Keine Entschädigung mehr bei Verspätungen wg höherer Gewalt (Allgemeines Forum)

Henrik, Donnerstag, 01.10.2020, 18:17 (vor 1993 Tagen)

01.10.20

KÜNFTIG KEINE ENTSCHÄDIGUNG MEHR BEI ZUGVERSPÄTUNGEN WEGEN HÖHERER GEWALT

Bahnreisende werden in Zukunft keine Entschädigung mehr erhalten, wenn ihr Zug etwa aufgrund eines Unwetters verspätet ist. Das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten einigten sich am Donnerstag in Brüssel auf eine entsprechende Reform der Fahrgastrechte. Nach Angaben des Rates der Mitgliedstaaten enthält der Kompromiss eine Klausel über höhere Gewalt, die Eisenbahnunternehmen von ihrer Entschädigungspflicht "unter besonderen Umständen" ausnimmt.

[...]

https://www.trendyone.de/news/eu-d-bahn-verbraucher-reisen-5f75eef179e09

https://www.afp.com/de/nachrichten/18/kuenftig-keine-entschaedigung-mehr-bei-zugverspae...

https://www.stern.de/news/kuenftig-keine-entschaedigung-mehr-bei-zugverspaetungen-wegen...

Höhere Gewalt - Definition und Auslegungssache

Paladin, Hansestadt Rostock / Güstrow, Donnerstag, 01.10.2020, 18:21 (vor 1993 Tagen) @ Henrik

Was das für die Praxis heißt, werden mittelfristig sicher Gerichte zu klären haben, beispielsweise bei einem Sturm in Norddeutschland, der als Begründung für eine Fernverkehrseinstellung im Süden herhalten muss. Weitere Beispiele lassen sich finden und werden folgen. Die Flugbranche macht's vor.

Höhere Gewalt - Definition und Auslegungssache

sflori, Donnerstag, 01.10.2020, 19:06 (vor 1993 Tagen) @ Paladin

Was das für die Praxis heißt, werden mittelfristig sicher Gerichte zu klären haben, beispielsweise bei einem Sturm in Norddeutschland, der als Begründung für eine Fernverkehrseinstellung im Süden herhalten muss.

Das sehe ich genauso.

Einen Sturm in Norddeutschland sehe ich nicht als höhere Gewalt. Einen Orkan über Europa (Kyrill) hingegen schon eher. Es wird interessant, das abzuwägen.

Unter dem zweiten Link ist ja folgende Einschränkung zu lesen:
"extreme Wetterbedingungen, große Naturkatastrophen oder große Krisen im Bereich der öffentlichen Gesundheit"

Das klingt eigentlich sehr vernünftig. Strittig bleibt natürlich, was "extreme" Wetterlagen sind. Ein Sturm im Norden, wie wir ihn in den letzen Jahren mehrfach hatten, bestimmt nicht.


Bye. Flo.

Präventives Handeln zulässig?

Hustensaft, Freitag, 02.10.2020, 06:51 (vor 1992 Tagen) @ Paladin

beispielsweise bei einem Sturm in Norddeutschland, der als Begründung für eine Fernverkehrseinstellung im Süden herhalten muss.

Das geht noch weiter: Darf man, was sich ja in den letzten Jahren eingebürgert hat, auch präventiv den Verkehr einstellen oder muss man konkrete Schadensereignisse abwarten? Was ist, wenn man beispielsweise in Frankfurt kappt, aber bis Kassel oder Göttingen fahren könnte? Da werden ganz viele neue Fragen aufgeworfen.

Da gibt ´s für mich noch viele Fragen, wie z.B.

Altmann, Freitag, 02.10.2020, 09:35 (vor 1992 Tagen) @ Hustensaft

- wird die Zugbindung z.B. bei Sturm aufgehoben?
- kann man über eine andere (benutzbare) Strecke fahren?
- bekommt man das Geld fürs Ticket zurück?
- oder hat der Kunde einfach Pech gehabt?

Da gibt ´s für mich noch viele Fragen, wie z.B.

Reservierungszettel, KDU, Freitag, 02.10.2020, 13:46 (vor 1992 Tagen) @ Altmann

- wird die Zugbindung z.B. bei Sturm aufgehoben?

Wurde sie immer und wird auch weiterhin so sein.

- kann man über eine andere (benutzbare) Strecke fahren?

War immer möglich und wird auch weiterhin möglich sein.

- bekommt man das Geld fürs Ticket zurück?

Wenn es entsprechend kommuniziert wird wie es auch schon öfters der Fall war ist auch das eine Möglichkeit, das gilt dann auch entsprechend für Sparpreise

- oder hat der Kunde einfach Pech gehabt?

Pech hat bisher nur jemand bei normalem Betrieb mit nicht Stornierbarem Ticket.

Das wird auch Zeit !

Garfield_1905, Donnerstag, 01.10.2020, 18:33 (vor 1993 Tagen) @ Henrik

Man wird jetzt sicher noch die 'höhere Gewalt' genauer definieren müssen, was sicher nicht ganz leicht sein wird (möglicherweise auch mit 'Hilfe' der Justiz), aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung, für den ich schon lange plädiere. Die Bahn ist nur für das verantwortlich zu machen, was sie selbst verschuldet hat, wobei mir völlig klar ist, das auch das vermutlich seeeehr unterschiedlich ausgelegt werden kann ! ;-) Es kommen spannende Zeiten auf uns zu !

Bloß die Eisenbahn nicht attraktiv werden lassen.

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Donnerstag, 01.10.2020, 18:57 (vor 1993 Tagen) @ Garfield_1905

Hallo.

Wie man als Eisenbahnbefürworter eine solche Entscheidung begrüßen kann, ist nicht nachvollziehbar.

Gerichte werden da kaum was entscheiden. Die meisten Fahrgäste werden eine Ablehnung als gegeben hinnehmen angesichts der ohnehin geringen Summen.

Und ganz spannend ist es, dann Abgrenzungen in der Praxis festzulegen. Sturm in Norddeutschland und in Süddeutschland wird der Verkehr miteingestellt. Dann muss ich der DB beweisen, dass sehr wohl ein ICE da gewesen wäre und sehr wohl ein Zugführer, Lokführer und 3 Zugbegleiter - was die DB negieren wird. Vor Gericht streiten wir uns dann über Umlaufpläne und Personaldienstpläne. Wegen 100 Euro.

Von den Bäumen, die die DB jetzt nicht mehr fällen muss, will ich gar nicht erst anfangen.

Da wäre ich doch mal sehr gespannt, wie sich die Befürworter solcher Regelungen KONKRETE ABGRENZUNGEN vorstellen. Auf Vorschläge und Ideen bin ich sehr gespannt!


Die Entscheidung ist einfach nur lächerlich. Wird ausschließlich negative Publicity geben. Wenn die alleinerziehende Mama mit 2 Kindern strandet und die Nacht und den nächsten Tag im Bahnhof verbringen muss, weil sie kein Geld für Hotel und Taxis hat und deswegen nicht nach Hause kommt.

Im Ergebnis werden Fahrgäste bei Sturm, Schnee, Hitze, Kälte sicherheitshalber von vornherein wegbleiben. Beim Auto gibt's die Probleme so gut wie gar nicht.

Es ist auch für die Eisenbahn kein Problem, sich gegen Unwetterschäden zu versichern. Dass das einen geringen Einfluß auf die Fahrpreise hat, ist klar. Aber den zahlt der Kunde, wenn er weiß: die Bahn sorgt für mich.

Aber klar, soviel Eisenbahn ist dann entgegen all der Sonntagsreden eben doch nicht gewollt.

Dass es dafür dann auch noch Applaus von Bahnbefürwortern gibt, dazu sollte man dann tatsächlich besser schweigen. Es ist hochnotpeinlich.


Schöne Grüße von jörg

Entschädigungspflicht unabhängig von Übernachtung/Taxi?

Paladin, Hansestadt Rostock / Güstrow, Donnerstag, 01.10.2020, 19:17 (vor 1993 Tagen) @ Der Blaschke

Hallo.

Da interpretierst du meiner Meinung nach zunächst mal mehr rein als da steht (oder habe ich was übersehen?). So wie ich das verstehe, geht es hier um 25%/50% vom Ticket bei höherer Gewalt. Das heißt nicht, dass Mutti nachts mit 2 Kindern in Castrop-Rauxel steht und dort die Nacht verbringen muss. Oder?

Entschädigungspflicht unabhängig von Übernachtung/Taxi?

Garfield_1905, Donnerstag, 01.10.2020, 19:25 (vor 1993 Tagen) @ Paladin

Da interpretierst du meiner Meinung nach zunächst mal mehr rein als da steht (oder habe ich was übersehen?). So wie ich das verstehe, geht es hier um 25%/50% vom Ticket bei höherer Gewalt. Das heißt nicht, dass Mutti nachts mit 2 Kindern in Castrop-Rauxel steht und dort die Nacht verbringen muss. Oder?

Die Frage ist zunächst, was die Mutti mit 2 Kindern um diese Zeit da noch macht. Ich hatte den Fall, das eine Familie mit 3 kleinen Kindern um Mitternacht bei uns planmäßig gestrandet ist, weil der Anschlußzug (!) ausgefallen war. Und sie hatten planmäßig noch ein ganzes Stück Fahrt vor sich. Da fragt man sich doch ..., egal, ganz sicher haben wir die Familie da nicht sitzen lassen, sondern haben eine für uns, das EVU, insgesamt recht teure Möglichkeit gefunden, das die Family nach Hause kommt. Dazu braucht es keinen Rechtsanspruch

Entschädigungspflicht unabhängig von Übernachtung/Taxi?

Knochendochen, Donnerstag, 01.10.2020, 19:37 (vor 1993 Tagen) @ Garfield_1905
bearbeitet von Knochendochen, Donnerstag, 01.10.2020, 19:37

Die Frage ist zunächst, was die Mutti mit 2 Kindern um diese Zeit da noch macht.

Genau, wenn man strandet, ist der Kunde schuld. Was ist denn das bitte für eine absurde Argumentation?

Ich hatte den Fall, das eine Familie mit 3 kleinen Kindern um Mitternacht bei uns planmäßig gestrandet ist, weil der Anschlußzug (!) ausgefallen war.

Planmäßig Straden und ausgefallener Anschlusszug trägt eine gewisse Widersprüchlichkeit in sich, findest du nicht auch?

Dazu braucht es keinen Rechtsanspruch.

Natürlich braucht es einen Rechtsanspruch. Nach dieser Argumentation bräuchte es gar keine Rechtsansprüche auf garnix, weil sich Unternehmen ja immer kulant zeigen können. Natürlich muss es da Rechtssicherheit geben, sonst wäre man ja der Willkür des Unternehmens ausgesetzt.

Genaues Lesen hilft mitunter

Garfield_1905, Donnerstag, 01.10.2020, 19:51 (vor 1993 Tagen) @ Knochendochen

Die Frage ist zunächst, was die Mutti mit 2 Kindern um diese Zeit da noch macht.


Genau, wenn man strandet, ist der Kunde schuld. Was ist denn das bitte für eine absurde Argumentation?

Schuld ? Wer spricht davon ? Ich habe eine Frage gestellt.

