Falschauskunft (Fahrkarten und Angebote)

Hansjörg, Montag, 24.08.2020, 11:14 (vor 1313 Tagen) @ JeDi

Strenggenommen gilt die Zugbindung im Fernverkehr auch nicht, da in den AGB steht:
"die Fahrkarten "Sommer-Ticket" gelten an den Tagen und in den Zügen, die auf der Fahrkarte bezeichnet sind (Zugbindung)" und im Abschnitt Fahrkarte sind nunmal keine Züge bezeichnet, nur im Abschnitt Reiseverbindung.


Im Abschnitt Fahrkarte wird aber auf die Zugbindung gemäss Reiseverbindung verwiesen - wie ja auch z.B. bei den Bundeswehrfreifahrten.

Ist das denn rechtlich haltbar? Soweit mir bekannt ist unten alles Makulatur.


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