Reservierungserstattung - Endlose Dialoge (Fahrkarten und Angebote)
jor, Donnerstag, 15.04.2010, 23:23 (vor 5734 Tagen)
bearbeitet von jor, Donnerstag, 15.04.2010, 23:24
Da ich jetzt schon seit 4 Monaten vergeblich versuche, mir eine nichtnutzbare Reservierung erstatten zu lassen, geht nun folgendes Schreiben raus. Mittlerweile sind wir beim 3.Briefwechsel nach bereits zahlreichen E-Mail-Wechseln. Immer fehlt noch in bisschen was, das ich noch zusenden soll (was aber teilweise schon eingeschickt wurde).
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An das
Servicecenter Fahrgastrechte
60647 Frankfurt am Main
Rechnung
Für den mir im Rahmen des Erstattungsverfahrens (Vorgansnummer xxxx) der Online-Reservierung entstandenen Aufwand mach ich folgende Kosten (nebst der Erstattung der ursprünglichen Reservierung) geltend:
1. Arbeitsaufwand ca. ½ Stunde a 60 EUR/Std. 30,00 €
2. Anruf bei der kostenpflichtigen Hotline (0180 5 20 21 78) 0,28 €
3. Kopien 0,20 €
4. Material (Kuverts, Papier) 0,50 €
Summe 30,98 €
Bitte überweisen Sie den Betrag bis zum 15.Mai 2010 auf das folgende Konto:
xxxx, BLZ xxxx, Konto xxxx
Erlauben Sie hierzu folgende erläuternde Hinweise:
Der hier geltend gemachte Aufwand hätte durch die direkte Erstattung der für mich aufgrund der Verspätung nicht nutzbaren Reservierung durch die DB Fernverkehr AG vermieden werden können. Der hier geltend gemachte Mehraufwand ist also allein durch die DB Fernverkehr AG bzw. das mit der Erstattung beauftragte Service-Center Fahrgastrechte verschuldet.
Die Zusendung der entsprechenden Kopien ist als reine Dienstleistung zu verstehen, die ich gemäß Ihrer Aufforderung vom 09.04.2010 ihnen gegenüber mit beiliegendem Schreiben erbringe, wenngleich ich dazu nicht verpflichtet bin, da mein Anspruch sich allein in der nichterbrachten Dienstleistung aus dem geschlossenen Dienstleistungsvertrag zwischen mir und der DB Fernverkehr AG begründet und man mich nicht zur Zusendung von Fahrscheinkopien und dergleichen auf meine Kosten zwingen kann. Der DB Fernverkehr AG liegen die entsprechenden Daten vor.
Beachten Sie auch, dass bei Nichtzahlung ihnen ein Mahnbescheid zugehen wird.
Für jede weitere Verzögerung der Erstattung der Reservierung werde ich Zinsen geltend machen.
Mit freundlichen Grüßen
xxxx
Reservierungserstattung - Endlose Dialoge
Steffen, Donnerstag, 15.04.2010, 23:44 (vor 5734 Tagen) @ jor
Na, da bin ich ja gespannt!!
Selber hatte ich noch nicht das Vergnügen eines Erstattungsversuchs. Aber was man so mitbekommt ist das Servicecenter sehr "anstrengend". Da scheint es mir angebracht, dass man sich zur Wehr setzt. Ich wünsche Dir viel Erfolg und ein schnelles Ende!
--
![[image]](http://img.aachen-im-bild.de/brueckebelgien.jpg)
Hintergrund ?
Ozzwald, Freitag, 16.04.2010, 02:11 (vor 5734 Tagen) @ jor
bearbeitet von Ozzwald, Freitag, 16.04.2010, 02:13
Was ist denn der Hintergrund dieser "Aktion".
Ich nehme an, du konntest deine Reservierung aufgrund eines Zugausfalls, Verspätung des Zubringerzuges oder Einsetzung eines Ersatzzuges nicht in Anspruch nehmen.
Wieso gehst du nicht einfach damit zum ServicePoint, oder im Zug selber zum Zub, lässt die das Bestätigen und holst dir das Reservierungsentgelt im Rz zurück.
Das Servicecenter Fahrgastrechte ist dafür ansich nicht zuständig.