Ich hatte den Fall, das eine Familie mit 3 kleinen Kindern um Mitternacht bei uns planmäßig gestrandet ist, weil der Anschlußzug (!) ausgefallen war.


Planmäßig Straden und ausgefallener Anschlusszug trägt eine gewisse Widersprüchlichkeit in sich, findest du nicht auch?

Dann für Dich gaaaanz langsam. Unser Zug ist planmäßig in A angekommen, aber der Zug nach B - nicht unser EVU ! - ist ausgefallen. Die Family wäre also in A gestrandet, ohne höhere Gewalt o.ä. Natürlich haben wir geholfen, weil vom anderen EVU keiner erreichbar war. Jetzt kapiert ?

Dazu braucht es keinen Rechtsanspruch.


Natürlich braucht es einen Rechtsanspruch. Nach dieser Argumentation bräuchte es gar keine Rechtsansprüche auf garnix, weil sich Unternehmen ja immer kulant zeigen können. Natürlich muss es da Rechtssicherheit geben, sonst wäre man ja der Willkür des Unternehmens ausgesetzt.

Du musst schon richtig lesen. Für mein Beispiel braucht es kein Rechtsanspruch, der auch zumindest uns gegenüber auch nicbt bestand.

Exaktes Formulieren hilft mitunter

Knochendochen, Donnerstag, 01.10.2020, 20:36 (vor 1993 Tagen) @ Garfield_1905

Die Frage ist zunächst, was die Mutti mit 2 Kindern um diese Zeit da noch macht.


Genau, wenn man strandet, ist der Kunde schuld. Was ist denn das bitte für eine absurde Argumentation?


Schuld ? Wer spricht davon ? Ich habe eine Frage gestellt.

Was hat es das EVU zu interessieren, was wer wo macht? Welchen Sinn hat die Frage?

Ich hatte den Fall, das eine Familie mit 3 kleinen Kindern um Mitternacht bei uns planmäßig gestrandet ist, weil der Anschlußzug (!) ausgefallen war.


Planmäßig Straden und ausgefallener Anschlusszug trägt eine gewisse Widersprüchlichkeit in sich, findest du nicht auch?


Dann für Dich gaaaanz langsam. Unser Zug ist planmäßig in A angekommen, aber der Zug nach B - nicht unser EVU ! - ist ausgefallen. Die Family wäre also in A gestrandet, ohne höhere Gewalt o.ä. Natürlich haben wir geholfen, weil vom anderen EVU keiner erreichbar war. Jetzt kapiert ?

Moment, das sind jetzt einige neue Informationen, die du im vorherigen Beitrag nicht erwähnt hast. Planmäßig Stranden und ausgefallener Anschlusszug bleibt ein Widerspruch. Planmäßig stranden wäre sowas, wenn ich eine Verbindung buche, bei der es planmäßig einen Aufenthalt von beispielsweise 0 bis 6 Uhr in irgendeinem Bahnhof gibt. Wenn ein Anschlusszug ausfällt, ist das keinesfalls planmäßig. Diese Tatsache ist trivial und bedarf keiner weiteren Erklärung mehr. Sonst müsste es ja planmäßig ausfallende Züge geben. Es ist unerheblich, von welchem EVU die Züge betrieben werden.

Nein, ohne höhere Gewalt wäre die Familie nicht in A gestrandet, sie wäre ja ohne den ausfallenden Zug von A nach B noch nach B gekommen.

Es ist natürlich nett von euch, wenn ihr da weiterhelft, auch wenn ihr es eigentlich nicht hättet machen müssen. Tut aber nichts zur Sache. Planmäßig Stranden und ausgefallener Anschlusszug bleibt ein Widerspruch.

Dazu braucht es keinen Rechtsanspruch.


Natürlich braucht es einen Rechtsanspruch. Nach dieser Argumentation bräuchte es gar keine Rechtsansprüche auf garnix, weil sich Unternehmen ja immer kulant zeigen können. Natürlich muss es da Rechtssicherheit geben, sonst wäre man ja der Willkür des Unternehmens ausgesetzt.


Du musst schon richtig lesen. Für mein Beispiel braucht es kein Rechtsanspruch, der auch zumindest uns gegenüber auch nicbt bestand.

Nein, für den Fall, dass anderere EVU aus Kulanz für das verursachende EVU einspringen, braucht es keinen Rechtsanspruch. Aus deinem ersten Beitrag ging allerdings nicht hervor, dass es sich um einen Fall handelte, wo aus Kulanz gehandelt wurde. Es braucht aber sehr wohl einen Rechtsanspruch darauf, dass man bei einer Strandung die Kosten vom verursachenden EVU erstatten bekommt. Ich ging davon aus, dass du meintest, dass es darauf kein Rechtsanspruch bräuchte. Du hast dich einfach ungenau ausgedrückt.

Glaub' einfach, was Du möchtest ...

Garfield_1905, Donnerstag, 01.10.2020, 20:40 (vor 1993 Tagen) @ Knochendochen

... mich damit jetzt noch zu beschäftigen, ist mir einfach zu blöd !

Fürsorgepflicht und so.

ICE619, München, Donnerstag, 01.10.2020, 21:41 (vor 1993 Tagen) @ Garfield_1905

Bin da was die Familie angeht eigentlich bei Garfield,
nicht falsch verstehn aber mit Kindern hab ich nicht so zu reisen, dass ich da Nachts irgendwann ankomme.
Und nehmen wir an sie hat es richtig zerlegt und wirklich viel Pech gehabt,
nahm sie ursprünglich trotzdem einen sehr späten Zug - und Garfield schreibt ja auch, hatten sie noch einen weiten Weg.
Unterm Strich haben die Kinder um die Uhrzeit, in dem Garfield und seine Kollegen sehr vorbildlich agierten schon längst einige Std im eigenen Bett zu liegen.

Fürsorgepflicht und so.

Gleiswechsel, Freitag, 02.10.2020, 06:50 (vor 1992 Tagen) @ ICE619

Die Fürsorgepflicht haben die Eltern und nicht du oder das EVU. Ein Kind kann durchaus auch einmal im Zug schlafen. Insbesondere immer dann, wenn eine andere Möglichkeit nicht gegeben ist. Kennst du den Hintergrund, warum so eine späte Verbindung gewählt wurde?

Wir reden hier ja nicht davon, dass die Kleinen im Zug groß gezogen werden sondern einmal im Jahr zum Urlaub o.ä. mal länger wach sind. Es werden auch regelmäßig Kinder hinten auf den Rücksitz im Auto gepfercht, während Papa oder Mama die Nacht durchfährt um am Morgen am Strand zu sein, oder die Rückkehr von einer längeren Familienfeier, Veranstaltung etc.

Pauschal zu sagen Kinder müssen um diese und jene Uhrzeit im Bett zu sein kannst und solltest du als aussenstehende Person erstmal nicht. Selbstverständlich, ja, muss natürlich darauf geachtet werden, dass das keine Regelmäßigkeit hat.

Glaub' einfach, was Du möchtest ...

Mario-ICE, Donnerstag, 01.10.2020, 22:04 (vor 1993 Tagen) @ Garfield_1905

... mich damit jetzt noch zu beschäftigen, ist mir einfach zu blöd !

Dieses Forum und gewisse User sind doch bekannt hier Fälle bewusst zu konstruieren. Mir ist keine Leitstelle bekannt, die bei Bekanntwerden von Stränden von Reisenden nicht im Rahmen ihrer Möglichkeit die Reisenden in geeigneter Weise weiterbefördert bzw. In Hotels untergebracht haben.

Danke !

Garfield_1905, Donnerstag, 01.10.2020, 22:06 (vor 1993 Tagen) @ Mario-ICE

Dieses Forum und gewisse User sind doch bekannt hier Fälle bewusst zu konstruieren. Mir ist keine Leitstelle bekannt, die bei Bekanntwerden von Stränden von Reisenden nicht im Rahmen ihrer Möglichkeit die Reisenden in geeigneter Weise weiterbefördert bzw. In Hotels untergebracht haben.

Und nichts anderes wollte ich sagen !

Ganz ehrlich,...

ICE619, München, Donnerstag, 01.10.2020, 22:16 (vor 1993 Tagen) @ Garfield_1905

...eure Meinung und vorallem Erfahrungswerte in vielen vielen fachspezifischen Themen in Ehren, ernsthaft,
die weiss sicher nicht nur ich sehr sehr zu schätzen.
Und die Admins und alle User sind froh, dass das Forum nicht nur aus Bahnbasher aber auch nicht nur aus aktiven oder passiven Bahnern besteht - sondern wir hier eine Mischung aus allen sind und denke dass das auch den ICE-Treff ausmacht.
Aber meint ihr wirklich,
dass hier EVU-Mitarbeiter unterm Strich Bahner eine ähnliche Meinung besitzen wie der treue Fahrgast?
Ihr könnt mir nicht erzähln, dass ihr nicht eine garnicht mal so kleine Schadenfreude bei der Meldung gespührt habt.

Es gibt meiner Meinung nach Themen, da würd ich mir als Beispiel Mitarbeiter der DB, die Meinung hier sparen, oft hab ich aber das Gefühl, dass man dann erstrecht Salz und Pfeffer in die Wunden streut.

Nehms mir nicht übel, ich mag euch, ihr seid die Helden der Schienen, trotzdem...siehe Beitrag.

Ganz ehrlich,...

Garfield_1905, Donnerstag, 01.10.2020, 22:44 (vor 1993 Tagen) @ ICE619

Und die Admins und alle User sind froh, dass das Forum nicht nur aus Bahnbasher aber auch nicht nur aus aktiven oder passiven Bahnern besteht - sondern wir hier eine Mischung aus allen sind und denke dass das auch den ICE-Treff ausmacht.

Erstmal ehrlichen Dank für die Blumen. Ich mag es, wenn man Erfahrungen und die eine oder andere Info weitergeben kann, um den Betrieb 'Bahn' durchsichtiger zu machen, bei dem, weiß Gott, nicht immer alles problemlos läuft.

Aber meint ihr wirklich,
dass hier EVU-Mitarbeiter unterm Strich Bahner eine ähnliche Meinung besitzen wie der treue Fahrgast?

Jetzt bist Du mir hoffentlich nicht böse, wenn ich die Unterscheidung hier 'Bahner' da 'Fahrgast' nicbt mag. Auch 'wir' sind Fahrgäste und müssen mit den Unbilden des Bahnbetriebes leben und fertig werden, auf beiden 'Seiten'. Vielleicht haben 'wir' mitunter als Fahrgast etwas mehr Verständnis dafür, wenn wieder mal etwas nicht so läuft wie es soll.

Ihr könnt mir nicht erzähln, dass ihr nicht eine garnicht mal so kleine Schadenfreude bei der Meldung gespührt habt.

So, jetzt bin ich mal ganz ehrlich in der Hoffnung, das mein Arbeitgeber nicht mitliest. :-)

Ich habe die betreffende Meldung begrüßt, 'gefreut' wäre das falsche Wort dafür. Aber nicht als Mitarbeiter eines EVU, da kann es mir eigentlich sch...egal sein, weil ich damit nichts zu tun habe. Ich finde die neue Regelung, wie immer sie dann letztlich endgültig aussieht, als Privatmann, wenn Du so willst als Fahrgast, in Ordnung, weil ich in der Tat der Meinung bin, das ich nur für das verantwortlich gemacht werden darf, was ich verschuldet habe.

