gefahren verbergen

ACHTUNG! Hinweis auf mögliche Gefahren: Straßen und Schienenwege können unpassierbar sein. Vermeiden Sie alle Autofahrten!
Amtliche UNWETTERWARNUNG vor STARKEM SCHNEEFALL

Sa, 6. Feb, 21:00 – So, 7. Feb 21:00 Uhr

Es tritt im Warnzeitraum starker Schneefall mit Mengen zwischen 15 cm und 30 cm auf. Verbreitet wird es glatt. Heute von Süden aufziehende Schneefälle, die Hauptniederschläge fallen besonders in der Nacht zum Sonntag und am Sonntagvormittag.


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