Das SC FGR ist alleinig für die Ersattung erstattungsfähiger Kundenansprüche nach Gesetztesvorgabe zuständig: Lösung Zuschlag PK C zu A oder B, Taxi/Hotel, Verspätung größer als 60 Minuten, Sprinterverspätung etc.
Aber nicht für Reservierungsentgelte.
Beispiele
Ozzwald, Freitag, 16.04.2010, 02:21 (vor 5734 Tagen) @ Ozzwald
bearbeitet von Ozzwald, Freitag, 16.04.2010, 02:24
Beispiel:
Zug 1: ICE: Ausfall
Alternative RE genutzt
-> Erstttung PK A zu PK C: Erfolgt im RZ
-> Reservierung im Zug 1 konnte nicht gewährt werden: Erstattung im RZ
Anschluss von Zug 1 nach Zug 2 is Flöten:
-> Anschlussreservierung ist im Reservierungsentgelt der ersten Reservierung ingebegriffen, also erfolgt keine erstattung, kann aber umgetauscht werden, für den neuen Abbringer.
Zug 2: ICE bringt einen mehr als 1 Stunde später ans Ziel:
-> Anspruch gemäß Fahrgastrechte. Geltungmachung im RZ bzw. in Zuständigkeit des Servicecenters Fahrgastrechte.
Allerdings kann ein Anschlussverlust auch bedeuten, dass man trotz Stundentakt nicht immer 60 Minuten später ankommt, am Ziel:
Beispiel:
Fahrt ab Hannover nach Berlin im ICE:
Abfahrt ICE in Hannover nach Berlin IMMER '31.
Ankunft, bei Halt in Wolfsburg, wäre in Berlin Ostbf: xx:21
Ankunft, ohne Halt in Wolfsburg, wäre in Berlin Ostbf: xx:20
Ergibt also nur eine Verspätung von 59 Minuten -> Nicht Entschädigungsfähig nach FGR.
Beispiele
liebe70, Freitag, 16.04.2010, 02:37 (vor 5734 Tagen) @ Ozzwald
bearbeitet von liebe70, Freitag, 16.04.2010, 02:38
Beispiel:
Zug 1: ICE: Ausfall
Alternative RE genutzt-> Erstttung PK A zu PK C: Erfolgt im RZ
-> Reservierung im Zug 1 konnte nicht gewährt werden: Erstattung im RZAnschluss von Zug 1 nach Zug 2 is Flöten:
-> Anschlussreservierung ist im Reservierungsentgelt der ersten Reservierung ingebegriffen, also erfolgt keine erstattung, ...
Falsch! Die Erstattung erfolgt trotzdem. Wie das geht und welce Fälle es gibt,
beschrieb ich bereits im Usenet. Einfach mal den Gockel befragen...
Beispiele
Ozzwald, Freitag, 16.04.2010, 02:46 (vor 5734 Tagen) @ liebe70
bearbeitet von Ozzwald, Freitag, 16.04.2010, 02:47
Aber, das ist doch unlogisch:
Du hast ne Reseriverung für zwei Züge:
Die erste nimmste in Anspruch, die zweite verfällt zwangsweise.
Da kannste doch kein Geld verlangen... die is umsonst und gratis ;) :/
Naja, ich muss zugeben, ich habe als öA damit eigentlich nix zu tun :/
Beispiele
liebe70, Freitag, 16.04.2010, 03:00 (vor 5734 Tagen) @ Ozzwald
Aber, das ist doch unlogisch:
Du hast ne Reseriverung für zwei Züge:
Die erste nimmste in Anspruch, die zweite verfällt zwangsweise.
Nö, die Regelung heißt laut BB Bahn ganz eindeutig, daß das Reservierungs-
entgelt zurückzuzahlen ist, wenn reservierte Plätze nicht zur Verfügung
gestellt werden können. Das ist bei einer Verspätung der Fall.
Da kannste doch kein Geld verlangen... die is umsonst und gratis ;) :/
Falscher Denkansatz: zwei unmittelbar anschließende Reservierungen kosten
z.B. in der 2.Klasse 4,50 Euro. Darüber hinaus gehende Reservierungen kosten
extra.
Naja, ich muss zugeben, ich habe als öA damit eigentlich nix zu tun :/
Da wäre doch ein Wissensaustausch mit nem Zub mal angebracht..