Letztlich wird sich für mich in meinem Aufgabengebiet vermutlich nicht viel ändern, denn die Notwendigkeit den Fahrgästen zu helfen, wenn es gilt, zum Betriebsende hin ihr Fahrziel noch mit zumutbaren Mitteln zu erreichen, bleibt - hoffentlich !- erhalten. 'Mario - ICE' hat es in einem anderen Beitrag gesagt, ich auch in einem weiteren, ich hab' mitten in der Nacht keinen Bock auch noch zu prüfen, ob der Fahrgast einen Rechtsanspruch auf irgendwas hat. Er benötigt Hilfe und die bekommt er von mir in dem mir möglichen Umfang.


Es gibt meiner Meinung nach Themen, da würd ich mir als Beispiel Mitarbeiter der DB, die Meinung hier sparen, oft hab ich aber das Gefühl, dass man dann erstrecht Salz und Pfeffer in die Wunden streut.

Das habe ich jetzt ehrlich gesagt nicht verstanden. Ich soll Deiner Meinung nach 'die Klappe halten', obwohl ich zur Sache vielleicht was halbwegs Sinnvolles beitragen könnte ?

Nehms mir nicht übel, ich mag euch, ihr seid die Helden der Schienen, trotzdem...siehe Beitrag.

Danke ! Ich weiß nicht, ob 'Held' der richtige Ausdruck für meine Tätigkeit ist, aber die KollegenInnemn auf dem Zug müssen es in der Tat mitunter sein. Volle Hochachtung für sie !

Danke !

Reservierungszettel, KDU, Donnerstag, 01.10.2020, 22:19 (vor 1993 Tagen) @ Garfield_1905

Dieses Forum und gewisse User sind doch bekannt hier Fälle bewusst zu konstruieren. Mir ist keine Leitstelle bekannt, die bei Bekanntwerden von Stränden von Reisenden nicht im Rahmen ihrer Möglichkeit die Reisenden in geeigneter Weise weiterbefördert bzw. In Hotels untergebracht haben.


Und nichts anderes wollte ich sagen !

Dann mach das doch nächstes mal auch gleich, so kann dir auch keiner was ;)

Und um nochmal auf deine Frage einzugehen, sie werden sicher Ihre Gründe gehabt haben warum gerade diese letzte Alternativlose Verbindung gewählt wurde.

- Diese können sein Besuch bei Verwandten mit maximaler Besuchszeit

- Günstiger Preis

- Eine vorausgegangene lange Bahnfahrt die zwangsläufig mit der letzten Verbindung endet.

- Ein vorheriger Flug

Persönlich stehe ich nicht so darauf mit Personal zu diskutieren, da nach meiner Erfahrung die Ausgabe z.B. von Taxischeinen nach Lust und Laune erfolgt.

Oder wie möchtest du mir erklären das ich einmal gut eine Stunde auf die S-Bahn habe warten müssen und ein anderes mal bei knapp 30 Minuten Wartezeit den Taxischein förmlich aufgeschwatzt bekommen habe und dann letztendlich doch gewartet habe - zumal ich nur wissen wollte ob die Bahn fährt...

Danke !

Mario-ICE, Donnerstag, 01.10.2020, 22:38 (vor 1993 Tagen) @ Reservierungszettel

Dieses Forum und gewisse User sind doch bekannt hier Fälle bewusst zu konstruieren. Mir ist keine Leitstelle bekannt, die bei Bekanntwerden von Stränden von Reisenden nicht im Rahmen ihrer Möglichkeit die Reisenden in geeigneter Weise weiterbefördert bzw. In Hotels untergebracht haben.


Und nichts anderes wollte ich sagen !


Dann mach das doch nächstes mal auch gleich, so kann dir auch keiner was ;)

Und um nochmal auf deine Frage einzugehen, sie werden sicher Ihre Gründe gehabt haben warum gerade diese letzte Alternativlose Verbindung gewählt wurde.

- Diese können sein Besuch bei Verwandten mit maximaler Besuchszeit

- Günstiger Preis

- Eine vorausgegangene lange Bahnfahrt die zwangsläufig mit der letzten Verbindung endet.

- Ein vorheriger Flug

Persönlich stehe ich nicht so darauf mit Personal zu diskutieren, da nach meiner Erfahrung die Ausgabe z.B. von Taxischeinen nach Lust und Laune erfolgt.

Oder wie möchtest du mir erklären das ich einmal gut eine Stunde auf die S-Bahn habe warten müssen und ein anderes mal bei knapp 30 Minuten Wartezeit den Taxischein förmlich aufgeschwatzt bekommen habe und dann letztendlich doch gewartet habe - zumal ich nur wissen wollte ob die Bahn fährt...

Ist doch ganz einfach, auch hier arbeiten halt Menschen und jeder legt gewisse Sachen auch anders aus. Ist doch heute schon so, der der am lautesten schreit wird immer einen Vorteil haben gegenüber denjenigen, der nicht laut auftritt.

Danke !

Reservierungszettel, KDU, Donnerstag, 01.10.2020, 22:56 (vor 1993 Tagen) @ Mario-ICE


Oder wie möchtest du mir erklären das ich einmal gut eine Stunde auf die S-Bahn habe warten müssen und ein anderes mal bei knapp 30 Minuten Wartezeit den Taxischein förmlich aufgeschwatzt bekommen habe und dann letztendlich doch gewartet habe - zumal ich nur wissen wollte ob die Bahn fährt...


Ist doch ganz einfach, auch hier arbeiten halt Menschen und jeder legt gewisse Sachen auch anders aus. Ist doch heute schon so, der der am lautesten schreit wird immer einen Vorteil haben gegenüber denjenigen, der nicht laut auftritt.

Ist natürlich blöd wenn jeder machen darf wie er mag, ich habe derzeit nur einen Nebenjob - zwar nicht bei der Eisenbahn, allerdings sind dort Abläufe bis ins Detail vorgegeben.

Da habe ich gar nicht die Möglichkeit nach Lust und Laune zu entscheiden und wenn doch gibts ärger mit dem Gruppenleiter - aber gut sei es drum.

Ich hab beide male Gleichlaut "geschrien" und wie gesagt beim einen mal wollte ich nur wissen ob die S-Bahn fährt oder nicht, stattdessen hieß es, ja sie bekommen ein Taxi, so nach dem Motto nerv mich nicht mit deiner Blöden Frage sieh zu das du hier weg kommst.

Beim anderen mal habe ich gefragt, da ich ohnehin schon gut zwei Stunden zu spät war ob ich jetzt wirklich noch die Stunde warten muss? Da war die Antwort nach dem laut ich soll mich nicht so anstellen, die S-Bahn fährt doch in einer Stunde die kann ich jetzt auch noch warten.

Danke !

Mario-ICE, Donnerstag, 01.10.2020, 23:08 (vor 1993 Tagen) @ Reservierungszettel


Oder wie möchtest du mir erklären das ich einmal gut eine Stunde auf die S-Bahn habe warten müssen und ein anderes mal bei knapp 30 Minuten Wartezeit den Taxischein förmlich aufgeschwatzt bekommen habe und dann letztendlich doch gewartet habe - zumal ich nur wissen wollte ob die Bahn fährt...


Ist doch ganz einfach, auch hier arbeiten halt Menschen und jeder legt gewisse Sachen auch anders aus. Ist doch heute schon so, der der am lautesten schreit wird immer einen Vorteil haben gegenüber denjenigen, der nicht laut auftritt.


Ist natürlich blöd wenn jeder machen darf wie er mag, ich habe derzeit nur einen Nebenjob - zwar nicht bei der Eisenbahn, allerdings sind dort Abläufe bis ins Detail vorgegeben.

Da habe ich gar nicht die Möglichkeit nach Lust und Laune zu entscheiden und wenn doch gibts ärger mit dem Gruppenleiter - aber gut sei es drum.

Ich hab beide male Gleichlaut "geschrien" und wie gesagt beim einen mal wollte ich nur wissen ob die S-Bahn fährt oder nicht, stattdessen hieß es, ja sie bekommen ein Taxi, so nach dem Motto nerv mich nicht mit deiner Blöden Frage sieh zu das du hier weg kommst.

Beim anderen mal habe ich gefragt, da ich ohnehin schon gut zwei Stunden zu spät war ob ich jetzt wirklich noch die Stunde warten muss? Da war die Antwort nach dem laut ich soll mich nicht so anstellen, die S-Bahn fährt doch in einer Stunde die kann ich jetzt auch noch warten.

Und wieviel Leute arbeiten dort? Es gibt in verschiedenen Firmen Auslegungsfragen zu speziellen Themen. Man kann durchaus alles regeln und es wird immer Situationen geben, wo der Mitarbeiter in A und der Mitarbeiter in B unterschiedlich entscheiden. Handlungsspielräume gibt es überall, selbst bei Gerichten werden Urteile wieder einkassiert. Ich finde es gut, dass Mitarbeiter in speziellen Themen Entscheidungsspielräume gegeben werden.

Danke !

Reservierungszettel, KDU, Donnerstag, 01.10.2020, 23:27 (vor 1993 Tagen) @ Mario-ICE
bearbeitet von Reservierungszettel, Donnerstag, 01.10.2020, 23:29


Oder wie möchtest du mir erklären das ich einmal gut eine Stunde auf die S-Bahn habe warten müssen und ein anderes mal bei knapp 30 Minuten Wartezeit den Taxischein förmlich aufgeschwatzt bekommen habe und dann letztendlich doch gewartet habe - zumal ich nur wissen wollte ob die Bahn fährt...


Ist doch ganz einfach, auch hier arbeiten halt Menschen und jeder legt gewisse Sachen auch anders aus. Ist doch heute schon so, der der am lautesten schreit wird immer einen Vorteil haben gegenüber denjenigen, der nicht laut auftritt.


Ist natürlich blöd wenn jeder machen darf wie er mag, ich habe derzeit nur einen Nebenjob - zwar nicht bei der Eisenbahn, allerdings sind dort Abläufe bis ins Detail vorgegeben.

Da habe ich gar nicht die Möglichkeit nach Lust und Laune zu entscheiden und wenn doch gibts ärger mit dem Gruppenleiter - aber gut sei es drum.

Ich hab beide male Gleichlaut "geschrien" und wie gesagt beim einen mal wollte ich nur wissen ob die S-Bahn fährt oder nicht, stattdessen hieß es, ja sie bekommen ein Taxi, so nach dem Motto nerv mich nicht mit deiner Blöden Frage sieh zu das du hier weg kommst.

Beim anderen mal habe ich gefragt, da ich ohnehin schon gut zwei Stunden zu spät war ob ich jetzt wirklich noch die Stunde warten muss? Da war die Antwort nach dem laut ich soll mich nicht so anstellen, die S-Bahn fährt doch in einer Stunde die kann ich jetzt auch noch warten.


Und wieviel Leute arbeiten dort?

Das weiß ich leider nicht genau, laut Internetauftritt sollen es 6.000 sein.

