Drittbescheide? (Allgemeines Forum)

bahnfahrerofr., Donnerstag, 08.10.2020, 16:47 (vor 1268 Tagen) @ Ösi
bearbeitet von bahnfahrerofr., Donnerstag, 08.10.2020, 16:47

Wie gesagt, ist bei anderen Ermäßigungen auch so. Studentenermäßigungen brauchen einen Studentenausweis, Rentnerermäßigungen, die nicht nach dem Alter, sondern nach dem Rentnerstatus gehen, brauchen einen Rentenbescheid, Schwerbehindertenermäßigungen einen Schwerbehindertenausweis und so weiter. Wer da ein Datenschutzproblem sieht, kann die Ermäßigung nicht in Anspruch nehmen.

Der "Rentnerstatus" bzw. allgemeiner gefasst der Status "Bezieher von dauerhaftem Erwerbsersatzeinkommen" kann in jedem Fall auch durch einen kleinen Ausweis nachgewiesen werden. Der Festsetzungbescheid muss da in keinem Fall herangezogen werden wenn man nur den Status prüfen will. Egal ob gesetzliche DRV-Rente oder Sonderversorgung oder gar Unfallrente, dafür gibt es einen Rentner- bzw. Versorgungsausweis den auch jeder automatisch erhält.

Daher sehe ich das datenschutzrechtliche Problem nicht.


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