Außerfern vs. Hochrhein/Basel Bad Bf (Allgemeines Forum)

Sportdiesel612, Donnerstag, 10.12.2020, 18:13 (vor 1952 Tagen) @ ffz


Binnenfahrkarten der DB (wie zB das QdL Ticket, das Bayern Ticket und die BC 100) gelten auf dem Abschnitt durch Österreich ausschließlich im direkten Transit. Sprich außer zum umsteigen ist kein Fahrtunterbruch zulässig. Das wird durch die Zugbegleiter auch sehr penibel kontrolliert. Im Abschnitt in Österreich gilt ansonsten der VVT (Verkehrs Verbund Tirol) bzw der ÖBB-Tarif.

Danke für diesen wichtigen Punkt. Das verschweigt die Bayern-Ticket-Werbung. Ich würde das aber nicht ganz so eng sehen. Im Liniennetzplan gibt es nur ein uneingeschränktes "gilt". Im Geltungsbereich steht mehr:
https://www.bahn.de/regional/view/mdb/bahnintern/angebotsberatung/regio/laender-tickets...

"Pfronten-Steinach –Vils – Reutte (Tirol) – Ehrwald – Griesen („Außerfernbahn“),
nur im Verkehr von und nach Deutschland, nicht im innerösterreichischen Binnenverkehr)"

Eine Fahrtunterbrechung könnte doch zulässig sein, ist ja kein Binnenverkehr. Allerdings steht da "von und nach Deutschland" und nicht "von oder nach". Gibt es also die beiden Möglichkeiten
1. von D, nach wohin auch immer
und
2. nach D, von woher auch immer

oder nur
3. von D und nach D gleichzeitig, also nur Transit?

Wenn nur 3. gilt, dann darf man in Tirol nicht aussteigen, das ist unwahrscheinlich. Obwohl die Idee "... und dann hat mich der Schaffner wieder in den Zug geworfen" sehr interessant klingt. Geht ja sonst immer in der anderen Richtung.

Ich verstehe das "und" als Aufzählung, wie auch ganz oben bei "DB Regio", also nicht 3.

Zur Außerfernbahn gibt es auch eine spezielle Bef-Bedingung
https://www.bahn.de/regional/view/mdb/pv/deutschland_erleben/bayern/regionales/diverses...

"2.2. Für Fahrten, die außerhalb des Verbundraums (Tirol)beginnen und enden, gelten die Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG mit ihren Anhängen, veröffentlicht im deutschen Tarifverzeichnis Personenverkehr (Tfv) unter Nr. 600 (im Folgenden als „DB-Tarif“ bezeichnet). Das gilt auch für Fahrten im Transit durch den österreichischen Abschnitt der Außerfernstrecke, also mit Grenzübertritt in Ehrwald und Vils. "

Ich werde mal an die BEG mailen.


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