Es gibt in verschiedenen Firmen Auslegungsfragen zu speziellen Themen. Man kann durchaus alles regeln und es wird immer Situationen geben, wo der Mitarbeiter in A und der Mitarbeiter in B unterschiedlich entscheiden.

Du möchtest mir also erklären das weniger als 30 Minuten im Gegensatz zu 60 Minuten Auslegungssache ist zumal ich beim ersten Fall gar nichts gefordert habe sondern nur eine Frage gestellt habe.

Handlungsspielräume gibt es überall, selbst bei Gerichten werden Urteile wieder einkassiert. Ich finde es gut, dass Mitarbeiter in speziellen Themen Entscheidungsspielräume gegeben werden.

Keine Frage nur die Ausgabe von Taxischeinen sollte doch festgelegt sein.

Gerichte sind allerdings nicht die Bahn sondern nochmal viel komplexer ;)

Da reichen einfache Regeln:

- keine Verbindung mehr verfügbar -> Taxischein
- Vorhergehende Verspätung -> nächste Verbindung erst nach über 30 Minuten Taxischein auf Nachfrage.

Wenn diese Regeln für alle gelten hätte man mir im Fall 1 meine Frage beantwortet und in Fall 2 einen Taxischein gegeben.

Du kannst so nun jeden beliebigen Fall damit beantworten - einfach oder?

Glaub' einfach, was Du möchtest ...

ICE2020, Donnerstag, 01.10.2020, 22:35 (vor 1993 Tagen) @ Mario-ICE
bearbeitet von ICE2020, Donnerstag, 01.10.2020, 22:38

Dieses Forum und gewisse User sind doch bekannt hier Fälle bewusst zu konstruieren. Mir ist keine Leitstelle bekannt, die bei Bekanntwerden von Stränden von Reisenden nicht im Rahmen ihrer Möglichkeit die Reisenden in geeigneter Weise weiterbefördert bzw. In Hotels untergebracht haben.

Dem muss ich leider widersprechen. jedenfalls in Bezug auf Mitarbeiter vor Ort (zu Leitstellen kann ich nichts sagen). Ich habe selber beispielsweise 2015 erlebt, dass die Ausstellung eines Hotelgutscheins an einem großen deutschen Bahnhof für eine Familie mit 2 Kindern, dadurch ein Säugling, verweigert wurde, obwohl erstens gültige Tickets vorlagen (sogar teure, ganz reguläre Flexpreise) und das Stranden ganz klar durch die hohe Verspätung eines Zuges und daraus resultierendem Verpassen des letzten Anschlusszuges bedingt war. Begründung: Es handele sich "offensichtlich"um Flüchtlinge, da werde man "natürlich" keinen Hotelgutschein ausstellen. Die Angelegenheit ließ sich dann noch regeln und am nächsten Tag mit dem Bahnhofsmanagement aufarbeiten, aber es zeigt, dass es nicht immer so rosig ist, wie Du zu meinen scheinst.

Insofern halte ich es nur für geboten, dass diese Dinge rechtsverbindlich geregelt werden, denn wie man ja auch hier lesen konnte, gibt es anscheinend immer wieder Mitarbeiter, die meinen, nicht nur das Bestehen eines Anspruchs sondern auch noch das Aussehen / den Aufenthaltsstatus / den Lebensentwurf der Fahrgäste beurteilen zu müssen, und diese Aspekte tun einfach nichts zur Sache. Alleine schon die Aussagen hierzu im Thread (warum mussten die mit ihren Kindern so spät unterwegs sein) sind herablassend und nicht professionell.

Glaub' einfach, was Du möchtest ...

Mario-ICE, Donnerstag, 01.10.2020, 22:46 (vor 1993 Tagen) @ ICE2020

Dieses Forum und gewisse User sind doch bekannt hier Fälle bewusst zu konstruieren. Mir ist keine Leitstelle bekannt, die bei Bekanntwerden von Stränden von Reisenden nicht im Rahmen ihrer Möglichkeit die Reisenden in geeigneter Weise weiterbefördert bzw. In Hotels untergebracht haben.


Dem muss ich leider widersprechen. jedenfalls in Bezug auf Mitarbeiter vor Ort (zu Leitstellen kann ich nichts sagen). Ich habe selber beispielsweise 2015 erlebt, dass die Ausstellung eines Hotelgutscheins an einem großen deutschen Bahnhof für eine Familie mit 2 Kindern, dadurch ein Säugling, verweigert wurde, obwohl erstens gültige Tickets vorlagen (sogar teure, ganz reguläre Flexpreise) und das Stranden ganz klar durch die hohe Verspätung eines Zuges und daraus resultierendem Verpassen des letzten Anschlusszuges bedingt war. Begründung: Es handele sich "offensichtlich"um Flüchtlinge, da werde man "natürlich" keinen Hotelgutschein ausstellen. Die Angelegenheit ließ sich dann noch regeln und am nächsten Tag mit dem Bahnhofsmanagement aufarbeiten, aber es zeigt, dass es nicht immer so rosig ist, wie Du zu meinen scheinst.

Was nützt dir jetzt ein verbriefter Rechtsanspruch, wenn der Mitarbeiter vor Ort trotzdem anders entscheidet, auch wenn er nicht im Recht ist?


Insofern halte ich es nur für geboten, dass diese Dinge rechtsverbindlich geregelt werden, denn wie man ja auch hier lesen konnte, gibt es anscheinend immer wieder Mitarbeiter, die meinen, nicht nur das Bestehen eines Anspruchs sondern auch noch das Aussehen / den Aufenthaltsstatus / den Lebensentwurf der Fahrgäste beurteilen zu müssen, und diese Aspekte tun einfach nichts zur Sache. Alleine schon die Aussagen hierzu im Thread (warum mussten die mit ihren Kindern so spät unterwegs sein) sind herablassend und nicht professionell.

Ich habe nichts gegen Rechtsansprüche, es sollten aber Entschädigungen auch nur gezahlt werden, wenn ein Bahnverschulden auch nachgewiesen werden kann. Wohlgemerkt es geht um den Entschädigungsanspruch und nicht um die Hilfe in Tagesrandlagen.

Ich behaupte einfach mal, die Betrugsversuche der Kundschaft ist wesentlich höher als das Fehlverhalten von Mitarbeitern.

Glaub' einfach, was Du möchtest ...

ICE2020, Donnerstag, 01.10.2020, 23:11 (vor 1993 Tagen) @ Mario-ICE

Was nützt dir jetzt ein verbriefter Rechtsanspruch, wenn der Mitarbeiter vor Ort trotzdem anders entscheidet, auch wenn er nicht im Recht ist?

Ich gehe davon aus, dass bei einer eindeutig rechtlichen Regelung und entsprechenden Dienstanweisungen die meisten Mitarbeiter korrekt handeln, und es bei bedauerlichen Einzelfällen bleibt. Diese kann man dann aber im Zweifelsfall bei einer klaren Regelung auch besser aufarbeiten, da eventuelles Fehlverhalten offensichtlich ist. Ich gehe auch davon aus, dass es im Interesse der meisten Mitarbeiter ist, eine rechtlich eindeutige Regelung zu haben, da man Diskussionen wie "das wurde da aber anders gemacht", damit besser aus dem Weg gehen kann.

Insofern halte ich es nur für geboten, dass diese Dinge rechtsverbindlich geregelt werden, denn wie man ja auch hier lesen konnte, gibt es anscheinend immer wieder Mitarbeiter, die meinen, nicht nur das Bestehen eines Anspruchs sondern auch noch das Aussehen / den Aufenthaltsstatus / den Lebensentwurf der Fahrgäste beurteilen zu müssen, und diese Aspekte tun einfach nichts zur Sache. Alleine schon die Aussagen hierzu im Thread (warum mussten die mit ihren Kindern so spät unterwegs sein) sind herablassend und nicht professionell.

Ich habe nichts gegen Rechtsansprüche, es sollten aber Entschädigungen auch nur gezahlt werden, wenn ein Bahnverschulden auch nachgewiesen werden kann. Wohlgemerkt es geht um den Entschädigungsanspruch und nicht um die Hilfe in Tagesrandlagen.

Dem stimme ich zu, ich finde sowieso – unabhängig von Entschädigungen – dass die Bahn offensiver kommunizieren sollte, dass es eben viele Situationen gibt – auch jenseits von Stürmen und solchen Großlagen – wo sie eben nicht für Verspätungen etc. verantwortlich ist.

Ich behaupte einfach mal, die Betrugsversuche der Kundschaft ist wesentlich höher als das Fehlverhalten von Mitarbeitern.

Das kann ich mir gut vorstellen, manchmal erlebt man ja schon das extreme Verhalten von anderen Fahrgästen (wir haben 20 Minuten Verspätung, dann dürfen wir jetzt doch sicher in die 1. Klasse, um nur ein Beispiel zu nennen. Das macht natürlich umgekehrt das Fehlverhalten von Mitarbeitern nicht besser.

STOP !!!!

Garfield_1905, Donnerstag, 01.10.2020, 22:54 (vor 1993 Tagen) @ ICE2020

Insofern halte ich es nur für geboten, dass diese Dinge rechtsverbindlich geregelt werden, denn wie man ja auch hier lesen konnte, gibt es anscheinend immer wieder Mitarbeiter, die meinen, nicht nur das Bestehen eines Anspruchs sondern auch noch das Aussehen / den Aufenthaltsstatus / den Lebensentwurf der Fahrgäste beurteilen zu müssen, und diese Aspekte tun einfach nichts zur Sache. Alleine schon die Aussagen hierzu im Thread (warum mussten die mit ihren Kindern so spät unterwegs sein) sind herablassend und nicht professionell.

Das geht unter die Gürtellinie und ist so nicht in Ordnung ! Das ist eine Unverschämtheit ! Ich habe bisher noch jedem geholfen, egal was für eine Hauptfarbe, welche sexuelle Orientierung oder 'wasweißich'. Da überlege ich nicht (meistens kriege ich das aus der Entfernung auch gar nicht mit !), sondern versuche nur eine Lösung zu finden, egal, wie ich die einen Tag später ggfs. begründen muß.

Als Mensch aber darf ich mich doch wohl fragen (= fragen !!!), warum Kinder mit 4, 5 Jahren um Mitternacht noch unterwegs sein müssen. Dafür mag es im Einzelfall ja Gründe geben. Und wenn Du mir unterstellst, das würde meine Tätigkeit beeinflussen, dann bestenfalls dahin, das ich in solchen Fällen besonders bemüht bin, eine rasche und saubere Lösung zu finden.

Das 'herablassend und wenig professionell' zu finden nehme ich Dir persönlich übel ! Und das ist dann meinetwegen wenig professionell ...

Entschuldigung

ICE2020, Donnerstag, 01.10.2020, 23:25 (vor 1993 Tagen) @ Garfield_1905

Das geht unter die Gürtellinie und ist so nicht in Ordnung ! Das ist eine Unverschämtheit ! Ich habe bisher noch jedem geholfen, egal was für eine Hauptfarbe, welche sexuelle Orientierung oder 'wasweißich'. Da überlege ich nicht (meistens kriege ich das aus der Entfernung auch gar nicht mit !), sondern versuche nur eine Lösung zu finden, egal, wie ich die einen Tag später ggfs. begründen muß.