.
OT @Liebe70
Ozzwald, Freitag, 16.04.2010, 03:05 (vor 5734 Tagen) @ liebe70
bearbeitet von Ozzwald, Freitag, 16.04.2010, 03:07
Mit 2872 letzen, öhm wars Donnerstag?,warste zu kurz in HH ;)
Und bei den Fahrten zum oder vom Dienst bin ich bisher nur einmal auf dich getroffen ;)
Ansonsten kenn ich doch einige Berliner Zubs sehr gut. Aber privat haben wir meist andere Themen :)
OT @Liebe70
liebe70, Freitag, 16.04.2010, 03:21 (vor 5734 Tagen) @ Ozzwald
Mit 2872 letzen, öhm wars Donnerstag?,warste zu kurz in HH ;)
Der 07.04. war ein Mittwoch, wie die "Plüschetage" bereits feststellte. ;-)
Kannst es heute nochmals probieren: 2872 TS-AA und 905 AA-BPAF.
Und bei den Fahrten zum oder vom Dienst bin ich bisher nur einmal auf dich getroffen ;)
Ich bin halt schwer zu kriegen.
Ansonsten kenn ich doch einige Berliner Zubs sehr gut. Aber privat haben wir meist andere Themen :)
Ja, ich habe auch andere Themen. Handball zum Beispiel, obwohl der SCM aktuell
nicht die Sahne ist.
Beispiele
JanKrohn, Vaals (NL), Freitag, 16.04.2010, 08:07 (vor 5734 Tagen) @ Ozzwald
Fahrt ab Hannover nach Berlin im ICE:
Abfahrt ICE in Hannover nach Berlin IMMER '31.
Ankunft, bei Halt in Wolfsburg, wäre in Berlin Ostbf: xx:21
Ankunft, ohne Halt in Wolfsburg, wäre in Berlin Ostbf: xx:20Ergibt also nur eine Verspätung von 59 Minuten -> Nicht Entschädigungsfähig nach FGR.
Außer man will spontan weiter nach Berlin Ostkreuz oder Gesundbrunnen weiterreisen, gerade halt dort hin, so dass es mit den 60 Minuten hin kommt...
Jan
Beispiele
Matze86, München, Freitag, 16.04.2010, 08:13 (vor 5734 Tagen) @ JanKrohn
Fahrt ab Hannover nach Berlin im ICE:
Abfahrt ICE in Hannover nach Berlin IMMER '31.
Ankunft, bei Halt in Wolfsburg, wäre in Berlin Ostbf: xx:21
Ankunft, ohne Halt in Wolfsburg, wäre in Berlin Ostbf: xx:20Ergibt also nur eine Verspätung von 59 Minuten -> Nicht Entschädigungsfähig nach FGR.
Außer man will spontan weiter nach Berlin Ostkreuz oder Gesundbrunnen weiterreisen, gerade halt dort hin, so dass es mit den 60 Minuten hin kommt...
Das geht aber dann nur mit einer relationslosen Fahrkarte ;)
Beispiele
JanKrohn, Vaals (NL), Freitag, 16.04.2010, 08:16 (vor 5734 Tagen) @ Matze86
Außer man will spontan weiter nach Berlin Ostkreuz oder Gesundbrunnen weiterreisen, gerade halt dort hin, so dass es mit den 60 Minuten hin kommt...
Das geht aber dann nur mit einer relationslosen Fahrkarte ;)
Oder ein Ticket mit +City, oder ein Ticket mit tariflicher Gleichstellung ausgestellt nach "Berlin".
Beispiele
Matze86, München, Freitag, 16.04.2010, 13:40 (vor 5734 Tagen) @ JanKrohn
Oder ein Ticket mit +City, oder ein Ticket mit tariflicher Gleichstellung ausgestellt nach "Berlin".
Richtig ;)
Hintergrund ?
liebe70, Freitag, 16.04.2010, 02:47 (vor 5734 Tagen) @ Ozzwald
Was ist denn der Hintergrund dieser "Aktion".
Ich nehme an, du konntest deine Reservierung aufgrund eines Zugausfalls, Verspätung des Zubringerzuges oder Einsetzung eines Ersatzzuges nicht in Anspruch nehmen.
