Wie blöd sind die Menschen (Ebay)? (Allgemeines Forum)

Peter_Schäfer, Montag, 04.08.2008, 22:06 (vor 6345 Tagen) @ NIM rocks

Hallo zusammen,
also wenn ich mal so die Bewertungen überfliege dann beziehen die sich ja zu einem nicht unbeachtlichen Teil auf den §312b und §312d BGB, aus dem sich grob gesagt ein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen (Verträge, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher über Fernkommunikationsmittel, z.B. Internet geschlossen werden) ergibt. Ich wüsste nicht, dass man diesen Paragraph kraft Vertragsvereinbarungen (und demnach wohl auf keinen Fall durch AGB) abdingen kann. Im Gegenteil gibt es meines Wissens nach eine Unterrichtungspflicht über das Widerrufsrecht. Dass die Bahn dann in die AGB schreibt, Umtausch und Erstattung seien ausgeschlossen ist schon eine sehr fragwürdige Praxis.
Zugunsten der Bahn ist allerdings noch fraglich, ob nicht §312b III Nr.5 greift, der Ausnahmen zum Widerufsrecht für Verträge über Beförderungen beinhaltet allerdings nur wenn sich der Unternehmer verpflichtet, die Dienstleitung zeitpunktbestimmt oder innerhalb einem genau angegebenen Zeitraums zu erbringen. Ob das allerdings bei einer Fahrkarte, die drei (?) Monate gültig ist und die Bahn ja keine Garantie für bestimmte Verbindungen übernimmt der Fall ist, ist fragwürdig. Zumal sich die Bahn ja nicht verpflichtet, den Kunden bis zum 31.10. 24 Uhr befördert zu haben, sondern lediglich den Kunden verpflichtet die Reise bis zum 31.10.08 24 Uhr planmäßig beendet zu haben.
Naja, ich halte es für nicht unwahrscheinlich, dass es dazu irgendwann ein Urteil geben wird.
Ergo: Natürlich sind die Bietenden selber schuld, eine marketingtechnische Katastrophe ist es für die Bahn trotzdem. Außerdem ist der Ausschluss des Widerrufsrechts ziemlich fragwürdig und - falls rechtswidrig - die negativen Bewertungen mehr als gerechtfertigt.
So *g* ich hoffe ich werde hier für die - um im juristischen Sprachgebrauch zu bleiben - "Mindermeinung" nicht erschlagen ;)...
allerseits einen schönen Abend,
Peter


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