Als Mensch aber darf ich mich doch wohl fragen (= fragen !!!), warum Kinder mit 4, 5 Jahren um Mitternacht noch unterwegs sein müssen. Dafür mag es im Einzelfall ja Gründe geben. Und wenn Du mir unterstellst, das würde meine Tätigkeit beeinflussen, dann bestenfalls dahin, das ich in solchen Fällen besonders bemüht bin, eine rasche und saubere Lösung zu finden.

Das 'herablassend und wenig professionell' zu finden nehme ich Dir persönlich übel ! Und das ist dann meinetwegen wenig professionell ...

Dann entschuldige ich mich für meine Wortwahl, ich wollte Dir nicht aus meinen eigenen, manchmal negativen Erfahrungen heraus persönlich zu nahe treten. Ich möchte jedoch anmerken, dass Dein Ursprungspost zumindest irreführend formuliert war, wie ja auch schon andere angemerkt haben. Natürlich darf man persönlich seine Meinung zu allen möglichen Sachverhalten haben, und ich bin mir ganz sicher, dass man da so einiges erlebt. Nur finde ich es halt erstens wichtig, dass man sich immer wieder klar macht, dass diese Meinung immer nur auf Grundlage einer Momentaufnahme gebildet wird – vielleicht war die Familie echt in einer Notlage, dass sie noch fahren musste, was auch immer. Zum anderen – ganz allgemein gesprochen – sollte die persönliche Meinung eben nicht das Handeln beeinflußen (weder positiv noch negativ), sondern es sollte allgemeine Kriterien geben, nach denen man vorgeht.

Ich muss auch ergänzen, dass meine allermeisten Erfahrungen positiv sind, aber wie es so ist, prägen sich die negativen – es gab durchaus noch mehr, als die geschilderte Begebenheit, manchmal besonders ein, und ich weiß, dass es für Personen, die direkt betroffen (und nicht nur als Beobachter) noch schlimmer ist. Insofern nochmals sorry, es sollte mehr allgemeiner Hinweis als persönlicher Angriff sein.

Entschädigungspflicht unabhängig von Übernachtung/Taxi?

MC_Hans, 8001376, Donnerstag, 01.10.2020, 19:53 (vor 1993 Tagen) @ Garfield_1905
bearbeitet von MC_Hans, Donnerstag, 01.10.2020, 19:56

Die Frage ist zunächst, was die Mutti mit 2 Kindern um diese Zeit da noch macht.

Das soll ruhig die Frage sein, nur tut es rein gar nichts zur Sache und es geht außer die Fahrgäste selbst niemanden etwas an. Erst recht nicht den Beförderer.

Whataboutism at its best.

Stimmt !

Garfield_1905, Donnerstag, 01.10.2020, 20:06 (vor 1993 Tagen) @ MC_Hans

Das soll ruhig die Frage sein, nur tut es rein gar nichts zur Sache und es geht außer die Fahrgäste selbst niemanden etwas an. Erst recht nicht den Beförderer.

Das geht niemanden etwas an. Aber fragen darf sich das doch trotzdem, oder ?

Stimmt !

MC_Hans, 8001376, Donnerstag, 01.10.2020, 21:01 (vor 1993 Tagen) @ Garfield_1905

Aber fragen darf sich das doch trotzdem, oder ?

Das wird man in einem freien Land ja wohl noch sagen dürfen! Menno!

Hehehe, gerne im Zweifel mit richtigem Satzbau. Aber auch darum ging's hier nicht, hehe.

Übrigens gab's da auch mal bei extra 3 eine ganz spezielle Rubrik: https://www.youtube.com/watch?v=BA9TjJ8ycDA&t=161

Was hat denn das damit zu tun ?

Garfield_1905, Donnerstag, 01.10.2020, 19:20 (vor 1993 Tagen) @ Der Blaschke

Dass es dafür dann auch noch Applaus von Bahnbefürwortern gibt, dazu sollte man dann tatsächlich besser schweigen. Es ist hochnotpeinlich.

Dafür hast Du Dich aber sehr ausführlich dazu geäußert. Es ist meine Meinung, die ich schon lange vertrete und die wirst Du schon ertragen müssen

Versicherung ist das Stichwort

Sportdiesel612, Donnerstag, 01.10.2020, 20:31 (vor 1993 Tagen) @ Der Blaschke


Im Ergebnis werden Fahrgäste bei Sturm, Schnee, Hitze, Kälte sicherheitshalber von vornherein wegbleiben. Beim Auto gibt's die Probleme so gut wie gar nicht.

Es ist auch für die Eisenbahn kein Problem, sich gegen Unwetterschäden zu versichern. Dass das einen geringen Einfluß auf die Fahrpreise hat, ist klar. Aber den zahlt der Kunde, wenn er weiß: die Bahn sorgt für mich.

och, da gibt es bestimmt bald eine direkte Versicherung für die Kunden
https://www.bahn.de/p/view/angebot/versicherungen/sparpreis.shtml
wird um die jetzt ausgeschlossenen Fälle ergänzt.

Oder es wird ein Tarif automatisch ergänzt, z.B. der Flexpreis, oder Bonuspunkte oder nur 1. Kl. oder ...

Bloß die Eisenbahn nicht attraktiv werden lassen.

Mario-ICE, Donnerstag, 01.10.2020, 22:18 (vor 1993 Tagen) @ Der Blaschke

Hallo.

Wie man als Eisenbahnbefürworter eine solche Entscheidung begrüßen kann, ist nicht nachvollziehbar.

Die Frage stellt sich für mich gar nicht.


Gerichte werden da kaum was entscheiden. Die meisten Fahrgäste werden eine Ablehnung als gegeben hinnehmen angesichts der ohnehin geringen Summen.

Und ganz spannend ist es, dann Abgrenzungen in der Praxis festzulegen. Sturm in Norddeutschland und in Süddeutschland wird der Verkehr miteingestellt. Dann muss ich der DB beweisen, dass sehr wohl ein ICE da gewesen wäre und sehr wohl ein Zugführer, Lokführer und 3 Zugbegleiter - was die DB negieren wird. Vor Gericht streiten wir uns dann über Umlaufpläne und Personaldienstpläne. Wegen 100 Euro.

Das ist in der Tat spannend


Von den Bäumen, die die DB jetzt nicht mehr fällen muss, will ich gar nicht erst anfangen.

Die aber oft auf privaten Grundstücken stehen.


Da wäre ich doch mal sehr gespannt, wie sich die Befürworter solcher Regelungen KONKRETE ABGRENZUNGEN vorstellen. Auf Vorschläge und Ideen bin ich sehr gespannt!


Die Entscheidung ist einfach nur lächerlich. Wird ausschließlich negative Publicity geben. Wenn die alleinerziehende Mama mit 2 Kindern strandet und die Nacht und den nächsten Tag im Bahnhof verbringen muss, weil sie kein Geld für Hotel und Taxis hat und deswegen nicht nach Hause kommt.

Völlig konstruierter Fall,

Im Ergebnis werden Fahrgäste bei Sturm, Schnee, Hitze, Kälte sicherheitshalber von vornherein wegbleiben. Beim Auto gibt's die Probleme so gut wie gar nicht.

Aha, nur die Aussicht auf Entschädigung bei Sturmlage lässt die Leute in den Zug steigen?

Es ist auch für die Eisenbahn kein Problem, sich gegen Unwetterschäden zu versichern. Dass das einen geringen Einfluß auf die Fahrpreise hat, ist klar. Aber den zahlt der Kunde, wenn er weiß: die Bahn sorgt für mich.

Wer behauptet denn das sie sich nicht um die Kunden kümmert?


Aber klar, soviel Eisenbahn ist dann entgegen all der Sonntagsreden eben doch nicht gewollt.

Deine Interpretation?

Dass es dafür dann auch noch Applaus von Bahnbefürwortern gibt, dazu sollte man dann tatsächlich besser schweigen. Es ist hochnotpeinlich.

Findest du?

Schöne Grüße von jörg

Gruß zurück

Bloß die Eisenbahn nicht attraktiv werden lassen ...

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Donnerstag, 01.10.2020, 23:21 (vor 1993 Tagen) @ Mario-ICE

Hallo.

Und ganz spannend ist es, dann Abgrenzungen in der Praxis festzulegen. Sturm in Norddeutschland und in Süddeutschland wird der Verkehr miteingestellt. Dann muss ich der DB beweisen, dass sehr wohl ein ICE da gewesen wäre und sehr wohl ein Zugführer, Lokführer und 3 Zugbegleiter - was die DB negieren wird. Vor Gericht streiten wir uns dann über Umlaufpläne und Personaldienstpläne. Wegen 100 Euro.

Das ist in der Tat spannend

In der Praxis bin ich der Ansicht des EVU faktisch ausgeliefert.

Im Ergebnis werden Fahrgäste bei Sturm, Schnee, Hitze, Kälte sicherheitshalber von vornherein wegbleiben. Beim Auto gibt's die Probleme so gut wie gar nicht.

Aha, nur die Aussicht auf Entschädigung bei Sturmlage lässt die Leute in den Zug steigen?

Nein. Aber die Sorge, 'allein gelassen' zu werden, führt sicher nicht zu mehr Vertrauen in die Eisenbahn. Und ich meine damit das Gefühl. Ob das von der Realität gedeckt ist, ist zweitrangig. Die Berichterstattung wird oberflächlich wahrgenommen: die Bahn will mir nicht helfen. Das kommt beim Kunden an.

Es ist auch für die Eisenbahn kein Problem, sich gegen Unwetterschäden zu versichern. Dass das einen geringen Einfluß auf die Fahrpreise hat, ist klar. Aber den zahlt der Kunde, wenn er weiß: die Bahn sorgt für mich.

Wer behauptet denn das sie sich nicht um die Kunden kümmert?

Siehe oben.

Aber klar, soviel Eisenbahn ist dann entgegen all der Sonntagsreden eben doch nicht gewollt.

Deine Interpretation?

Ja, meine. Ich hab's ja geschrieben. Dann meine ich das auch so.

Dass es dafür dann auch noch Applaus von Bahnbefürwortern gibt, dazu sollte man dann tatsächlich besser schweigen. Es ist hochnotpeinlich.

Findest du?

Ja, meine ich.


Schöne Grüße von jörg

+1

RenateMD, Freitag, 02.10.2020, 09:12 (vor 1992 Tagen) @ Der Blaschke

- kein Text -

Keine Entschädigung mehr bei Verspätungen wg höherer Gewalt

Knochendochen, Donnerstag, 01.10.2020, 19:20 (vor 1993 Tagen) @ Henrik

Absoluter Blödsinn. Wie kann man nur auf so eine bescheuerte Idee kommen. Absolut verbraucherfeindlich. Anstatt vonirgendeinem Deutschlandtakt zu faseln, sollte man lieber man dafür sorgen, dass solche absolut beschränkten Regelungen nicht eingeführt werden.

Sorry für die Ausdrucksweise.

Da können die Bahnen wirklich mal zeigen,...

heinz11, Donnerstag, 01.10.2020, 19:50 (vor 1993 Tagen) @ Henrik

...was ihnen ihre Fahrgäste wert sind. Es geht ja "nur" darum, von der Pflicht zur Entschädigung befreit zu sein. Wer hindert denn die EVU daran, eine entsprechende Klausel in ihre BB aufzunehem, so daß eine Selbstbindung erfolgt?