Wieso gehst du nicht einfach damit zum ServicePoint, oder im Zug selber zum Zub, lässt die das Bestätigen und holst dir das Reservierungsentgelt im Rz zurück.
Das Servicecenter Fahrgastrechte ist dafür ansich nicht zuständig.Das SC FGR ist alleinig für die Ersattung erstattungsfähiger Kundenansprüche nach Gesetztesvorgabe zuständig: Lösung Zuschlag PK C zu A oder B, Taxi/Hotel, Verspätung größer als 60 Minuten, Sprinterverspätung etc.
Aber nicht für Reservierungsentgelte.
Vollkommen korrekt was Du schreibst. Ich frage mich außerdem, wie er auf
die Festsetzung des Stundenlohns kommt? Ob sein Arbeitgeber ihm soviel
zahlt? Was machen dann diejenigen, die überhaupt kein Einkommen haben?
Die setzen dann 0,00 Euro pro Stunde an?
Hintergrund ?
Ozzwald, Freitag, 16.04.2010, 02:51 (vor 5734 Tagen) @ liebe70
bearbeitet von Ozzwald, Freitag, 16.04.2010, 02:52
Fragwürdig diese Aktion, und hat auch wohl keinen Erfolg:
Kulanz kannste von einem EVU erwarten, aber nicht von einer Einrichtung, welche neutral ist, und durch das EBA überwacht wird.
Vor Einführung war das EVU bereit auch mal bei 59 Minuten zu Entschädigen.
Das ist jetzt nicht mehr möglich.
Aber die Reisenden wollten ja ein Gesetz. Jetzt haben sie es, mit allen vor- und nachteilen.
Achso: Das EBA prüft mittlerweile auch MA von S&S nach deren Kenntnissen und Richtigkeit in Sachen FGR.
Hintergrund ?
liebe70, Freitag, 16.04.2010, 03:11 (vor 5734 Tagen) @ Ozzwald
Aber die Reisenden wollten ja ein Gesetz. Jetzt haben sie es, mit allen vor- und nachteilen.
Die Reisenden sind mit ihrem Pochen auf den Rechtsanspruch heftig von der
Gesetzgebung verscheißert worden. Wer die Entschädigungsregelungen von
der Kulanzregelung bis heute beobachtet hat, weiß was ich meine. Das betroffene
EVU rückt jetzt nur noch die gesetzlichen Ansprüche raus. Mehr nicht.
Achso: Das EBA prüft mittlerweile auch MA von S&S nach deren Kenntnissen und Richtigkeit in Sachen FGR.
Gute Idee, sollte man auch für's Zub einführen. Die, die Ahnung haben, bekommen
mehr Geld, die anderen weniger. Dann kann ich auch einen Stundenlohn von
60 Euro fordern... ;-)
Hintergrund ?
Ozzwald, Freitag, 16.04.2010, 03:15 (vor 5734 Tagen) @ liebe70
bearbeitet von Ozzwald, Freitag, 16.04.2010, 03:18
Da gibts auch einge Zubs, die müssten die Strafe selber zahlen.
Genau wie bei S&S.
Dabei sind die gestzlichen Regelungen so simpel: Z.B. Verspätung größer +20: Einsteigen, losfahren und gut ist.
Ich habe schon Storys gehört, die da erzählt wurden.
Naja, aber gewisse Herren und Damen die den Transport leiten haben noch weniger Ahnung. Grausam, was man da hört. Und sagt man dazu was...
Naja... ich glaube da könnten wir Stunden privat drüber sprechen.
Hintergrund ?
jor, Freitag, 16.04.2010, 11:10 (vor 5734 Tagen) @ liebe70
Vollkommen korrekt was Du schreibst. Ich frage mich außerdem, wie er auf
die Festsetzung des Stundenlohns kommt?
Naja, ich weiß, dass die DB in der Regel 60 EUR für einen Sachbearbeiter (z.B. für Trassenstudien) ansetzt. Da halte ich es nur für fair, den gleichen Satz anzuwenden.
Zum Hintergrund: Es handelt sich um eine Online-Reservierung, deren Erstattung mir bei personenbesetzten Verkaufsstellen verweigert wurde. Egal bei welcher Anlaufstelle, ob DB Vertrieb oder Comfort-Service, alle haben mich auf das Servicecenter verwiesen.