Aber ich teile da Blaschis Skepsis, das wird wohl nix werden.

Da können die Bahnen wirklich mal zeigen,...

GibmirZucker, Donnerstag, 01.10.2020, 19:56 (vor 1993 Tagen) @ heinz11

Ja, je nachdem welches EVU an einer Verspätung beteiligt ist, gibt es unterschiedliche Rechte, klar.

Nur Entschädigung oder auch Hotel/Taxi bei höherer Gewalt?

JumpUp, Donnerstag, 01.10.2020, 20:15 (vor 1993 Tagen) @ Henrik

Was mir nicht klar wird:

Bezieht sich diese "Höhere Gewalt" Klausel nur auf Entschädigung bei Verspätungen (25% bzw 50 % bei ein oder zwei Stunden Verspätung) oder geht es zusätzlich auch um die Beförderung mit Taxi bzw. Hotelübernachtung wenn die letzten Verbindungen verpasst wird?

Wenn es "nur" um Entschädigung bei Verspätungen geht, könnte ich noch damit leben.... Insofern garantiert bleibt, dass der Kunde nachts nicht im Regen stehen gelassen wird und unabhängig der Verspätungsart zu seinem Ziel befördert wird

Meine Meinung dazu

Garfield_1905, Donnerstag, 01.10.2020, 20:31 (vor 1993 Tagen) @ JumpUp

Was mir nicht klar wird:

Bezieht sich diese "Höhere Gewalt" Klausel nur auf Entschädigung bei Verspätungen (25% bzw 50 % bei ein oder zwei Stunden Verspätung) oder geht es zusätzlich auch um die Beförderung mit Taxi bzw. Hotelübernachtung wenn die letzten Verbindungen verpasst wird?

Wenn es "nur" um Entschädigung bei Verspätungen geht, könnte ich noch damit leben.... Insofern garantiert bleibt, dass der Kunde nachts nicht im Regen stehen gelassen wird und unabhängig der Verspätungsart zu seinem Ziel befördert wird

Das ist auch für mich eine interessante und wichtige Frage.

Ich wäre allerdings der Meinung, das es bei der bisherigen Regelung bleibt, das es bei den letzten Verbindungen so bleibt wie bisher. Ich hätte keine Lust mitten in der Nacht mich auch noch damit zu beschäftigen, warum die Leute gestrandet sind, wenn unser Zug verspätet ist. Sie sind gestrandet und brauchen Hilfe - fertig !

Und selbst wenn man daran irgendwas ändert, werde ich ganz sicher keine Fahrgäste mitten in der Nacht irgendwo sich selbst überlassen, vorausgesetzt das sie sich nicht ganz offensichtlich selbst in diese Lage gebracht haben. Und nein, ich werde dazu keine Beispiele bringen und das auch nicht weiter erläutern. ;-)

Ich bin aber der Meinung, das es bei der Einreichung der FGR, also Verspätungen >60min, eine Rolle spielen sollte, ob ein Verschulden der Bahn, wie immer man das dann auch definieren mag, vorliegt oder eben 'höhere gewalt'.

Für den Fahrgast kein guter Tag, dafür knallen bei EVUs...

ICE619, München, Donnerstag, 01.10.2020, 21:47 (vor 1993 Tagen) @ Henrik
bearbeitet von ICE619, Donnerstag, 01.10.2020, 21:48

...und womöglich auch bei den Mitarbeitern der Servicecenter Fahrgastrechte die Sektkorken.
Ich muss ehrlich zugeben, ich hätte vorhin kotzen können als ich davon hier erfahren hab.
Sehr sehr trauriger und schlechter Tag.
Insbesondere deshalb, weil es eher danach aussah, dass der Druck auf die EVUs steigen wird und ggf auch 100% Entschädigungen in Zukunft geben wird.

Für den Fahrgast kein guter Tag, dafür knallen bei EVUs...

Mario-ICE, Donnerstag, 01.10.2020, 22:10 (vor 1993 Tagen) @ ICE619

...und womöglich auch bei den Mitarbeitern der Servicecenter Fahrgastrechte die Sektkorken.
Ich muss ehrlich zugeben, ich hätte vorhin kotzen können als ich davon hier erfahren hab.
Sehr sehr trauriger und schlechter Tag.
Insbesondere deshalb, weil es eher danach aussah, dass der Druck auf die EVUs steigen wird und ggf auch 100% Entschädigungen in Zukunft geben wird.

Sehr gute Entscheidung, ich kann halt nur ein EVU dafür verantwortlich machen, was ich auch selbst zu verantworten habe.

Für den Fahrgast kein guter Tag, dafür knallen bei EVUs...

GibmirZucker, Donnerstag, 01.10.2020, 22:27 (vor 1993 Tagen) @ Mario-ICE

Das ist der Punkt. Was hat ein EVU selbst zu verantworten und was nicht? Starker Schneefall wie seit 15 Jahren nicht mehr und Schneeverwehungen. Gleich Unwetter, keine Entschädigung. Dagegen kann argumentiert werden: am Berninapass fahren bei noch stärkerem Schneefall Züge. Fehler des Infrastruktur-Betreibers, dass er keine guten Schneeschleudern in Bereitschaft hält. Gegenargument: soviel Schnee gab es schon 15 Jahre nicht mehr. Antwort: schon, aber vor 50 Jahren waren solche Mengen normal. Und da fuhren die Züge. Am Ende streiten 5 Anwälte für Gericht und lassen Expertisen bin Meteorologen und Historikern einholen. Das generiert mehr Kosten, aka jetzt 500 Fahrgästen ihre 25 Prozent zu erstatten.

Für den Fahrgast kein guter Tag, dafür knallen bei EVUs...

Reservierungszettel, KDU, Donnerstag, 01.10.2020, 22:33 (vor 1993 Tagen) @ GibmirZucker

Das ist der Punkt. Was hat ein EVU selbst zu verantworten und was nicht? Starker Schneefall wie seit 15 Jahren nicht mehr und Schneeverwehungen. Gleich Unwetter, keine Entschädigung. Dagegen kann argumentiert werden: am Berninapass fahren bei noch stärkerem Schneefall Züge. Fehler des Infrastruktur-Betreibers, dass er keine guten Schneeschleudern in Bereitschaft hält. Gegenargument: soviel Schnee gab es schon 15 Jahre nicht mehr. Antwort: schon, aber vor 50 Jahren waren solche Mengen normal. Und da fuhren die Züge. Am Ende streiten 5 Anwälte für Gericht und lassen Expertisen bin Meteorologen und Historikern einholen. Das generiert mehr Kosten, aka jetzt 500 Fahrgästen ihre 25 Prozent zu erstatten.

Deutschland ≠ Schweiz.

Wenn in Deutschland Probleme durch Schneefall auftreten ist das höhere Gewalt, das war die letzten Jahre so und wird sich auch nicht mehr ändern.

Für den Fahrgast kein guter Tag, dafür knallen bei EVUs...

GibmirZucker, Donnerstag, 01.10.2020, 22:18 (vor 1993 Tagen) @ ICE619

Die Mitarbeiter tun ihren Job. Und werden kein begeistert sein, bei jedem Antrag vzu prüfen, ob es höhere Gewalt war oder nicht. Was auch in der Praxis schwer zu überprüfen ist. Beispiel:
Wegen Unwetter (gleich höhere Gewalt) kommt der Alex in Schwandorf 45 Minuten zu spät an. RE nach Nürnberg ist schon längst weg. Daher eine Stunde später, IC nach Stuttgart, IC nach Singen. Keine Entschädigung, weil höhere Gewalt.
Nur fällt wegen eines technischen Defektes der Go Ahead von Nürnberg nach Stuttgart aus. Mit egal. Nur, wäre der Alex pünktlich in Schwandorf angekommen, wäre mein Go Ahead eh nicht gefahren. Ankunft in Singen so oder so eine Stunde später. Bekomme ich jetzt die Entschädigung oder nicht?

Für den Fahrgast kein guter Tag, dafür knallen bei EVUs...

Reservierungszettel, KDU, Donnerstag, 01.10.2020, 22:29 (vor 1993 Tagen) @ GibmirZucker

Die Mitarbeiter tun ihren Job. Und werden kein begeistert sein, bei jedem Antrag vzu prüfen, ob es höhere Gewalt war oder nicht. Was auch in der Praxis schwer zu überprüfen ist. Beispiel:
Wegen Unwetter (gleich höhere Gewalt) kommt der Alex in Schwandorf 45 Minuten zu spät an. RE nach Nürnberg ist schon längst weg. Daher eine Stunde später, IC nach Stuttgart, IC nach Singen. Keine Entschädigung, weil höhere Gewalt.
Nur fällt wegen eines technischen Defektes der Go Ahead von Nürnberg nach Stuttgart aus. Mit egal. Nur, wäre der Alex pünktlich in Schwandorf angekommen, wäre mein Go Ahead eh nicht gefahren. Ankunft in Singen so oder so eine Stunde später. Bekomme ich jetzt die Entschädigung oder nicht?

Da kommt es wohl drauf an welche zusätzliche Verspätung dir dadurch entsteht.

Um das mal Zeitlich zu schreiben:

A->B

B->C

C->D

Ankunft in B +45 wegen höherer Gewalt.

Daher nächster Zug von B nach C, Ankunft in C +65 (weitere Leichte Verzögerung) aber durch die fahrt von A nach B kein Anspruch, trotz über +60.

In C wird der nächste Takt noch erreicht.

Unterwegs gibts eine Oberleitungsstörung und D wird mit insgesamt +140 erreicht.

Theoretisch gibts dann eine Entschädigung, ob das Praktisch auch der Fall ist wird sich zeigen...

Für den Fahrgast kein guter Tag, dafür knallen bei EVUs...

GibmirZucker, Donnerstag, 01.10.2020, 22:45 (vor 1993 Tagen) @ Reservierungszettel

Theoretisch und praktisch. Eben. Und der Mitarbeiter im Servicecenter wird dann alle Möglichkeiten durchspielen müssen und hat dann noch einen Kunden in der Leitung, der rummotzt, weil er aus seiner Sicht doch Anspruch hat! Da knallen keine Sektkorken, da nimmt er eher den in einer Wasserflasche getarnten Schnaps zur Beruhigung!

Für den Fahrgast kein guter Tag, dafür knallen bei EVUs...

Dieter4711, Sonntag, 04.10.2020, 14:13 (vor 1990 Tagen) @ Reservierungszettel

Eine Oberleitungsstörung ist doch auch "höhere" Gewalt.

Alles in alle sehr problematisch. Im Prinzip kann bei jeder Störung erst einmal die Veratwortug des Unternehmens für die Störung verneint werden.
Bei mangelhafter Wartung der Fahrzeuge veratwortet dann nicht der Bahnbetreiber selbst, sondern das die Wartung ausführende Unternehmen die Störung.

Alles in allem ist diese Regelung für alle Beteiligten nicht erfreulich. Da nehm ich den Bahnbetreiber ausdrücklich mit dazu, denn dieser wird sich ggf. von den Investoren auhören müssen: Warum hast du (aus Kulan) Entschädigungen geleistet obwohl du nicht verpflichtet warst.

Für den Fahrgast kein guter Tag, dafür knallen bei EVUs...

Reservierungszettel, KDU, Sonntag, 04.10.2020, 14:16 (vor 1990 Tagen) @ Dieter4711

Eine Oberleitungsstörung ist doch auch "höhere" Gewalt.

Wenn es durch Unwetter wie Sturm verursacht ist ja, wenn sie durch einen Zug der die Oberleitung runtergerissen hat nicht.

In meinem Beispiel gehe ich von Nummer zwei aus.


Alles in alle sehr problematisch. Im Prinzip kann bei jeder Störung erst einmal die Veratwortug des Unternehmens für die Störung verneint werden.
Bei mangelhafter Wartung der Fahrzeuge veratwortet dann nicht der Bahnbetreiber selbst, sondern das die Wartung ausführende Unternehmen die Störung.

Alles in allem ist diese Regelung für alle Beteiligten nicht erfreulich. Da nehm ich den Bahnbetreiber ausdrücklich mit dazu, denn dieser wird sich ggf. von den Investoren auhören müssen: Warum hast du (aus Kulan) Entschädigungen geleistet obwohl du nicht verpflichtet warst.

Relativierung

sflori, Sonntag, 04.10.2020, 14:36 (vor 1990 Tagen) @ Dieter4711

Eine Oberleitungsstörung ist doch auch "höhere" Gewalt.
Im Prinzip kann bei jeder Störung erst einmal die Veratwortug des Unternehmens für die Störung verneint werden.

Die Definition von "höherer Gewalt" umfasst stets auch das außergewöhnliche, das extreme. Orkan über Europa = außergewöhnlich. Eyjafjallajökull = außergewöhnlich. OL-Störung beim Netz... naja... das wissen wir hier alle am besten, dass es nicht außergewöhnlich ist. ;)

Es ist daher also nicht möglich, alles leichtfertig auf höhere Gewalt zu schieben.


Bye. Flo.

Wie kommen Sie darauf?

Gast, Freitag, 02.10.2020, 08:27 (vor 1992 Tagen) @ Henrik

Werter Henrik,

aus den angegebenen Quellen lese ich heraus, daß es keine EU-seitige Verpflichtung mehr geben soll, bei „höherer Gewalt“ zu „entschädigen“ (was immer damit präzise gemeint sein mag, diese Unklarheit wurde ja in anderen Antworten schon angesprochen). Nirgends lese ich hingegen

„EU verbietet Bahnunternehmen Entschädigungen bei höherer Gewalt“

oder

„Bahn will ihre AGB auf die neue EU-Minimalvorgabe verschlechtern“.

Wie kommen die Zeitungstexte, Sie und andere Antwortende zur Annahme, es würde sich für Fahrgäste etwas verschlechtern? Sind denn diesbezügliche Planungen der Bahn bekannt?

Mit freundlichem Gruß
Gast

--
„Nur Diebe und Terroristen setzen Masken auf.“
Vittorio Sgarbi

Weil sie es nun können

Hansjörg, Freitag, 02.10.2020, 09:52 (vor 1992 Tagen) @ Gast

- kein Text -

Wann tritt dieser Scheuer endlich zurück

Bambalouni, Bielefeld / Jena, Freitag, 02.10.2020, 10:06 (vor 1992 Tagen) @ Henrik

Hat der Mann jemals einwas sinnvolles durchgebracht. Seine Maut ist völlig in die Hose gegangen und nun hat er auch noch in der EU eine Schwächung der Fahrgastrechte durchgesetzt. Dieser Mann gehört abgewählt und über mindestens 10 Jahre im Niedriglohnsektor zur Zwangsarbeit verpflichtet.

Und weiterhin Papierkram

Rudi, Freitag, 02.10.2020, 10:22 (vor 1992 Tagen) @ Henrik

In Zeiten von Online-Tickets wäre es technisch kein Problem, entweder wenigstens Entschädigungsforderungen online einreichen zu können, oder aber sogar automatische Gutschriften zu veranlassen. Das wäre mal verbraucherfreundlich!
(Ist bei Flugreisen ähnlich bzw. sogar noch umständlicher)

Ist in Arbeit.

Paladin, Hansestadt Rostock / Güstrow, Freitag, 02.10.2020, 12:10 (vor 1992 Tagen) @ Rudi

- kein Text -

Ist in Arbeit.

ICE619, München, Freitag, 02.10.2020, 12:20 (vor 1992 Tagen) @ Paladin

Seit wieviel Jahren? 8-10?

Vermutlich nicht mit Top-Prio

Rudi, Freitag, 02.10.2020, 14:51 (vor 1992 Tagen) @ Paladin

Ist ein Zeithorizont bekannt oder weiß man woran es hakt?

Vermutlich mit Top-Prio

Henrik, Freitag, 02.10.2020, 16:03 (vor 1992 Tagen) @ Rudi

Ist ein Zeithorizont bekannt oder weiß man woran es hakt?

Ende 2021. bislang hakt es nicht, man liegt gut im Zeitplan.

Vermutlich doch nicht mit Top-Prio

Ösi, Freitag, 02.10.2020, 16:19 (vor 1992 Tagen) @ Henrik

Wie lange gibt es Onlinetickets jetzt schon? Was ist daran so kompliziert?

Wurde hier mal diskutiert

Paladin, Hansestadt Rostock / Güstrow, Freitag, 02.10.2020, 16:26 (vor 1992 Tagen) @ Ösi

Vermutlich doch mit Top-Prio

Henrik, Freitag, 02.10.2020, 16:46 (vor 1992 Tagen) @ Ösi

Wie lange gibt es Onlinetickets jetzt schon?

zumindest nicht seit 8-10 Jahren. ;)
da gabs ja noch nicht Apps.. Smartphones.. Laptops..

Was ist daran so kompliziert?

Es wird ein komplett neues System aufgesetzt und dieses dabei implementiert.
Das wurde auch immer so kommuniziert und das Jahr 2021 genannt.

online einreichen kann man ja, wenn man lustig zu ist. das ist technisch kein Problem.

Vermutlich doch keine(!) Top-Prio

ICE619, München, Freitag, 02.10.2020, 17:01 (vor 1992 Tagen) @ Henrik
bearbeitet von ICE619, Freitag, 02.10.2020, 17:02

Wie lange gibt es Onlinetickets jetzt schon?


zumindest nicht seit 8-10 Jahren. ;)
da gabs ja noch nicht Apps.. Smartphones.. Laptops..

Was ist daran so kompliziert?


Es wird ein komplett neues System aufgesetzt und dieses dabei implementiert.
Das wurde auch immer so kommuniziert und das Jahr 2021 genannt.

online einreichen kann man ja, wenn man lustig zu ist. das ist technisch kein Problem.

Jetzt bin ich wirklich sehr gespannt.
Seit wann kann man denn auf bahn.de Tickets buchen und diese selbst ausdrucken?

Henrik, du gehst der Frage was daran so kompliziert ist BEWUSST aus dem Weg und bringst immer dieses "neue" System, was ja ein neues System ist, trotzdem hätte man das schon ohne viel Aufwand auch vorher anbieten können sprich Entschädigungsansprüche online einzureichen.

Die DB AG hat gezeigt, dass man Fahrscheine online einreichen kann und das nicht nur einmal.
Nicht zuletzt in der Coronakulanzphase.
GENAU dieser Prozess des Entschädigungs hätte schon vor langer langer Zeit eingeführt werden können, wollte man aber nicht.
Magst du mir mal deine Sicht der Dinge erklärn, wieso es dazu nicht kam?
Und bitte mach dir wirklich Gedanken zu, danke.

Bewusst gewollt keine(!) Prio

ICE619, München, Freitag, 02.10.2020, 17:18 (vor 1992 Tagen) @ ICE619
bearbeitet von ICE619, Freitag, 02.10.2020, 17:21

Wie lange gibt es Onlinetickets jetzt schon?


zumindest nicht seit 8-10 Jahren. ;)
da gabs ja noch nicht Apps.. Smartphones.. Laptops..

Was ist daran so kompliziert?


Es wird ein komplett neues System aufgesetzt und dieses dabei implementiert.
Das wurde auch immer so kommuniziert und das Jahr 2021 genannt.

online einreichen kann man ja, wenn man lustig zu ist. das ist technisch kein Problem.


Jetzt bin ich wirklich sehr gespannt.
Seit wann kann man denn auf bahn.de Tickets buchen und diese selbst ausdrucken?

Henrik, du gehst der Frage was daran so kompliziert ist BEWUSST aus dem Weg und bringst immer dieses "neue" System, was ja ein neues System ist, trotzdem hätte man das schon ohne viel Aufwand auch vorher anbieten können sprich Entschädigungsansprüche online einzureichen.

Die DB AG hat gezeigt, dass man Fahrscheine online einreichen kann und das nicht nur einmal.
Nicht zuletzt in der Coronakulanzphase.
GENAU dieser Prozess des Entschädigungs hätte schon vor langer langer Zeit eingeführt werden können, wollte man aber nicht.
Magst du mir mal deine Sicht der Dinge erklärn, wieso es dazu nicht kam?
Und bitte mach dir wirklich Gedanken zu, danke.

https://de.wikipedia.org/wiki/Online-Ticket
In Deutschland besonders gebräuchlich sind die Online-Tickets bei der Deutschen Bahn. Sie wurden zum 25. Oktober 1999 eingeführt und zunächst nur im Rahmen des mittlerweile eingestellten Sonderangebots Surf & Rail ausgegeben (davor gab es jedoch bereits die Möglichkeit, sich Platzreservierungen am heimischen Computer zu erstellen und zu bezahlen). Bei diesen Surf&Rail-Online-Tickets (die an die Benutzung bestimmter Züge gebunden waren) kam jedoch ein anderes Verfahren zur Anwendung als heute: als Legitimation reichte ein Personalausweis oder Reisepass, die Zugbegleiter führten Listen mit sich, auf denen alle Buchungen für den Zug verzeichnet waren (Surf&Rail wurde nur für Fernverkehrszüge angeboten).

Seit dem 1. April 2002 werden Online-Tickets auch flächendeckend für den Normaltarif angewendet (d. h. auch für Verbindungen, die Nahverkehrszüge enthalten). Außerdem wurde ein neues Legitimationsverfahren eingeführt: Seither muss die BahnCard oder eine Kreditkarte (das kann auch eine andere sein als die, mit der das Ticket bezahlt wurde) als Legitimation vorgelegt werden. Die neuen Online-Tickets wurden zunächst nur für Reisen ab 101 Kilometer Entfernung ausgegeben. Ein paar Jahre später sank diese Mindestentfernung auf 51 Kilometer. Unabhängig von dieser Mindestentfernung wurden die Online-Tickets zum Normaltarif aber bereits von Beginn an auch für reine Nahverkehrsverbindungen ausgegeben, also auch für Reisen, bei denen im gesamten Verlauf keine Fernverkehrszüge (IC oder ICE) benutzt werden. Als Besonderheit können bestimmte Sonderangebote wie das Schönes-Wochenende-Ticket, das Quer-durchs-Land-Ticket und die Ländertickets seit dem 1. April 2010 als Online-Ticket zum Selbstausdrucken gebucht werden.