Bei einem Anruf bei der Hotline wurde mir auch bestätigt, dass das Servicecenter tatsächlich zuständig wäre. Auf meinen Einwand, dass das Servicecenter ausdrücklich auf seiner Hompage darauf hinweist, dass es gerade NUR für Erstattungen/Entschädigungen im Sinne der Fahrgastrechte zuständig sei und die Ersattung der Reservierung keine solche sei, wurde mir erneut mündlich bescheinigt, dass die Erstattung nur über das Servicecenter abzuwickeln sei.
Gerade aus diesem Grund bin ich mittlerweile auf 180! Man macht es dermaßen kompliziert - offensichtlich will man damit erreichen, dass man auf solche Erstattungswünsche zukünftig verzichtet.
So geht man bei einem Dienstleistungsunternehmen heutzutage mit Stammkunden um. Das halte ich für sehr arm!
Vielleicht ist nun verständlich, warum ich so reagiert habe.
Kundendialog?
Tommyboy, OWL, Freitag, 16.04.2010, 12:29 (vor 5734 Tagen) @ jor
Hallo,
selbst mit meinen "speziellen" Reservierungen war es kein Problem, vom Kundendialog einen geringfügig nach oben aufgerundeten Gutschein im "Wert" der Reservierungen zu bekommen. Vollkommen gleich, wie die Reservierungen gebucht sind steht da ja ein Preis drauf. Wichtig ist nur, eine Bestätigung vom Zub zu bekommen, dass die Plätze nicht eingenommen werden konnten, mit Zangenabdruck.
Das einzige Problem bei diesen Gutscheinen ist, wie ich jetzt zunehmend herausfinde, dass sie nur im personenbedienten Verkauf eingelöst werden können. Da die DB ihre Sonderangebote (Oster-Spezial z.B.) exclusiv im Netz vertreibt oder bei den "neuen" Sparpreisen 10 Euro Bedienzuschlag für eine Rückfahrkarte erhebt sind die nicht besonders nützlich, ich überlege, ob ich sie in der Bucht verticke. :-)
Gruß,
Tommyboy
--
Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)
Stundenlohn
Ozzwald, Freitag, 16.04.2010, 03:02 (vor 5734 Tagen) @ jor
bearbeitet von Ozzwald, Freitag, 16.04.2010, 03:03
Nachdem Liebe70 auf den Stundenlohn zu sprechen kam, hab ich mir das mal genauer angeschaut:
60€ pro Stunde
Ergibt doch pauschal gesagt bei ner 38 Stundenwoche: 2280€ .
Wenn man das auf den Monat hochrechnet: Soviel verdient nicht mal ne LFK im Konzern.
Sorry , aber das is Krank was du da forderst, und die Damen und Herren im SC FGR lachen sich warscheinlich schlapp.
Stundenlohn 85,-€ bei BMW
Frank-RE, Recklinghausen, Freitag, 16.04.2010, 05:02 (vor 5734 Tagen) @ Ozzwald
bearbeitet von Frank-RE, Freitag, 16.04.2010, 05:06
Also in meinem BMW Fachbetrieb schlägt 1 Stunde KFZ-Meister mit 85€ zu Buche.
Aktuelle Rechnung vom Januar;-)
Darin enthalten sind alle notwendigen Sozialabgaben sowie weitere Kosten.
Was natürlich netto am Ende rauskommt für den Meister, steht auf nem anderen Papier.
Dann lacht sich der Meister über 11€ Brutto Stundenlohn für die "Servicemitarbeiter" im Fahrgastrechtecenter aber auch schlapp;-)
Aber wahrscheinlich brauchen die im Fahrgastrechtecenter auch 2 Jobs um zu überleben.....
Stundenlohn
heinz11, Freitag, 16.04.2010, 10:20 (vor 5734 Tagen) @ Ozzwald
Nachdem Liebe70 auf den Stundenlohn zu sprechen kam, hab ich mir das mal genauer angeschaut:
60€ pro Stunde
Ergibt doch pauschal gesagt bei ner 38 Stundenwoche: 2280€ .Wenn man das auf den Monat hochrechnet: Soviel verdient nicht mal ne LFK im Konzern.