Bis Mitte Juni 2003 konnten nur BahnCard-Kunden Onlinetickets buchen. Die Zahl der Buchungen lag bis dahin bei bis zu 6000 pro Tag.[2] Insgesamt verkaufte das Unternehmen 2006 nach eigenen Angaben 7,7 Millionen Reisen als Online-Ticket, dies entspricht 17 % der Fahrscheinverkäufe im Fernverkehr.[3] Ende 2014 wurden monatlich schon mehr als 2,8 Millionen Handy- und Onlinetickets verkauft – laut Angaben der Deutschen Bahn mehr als jede zweite Fernverkehrsfahrkarte. Die durchschnittliche Reiseweite habe bei 340 Kilometern gelegen. Onlinetickets würden durchschnittlich 14 Tage vor Fahrtantritt gekauft.[4] Anfangs konnten Online-Tickets der Deutschen Bahn nur per Kreditkarte erworben werden.[5] Derzeit ist eine Bezahlung mit Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, Sofortüberweisung und PayPal möglich.[6]

Im Aztec-Code (Matrixcode) des Tickets sind Informationen zu Abfahrtsbahnhof, Zielbahnhof, Strecke, Züge, Anzahl der reisenden Personen, Tarif, Reisedatum und Wagenklasse gespeichert.[7] Die Identifizierung des Reisenden erfolgte durch eine BahnCard, EC- (heute Maestro-), Kreditkarte oder (seit 2010) Bundespersonalausweis und wird nur zur Überprüfung der Berechtigung verwendet, muss dafür aber nicht dauerhaft gespeichert werden. In den mobilen Kontrollgeräten der Bahn ist ein Kontrolldatensatz mit Informationen zum Zug, in dem das Online-Ticket kontrolliert wurde, gespeichert. Dieser enthält aber keine personenbezogenen Daten.

Zum Fahrplanwechsel am 12. Dezember 2010 entfiel die 50-km-Begrenzung bei der Buchung von Ländertickets als Onlinetickets.[8] Seit Anfang 2012 können Online-Tickets zusätzlich per PayPal bezahlt werden.[9] Im Jahr 2013 soll der Online-Vertrieb von Fahrkarten mit einem Umsatzanteil von 29 Prozent erstmals der größte Vertriebskanal für Fahrkarten der Deutschen Bahn werden.[10] Mitte 2015 wurden rund die Hälfte der Fahrkarten im Fernverkehr der Deutschen Bahn online verkauft, rund 25 Millionen Fahrkarten pro Monat.[11] Seit Mitte 2016 sind Onlinetickets zu allen Zielen zwischen Deutschland und Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und der Schweiz buchbar. Zuvor war dies nur für bestimmte Start- bzw. Zielorte möglich.[12]

Im Oktober 2016 entfiel die erforderliche vorher festzulegende Identifizierungskarte. Es genügt nunmehr, den Vor- und Nachnamen sowie die Anrede anzugeben. Das Ticket enthält auch keine weiteren personenbezogenen Daten. Somit bleibt der Fahrschein allerdings weiterhin personengebunden. Bei der Kontrolle im Zug müssen sich Reisende mit einem amtlichen Lichtbildausweis oder mit der BahnCard (ggf. zusätzlich mit dem Lichtbildausweis) identifizieren. Dieser Schritt ermöglichte, Tickets für Dritte zu buchen, ohne vorab von diesen Informationen über eine ID-Karte einzuholen. Ein Schülerausweis, Führerschein oder Truppenausweis reicht nicht aus, um sich zu identifizieren.[13]

Mit einem Anteil von rund 40 Prozent sind Online- und Handytickets inzwischen der wichtigste Vertriebskanal der Deutschen Bahn. 2002 wurde damit ein Umsatz von 41 Millionen Euro erzielt, 2008 eine Milliarde und 2016 knapp 2,5 Milliarden Euro. Im März 2017 wurden knapp 3,5 Millionen Onlinetickets verkauft.[14]

Durch Betrug mit Onlinetickets entstand der Deutschen Bahn im Jahr 2013 ein Schaden von sieben Millionen Euro.[11]

Bitte auch erklären aus welchem Gedankengut sich zusammensetzt, dass es vor 8-10 Jahren keine Laptops oder Smartphones gab.
Danke vorab!

Ich biete 12 Jahre.

sfn17, Freitag, 02.10.2020, 17:21 (vor 1992 Tagen) @ ICE619

Wie lange gibt es Onlinetickets jetzt schon?


zumindest nicht seit 8-10 Jahren. ;)
da gabs ja noch nicht Apps.. Smartphones.. Laptops..

Laptops... also 2005 hatte ich "schon" einen - gebraucht gekauft. 15 Jahre.

...und mit diesem Klapprechner habe ich "schon" 2008 DB-OTs erstellt, wobei ich mich frage, wo die noch älteren pdfs abgeblieben sind. Sind wahrscheinlich längst mit dem Rechner an meinem damaligen Arbeitsplatz mitverschrottet worden. Jedenfalls: 12 Jahre.

Nein, ich gehöre nicht zum Milieu "Progressive Performer".

Wäre das SC FGR mit der Zeit gegangen, würde es für Ende 2021 geplant haben, das gute alte Webformular durch eine App zu ersetzen, mit der man den letzten Zug der zu entschädigenden Verbindung abfotografieren kann...

Weil es eine mega-TOP-Lösung geben wird ...

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Freitag, 02.10.2020, 17:31 (vor 1992 Tagen) @ Ösi

Huhu.

Wie lange gibt es Onlinetickets jetzt schon? Was ist daran so kompliziert?

Wir sind hier in Deutschland. Da gibt's nicht einfach nur ein Online-Formular, wo Kunde die Daten einträgt und schaut in irgendeinem Büro da wer drüber.

Nein, nein, das wird mit Sicherheit alles vollautomatisiert. Und, les es regelmäßig hier im Forum nach, es ca 15.953 Spezial- und Einzelfälle gibt, müssen auch die in der Programmierung berücksichtigt werden. Alles wird mit allem verknüpft, alle Daten wandern in einen riesigen Pool. Immerhin soll natürlich auch gleich feststehen, welcher Übeltäter Verursacher des Anspruchs ist, damit man dem gleich die Rechnung schickt.

Stell dir das einfach wie bei der Maut vor. Ein Pickerl kaufen und an die Scheibe bappen - das ist was für Hinterwäldler. Bei uns hierzulande gibt's die Moderne. So ähnlich ist das hier bei dem Thema auch ...


Schöne Grüße von jörg

Eure Hinterwäldlerbahn kann nicht Mal Storno bei OTs

Höllentalbahn, Samstag, 03.10.2020, 11:14 (vor 1991 Tagen) @ Ösi

Sofern man das PDF runtergeladen hat.
Da würde ich Mal kleine Brötchen backen

Wusste gar nicht, dass mir die ÖBB gehören

Ösi, Sonntag, 04.10.2020, 18:30 (vor 1990 Tagen) @ Höllentalbahn

- kein Text -

DB: im Zeitplan, digitale Erstattungsmöglichkeiten 1.Hj 2020

Henrik, Samstag, 03.10.2020, 19:04 (vor 1991 Tagen) @ Henrik

Ist ein Zeithorizont bekannt oder weiß man woran es hakt?

2021. bislang hakt es nicht, man liegt gut im Zeitplan.

und in den Medien ist es auch zu lesen..

„im ersten Halbjahr 2021“ ihren Kunden „digitale Erstattungsmöglichkeiten anbieten“
Man sei „im Zeitplan“.

DB: im Zeitplan, digitale Erstattungsmöglichkeiten 1.Hj 2020

ICE619, München, Samstag, 03.10.2020, 21:04 (vor 1991 Tagen) @ Henrik

Ist ein Zeithorizont bekannt oder weiß man woran es hakt?

2021. bislang hakt es nicht, man liegt gut im Zeitplan.


und in den Medien ist es auch zu lesen..

„im ersten Halbjahr 2021“ ihren Kunden „digitale Erstattungsmöglichkeiten anbieten“
Man sei „im Zeitplan“.

Ach Henrik,
das ist doch das übliche Beschwichtigungsverhalten der Deutschen Bahn.
Seit über ein Jahrzehnt spricht man schon davon, an einer papierlosen Erstattungsmöglichkeit anbieten zu wollen oder auch mal dran zu arbeiten.

https://www.ice-treff.de/index.php?mode=entry&id=620813
Sagst du hier bitte auch noch etwas dazu?
Danke vorab.

Was ist bei Streik?

akbar23, Sonntag, 04.10.2020, 00:10 (vor 1991 Tagen) @ Henrik

Zählt Streik auch als höhere Gewalt?
Verfällt dann das Ticket, wenn wie in Frankreich z.B. fast keine Züge mehr fahren?

bei Streik.. eher nicht höhere Gewalt

Henrik, Sonntag, 04.10.2020, 01:17 (vor 1991 Tagen) @ akbar23

Zählt Streik auch als höhere Gewalt?
Verfällt dann das Ticket, wenn wie in Frankreich z.B. fast keine Züge mehr fahren?

kommt drauf an.
bei Alleo ist ja auch SNCF mit drin.

höhere Gewalt heißt, Störung von außen und nicht direkt beeinflussbar.

wenn also Personal von DB FV streikt, würde das nicht unter höhere Gewalt fallen.

Was ist bei Streik? Nein.

Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Sonntag, 04.10.2020, 11:46 (vor 1990 Tagen) @ akbar23

Die Rechtsprechung sagt, daß der Arbeitnehmer bei Streik selber zu sehen und sicher zu stellen hat, wie er pünktlich zur Arbeit kommt.

--
Gruß, Olaf

"Die Reise gleicht einem Spiel; es ist immer Gewinn und Verlust dabei und meist von der unerwarteten Seite."

Goethe an Schiller 1797

Was ist bei Streik? Nein.

JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 04.10.2020, 12:49 (vor 1990 Tagen) @ Alibizugpaar

Die Rechtsprechung sagt, daß der Arbeitnehmer bei Streik selber zu sehen und sicher zu stellen hat, wie er pünktlich zur Arbeit kommt.

Sicher? Meines Wissens im Prinzip schon (da keine höhere Gewalt), wenn Arbeitnehmer_innen es aber nicht schaffen, trifft sie kein Verschulden, sodass das zumindest keine disziplinarischen Konsequenzen hat...

--
Weg mit dem 4744!

Das ist bei Streik!

sflori, Sonntag, 04.10.2020, 13:05 (vor 1990 Tagen) @ akbar23

Verfällt dann das Ticket, wenn wie in Frankreich z.B. fast keine Züge mehr fahren?

Das Ticket verfällt NIE - darum gehts auch nicht bei den diskutierten Einschränkungen. Es geht um die Entschädigung, die man zusätzlich erhält.

Also entweder Ticket abweichend nutzen oder Ticket abweichend nutzen PLUS Entschädigung.

Streik ist höhere Gewalt, wenn er nicht beeinflussbar ist. Wenn also die Tf vom Fernverkehr streiken, ist dies durch den Fernverkehr beeinflussbar. Wenn aber die Fdl vom Netz streiken, kann der Fernverkehr noch so schöne Züge bereitstellen - sie werden nicht fahren. Und zwar aufgrund von höherer Gewalt.


Bye. Flo.

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