Sorry , aber das is Krank was du da forderst, und die Damen und Herren im SC FGR lachen sich warscheinlich schlapp.
Wenn jor ein Selbständiger ist, ist das kein überzogener Wert. Vergiß nicht, Papa Staat holt sich über Einkommen- und Umsatzsteuer sowie SV `ne Menge ab. Als Selbständiger kalkulierst Du nicht mit 100% Auslastung, weil: Keine verrechenbare Leistungen, kein Umsatz! Nicht zuletzt: Urlaub und Weiterbildung müssen ebenfalls verdient werden.
heinz
es geht nicht im den Stundenlohn
Thomas_77, Freitag, 16.04.2010, 10:47 (vor 5734 Tagen) @ Ozzwald
Ozzi, begreifst du nicht, um was es hier geht?
Jor, dir Glückwunsch zu dem Schreiben, viel Erfolg und Kompliment - nur das ist der richtige Weg. Weiter so!
es geht nicht im den Stundenlohn
liebe70, Freitag, 16.04.2010, 13:52 (vor 5734 Tagen) @ Thomas_77
Jor, dir Glückwunsch zu dem Schreiben, viel Erfolg und Kompliment - nur das ist der richtige Weg. Weiter so!
Der richtige Weg? Ich hätte da nicht so ein Gewese drum gemacht. Richtiger
Ansprechpartner ist die Onlineticket-Hotline, sonst niemand.
Wenn die sich nicht rühren: Brief schreiben, darin Forderung stellen, Frist
setzen, das Ganze als Einschreiben mit Rückschein versenden. Ist die Frist
um und es passierte nichts -> Gang zum Anwalt. Fertig. Alles andere ist
vermutlich verlorene Zeit.
Reservierungserstattung - Endlose Dialoge
GT8N, Freitag, 16.04.2010, 15:52 (vor 5733 Tagen) @ jor
Schön, wenn man offenbar Zeit genug hat, um wegen einer Reservierungsgebühr, die ja bekanntlich nur 4,50 Euro beträgt, einen derartigen Aufwand zu treiben.
Zwar habe ich grundsätzlich Verständnis dafür, daß man auch einen kleinen Betrag erstattet haben will, wenn man die versprochene Leistung nicht nutzen konnte.
Aber wer die Mühlen der Bahn kennt, die bekanntlich sehr sehr langsam mahlen, könnte sich auch mal ein wenig Gelassenheit verordnen und die Angelegenheit vergessen, weil man sich als langjähriger Bahnkunde denken kann, wieweit ein solcher Brief die Bahn beeindrucken wird: nämlich gar nicht. Auch die Androhung eines Mahnbescheids dürfte da kaum helfen.
Solltest du wider Erwarten die geltend gemachte Summe tatsächlich erhalten: Laß es uns wissen...
Reservierungserstattung - Endlose Dialoge
liebe70, Sonntag, 18.04.2010, 22:32 (vor 5731 Tagen) @ jor
Da ich jetzt schon seit 4 Monaten vergeblich versuche, mir eine nichtnutzbare Reservierung erstatten zu lassen, geht nun folgendes Schreiben raus. Mittlerweile sind wir beim 3.Briefwechsel nach bereits zahlreichen E-Mail-Wechseln. Immer fehlt noch in bisschen was, das ich noch zusenden soll (was aber teilweise schon eingeschickt wurde).
Beim Lesen von DSO fiel mir grad dieser und der unmittelbar darauffolgende Beitrag auf.
Offenbar scheinen mehrere User die gleichen Probleme zu haben, kommen aber bei der Problemlösung auf völlig unterschiedliche Ergebnisse. Warum das so ist, weiß ich auch nicht. Interessant (und trotz allem nicht nachvollziehbar) ist es trotzdem.
Gruß, Ralf
Teilerfolg
jor, Mittwoch, 28.04.2010, 13:27 (vor 5722 Tagen) @ jor
Man hat mir nun zu dem Reservierungsentgelt eine "Erstattung" von 10 EUR für die hohe Verspätung überwiesen, obwohl ich ja letztlich nur mit geringer Verspätung (deutlich unter 60 min) angekommen bin.
Wahrscheinlich war das der einzige Weg, um systemgetreu eine Vergütung raushauen zu können.
Immerhin...